Argentinien ist ein Grundpfeiler der lateinamerikanischen Wirtschaft und verfügt über eine Bevölkerung von etwa 47 Millionen sowie ein Bruttoinlandsprodukt von rund US$632 Milliarden, was es zur drittgrößten Wirtschaft in der Region macht. Seine Hauptstadt, Buenos Aires, dient als bedeutendes Zentrum für Finanzen, Technologie und Industrie. Arbeitgeber werden durch Argentiniens gut ausgebildete Arbeitskräfte und strategische Lage zwischen Brasilien, Chile und anderen Märkten angezogen.
Wer braucht ein argentinisches Visum oder Arbeitserlaubnis?
Standardmäßig können argentinische Staatsbürger und dauerhaft ansässige Personen ohne spezielles Visum arbeiten. Jeder ausländische Staatsbürger, der in Argentinien arbeiten möchte, muss eine Arbeitserlaubnis, es sei denn, sie qualifizieren sich unter einem regionalen Abkommen. Insbesondere Staatsangehörige der MERCOSUR-Länder (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela) und assoziierte Mitglieder (Bolivien, Chile, Peru, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Suriname) profitieren von vereinfachten Regelungen.
Gemäß den Mercosur-Vereinbarungen können Staatsangehörige dieser Länder eine Mercosur- vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen, die eine Arbeitserlaubnis mit weniger Formalitäten gewährt. Zum Beispiel benötigt ein brasilianischer oder paraguayischer Staatsbürger in der Regel nur eine Aufenthaltserlaubnis nach der Mercosur-Klausel (Artikel 23(l)) und einen lokalen Arbeitsvertrag, um mit der Arbeit beginnen zu können. Drittstaatsangehörige (z. B. USA, EU, Asien, Afrika) müssen hingegen den standardmäßigen argentinischen Visumantragsprozess durchlaufen, der eine Sponsoring durch ein argentinisches Unternehmen erfordert.
In der Praxis benötigt jeder Nicht-MERCOSUR-Ausländer ein gültiges Arbeitvisum und eine genehmigte Beschäftigungserlaubnis, bevor er legal in Argentinien arbeiten darf. Staatsangehörige der MERCOSUR-Länder können nicht einfach mit einem Touristenvisum arbeiten; sie müssen ebenfalls ein Mercosur- oder Mercosur-assoziiertes Visum beantragen, das oft als „MERCOSUR- vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“ bezeichnet wird, die sie oft schnell erhalten können, wenn sie ein Jobangebot vorweisen können. Alle anderen Ausländer, wie Amerikaner oder Kanadier, müssen ein formelles Arbeitvisum sichern. Dies erfordert stets einen Vertrag mit einem argentinischen Arbeitgeber und die Genehmigung durch das argentinische Konsulat oder die Migrationsbehörden. Jeder ausländische Staatsbürger, der legal in Argentinien arbeiten möchte, braucht ein gültiges Arbeitvisum. Kurz gesagt, ausländische Einstellungen, außer MERCOSUR-Staatsangehörige, erfordern ein vom argentinischen Arbeitgeber gest Sponsored visa; die Einhaltung dieser Regel ist entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Übersicht über relevante argentinische Arbeit Visumstypen für Arbeitgeber
Die wichtigsten Visa für arbeitgeberfinanzierte Beschäftigung in Argentinien lassen sich in einige Kategorien einteilen:
Temporäres Aufenthaltsvisum – Artikel 23A (Arbeitnehmer) in Argentinien
Dies ist das Standard-Arbeitervisum für im Ausland beschäftigte Personen, die in Argentinien tätig sind. Es wird für bis zu ein Jahr (verlängerbar) erteilt und erfordert einen formellen Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Sponsor. Artikel 23A gilt für die Mehrheit der Personen, die nach Argentinien ziehen, um einer angestellten Tätigkeit nachzugehen, die 1 Jahr dauert.
In der Praxis legt der Arbeitgeber einen notariell beglaubigten spanischen Arbeitsvertrag vor, der Gehalt und Bedingungen zeigt, und das Visum wird auf dieser Basis ausgestellt. Es gibt auch ein verwandtes „23B“-Visum für Rentner oder Selbstständige, die von unabhängigen Einkünften leben, jedoch wird dieses in der Regel nicht für arbeitgeberbasiertes Beschäftigungsverhältnis genutzt.
