Ausländer, die in Aserbaidschan arbeiten möchten, benötigen in der Regel sowohl ein Visum als auch eine Arbeitserlaubnis. Der Prozess umfasst die Einreichung von Anträgen bei den zuständigen Regierungsbehörden, hauptsächlich beim State Migration Service der Republik Aserbaidschan. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen und Verfahren ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer entscheidend, um die rechtliche Konformität sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang in die azerbaidschanische Belegschaft zu gewährleisten.
Das System ist darauf ausgelegt, die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu regeln, wobei die lokale Arbeitskraft priorisiert wird, während bei Bedarf ausländische Fachkenntnisse zugelassen werden. Arbeitgeber spielen eine bedeutende Rolle im Prozess der Arbeitserlaubnisbeantragung und agieren häufig als Sponsoren für ihre ausländischen Mitarbeiter. Die effektive Navigation dieser Anforderungen ist der Schlüssel zum erfolgreichen internationalen Beschäftigungsverhältnis in Aserbaidschan.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländer, die nach Aserbaidschan zu Arbeitszwecken reisen, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum (Typ D). Dieses Visum ist erforderlich für Personen, die planen, sich und zu arbeiten im Land für mehr als 90 Tage. Kurzfristige Geschäftsvisa (Typ C) können für erste Besuche, Meetings oder Erkundungsreisen geeignet sein, erlauben jedoch keine Beschäftigung.
| Visumtyp | Zweck | Typische Dauer | Beschäftigung erlaubt? |
|---|---|---|---|
| Typ D (Langzeit) | Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung | Bis zu 1 Jahr | Ja (mit Arbeitserlaubnis) |
| Typ C (Geschäft) | Geschäftstreffen, Konferenzen, Kurzbesuche | Bis zu 90 Tage | Nein |
Das spezifische Visum, das benötigt wird, hängt von der Dauer und Art des Aufenthalts sowie der Aktivitäten des ausländischen Staatsangehörigen in Aserbaidschan ab. Das Visum Typ D ist die Standardvariante für diejenigen, die langfristig beschäftigt werden, und wird in der Regel nach Beginn oder Abschluss des Arbeitserlaubnisprozesses ausgestellt.
Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnisbeantragung
Eine Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die in Aserbaidschan eine Beschäftigung suchen, obligatorisch. Bestimmte Kategorien von Personen können befreit sein, z.B. Leiter von Vertretungen oder Niederlassungen ausländischer juristischer Personen, Mitarbeiter, die an bestimmten technischen oder wissenschaftlichen Projekten beteiligt sind, oder solche, die mit azerbaidschanischen Staatsbürgern verheiratet sind. Für diejenigen, die eine Erlaubnis benötigen, initiiert der Arbeitgeber den Antrag.
Der Antrag wird beim State Migration Service eingereicht. Zu den wichtigsten Anforderungen und Verfahren gehören:
- Arbeitgeber-Sponsoring: Das beschäftigende Unternehmen in Aserbaidschan muss den Antrag auf Arbeitserlaubnis sponsern.
- Arbeitsmarkttest: Arbeitgeber müssen oft nachweisen, dass keine qualifizierten lokalen Kandidaten für die Stelle verfügbar sind.
- Erforderliche Dokumente: Diese umfassen in der Regel:
- Antragsformular
- Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen
- Kopien der Registrierungsdokumente des Arbeitgebers
- Angaben zur geplanten Stelle und den Beschäftigungsbedingungen
- Nachweis der Qualifikationen und Erfahrungen des ausländischen Staatsangehörigen (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf)
- Medizinisches Attest
- Nachweis der Zahlung der Staatsgebühr
- Weitere vom State Migration Service angeforderte Dokumente
Der Antrag wird vom State Migration Service geprüft. Bei Genehmigung wird eine Arbeitserlaubnis ausgestellt, die in der Regel bis zu einem Jahr gültig ist und verlängert werden kann.
- Bearbeitungszeit: Die Standardbearbeitungszeit für einen Antrag auf Arbeitserlaubnis beträgt in der Regel etwa 15-20 Werktage ab Einreichung eines vollständigen Antrags. Eine beschleunigte Bearbeitung ist gegen Aufpreis möglich.
