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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Argentinien

Arbeitsgenehmigungen und Visa in Argentinien

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Arbeitnehmer in Argentinien sponsern.

Argentinien work-permits-and-visas overview

Argentinien ist ein Grundpfeiler der lateinamerikanischen Wirtschaft und verfügt über eine Bevölkerung von etwa 47 Millionen Menschen sowie ein BIP von rund US$632 Milliarden, was es zur drittgrößten Wirtschaft in der Region macht. Die Hauptstadt, Buenos Aires, dient als bedeutendes Zentrum für Finanzen, Technologie und Industrie. Arbeitgeber werden durch Argentiniens gebildete Arbeitskräfte und strategische Lage zwischen Brasilien, Chile und anderen Märkten angezogen.

Allerdings sind die Arbeitsgesetze und Einwanderungsregeln Argentiniens detailliert und streng durchgesetzt. Jedes Unternehmen, das internationale Mitarbeitende nach Argentinien entsendet, muss die entsprechenden Arbeitserlaubnisse und Visa sichern, um regelkonform zu bleiben. Das Nichtbefolgen der richtigen Verfahren kann schwerwiegende Konsequenzen haben, daher ist es entscheidend, die Anforderungen im Voraus zu verstehen.

Buenos Aires, die lebendige Hauptstadt Argentiniens, beherbergt Regierungs- und Wirtschaftszentren. Als drittgrößte Wirtschaft Lateinamerikas bietet Argentinien Unternehmen Zugang zu einem großen Markt und qualifizierten Fachkräften. Arbeitgeber müssen jedoch die argentinischen Einwanderungsregeln sorgfältig navigieren. Jeder ausländische Mitarbeitende, der in Argentinien arbeitet, benötigt ein legales Aufenthaltstitel-Visum und eine Arbeitserlaubnis. In der Praxis bedeutet dies, ein formelles Arbeitserlaubnis-Visum zu erhalten, oft eine temporäre Aufenthaltserlaubnis, die an die Beschäftigung gebunden ist, und diese von den argentinischen Migrationsbehörden genehmigen zu lassen.

Wer benötigt ein argentinisches Visum oder eine Arbeitserlaubnis?

Standardmäßig können argentinische Staatsbürger und Daueraufenthaltsberechtigte ohne spezielles Visum frei arbeiten. Jeder ausländische Staatsbürger, der in Argentinien arbeiten möchte, muss ein Arbeitserlaubnis-Visum erhalten, es sei denn, sie qualifizieren sich unter einem regionalen Abkommen. Insbesondere profitieren Bürger aus MERCOSUR-Ländern (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela) und assoziierten Mitgliedern (Bolivien, Chile, Peru, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Suriname) von vereinfachten Regeln.

Unter den Mercosur-Abkommen können Staatsangehörige dieser Länder eine Mercosur- temporäre Aufenthaltserlaubnis beantragen, die Arbeitserlaubnis mit weniger Formalitäten gewährt. Zum Beispiel benötigt ein brasilianischer oder paraguayischer Staatsbürger in der Regel nur eine Aufenthaltserlaubnis nach der Mercosur-Klausel (Artikel 23(l)) und einen lokalen Arbeitsvertrag, um mit der Arbeit zu beginnen. Im Gegensatz dazu müssen Staatsangehörige aus Drittländern (z.B. USA, EU, Asien, Afrika) den regulären argentinischen Arbeitsvisaprozess durchlaufen, der eine Sponsoring durch ein argentinisches Unternehmen erfordert.

In der Praxis benötigt jeder Nicht-MERCOSUR-Ausländer ein gültiges Arbeitserlaubnis-Visum und eine genehmigte Beschäftigungserlaubnis, bevor er legal in Argentinien arbeiten darf. Bürger aus MERCOSUR-Ländern können nicht einfach mit einem Touristenvisum arbeiten; sie beantragen stattdessen ein Mercosur- oder Mercosur-assoziiertes Visum, oft als "MERCOSUR- temporäres Aufenthaltserlaubnis-Visum" bezeichnet, das sie meist schnell erhalten können, wenn sie ein Jobangebot vorweisen. Alle anderen Ausländer, wie Amerikaner oder Kanadier, müssen ein formelles Arbeitserlaubnis-Visum sichern. Dies erfordert stets einen Vertrag mit einem argentinischen Arbeitgeber und die Genehmigung durch das argentinische Konsulat oder die Migrationsbehörden. Jeder ausländische Staatsbürger, der legal in Argentinien arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Arbeitserlaubnis-Visum. Kurz gesagt: Ausländische Mitarbeitende, außer MERCOSUR-Staatsangehörige, benötigen ein Visum, das von ihrem argentinischen Arbeitgeber gesponsert wird; die Einhaltung dieser Regel ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Übersicht der relevanten argentinischen Arbeitserlaubnisarten für Arbeitgeber