Mercosur- vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (Artikel 23(l)) in Argentinien
Staatsangehörige der Mercosur-Mitglieds- und assoziierten Länder können sich nach den Mercosur-Einwanderungsregeln bewerben. Dies gewährt ihnen das Recht auf vorübergehenden Aufenthalt und Arbeit in Argentinien mit vereinfachter Bürokratie. Das Mercosur-Visum erfordert nach wie vor einen Arbeitsvertrag und einen Sponsor, aber viele bürokratische Anforderungen sind reduziert.
In der Praxis kann ein brasilianischer, chilenischer oder bolivianischer Mitarbeiter eine „MERCOSUR-Visa“ für die Arbeit erhalten, die in der Regel schneller bearbeitet wird als das reguläre 23A-Visum.
Intra-Unternehmen-Transfer-Visum – Artikel 23E in Argentinien
Für multinationale Unternehmen, die eigene Mitarbeiter nach Argentinien versetzen, steht das Intra-Company-Transfer-Visum zur Verfügung. Es wird genutzt, wenn ein Mitarbeiter, der für ein ausländisches Unternehmen arbeitet, an eine lokale Niederlassung oder Tochtergesellschaft entsandt wird. Das 23E-Visum ist ebenfalls in der Regel ein Jahr gültig (verlängerbar) und richtet sich an Manager, Spezialisten oder technische Fachkräfte, die intern transferiert werden.
Da die Person bereits einen Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Unternehmen besitzt, kann dieser Vorgang etwas vereinfachter ablaufen. Tatsächlich können Transfers unter 23E, wenn die argentinische Niederlassung bereits operativ und registriert ist (RENURE), oft weniger bürokratische Hürden mit sich bringen als ein komplett neues Visum.
Digital Nomad (Übergangs- Aufenthalt) Visum in Argentinien
Dieses 2022 eingeführte argentinische Visum ermöglicht Remote-Arbeitern, in Argentinien zu leben, während sie bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt sind. Es ist technisch ein temporärer Aufenthalt, gültig für bis zu ein Jahr, mit anfänglichen 180 Tagen, die auf weitere 180 Tage verlängerbar sind. Wichtig: Inhaber des Digital Nomad-Visums dürfen nicht für eine argentinische Firma arbeiten; sie müssen bei einem ausländischen Unternehmen beschäftigt oder beauftragt bleiben.
Dieses Visum gilt nur, wenn die Mitarbeiter des Arbeitgebers weiterhin remote für den Heimatbetrieb arbeiten. Es wird nicht genutzt, um jemanden in die argentinische Gehaltsliste aufzunehmen.
Daueraufenthalt in Argentinien
Ausländische Arbeitnehmer können nach zwei Jahren ununterbrochener temporärer Aufenthaltserlaubnis unter einem Arbeits- oder Mercosur-Visum einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Mitarbeiter, der legal mit einem 23A-, 23E- oder Mercosur-Visum zwei Jahre gearbeitet hat, eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen kann. Daueraufenthalter haben das Recht, unbegrenzt in Argentinien zu leben und zu arbeiten. Weitere Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung, wie Heirat mit einem argentinischen Staatsbürger oder argentinische Kinder, bestehen, sind aber getrennt vom employmentbasierten Visum.
Firmen-Sponsoringprozess und Verantwortlichkeiten in Argentinien
Um einen ausländischen Mitarbeiter nach Argentinien zu holen, spielt der Arbeitgeber die Schlüsselrolle als Sponsor. Zunächst muss das Unternehmen eine argentinische Rechtspersönlichkeit sein oder eine lokale Niederlassung besitzen, die als Sponsor agieren kann. Der sponsorkräftige Arbeitgeber muss in der Regel vor Beantragung der Visa beim argentinischen Einwanderungsregister registriert sein (RENURE – Registro Nacional Único de Requirentes de Extranjeros).
