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Svalbard und Jan MayenSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Svalbard und Jan Mayen

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber in Svalbard und Jan Mayen müssen spezifische Steuerpflichten für ihre Arbeitnehmer erfüllen.

Arbeitgeberbeiträge zur nationalen Sozialversicherung

Arbeitgeber sind verantwortlich für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für ihre Mitarbeiter. Der Satz dieser Beiträge beträgt 5,1 % des Gehalts des Mitarbeiters. Diese Beiträge sind in der Regel am 15. des Monats fällig.

Quellensteuer (Einkommensteuer)

Arbeitgeber müssen Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten. In Svalbard gelten zwei Einkommensteuersätze: ein niedriger Satz von 8 % und ein hoher Satz von 22 %. Die einbehaltene Steuer muss monatlich gemeldet und bezahlt werden, normalerweise bis zum 15. des Monats. Für nicht ansässige Mitarbeiter können unterschiedliche Verfahren gelten.

Spezielle Lohnsteuer

In bestimmten Gemeinden innerhalb von Svalbard können Arbeitgeber einer speziellen Lohnsteuer unterliegen. Die Kontaktaufnahme mit der betreffenden Gemeinde kann weitere Informationen liefern.

Meldepflichten (A-melding)

Arbeitgeber sind verpflichtet, monatlich einen A-melding-Bericht einzureichen, der die Gehälter und Abzüge der Mitarbeiter detailliert. Dieser Bericht umfasst Sozialversicherungsbeiträge, Quellensteuern und andere relevante Informationen. Die Frist für die Einreichung ist typischerweise der 6. des Folgemonats. Die A-melding deckt auch den Wohnsitzzeitraum in Svalbard ab. Für die Dauer des Aufenthalts eines Mitarbeiters in Svalbard kann diese Information jedes Mal erneut eingereicht werden, wenn eine A-melding eingereicht wird. Wichtige Informationen beinhalten: eine eindeutige Wohnsitz-ID, Beginn des Wohnsitzes, Ende des Wohnsitzes und eine Wohnsitzbeschreibung mit dem Hinweis "Svalbard".

Steuerabzüge für Mitarbeiter in Svalbard

Mitarbeiter mit Wohnsitz in Svalbard profitieren von spezifischen Steuerabzügen. Ein bemerkenswerter Abzug beträgt etwa 18 % ihres Bruttoeinkommens, um die höheren Lebenshaltungskosten auszugleichen. Sie sind auch für Standardabzüge wie persönliche Freibeträge und abzugsfähige berufliche Aufwendungen berechtigt.

Berechnung der Einkommensteuer für Mitarbeiter

Die Steuerabzüge werden vom Bruttoeinkommen des Mitarbeiters abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Die Steuersätze von 8 % (niedrig) und 22 % (hoch) werden auf dieses zu versteuernde Einkommen angewandt, um den endgültigen Einkommensteuerbetrag zu berechnen. Eine vom Finanzamt ausgestellte Steuerkarte listet die spezifischen Abzüge und Steuersätze für jeden Mitarbeiter auf.

Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter

Mitarbeiter zahlen auch Beiträge zum nationalen Versicherungssystem zu einem ermäßigten Satz von 7,8 % in Svalbard und Jan Mayen. Dies deckt Renten und andere soziale Leistungen ab.

Weitere Abzüge für Mitarbeiter

Mitarbeiter können auch für Abzüge in Zusammenhang mit Gewerkschaftsbeiträgen und wohltätigen Spenden berechtigt sein.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

Einkommensteuer

  • Steuersätze: Auf Erwerbseinkommen werden zwei Steuersätze angewendet: ein niedriger Satz von 8% und ein hoher Satz von 22%. Der 8%-Satz gilt für Einkommen bis zum 12-fachen des Basismontos der Sozialversicherung. Für 2025 liegt diese Schwelle bei 1.387.680 NOK. Einkommen, das diesen Betrag überschreitet, wird mit 22% besteuert.
  • Quellensteuer: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer direkt monatlich vom Gehalt der Arbeitnehmer ab. Für Svalbard werden keine Steuerkarten ausgestellt; die Quellensteuer dient in den meisten Fällen als endgültige Steuerabrechnung.