Die wichtigsten Visa für arbeitgebergestützte Beschäftigung in Argentinien fallen in einige Kategorien:

Temporäres Aufenthaltserlaubnis-Visum – Artikel 23A (Arbeitnehmer) in Argentinien

Dies ist das Standard-Arbeitervisum für ausländische Beschäftigte bei einem argentinischen Unternehmen. Es wird für bis zu ein Jahr (verlängerbar) erteilt und erfordert einen formellen Arbeitsvertrag zwischen dem Mitarbeitenden und dem Sponsor. Artikel 23A gilt für die Mehrheit der Personen, die für eine angestellte Tätigkeit nach Argentinien ziehen, die 1 Jahr dauert.

In der Praxis legt der Arbeitgeber einen notariell beglaubigten spanischsprachigen Arbeitsvertrag vor, der Gehalt und Bedingungen zeigt, und das Visum wird auf dieser Grundlage ausgestellt. Es gibt auch ein verwandtes „23B“-Visum für Rentner oder Selbstständige, die von unabhängigen Einkünften leben, aber dieses wird in der Regel nicht für arbeitgebergestützte Jobs genutzt.

Mercosur-Temporäre Aufenthaltserlaubnis (Artikel 23(l)) in Argentinien

Staatsangehörige der Mercosur-Mitglieds- und assoziierten Länder können nach den Mercosur-Einwanderungsregeln einen Antrag stellen. Dies gewährt ihnen das Recht auf temporären Aufenthalt und Arbeit in Argentinien mit vereinfachtem Papierkram. Das Mercosur-Visum erfordert weiterhin einen Arbeitsvertrag und einen Sponsor, aber viele bürokratische Anforderungen sind reduziert.

Tatsächlich kann ein brasilianischer, chilenischer oder bolivianischer Mitarbeitender ein „MERCOSUR-Visum“ für Arbeit erhalten, das meist schneller bearbeitet wird als das reguläre 23A-Visum.

Intra-Unternehmen-Transfer-Visum – Artikel 23E in Argentinien

Für multinationale Unternehmen, die ihre eigenen Mitarbeitenden nach Argentinien versetzen, steht das Intra-Company-Transfer-Visum zur Verfügung. Es wird genutzt, wenn ein Mitarbeitender, der für ein ausländisches Unternehmen arbeitet, an eine lokale Niederlassung oder Filiale entsandt wird. Das 23E-Visum ist ebenfalls in der Regel ein Jahr (verlängerbar) und richtet sich an Manager, Spezialisten oder technische Fachkräfte, die intern transferiert werden.

Da die Person bereits einen Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen hat, kann dieser Prozess etwas vereinfachter ablaufen. Tatsächlich können Transfers unter 23E, wenn die argentinische Tochtergesellschaft bereits operativ und registriert ist (RENURE), oft mit weniger bürokratischen Hürden verbunden sein als ein komplett neuer Arbeitsvertrag.

Digital Nomad (Transitorisches Aufenthalt) Visum in Argentinien

Eingeführt im Jahr 2022, erlaubt dieses argentinische Visum Remote-Arbeitern, in Argentinien zu leben, während sie bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt sind. Es ist technisch eine transitorische Aufenthaltserlaubnis, gültig für bis zu ein Jahr, mit initial 180 Tagen, die um weitere 180 Tage verlängert werden können. Wichtig: Inhaber des Digital Nomad-Visums dürfen nicht für argentinische Unternehmen arbeiten; sie müssen bei einer ausländischen Organisation angestellt oder beauftragt bleiben.