Nach der Registrierung erhält die Firma eine RENURE-Nummer; diese Nummer muss auf allen Visa-Dokumenten, inklusive des Arbeitsvertrags, angegeben werden. Mit der Registrierung wird der Arbeitgeber als genehmigte „beantragende Firma“ für ausländische Arbeitskräfte anerkannt.
Der erste konkrete Schritt ist die Beantragung einer Eintrittsgenehmigung (Permiso de Ingreso, oder PIM) beim Departamento Nacional de Migraciones. Der Arbeitgeber übermittelt die Namen und Positionen des ausländischen Mitarbeiters an Migraciones, um eine PIM zu beantragen. Die PIM bestätigt, dass Argentinien die Einreise des spezifischen ausländischen Arbeitnehmers für eine Beschäftigung genehmigt. Der Antrag erfolgt durch das Unternehmen, nicht durch die Person persönlich, und umfasst die Registrierungsdaten des Unternehmens. Nach Erteilung wird die PIM, oft Acta de Notificación genannt, an das argentinische Konsulat gesendet, bei dem der Mitarbeiter das eigentliche Visum beantragen wird.
Mit der PIM in der Hand bereitet der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag sowie die unterstützenden Unterlagen vor. Das argentinische Recht schreibt vor, dass der Vertrag auf Spanisch sein muss. Der Vertrag sollte Rolle, Gehalt, Dauer und Bedingungen der Beschäftigung detailliert aufführen. Er muss dann notarielle (legalisierte) Beglaubigung durch einen argentinischen Escribano Público sowie das Colegio de Escribanos erhalten. In der Praxis beauftragt das Unternehmen häufig einen Übersetzer und Notar, um eine offizielle spanische Version zu erstellen.
Der Arbeitgeber muss zudem Unternehmensdokumente vorlegen, z. B. Gründungsurkunde, Steuerregistrierung, sowie Nachweise über Solvenz oder Sozialversicherungsanmeldung. Ein Begleitschreiben auf Firmenbriefpapier, das das Geschäft kurz beschreibt, den Zweck der Beschäftigung erklärt, die Dauer angibt und wer die Kosten trägt, ist ebenfalls üblich. Zusammenfassend umfasst das Dokumentenpaket des Arbeitgebers meist den Vertrag (mit RENURE-Nummer und Notarstempeln), die PIM, Unternehmensdokumente und das Begleitschreiben.
Zentrale Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers in Argentinien
Kurz zusammengefasst, sollten Arbeitgeber sicherstellen, dass sie:
- sich bei RENURE (falls keine Mercosur-Staatsbürger) registrieren und die RENURE-Nummer auf allen Dokumenten vermerken
- bei Migraciones im Namen des Mitarbeiters das Permiso de Ingreso (PIM) beantragen
- einen formellen Arbeitsvertrag auf Spanisch erstellen, notarisiert/ certifizieren lassen und die RENURE-Nummer angeben
- unterstützende Dokumente (z. B. Gründungsdokumente, Steuerregistrierung, Begleitschreiben) sammeln
- dem Mitarbeiter diese Dokumente aushändigen, damit er beim Konsulat die Visa beantragen kann und am Interview teilnimmt
- nach Visumerteilung und Ankunft des Mitarbeiters in Argentinien weiterhin Pflichten erfüllen: Der neue Mitarbeiter ist für die Gehaltsabrechnung und Steuern zu registrieren: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei AFIP (Steuerbehörde) und ANSES (Sozialversicherung) anmelden und eine CUIL-Nummer erhalten. Dies beinhaltet praktisch die Beantragung eines argentinischen Personalausweises (DNI) im Anschluss an die Ankunft sowie den sofortigen Erhalt der CUIL-Nummer. Der Arbeitgeber zieht dann die Einkommensteuer vom Gehalt ab und leistet die erforderlichen Arbeitgeberbeiträge für Renten, Gesundheitswesen, Familienleistungen usw.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einstellung oder Umsiedlung eines ausländischen Mitarbeiters nach Argentinien
Registrierung des Arbeitgebers (RENURE) in Argentinien
Wenn der ausländische Mitarbeiter kein MERCOSUR-Staatsbürger ist, beginnen Sie mit der Registrierung Ihres Unternehmens im RENURE-Register. Dieser Schritt bestätigt die Berechtigung des Sponsors für die argentinischen Einwanderungsverfahren.
