Svalbard und Jan Mayen stellen einzigartige Überlegungen für ausländische Staatsangehörige dar, die leben und arbeiten möchten. Während Jan Mayen hauptsächlich ein eingeschränktes militärisches und Forschungsgebiet mit sehr begrenztem Zugang ist, operiert Svalbard unter dem Svalbard-Vertrag, der Staatsbürgern der Vertragsstaaten gleichen Zugang, Aufenthalt und Arbeit gewährt. Für Staatsangehörige von Ländern, die nicht Vertragsparteien des Svalbard-Vertrags sind, oder für diejenigen aus Vertragsstaaten, die einen Aufenthalt von mehr als einer bestimmten Dauer planen, gelten spezielle Regeln, die oft Genehmigungen erfordern, die denen für das norwegische Festland ähneln. Das Verständnis dieser Vorschriften ist sowohl für Einzelpersonen als auch für Arbeitgeber, die Aktivitäten in diesem arktischen Archipel planen, von entscheidender Bedeutung.
Die Navigation durch die Anforderungen für nicht-vertragsgebundene Staatsangehörige beinhaltet das Verständnis der Arten von Genehmigungen, die erforderlich sind, um einen legalen Aufenthalt und eine Beschäftigung zu etablieren. Diese Prozesse werden von norwegischen Behörden verwaltet und unterliegen den standardmäßigen Einwanderungsverfahren, allerdings mit spezifischen Überlegungen für den Svalbard-Kontext. Die Einhaltung dieser Regeln ist wesentlich für einen reibungslosen und rechtmäßigen Aufenthalt und Arbeitserfahrung.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeiter
Für Staatsangehörige von Ländern außerhalb des Schengen-Raums und der nordischen Länder, die keine Staatsangehörigen der Vertragsstaaten des Svalbard-Vertrags sind, erfordert der Eintritt und Aufenthalt in Svalbard zu Arbeitszwecken in der Regel zunächst die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für das norwegische Festland. Diese Erlaubnis ermöglicht es der Person dann, in Svalbard zu wohnen und zu arbeiten. Die gängigsten für die Arbeit relevanten Genehmigungstypen sind:
- Skilled Worker Permit: Für Personen mit spezifischen beruflichen Qualifikationen oder höherer Bildung, die ein Jobangebot von einem Arbeitgeber in Svalbard erhalten haben.
- Job Seeker Permit (für Fachkräfte): Ermöglicht hochqualifizierten Personen, nach Norwegen (und anschließend Svalbard) zu reisen, um für eine begrenzte Zeit eine Beschäftigung zu suchen.
- Seasonal Worker Permit: Für Beschäftigung in bestimmten saisonalen Branchen, wie Tourismus oder Fischerei.
Staatsangehörige von Schengen-/EWR-Ländern und nordischen Ländern haben im Allgemeinen das Recht, in Svalbard ohne Genehmigung zu wohnen und zu arbeiten, ähnlich wie auf dem norwegischen Festland, obwohl für Aufenthalte von mehr als drei Monaten Registrierungspflichten bestehen können. Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Svalbard-Vertrags haben ebenfalls umfassende Rechte, müssen sich jedoch möglicherweise registrieren oder bestimmte Voraussetzungen für langfristige Aufenthalte erfüllen.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Svalbard für nicht-vertragsgebundene Staatsangehörige ist eng mit dem Antragsverfahren für eine Aufenthaltserlaubnis für das norwegische Festland verbunden. Der Antrag wird in der Regel online über die Webseite der Directorate of Immigration (UDI) oder über eine norwegische Botschaft oder Konsulat im Heimatland des Antragstellers eingereicht.
Wichtige Anforderungen umfassen in der Regel:
- Einen gültigen Reisepass.
- Ein konkretes Jobangebot von einem registrierten Arbeitgeber in Svalbard.
- Nachweise über die Qualifikationen des Antragstellers (Bildung, Berufserfahrung), die für das Jobangebot relevant sind.
- Nachweise vom Arbeitgeber bezüglich der Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitsbedingungen), die norwegischen Standards entsprechen müssen.
- Nachweis über eine Unterkunft in Svalbard.
- Für einige Genehmigungstypen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
Der Arbeitgeber spielt oft eine bedeutende Rolle im Antragsprozess, indem er die erforderlichen Unterlagen über den Job und das Unternehmen bereitstellt.