Dieses Visum gilt also nur, wenn die Mitarbeitenden des Arbeitgebers weiterhin remote für den Heimatbetrieb arbeiten, während sie in Argentinien sind. Es wird nicht für die Einstellung von Mitarbeitenden auf die argentinische Gehaltsliste genutzt.

Daueraufenthalt in Argentinien

Ausländische Mitarbeitende können nach zwei Jahren ununterbrochener temporärer Aufenthaltserlaubnis unter einem Arbeits- oder Mercosur-Visum eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. In der Praxis bedeutet dies, wenn ein Mitarbeitender legal mit einem 23A-, 23E- oder Mercosur-Visum zwei Jahre gearbeitet hat, kann er eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Daueraufenthaltsberechtigte haben das Recht, unbegrenzt in Argentinien zu leben und zu arbeiten. Weitere Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung, wie Heirat mit einem argentinischen Staatsbürger oder das Vorhandensein argentinischer Kinder, existieren, sind aber getrennt von arbeitsbezogenen Visa.

Sponsoring-Prozess und Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers in Argentinien

Um einen ausländischen Mitarbeitenden nach Argentinien zu bringen, spielt der Arbeitgeber eine zentrale Rolle als Sponsor. Zunächst muss das Unternehmen eine argentinische juristische Person sein oder eine lokale Niederlassung haben, die als Sponsor agiert. Der sponsornierende Arbeitgeber muss in der Regel im argentinischen Einwanderungsregister (RENURE – Registro Nacional Único de Requirentes de Extranjeros) registriert sein, bevor Visa beantragt werden.

Nach der Registrierung erhält das Unternehmen eine RENURE-Nummer; diese Nummer muss auf allen Visa-Dokumenten, einschließlich des Arbeitsvertrags, angegeben werden. Die Registrierung bei RENURE etabliert den Arbeitgeber als genehmigte „beantragende Firma“ für ausländische Arbeitskräfte.

Der erste konkrete Schritt ist die Beantragung einer Einreisegenehmigung (Permiso de Ingreso, oder PIM) beim argentinischen Nationalen Migrationsamt (Dirección Nacional de Migraciones). Der Arbeitgeber übermittelt den Namen und die Position des ausländischen Mitarbeitenden an Migraciones, um einen PIM zu beantragen. Dieses PIM bestätigt, dass Argentinien die Einreise des spezifischen ausländischen Mitarbeitenden für die Beschäftigung genehmigt. Der Antrag muss vom Unternehmen gestellt werden, nicht vom Einzelnen, und enthält die Registrierungsdaten des Unternehmens. Nach Erteilung wird das PIM, oft als Acta de Notificación bezeichnet, an das argentinische Konsulat gesendet, wo der Mitarbeitende das eigentliche Visum beantragen wird.

Mit dem PIM in der Hand bereitet der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag und die unterstützenden Dokumente vor. Das argentinische Recht verlangt, dass der Vertrag auf Spanisch verfasst ist. Der Vertrag sollte die Rolle, das Gehalt, die Dauer und die Beschäftigungsbedingungen detailliert beschreiben. Er muss dann notariell beglaubigt (legalisiert) werden durch einen argentinischen Escribano Público und das Colegio de Escribanos. In der Praxis beauftragt das Unternehmen oft einen Übersetzer und Notar, um eine offizielle spanische Version zu erstellen.

Der Arbeitgeber muss außerdem Unternehmensdokumente vorlegen, wie die Gründungsurkunde, Steuerregistrierung und Nachweis der Zahlungsfähigkeit oder Sozialversicherungsanmeldung. Ein Anschreiben auf Firmenbriefpapier ist ebenfalls üblich; es sollte kurz das Geschäft, den Zweck der Beschäftigung, die Dauer der Arbeit und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber beschreiben. Zusammengefasst umfasst das Dokumentenpaket des Arbeitgebers in der Regel den Vertrag (mit der RENURE-Nummer und Notarstempeln), das PIM, Unternehmensdokumente und das Anschreiben.