Abschluss des Arbeitsvertrags und Beantragung der Eintrittsgenehmigung in Argentinien
Einen schriftlichen Arbeitsvertrag auf Spanisch verfassen und notariell beglaubigen. Position, Gehalt, Dauer und Verpflichtungen enthalten. Anschließend einen Antrag bei der Dirección Nacional de Migraciones auf die Permiso de Ingreso (PIM) des Mitarbeiters stellen. Das Migrationsamt erteilt die PIM basierend auf Vertrag und Unternehmensdaten. Das Dokument, oft Acta de Notificación genannt, erhält man nach der Genehmigung.
Zusammenstellung des Visumantragspakets für Argentinien
Der Mitarbeiter beantragt das Visum beim argentinischen Konsulat im Heimat- oder Wohnsitzland. Alle erforderlichen Dokumente für den konsularischen Antrag zusammenstellen: gültiger Reisepass, Passfotos, PIM, legalisierten spanischen Vertrag, das RENURE-Zertifikat des Arbeitgebers und weitere Unterlagen wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls zutreffend), polizeiliches Führungszeugnis mit Apostille und Nachweis der Ausbildung. Jedes Dokument muss von einem zertifizierten Übersetzer ins Spanische übersetzt und ggf. apostilliert sein.
Konsularisches Interview und Visumerteilung in Argentinien
Der Mitarbeiter vereinbart und nimmt an einem Visuminterview im argentinischen Konsulat teil. Er reicht die Unterlagen ein, meist auf einem vorgeschriebenen Formular FSV, und zahlt die Visagebühren. Konsularbeamte können Fragen zur Tätigkeit stellen. Bei Genehmigung wird das Visum in den Reisepass gestempelt. Das Visum ist in der Regel gültig für die Einreise und sofortige Aufenthaltserlaubnis.
Einreise nach Argentinien & Nachanmeldung
Nach Erteilung reist der Mitarbeiter nach Argentinien. Innerhalb des ersten Monats nach Ankunft muss sich die Person beim RENAPER (Registro Nacional de Personas) anmelden, um eine argentinische Identitätskarte (DNI) zu erhalten. Der Arbeitgeber sollte den Mitarbeiter bei ANSES (Sozialversicherung) und AFIP (Steuerbehörde) anmelden, um eine CUIL-Nummer zu erhalten. Damit ist die rechtliche Registrierung abgeschlossen: Der Mitarbeiter kann nun ein Gehalt vor Ort beziehen, Beiträge zu Renten- und Gesundheitssystem leisten und legal in Argentinien tätig sein.
Während dieses Prozesses sollte der Arbeitgeber jeden Schritt verfolgen und Fristen einhalten. Es ist ratsam, den gesamten Ablauf mit mehreren Monaten Vorlauf zu planen; jede Phase, inklusive PIM-Genehmigung und Konsularbearbeitung, kann bedeutende Wartezeiten mit sich bringen.
Rechtliche Konformität und Dokumentationspflichten des Arbeitgebers in Argentinien
Sobald der ausländische Mitarbeiter auf der Gehaltsliste steht, gelten die argentinischen Arbeits- und Steuerrecht vollständig. Arbeitgeber müssen alle regulären Beschäftigungsvorschriften einhalten. Dazu gehört, einen formellen schriftlichen Arbeitsvertrag (befristet oder unbefristet) vorzulegen, der klar die Aufgaben, Arbeitszeiten, das Gehalt, Sozialleistungen und eventuelle Probezeiten angibt.
Obwohl.argentinisches Recht keinen schriftlichen Vertrag für jeden Arbeitnehmer vorschreibt, ist es dringend zu empfehlen, insbesondere bei ausländischen Einstellungen, und es ist oft Teil des Visumsprozesses. Der Vertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das alle Bedingungen einzuhalten sind.
