Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Argentinien
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Argentinien-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Argentinien
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherung (Gesamtabgabe des Arbeitgebers) | 24% - 26,4% | Das gesamte monatliche Gehalt des Mitarbeiters |
| Krankenversicherung (Obra Social) | 6% | Gehalt des Mitarbeiters |
| Arbeitsrisikoversicherung (ART) | Variiert (durchschnittlich 2,12% + feste Kosten) | Risikostufe des Arbeitsplatzes |
| Nationaler Beschäftigungsfonds | 0,94% | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Als Arbeitgeber bei den örtlichen Arbeitsbehörden registrieren und eine Steuer-Identifikationsnummer (CUIT) erhalten.
- Monatlich Formular 931 (F.931) bei AFIP einreichen, in dem die Beiträge der Mitarbeiter detailliert aufgeführt sind.
- Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bis zum 16. des Monats nach der Quellensteuer abführen.
Einkommensteuerklassen
| Einkommensbereich (ARS) | Steuersatz |
|---|---|
| 0 bis 1.749.902 | 5% |
| 1.749.902 bis 3.499.803 | 9% |
| 3.499.803 bis 5.249.704 | 12% |
| 5.249.704 bis 7.874.557 | 15% |
| 7.874.557 bis 15.749.113 | 19% |
| 15.749.113 bis 23.623.670 | 23% |
| 23.623.670 bis 35.435.504 | 27% |
| 35.435.504 bis 53.153.257 | 31% |
| 53.153.257 und mehr | 35% |
Arbeitnehmerbeiträge
| Abzugsart | Satz | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (Jubilación) | 11% | Bis zu ARS 3.335.458,18 monatlich |
| Gesundheitswesen (Obra Social) | 3% | Bis zu ARS 3.335.458,18 monatlich |
| Soziale Dienste (PAMI) | 3% | Bis zu ARS 3.335.458,18 monatlich |
Persönliche Freibeträge
- Grundbetrag, der nicht steuerpflichtig ist.
- Freibetrag für Ehepartner/Partner in Lebensgemeinschaft und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren.
- Sonderabzug für Arbeitnehmer in einer abhängigen Beschäftigung.