Zentrale Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers in Argentinien

Kurz zusammengefasst sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass sie:

  • Bei RENURE registriert sind (falls sie Nicht-MERCOSUR-Ausländer beschäftigen) und die RENURE-Nummer auf allen Dokumenten angeben.
  • Das Permiso de Ingreso (PIM) bei Migraciones im Namen des Mitarbeitenden beantragen.
  • Einen formellen spanischen Arbeitsvertrag entwerfen, notariell beglaubigen lassen und die RENURE-Nummer angeben.
  • Unterstützende Dokumente sammeln (z.B. Gründungsurkunde, Steuerregistrierung, Anschreiben).
  • Dem Mitarbeitenden diese Dokumente aushändigen, damit er beim Konsulat den Visumantrag stellen und am Interview teilnehmen kann.
  • Nach Genehmigung des Visums und Ankunft in Argentinien weiterhin Pflichten erfüllen: Der neue Mitarbeitende muss bei der Gehaltsabrechnung und den Steuern registriert werden: Das Unternehmen muss den Mitarbeitenden im nationalen Steuer- (AFIP) und Sozialversicherungssystem (ANSES) anmelden. Das bedeutet, eine argentinische ID-Karte (DNI) und eine CUIL-Nummer (Sozialversicherungs-/Steuernummer) unmittelbar nach Ankunft zu beantragen. Das Unternehmen zieht dann die Einkommenssteuer vom Gehalt ab und zahlt die erforderlichen Arbeitgeberbeiträge für Renten, Gesundheitsversorgung, Familienleistungen usw.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einstellung oder Umsiedlung eines ausländischen Mitarbeitenden nach Argentinien

Registrierung des Arbeitgebers (RENURE) in Argentinien

Wenn der ausländische Mitarbeitende kein Mercosur-Staatsangehöriger ist, beginnen Sie mit der Registrierung Ihres Unternehmens bei der RENURE-Datenbank. Dieser Schritt bestätigt die Eignung des Sponsors für argentinische Einwanderungsverfahren.

Abschluss des Arbeitsvertrags und Erhalt der Einreisegenehmigung in Argentinien

Verfassen Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag auf Spanisch und lassen Sie ihn notariell beglaubigen. Enthalten sein sollten Position, Gehalt, Dauer und Verpflichtungen. Stellen Sie bei der Dirección Nacional de Migraciones einen Antrag auf Permiso de Ingreso (PIM) für den Mitarbeitenden. Das Migrationsamt erteilt das PIM basierend auf dem Vertrag und den Unternehmensdaten. Erhalten Sie das PIM-Dokument (Acta de Notificación).

Vorbereitung des Visumantrags für Argentinien

Der Mitarbeitende beantragt das Visum beim argentinischen Konsulat in seinem Heimatland oder Wohnsitzland. Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente für den Konsularantrag zusammen: gültiger Reisepass, Passfotos, das PIM, den legalisierten spanischen Vertrag, die RENURE-Bescheinigung des Arbeitgebers und weitere angeforderte Dokumente, z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls zutreffend), polizeiliches Führungszeugnis mit Apostille und Nachweis der Ausbildung. Jedes Dokument muss von einem zertifizierten Übersetzer ins Spanische übersetzt und ggf. apostilliert werden.

Konsularisches Interview und Visumerteilung in Argentinien

Der Mitarbeitende vereinbart einen Termin für das Visuminterview beim argentinischen Konsulat. Er legt die Unterlagen vor, oft auf einem vorgeschriebenen FSV-Formular, und zahlt die Visagebühren. Konsularbeamte können Fragen zur Stelle stellen. Bei Genehmigung wird das Visum in den Reisepass gestempelt. Das Visum ist in der Regel gültig für die Einreise und den sofortigen Aufenthalt.

Einreise nach Argentinien & Registrierung nach Ankunft

Nach Erteilung des Visums reist der Mitarbeitende nach Argentinien. Innerhalb des ersten Monats nach Ankunft muss sich der Mitarbeitende beim Nationalen Register der Personen (RENAPER) anmelden, um eine argentinische Identitätskarte (DNI) zu erhalten. Der Arbeitgeber sollte den Mitarbeitenden dann bei ANSES (Sozialversicherung) und AFIP (Steuerbehörde) anmelden, um eine CUIL-Nummer zu erhalten. Damit ist die legale Registrierung abgeschlossen: Der Mitarbeitende kann nun ein lokales Gehalt beziehen, Beiträge zum Renten- und Gesundheitssystem leisten und legal in Argentinien arbeiten.

