Personalkostenrechner für Argentinien
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Argentinien-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Arbeitgeberkostenschätzungen für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Argentinien
Beschäftigungskosten-Aufschlüsselung
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
Steuerart | Satz | Basis |
---|---|---|
Sozialversicherung (Gesamtabgabe des Arbeitgebers) | 24% - 26,4% | Das gesamte monatliche Gehalt des Mitarbeiters |
Krankenversicherung (Obra Social) | 6% | Gehalt des Mitarbeiters |
Arbeitsrisikoversicherung (ART) | Variiert (durchschnittlich 2,12% + feste Kosten) | Risikostufe des Arbeitsplatzes |
Nationaler Beschäftigungsfonds | 0,94% | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Als Arbeitgeber bei den örtlichen Arbeitsbehörden registrieren und eine Steuer-Identifikationsnummer (CUIT) erhalten.
- Monatlich Formular 931 (F.931) bei AFIP einreichen, in dem die Beiträge der Mitarbeiter detailliert aufgeführt sind.
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bis zum 16. des Monats nach der Quellensteuer abführen.
Einkommensteuerklassen
Einkommensbereich (ARS) | Steuersatz |
---|---|
0 bis 1.749.902 | 5% |
1.749.902 bis 3.499.803 | 9% |
3.499.803 bis 5.249.704 | 12% |
5.249.704 bis 7.874.557 | 15% |
7.874.557 bis 15.749.113 | 19% |
15.749.113 bis 23.623.670 | 23% |
23.623.670 bis 35.435.504 | 27% |
35.435.504 bis 53.153.257 | 31% |
53.153.257 und mehr | 35% |
Arbeitnehmerbeiträge
Abzugsart | Satz | Höchstbetrag |
---|---|---|
Rentenversicherung (Jubilación) | 11% | Bis zu ARS 3.335.458,18 monatlich |
Gesundheitswesen (Obra Social) | 3% | Bis zu ARS 3.335.458,18 monatlich |
Soziale Dienste (PAMI) | 3% | Bis zu ARS 3.335.458,18 monatlich |
Persönliche Freibeträge
- Grundbetrag, der nicht steuerpflichtig ist.
- Freibetrag für Ehepartner/Partner in Lebensgemeinschaft und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren.
- Sonderabzug für Arbeitnehmer in einer abhängigen Beschäftigung.