| Genehmigungstyp | Anspruchskriterien | Wichtige Unterlagen |
|---|---|---|
| Skilled Worker | Höhere Bildung/berufliche Ausbildung, Jobangebot passend zu Qualifikationen, Mindestgehalt | Reisepass, Arbeitsvertrag, Nachweise zu Ausbildung/Berufserfahrung, Arbeitgeberdokumente |
| Seasonal Worker | Jobangebot in spezifischer saisonaler Branche, begrenzte Dauer | Reisepass, Arbeitsvertrag, Arbeitgeberdokumente |
| Job Seeker | Hohe Qualifikationen (Abschluss), ausreichende finanzielle Mittel, Absicht, Facharbeit zu suchen | Reisepass, Abschlusszertifikate, Nachweis der Mittel, Unterkunftsplan |
Bearbeitungszeiten und Gebühren können sich ändern und hängen vom Genehmigungstyp sowie vom Antragsvolumen ab. Stand Ende 2024 liegen Schätzungen für Standard-Genehmigungen für Fachkräfte für das norwegische Festland (die die Grundlage für den Aufenthalt in Svalbard bilden) bei einigen Wochen bis mehreren Monaten. Die Gebühren liegen typischerweise zwischen NOK 6.300 und NOK 7.800 für arbeitsbezogene Genehmigungen, diese Zahlen sollten jedoch auf der UDI-Webseite für die aktuellsten Informationen im Jahr 2025 überprüft werden.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Die Daueraufenthaltsgenehmigung in Svalbard für nicht-vertragsgebundene Staatsangehörige ist kein direkter Prozess, der speziell für den Archipel gilt, sondern ist an die Erlangung einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Norwegen auf dem Festland gebunden. Um für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Norwegen in Frage zu kommen, muss eine Person in der Regel mindestens drei Jahre eine gültige Aufenthaltserlaubnis (z.B. Skilled Worker Permit) gehabt haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter:
- Kontinuierlicher legaler Aufenthalt in Norwegen (einschließlich Svalbard) für den erforderlichen Zeitraum.
- Abschluss der erforderlichen norwegischen Sprach- und Sozialkunde-Kurse (oder Nachweis gleichwertiger Kenntnisse).
- Keine Vorstrafen.
- Ausreichendes Einkommen.
Sobald die Daueraufenthaltsgenehmigung für das norwegische Festland erteilt wurde, erlaubt sie der Person, unbegrenzt in Norwegen, einschließlich Svalbard, zu wohnen und zu arbeiten, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen.
Optionen für Visumsabhängige Angehörige
Ausländische Arbeiter, die eine Aufenthaltserlaubnis für das norwegische Festland (die ihnen erlaubt, in Svalbard zu wohnen und zu arbeiten) erhalten, können in der Regel eine Familienzusammenführung für ihre Angehörigen beantragen. Anspruchsberechtigte Angehörige umfassen in der Regel:
- Ehepartner oder eingetragene Partner.
- Lebenspartner (unter Erfüllung bestimmter Kriterien).
- Minderjährige Kinder (unter 18).
Der Antrag für Angehörige ist getrennt, aber mit dem Hauptantragsteller verbunden. Erforderlich sind Nachweise der Familienbeziehung, die gültige Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers und ausreichendes Einkommen zur Unterstützung der Familie sowie eine geeignete Unterkunft in Svalbard. Angehörige, denen eine Aufenthaltserlaubnis durch Familienzusammenführung gewährt wird, haben in der Regel das Recht, in Norwegen, einschließlich Svalbard, zu arbeiten und zu studieren.
Visa-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen in Svalbard sicherzustellen.
Verpflichtungen der Arbeitgeber:
- Überprüfen, dass alle ausländischen Mitarbeiter die erforderlichen Genehmigungen besitzen, um legal in Svalbard zu wohnen und zu arbeiten, bevor die Beschäftigung beginnt.
- Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitsbedingungen) den im Genehmigungsantrag und den norwegischen Arbeitsgesetzen festgelegten Standards entsprechen.
- Änderungen im Beschäftigungsstatus (z.B. Kündigung, Änderungen bei Arbeitszeiten oder Gehalt) den zuständigen Behörden melden.
- Genau Aufzeichnungen über die Einwanderungsstatus und Dokumente der Mitarbeiter führen.
- Bei Anfragen mit den Einwanderungsbehörden kooperieren.
Pflichten der Arbeitnehmer:
- Sicherstellen, dass ihre Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis während ihres Aufenthalts und ihrer Beschäftigung gültig sind.
- Die Bedingungen ihrer Genehmigung einhalten (z.B. nur für den angegebenen Arbeitgeber oder in der angegebenen Rolle arbeiten).
- Behörden über wesentliche Änderungen informieren, wie Adresswechsel oder Familienstand.
- Rechtzeitig vor Ablauf die Erneuerung der Genehmigungen beantragen.
- Ausweis und Genehmigungsdokumente bei sich führen, wie vorgeschrieben.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreiseverboten. Eine strikte Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend für einen rechtmäßigen Betrieb und Aufenthalt in Svalbard.
Stellen Sie in Svalbard und Jan Mayen Top-Talente über unsere Employer of Record-Dienstleistung ein.
Vereinbaren Sie einen Anruf mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Svalbard und Jan Mayen helfen können.







Vereinbaren Sie ein Telefonat mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Svalbard und Jan Mayen helfen können.
Von mehr als 1000 Unternehmen weltweit geschätzt



