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Aserbaidschan

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Aserbaidschan

Kündigung

In Aserbaidschan legen die Arbeitsgesetze die Protokolle für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fest.

Kündigungsfrist

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Kündigungsfrist einzuhalten, bevor er einen Arbeitnehmer entlässt. Die Länge dieser Kündigungsfrist hängt vom Grund der Kündigung ab. Zum Beispiel muss der Arbeitgeber bei einer Entlassung aufgrund von Redundanz mindestens zwei Monate Kündigungsfrist einhalten.

Abfindung

Im Falle einer Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe dieser Abfindung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Kündigung. Zum Beispiel hat der Arbeitnehmer bei einer Entlassung aufgrund von Redundanz Anspruch auf eine Abfindung in Höhe seines durchschnittlichen Monatslohns.

Streitbeilegung

Im Falle eines Streits über die Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht, vor ein Arbeitsgericht zu ziehen. Das Gericht entscheidet dann über die Gültigkeit der Kündigung und die Höhe der Abfindung, falls eine solche zusteht.

Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsvertrags einigen. In diesem Fall unterliegen die Bedingungen der Kündigung, einschließlich der Kündigungsfrist und der Abfindung, den Verhandlungen zwischen den beiden Parteien.

Kündigung aufgrund von Fehlverhalten des Arbeitnehmers

Wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Fehlverhalten entlassen wird, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Kündigungsfrist oder eine Abfindung zu gewähren. Der Arbeitgeber muss jedoch das Fehlverhalten im Falle eines Streits nachweisen können.

Diskriminierung

In Aserbaidschan gibt es Gesetze, die Diskriminierung aus verschiedenen Gründen verbieten. Diese Gesetze decken eine Reihe von geschützten Merkmalen ab und bieten Mechanismen zur Einlegung von Rechtsmitteln.

Geschützte Merkmale

Das Gesetz über staatliche Garantien der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aserbaidschan verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Rassendiskriminierung ist nach der Verfassung Aserbaidschans verboten. Die Verfassung und andere Gesetze garantieren Gleichheit unabhängig von der ethnischen Herkunft. Die Verfassung und andere Gesetze verankern die Religionsfreiheit und verbieten Diskriminierung aufgrund der Religion. Das aserbaidschanische Recht schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen und verbietet Diskriminierung gegen sie. Es ist wichtig zu beachten, dass es zwar allgemeine Antidiskriminierungsbestimmungen gibt, aber keine spezifischen Gesetze, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in Aserbaidschan verbieten.

Rechtsmittel

Ein Arbeitnehmer, der glaubt, diskriminiert worden zu sein, kann zunächst versuchen, das Problem intern durch die Beschwerdeverfahren seines Arbeitgebers zu lösen. Aserbaidschan hat dafür vorgesehene Stellen zur Behandlung von Diskriminierungsbeschwerden. Dazu gehören das Staatliche Komitee für Frauenfragen, der Ombudsmann (Menschenrechtskommissar) und andere relevante Institutionen. Wenn andere Formen der Rechtsmittel scheitern, kann eine Person eine Diskriminierungsklage vor Gericht verfolgen.

Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Aserbaidschan haben die gesetzliche Verpflichtung, Antidiskriminierungsrichtlinien umzusetzen. Die proaktive Umsetzung von Richtlinien zur Förderung der Gleichstellung und zur Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz ist entscheidend. Sie sind auch verpflichtet, alle von den Arbeitnehmern erhobenen Diskriminierungsvorwürfe gründlich zu untersuchen. Arbeitgeber müssen geeignete disziplinarische oder korrigierende Maßnahmen ergreifen, wenn festgestellt wird, dass Diskriminierung stattgefunden hat.

Arbeitsbedingungen

In Aserbaidschan gibt es Gesetze, die Diskriminierung aus verschiedenen Gründen verbieten. Diese Gesetze schützen Merkmale wie Geschlecht, Rasse, Ethnizität/Nationalität, Religion und Behinderung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in Aserbaidschan keine spezifischen Gesetze gibt, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität verbieten.