Beiträge zur Sozialversicherung

  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer zahlen 7,7% ihres Gehalts als Beitrag zur Sozialversicherung.
  • Steuerfreibetrag für Beitragskarten: Einkünfte bis zu 100.000 NOK sind von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit.
  • Niedrigere Berechnungsgrenze: Die untere Grenze für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge liegt bei 99.650 NOK.

Weitere Abzüge

  • Svalbard-Abzug: Bewohner von Svalbard haben Anspruch auf einen speziellen Abzug von ca. 18% ihres Bruttoeinkommens, um die höheren Lebenshaltungskosten auszugleichen.
  • Standardabzüge: Ähnlich wie auf dem norwegischen Festland können Abzüge für Gewerkschaftsmitgliedsbeiträge, wohltätige Spenden, Prämien für Rentenversicherungen und arbeitsbezogene Ausgaben in Anspruch genommen werden.
  • Spezifische Abzüge: Weitere spezifische Abzüge für Svalbard umfassen "Gewerkschaftsbeiträge Svalbard", "Prämie für Rentenversicherung, Svalbard", "Sozialversicherungsprämien und Prämien des Bildungs- und Entwicklungsfonds – Svalbard" und "Portakabin-Miete – Svalbard."

Pflichten des Arbeitgebers

  • Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung: Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Sozialversicherung für Arbeit auf Svalbard beträgt 0%.
  • Meldepflicht: Arbeitgeber müssen Gehaltsinformationen und Steuerabzüge über das A-Melding-System melden. Spezielle Meldeverfahren gelten für nicht ansässige Mitarbeiter.
  • Sachleistungen: Für Sachleistungen wie kostenlose Unterkunft oder die Nutzung eines Firmenwagens gelten besondere Regeln. Die Werte werden gemäß spezifischen Vorschriften für Svalbard festgelegt und unterliegen der Besteuerung.

Zusätzliche Überlegungen

  • Wohnsitzregeln: Der Steuerwohnsitz auf Svalbard wird in der Regel durch einen Aufenthalt von mehr als 12 Monaten bestimmt. Für vorübergehende Aufenthalte von 30 Tagen oder mehr gelten spezielle Regeln.
  • A-Melding-Meldeanforderungen: Bei der Meldung über das A-Melding-System müssen Arbeitgeber Informationen über den Aufenthaltszeitraum des Mitarbeiters auf Svalbard angeben. Dazu gehören Start- und Enddaten, eine eindeutige Aufenthalts-ID und eine Aufenthaltsbeschreibung von "Svalbard."

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und sich die Steuerregelungen ändern können. Es wird empfohlen, für individuelle Beratung einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Mehrwertsteuer

Svalbard und Jan Mayen, obwohl norwegische Territorien, folgen nicht dem standardmäßigen norwegischen Mehrwertsteuersystem. Auf Waren und Dienstleistungen, die innerhalb dieser Regionen verkauft werden, wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Mehrwertsteuer in Svalbard

  • Mehrwertsteuersatz: 0%
  • Registrierungsschwelle: Nicht anwendbar
  • Abgabepflichten: Keine
  • Fristen: Nicht anwendbar
  • Befreite Waren und Dienstleistungen: Alle Waren und Dienstleistungen, die innerhalb von Svalbard verkauft werden.

Mehrwertsteuer in Jan Mayen

  • Mehrwertsteuersatz: 0%
  • Registrierungsschwelle: Nicht anwendbar
  • Abgabepflichten: Keine
  • Fristen: Nicht anwendbar
  • Befreite Waren und Dienstleistungen: Alle Waren und Dienstleistungen, die innerhalb von Jan Mayen verkauft werden.

Mehrwertsteuerimplikationen für norwegische Unternehmen

Norwegische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die Dienstleistungen von Svalbard oder Jan Mayen erwerben, unterliegen dem Reverse-Charge-Mechanismus. Das bedeutet, dass sie für die Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer an die norwegische Steuerverwaltung verantwortlich sind, als ob die Dienstleistung auf dem Festland von Norwegen erbracht worden wäre. Typischerweise gilt der standardmäßige norwegische Mehrwertsteuersatz (25% ab dem 5. Februar 2025), aber es gibt bestimmte Ausnahmen für niedrigere Sätze (z. B. 15% für Lebensmittel, 12% für den Personentransport). Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen melden dies als Ausgangssteuer in ihrer Mehrwertsteuererklärung. Nicht mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen melden dies über eine separate Mehrwertsteuererklärung für umgekehrte Steuerhaftung, wenn die vierteljährliche Mehrwertsteuerbasis NOK 2.000 erreicht oder überschreitet.

