Svalbard und Jan Mayen, obwohl Teil des Königreichs Norwegen, haben unterschiedliche Steuerregelungen, die sich erheblich vom Festland Norwegens unterscheiden, insbesondere im Hinblick auf Svalbard. Dieses einzigartige Steuersystem ist darauf ausgelegt, den besonderen Status des Archipels und seine wirtschaftlichen Aktivitäten widerzuspiegeln. Das Verständnis dieser spezifischen Regeln ist entscheidend für Arbeitgeber, die in der Region tätig sind, sowie für Arbeitnehmer, die dort arbeiten, da sie Auswirkungen auf die Lohnabrechnung, die Steuerabzüge und die allgemeinen Compliance-Verpflichtungen haben.
Für Unternehmen, die Personal in Svalbard oder Jan Mayen beschäftigen, erfordert die Navigation durch die örtliche Steuerlandschaft eine sorgfältige Beachtung der Details. Arbeitgeber sind verantwortlich dafür, Steuern korrekt zu berechnen und im Namen ihrer Arbeitnehmer abzuführen sowie ihre eigenen arbeitgeberspezifischen Steuerbeiträge zu erfüllen. Die Regeln für Jan Mayen stimmen im Allgemeinen mit dem Festland Norwegens überein, während Svalbard unter einem eigenen, vereinfachten Steuersystem operiert.
Arbeitgebersteuerpflichten
Arbeitgeber in Svalbard und Jan Mayen haben spezielle Verpflichtungen hinsichtlich Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.
In Svalbard sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Sozialversicherungsbeitrag auf die Gehälter der Arbeitnehmer zu zahlen. Dieser Satz ist deutlich niedriger als die Standardraten auf dem Festland Norwegens. Für 2025 wird erwartet, dass der Arbeitgebersozialversicherungsbeitragssatz in Svalbard bei 8,2% des Bruttogehalts bleibt. Es gibt keine separate Lohnsteuer im traditionellen Sinne; die primären Arbeitgeberkosten im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung sind dieser Sozialversicherungsbeitrag.
In Jan Mayen, da die Steuerregelungen im Allgemeinen dem Festland Norwegens folgen, unterliegen Arbeitgeber den standardmäßigen norwegischen Arbeitgebersozialversicherungsbeitragssätzen, die je nach Standort des Arbeitgebers auf dem Festland variieren (obwohl Jan Mayen selbst nicht in eine bestimmte Zone eingeteilt ist, gelten in der Regel die Standardraten). Diese Sätze sind deutlich höher als in Svalbard und können je nach Branche oder konkreten Umständen bis zu 14,1% betragen, wobei der allgemeine Satz für die meisten Arbeitnehmer 14,1% ist.
Arbeitgeber in beiden Regionen müssen sich bei den zuständigen Behörden registrieren und für eine rechtzeitige Meldung und Zahlung dieser Beiträge sorgen.
Quellensteuerabzug
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einkommensteuer von Gehältern und Löhnen der Arbeitnehmer vor der Auszahlung einzubehalten. Die Regeln für den Quellensteuerabzug unterscheiden sich zwischen Svalbard und Jan Mayen.
In Svalbard gilt ein vereinfachtes Flat-Rate-Einkommensteuersystem für Einzelpersonen. Für 2025 wird erwartet, dass der Einkommensteuersatz auf das erzielte Einkommen bei 8% liegt. Zusätzlich gibt es einen Kapitalertragsteuersatz, der typischerweise bei 5% liegt, wobei dieser in der Regel nicht vom Arbeitgeber einbehalten wird, sofern er nicht auf bestimmte Arten von Einkünften aus Arbeit als Kapital zutrifft. Arbeitgeber müssen die 8%-Steuer auf alle steuerpflichtigen Arbeitseinkommen einbehalten.
In Jan Mayen gelten die norwegischen Einkommensteuervorschriften. Diese beinhalten ein progressives Steuersystem mit verschiedenen Steuerklassen, Beiträge zur nationalen Versicherung (Arbeitnehmeranteil) und eventuell Zuschläge. Arbeitgeber in Jan Mayen müssen die von den norwegischen Steuerbehörden ausgestellten Steuerabzugsbescheinigungen für jeden Mitarbeiter verwenden, um die korrekte Steuerhöhe zu ermitteln, was je nach Einkommenshöhe, Abzügen und persönlichen Umständen erheblich variieren kann.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
Die Verfügbarkeit von Steuerabzügen und Freibeträgen für Arbeitnehmer unterscheidet sich erheblich zwischen Svalbard und Jan Mayen aufgrund ihrer unterschiedlichen Steuersysteme.
In Svalbard bedeutet das Flat-Rate-Steuersystem, dass die Möglichkeiten, Abzüge geltend zu machen, im Vergleich zum Festland Norwegens äußerst eingeschränkt sind. Die Steuer basiert hauptsächlich auf dem Bruttogehalt mit wenigen Freibeträgen. Standardabzüge, die in Festland Norwegen üblich sind, wie der Minstefradrag oder Abzüge für Zinsausgaben, sind nach svalbardischem Steuerrecht in der Regel nicht anwendbar.