- Gebühren: Für den Antrag auf Arbeitserlaubnis und deren Verlängerung fallen staatliche Gebühren an. Die genaue Gebühr hängt von der beantragten Dauer ab (z.B. bis zu 3 Monate, bis zu 6 Monate, bis zu 1 Jahr). Die Gebühren können durch Regierungsdekret geändert werden.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Der Erhalt einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Aserbaidschan ist ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel eine längere rechtliche Aufenthaltsdauer im Land erfordert. Gängige Wege sind:
- Langfristiger Aufenthalt: Ausländer, die legal in Aserbaidschan für einen ununterbrochenen Zeitraum, häufig zwei Jahre auf Basis einer temporären Aufenthaltserlaubnis, wohnhaft sind, können sich für eine Daueraufenthaltsgenehmigung bewerben.
- Heirat mit einem azerbaidschanischen Staatsbürger: Die Heirat mit einem Staatsbürger Aserbaidschans kann eine Grundlage für die Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung nach einer bestimmten Zeit sein.
- Investitionen: Bedeutende Investitionen in die azerbaidschanische Wirtschaft können ebenfalls einen ausländischen Staatsangehörigen für eine Daueraufenthaltsgenehmigung qualifizieren.
- Nahe Verwandte: Das Vorhandensein enger Verwandter, die azerbaidschanische Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigte sind, kann ebenfalls eine Grundlage für die Antragstellung sein.
Jeder Weg hat spezifische Zulassungskriterien und Dokumentationsanforderungen, die erfüllt werden müssen. Der Antrag auf Daueraufenthalt wird ebenfalls beim State Migration Service eingereicht.
Visumoptionen für Angehörige
Ausländer mit Arbeitserlaubnissen und temporären Aufenthaltserlaubnissen in Aserbaidschan können in der Regel eine temporäre Aufenthaltserlaubnis für ihre berechtigten Angehörigen beantragen. Berechtigte Angehörige umfassen in der Regel:
- Ehepartner
- Minderjährige Kinder
- Kinder über 18, die aufgrund gesundheitlicher Bedingungen abhängig sind
- Eltern, die vom ausländischen Staatsangehörigen abhängig sind
Der Antragsprozess für Angehörigenvisa umfasst die Vorlage eines Nachweises der Beziehung (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Kopien der Genehmigungen des Hauptantragstellers, Pässe und andere Standarddokumente wie medizinische Atteste und Nachweise ausreichender finanzieller Mittel. Angehörigenvisa werden in der Regel für die gleiche Gültigkeitsdauer wie die des Hauptantragsstellers ausgestellt.
Visum-Compliance-Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Aserbaidschan erfordert die Beachtung der Einwanderungsbestimmungen durch sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer.
-
Pflichten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass ausländische Arbeitnehmer gültige Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse besitzen.
- Die Adresse des ausländischen Mitarbeiters innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens beim State Migration Service anmelden.
- Den State Migration Service über Änderungen im Status des Mitarbeiters informieren, z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Änderungen der Position oder persönliche Daten.
- Genau Buch führen über die Einwanderungsdokumente der ausländischen Arbeitnehmer.
- Bei Anfragen mit den Einwanderungsbehörden kooperieren.
-
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Gültigen Reisepass, Visum (falls erforderlich), Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Am registrierten Wohnort wohnen.
- Die Bedingungen ihres Visums und ihrer Erlaubnisse einhalten.
- Änderungen in persönlichen Daten oder Umständen, die ihre Einwanderungsstatus beeinflussen könnten, dem State Migration Service mitteilen.
- Aserbaidschan bei Ablauf ihrer Erlaubnisse verlassen, sofern keine Verlängerung oder ein anderer rechtlicher Status vorliegt.
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Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung des Mitarbeiters und Einschränkungen für den Arbeitgeber bei zukünftigen Einstellungen ausländischer Staatsangehöriger. Proaktives Management der Einwanderungsprozesse ist für beide Parteien unerlässlich.
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