Mehrwertsteuererstattungen für Touristen in Svalbard und Jan Mayen

Touristen, die in anderen Ländern als Schweden, Dänemark oder Finnland wohnen, können Mehrwertsteuererstattungen für Einkäufe beantragen, die auf dem Festland von Norwegen getätigt wurden. Personen, die in Svalbard oder Jan Mayen wohnen, können ebenfalls Rückerstattungen beantragen, wenn der Kaufbetrag pro Artikel NOK 1.250 übersteigt. Der Erstattungsprozess erfordert ein ausgefülltes Formular, das beim Verlassen des Landes von der norwegischen Zollbehörde validiert wird, vorbehaltlich einer 30-tägigen Validierungsfrist.

Steuerliche Überlegungen für Arbeitgeber in Svalbard und Jan Mayen

Arbeitgeber in diesen Regionen sind verpflichtet, nationale Versicherungsbeiträge des Arbeitgebers zu einem reduzierten Satz (5,1% im Jahr 2024) zu leisten. Bestimmte Gemeinden in Svalbard können auch eine spezielle Lohnsteuer erheben. Weitere Informationen zu Steuerpflichten von Arbeitgebern finden Sie auf der Website der norwegischen Steuerverwaltung (Skatteetaten).

Steuervergünstigungen

Svalbard und Jan Mayen, obwohl unter norwegischer Souveränität, haben einzigartige Steuersysteme.

Einkommensteuer

  • Svalbard: Bietet einen signifikant niedrigeren Einkommensteuersatz als das norwegische Festland. Einwohner können zwischen einem einheitlichen Steuersatz von 8% oder dem standardmäßigen norwegischen Einkommensteuersystem wählen. Bewohner, die das ganze Jahr über in Svalbard leben, entscheiden sich typischerweise für den 8%-Satz. Die standardmäßigen norwegischen Sätze gelten, wenn eine Person innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums mehr als 183 Tage außerhalb von Svalbard verbringt. Eine Abzugsmöglichkeit von 18% vom Bruttoeinkommen steht den Bewohnern zur Verfügung, um höhere Lebenshaltungskosten auszugleichen.
  • Jan Mayen: Spiegelt das Svalbard-System wider, indem es die gleichen Einkommensteuersätze (8% und 22%) und Beiträge zur nationalen Versicherung verwendet. Dieses System gilt für Einkünfte aus Beschäftigung, die nach dem Jan Mayen-Steuergesetz besteuert werden.

Beiträge zur Sozialversicherung

Sowohl Svalbard als auch Jan Mayen haben einen reduzierten Beitragssatz zur Sozialversicherung von 7,8%. Dies gilt für alle Arbeitnehmer und deckt Renten sowie andere Sozialleistungen ab.

Mehrwertsteuer (MwSt)

Weder Svalbard noch Jan Mayen gehören zur norwegischen Mehrwertsteuerzone. Auf Waren und Dienstleistungen innerhalb dieser Gebiete wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Norwegische Unternehmen, die Dienstleistungen aus diesen Gebieten kaufen, müssen jedoch die norwegische Mehrwertsteuer (in der Regel 25%) im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens selbst bewerten und zahlen.

Andere Abzüge

Angestellte sowohl in Svalbard als auch in Jan Mayen könnten Anspruch auf Standardabzüge wie auf dem norwegischen Festland haben, darunter:

  • Persönlicher Freibetrag
  • Arbeitskosten
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Wohltätigkeitsspenden
  • Zinsaufwendungen für Kredite
  • Kosten für das Homeoffice

Steuerverwaltung

Die Steuerverwaltung für beide Gebiete wird von der norwegischen Steuerverwaltung überwacht. Arbeitnehmer erhalten typischerweise Steuerkarten, die Abzüge und anwendbare Sätze angeben. Vereinfachte Systeme sind insbesondere in Svalbard vorhanden, um den einzigartigen Gegebenheiten dieser abgelegenen Orte gerecht zu werden. Angesichts der spezifischen Regeln und Vorschriften in jedem Gebiet kann es vorteilhaft sein, einen Steuerfachmann zu konsultieren.

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