In Jan Mayen sind die Arbeitnehmer den norwegischen Steuerregeln unterworfen und können daher die üblichen Abzüge und Freibeträge in Norwegen in Anspruch nehmen. Diese umfassen unter anderem:
- Minstefradrag (Standardabzug)
- Abzug für berufsbedingte Ausgaben (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit)
- Abzug für Zinskosten auf Kredite
- Abzug für Beiträge zu bestimmten Pensionskassen
- Abzug für Kinderbetreuungskosten
Arbeitnehmer in Jan Mayen müssen diese Abzüge in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben, um davon zu profitieren.
Steuer-Compliance und Meldefristen
Arbeitgeber in Svalbard und Jan Mayen müssen bestimmte Compliance- und Meldepflichten erfüllen. Die primäre Meldepflicht ist die Einreichung der A-melding (A-Erklärung).
Das A-melding ist ein monatlicher Bericht, der elektronisch an die norwegischen Steuerbehörden, die Norwegische Arbeits- und Wohlfahrtsverwaltung (NAV) und Statistik-Norwegen übermittelt wird. Er enthält Informationen über Gehälter, Steuerabzüge und Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge.
- Monatliche Abgabe: Die A-melding muss bis zum 5. des Monats nach der Lohnperiode eingereicht werden. Zum Beispiel ist die A-melding für die Gehaltsabrechnung im Januar bis zum 5. Februar fällig.
- Zahlungsfristen: Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge und einbehaltene Arbeitnehmersteuern müssen ebenfalls bis zu bestimmten Fristen bezahlt werden, die üblicherweise mit der Einreichung der A-melding verbunden sind. Die Zahlungen sind in der Regel halbjährlich (sechs Mal jährlich). Für 2025 folgen die Zahlungstermine dem bekannten Rhythmus, meist um den 15. des Monats nach dem zweimonatigen Meldezeitraum (z.B. für die Meldung Januar-Februar ist die Zahlung um den 15. März fällig).
- Jahresmeldung: Während die A-melding die wichtigste kontinuierliche Meldung ist, müssen Arbeitgeber auch sicherstellen, dass die im Laufe des Jahres gemeldeten Daten für die jährliche Steuerfestsetzung korrekt sind.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie richtig registriert sind und die notwendigen Systeme für die korrekte und pünktliche Abgabe von Lohnabrechnungen, Steuerabzügen und A-melding vorliegen haben, sowohl für Mitarbeiter in Svalbard als auch in Jan Mayen, gemäß den jeweiligen Vorschriften.
Besondere Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Die Tätigkeit in Svalbard und Jan Mayen bringt spezifische steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen mit sich.
Für ausländische Arbeitnehmer in Svalbard gilt im Allgemeinen das Flat-Rate-Steuersystem, unabhängig von ihrem Steueransässigkeitsstatus an anderen Orten. Personen, die in Svalbard arbeiten, sind in der Regel steuerpflichtig für ihr Einkommen aus Arbeit, das dort erzielt wurde. Es gibt spezielle Regeln für Personen, die in Festland Norwegen ansässig sind, aber vorübergehend in Svalbard arbeiten, oder umgekehrt, was eine Koordination zwischen den Steuersystemen erfordert. Prinzipiell gilt jedoch, dass in Svalbard erzieltes Arbeitseinkommen auch in Svalbard besteuert wird.
Für ausländische Unternehmen, die Personal in Svalbard beschäftigen, besteht in der Regel die Verpflichtung, sich in Norwegen als Arbeitgeber zu registrieren und die Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften von Svalbard für ihre dort beschäftigten Mitarbeiter einzuhalten. Dazu gehört die Einbehaltung der 8%-igen Einkommensteuer sowie die Zahlung des 8,2%-igen Arbeitgebersozialversicherungsbeitrags.
Für ausländische Arbeitnehmer und ausländische Unternehmen in Jan Mayen gelten die norwegischen Steuerregelungen. Das bedeutet, dass ausländische Arbeitnehmer möglicherweise den norwegischen Steueransässigkeitsregeln oder bestimmten Regeln für Nicht-Residenten unterliegen, was durch Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Norwegen und ihrem Heimatland beeinflusst werden kann. Auslandische Unternehmen, die Personal in Jan Mayen beschäftigen, unterliegen denselben Arbeitgeberpflichten wie norwegische Unternehmen, einschließlich der üblichen Sozialversicherungsbeiträge und progressiven Steuerabzüge basierend auf den Steuerabzugsbescheinigungen.
Die Navigation durch diese Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Steueransässigkeit, Sozialversicherungsabkommen und mögliche Doppelbesteuerungsfragen, erfordert sorgfältige Prüfung und häufig professionelle Beratung.
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