Für die Vergütung bedeutet dies, dass Argentina umfangreiche obligatorische Sozialleistungen vorsieht. Arbeitgeber müssen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn und das reguläre Gehalt pünktlich zahlen. Ein 13. Monatsgehalt (aguinaldo) ist verpflichtend: Es ist eine Zusatzzahlung, verteilt über das Jahr. Arbeitgeber müssen zudem Beiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung für den Arbeitnehmer leisten.
Praktisch bedeutet das: Der Arbeitgeber zieht vom Bruttogehalt eines Mitarbeiters einen Anteil für die Einkommensteuer (impuesto a las ganancias) ab und für die Renten- und Krankenversicherung (ANSES). Zudem muss der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialabgaben leisten. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub (meist 14–28 Tage/Jahr je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit), bezahlte Krankheitszeit, Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub sowie andere gesetzlich vorgeschriebene Freistellungen. Überstunden sind ebenfalls höher zu vergüten. Bei Kündigung ohne triftigen Grund gelten strenge Abfindungsregeln.
Das Onboarding neuer ausländischer Mitarbeiter umfasst auch einige Registrierungen. Neben den Visaformalitäten muss der Arbeitgeber den neuen Mitarbeiter bei AFIP als Arbeitgeber und bei der Sozialversicherung registrieren. Arbeitgeber sollten außerdem sorgfältige Aufzeichnungen über Gehaltsabrechnungen, Verträge, Lohn- und Gehaltsnachweise sowie Einwanderungsdokumente führen. Versäumt der Arbeitgeber es, einen Mitarbeiter korrekt anzumelden oder ihn falsch zu klassifizieren, etwa indem ein ausländischer Arbeiter ohne Visum fälschlicherweise als unabhängiger Auftragnehmer behandelt wird, drohen Bußgelder gemäß argentinischem Arbeitsrecht.
Kurz gesagt, die rechtlichen Pflichten des Arbeitgebers umfassen: einen konformen Arbeitsvertrag aufsetzen, den Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungen und Leistungsprogrammen anmelden, Lohnsteuern und Abzüge abführen sowie alle Einwanderungs- und Arbeitsdokumente aktuell halten. Die Hinzuziehung eines lokalen Arbeitsanwalts oder Gehaltsabreitungsspezialisten kann äußerst hilfreich sein, um die vollständige Konformität zu gewährleisten.
Typische Herausforderungen bei argentinischer Einwanderung und wie Arbeitgeber sie bewältigen können
Auch bei sorgfältiger Planung begegnen Unternehmen oft bürokratischen Hürden bei der Umsiedlung von Personal nach Argentinien. Die häufigste Schwierigkeit ist eine teilweise oder falsche Antragstellung; beispielsweise kann eine un- apostillierte Dokumente oder ein vergessener Übersetzungsnachweis erhebliche Verzögerungen verursachen. Argentinische Migrationsbeamte sind streng bei der Dokumentenprüfung. Um dies zu vermeiden, sollten alle Unterlagen anhand eines offiziellen Checklists mehrfach überprüft werden.
Stellen Sie sicher, dass die RENURE-Nummer, Unternehmensinformationen und Vertragssdaten exakt übereinstimmen. Halten Sie digitale und physische Kopien aller Dokumente bereit, um bei Benachrichtigung durch das Konsulat schnell reagieren zu können.
Ein weiteres häufiges Problem ist der Zeitrahmen. Konsulartermine können mehrere Wochen in Anspruch nehmen, und die Rückstaus bei der Migration können unerwartet wachsen. Es ist ratsam, Reisepläne oder die Kündigung bestehender Mitarbeiter erst nach sicherer Visa-Genehmigung abzuschließen. Eine frühzeitige Planung, regelmäßige Nachverfolgung bei Konsulat oder Migrationsamt und die Nutzung lokaler Einwanderungsservices oder EOR provider können Engpässe verringern.
Arbeitgeber-Registrierungen können ebenfalls ein Stolperstein sein. Wenn das Sponsorunternehmen seine RENURE-Registrierung verloren hat oder nie registriert wurde, wird das Visum abgelehnt. Überprüfen Sie stets die RENURE-Datenbank und erneuern Sie die Registrierung ggf., bevor Sie den Visumantrag starten. Bei Unternehmensänderungen, z. B.
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