Während dieses gesamten Prozesses sollte der Arbeitgeber jeden Schritt verfolgen und Fristen einhalten. Es ist ratsam, den gesamten Ablauf auf mehrere Monate zu planen; jede Phase, einschließlich PIM-Genehmigung und Konsularverfahren, kann erhebliche Wartezeiten mit sich bringen.

Rechtliche Verpflichtungen und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers in Argentinien

Sobald der ausländische Mitarbeitende auf der Gehaltsliste steht, gelten die argentinischen Arbeits- und Steuerrecht vollständig. Arbeitgeber müssen alle üblichen Beschäftigungsregelungen einhalten. Dazu gehört die Bereitstellung eines formellen schriftlichen Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet), der die Arbeitsaufgaben, Arbeitszeiten, Gehalt, Leistungen und etwaige Probezeiten klar angibt.

Obwohl das argentinische Recht keinen schriftlichen Vertrag für jeden Mitarbeitenden vorschreibt, ist dies dringend zu empfehlen, insbesondere bei ausländischen Mitarbeitenden, und es ist oft Voraussetzung für das Visum. Der Vertrag ist ein bindendes Rechtsdokument, und Arbeitgeber müssen alle vereinbarten Bedingungen einhalten.

Was die Vergütung betrifft, hat Argentinien umfangreiche gesetzliche Sozialleistungen. Arbeitgeber müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn und das reguläre Gehalt pünktlich zahlen. Ein 13. Monats-Gehalt (aguinaldo) ist obligatorisch: Es ist eine zusätzliche Monatszahlung, die über das Jahr verteilt wird. Arbeitgeber müssen außerdem Beiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung für den Mitarbeitenden leisten.

Praktisch bedeutet dies, dass der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts für die Einkommensteuer (impuesto a las ganancias) und die Beiträge für Renten/ Gesundheit (ANSES) einbehält, und selbst die Arbeitgeberanteile an den Sozialabgaben zahlt. Der Mitarbeitende hat Anspruch auf bezahlten Urlaub (in der Regel 14–28 Tage pro Jahr, abhängig von der Dauer der Beschäftigung), bezahlte Krankentage, Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub und andere gesetzliche Freistellungen. Überstunden müssen bei höheren Sätzen vergütet werden. Wird das Arbeitsverhältnis ohne triftigen Grund beendet, gelten strenge Abfindungsregeln.

Das Onboarding neuer ausländischer Mitarbeitender umfasst ebenfalls einige Registrierungen. Neben den Visumformalitäten muss der Arbeitgeber die Einstellung bei AFIP als Arbeitgeber melden und bei der lokalen Sozialversicherung registrieren. Arbeitgeber sollten außerdem sorgfältige Aufzeichnungen über Gehaltsabrechnungen, Verträge, Einwanderungsdokumente und Lohnbuchhaltung führen. Das Versäumnis, einen Mitarbeitenden zu registrieren oder falsch zu klassifizieren, z.B. einen ausländischen Mitarbeitenden als unabhängigen Auftragnehmer ohne Visum zu behandeln, kann zu Geldstrafen nach argentinischem Arbeitsrecht führen.

Kurz gesagt: Die rechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers umfassen die Pflege eines konformen Arbeitsvertrags, die Anmeldung des Mitarbeitenden bei Sozialversicherung und Leistungen, die Abführung von Lohnsteuern und Abgaben sowie die Pflege aller Einwanderungs- und Arbeitsdokumente. Die Konsultation eines lokalen Arbeitsanwalts oder Gehaltsdienstleisters kann sehr hilfreich sein, um die vollständige Einhaltung sicherzustellen.

Häufige Herausforderungen bei argentinischer Einwanderung und wie Arbeitgeber sie bewältigen können

Auch bei sorgfältiger Planung treten häufig bürokratische Hürden auf, wenn Mitarbeitende nach Argentinien umziehen. Ein unvollständiger oder fehlerhafter Antrag ist die häufigste Stolperfalle; beispielsweise kann das Einreichen eines nicht apostillierten

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