Geschützte Merkmale

  • Geschlecht: Das Gesetz über staatliche Garantien für gleiche Rechte von Frauen und Männern in Aserbaidschan verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
  • Rasse: Rassendiskriminierung ist laut der Verfassung Aserbaidschans verboten.
  • Ethnizität/Nationalität: Die Verfassung und andere Gesetze garantieren Gleichheit unabhängig von der ethnischen Herkunft.
  • Religion: Die Verfassung und andere Gesetze verankern die Religionsfreiheit und verbieten Diskriminierung aufgrund der Religion.
  • Behinderung: Das aserbaidschanische Gesetz schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen und verbietet Diskriminierung gegen sie.

Beschwerdemechanismen

  • Beschwerden beim Arbeitgeber: Ein Arbeitnehmer, der glaubt, diskriminiert worden zu sein, kann zunächst versuchen, das Problem intern durch die Beschwerdeverfahren seines Arbeitgebers zu lösen.
  • Spezialisierte staatliche Stellen: Aserbaidschan hat spezielle Stellen zur Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden. Dazu gehören das Staatliche Komitee für Frauenfragen, der Ombudsmann (Menschenrechtskommissar) und andere relevante Institutionen.
  • Gerichte: Wenn andere Formen der Wiedergutmachung scheitern, kann eine Person einen Diskriminierungsfall vor Gericht bringen.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber in Aserbaidschan haben die gesetzliche Verantwortung:

  • Umsetzung von Anti-Diskriminierungsrichtlinien: Die proaktive Umsetzung von Richtlinien zur Förderung der Gleichstellung und Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz ist entscheidend.
  • Untersuchung von Beschwerden: Eine gründliche Untersuchung aller von Mitarbeitern erhobenen Diskriminierungsvorwürfe ist unerlässlich.
  • Ergreifen von Korrekturmaßnahmen: Arbeitgeber müssen geeignete disziplinarische oder korrigierende Maßnahmen ergreifen, wenn festgestellt wird, dass Diskriminierung stattgefunden hat.

Gesundheit und Sicherheit

Aserbaidschan legt großen Wert auf das Wohl der Arbeitnehmer durch ein umfassendes Rahmenwerk von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Diese Vorschriften sind sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung.

Arbeitgeberpflichten

Das Arbeitsgesetzbuch von Aserbaidschan und die dazugehörige Gesetzgebung legen erhebliche Verantwortung auf die Arbeitgeber, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Wichtige Arbeitgeberpflichten umfassen:

  • Risikobewertung und -minderung: Arbeitgeber sind verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu kontrollieren oder zu beseitigen.
  • Sicherheitsschulung und -anweisung: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern eine ordnungsgemäße Schulung zu Sicherheitsverfahren und der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bieten.
  • Sichere Arbeitspraktiken: Arbeitgeber sind verpflichtet, sichere Arbeitspraktiken zu etablieren und durchzusetzen, um das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren.
  • Unfallberichterstattung und -untersuchung: Arbeitgeber müssen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten den zuständigen Behörden melden und gründliche Untersuchungen durchführen, um eine Wiederholung zu verhindern.
  • Medizinische Untersuchungen: In bestimmten Hochrisikoberufen könnten Arbeitgeber verpflichtet sein, regelmäßige medizinische Untersuchungen für Arbeitnehmer bereitzustellen.

Arbeitnehmerrechte

Aserbaidschanische Arbeitnehmer haben gemäß dem Arbeitsgesetzbuch das Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Dies umfasst mehrere wesentliche Rechte:

  • Recht auf Information: Arbeitnehmer haben das Recht, über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz und die umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen informiert zu werden.
  • Recht auf Ablehnung unsicherer Arbeit: Arbeitnehmer haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, die sie für unsicher halten, und solche Bedenken dem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden zu melden.
  • Recht auf Nutzung von PSA: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern die notwendige PSA zur Verfügung stellen und deren ordnungsgemäße Nutzung und Wartung sicherstellen.

Durchsetzungsbehörden

Die Hauptverantwortung für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften liegt beim Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Republik Aserbaidschan. Das Ministerium führt Inspektionen am Arbeitsplatz durch, um die Einhaltung sicherzustellen und kann bei Verstößen Geldstrafen verhängen.

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