Svalbard und Jan Mayen stellen einzigartige Überlegungen für ausländische Staatsangehörige dar, die leben und arbeiten möchten. Während Jan Mayen hauptsächlich ein eingeschränktes militärisches und Forschungsgebiet mit sehr begrenztem Zugang ist, operiert Svalbard unter dem Svalbard-Vertrag, der Bürgern der Vertragsstaaten gleichen Zutritts-, Aufenthalts- und Arbeitsrecht gewährt. Für Bürger von Ländern, die nicht Vertragsparteien des Svalbard-Vertrags sind, oder für solche aus Vertragsstaaten, die einen Aufenthalt von mehr als einer bestimmten Dauer planen, gelten spezifische Regeln, die oft Genehmigungen erfordern, die ähnlich sind wie jene, die für das norwegische Festland benötigt werden. Das Verständnis dieser Vorschriften ist sowohl für Einzelpersonen als auch für Arbeitgeber, die Aktivitäten auf diesem arktischen Archipel planen, von entscheidender Bedeutung.
Die Navigation durch die Anforderungen für nicht-vertragsparteibürger umfasst das Verständnis der Arten von Genehmigungen, die erforderlich sind, um eine legale Residenz und Beschäftigung zu etablieren. Diese Prozesse werden von norwegischen Behörden verwaltet und unterliegen den üblichen Einwanderungsverfahren, jedoch mit spezifischen Überlegungen für den Svalbard-Kontext. Die Einhaltung dieser Regeln ist wesentlich für einen reibungslosen und rechtskonformen Aufenthalt und Arbeitserfahrung.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeitskräfte
Für Bürger von Ländern außerhalb des Schengen-Raums und der nordischen Länder, die keine Bürger der Vertragsstaaten des Svalbard-Vertrags sind, erfordert der Eintritt und Aufenthalt in Svalbard zu Arbeitszwecken in der Regel zunächst die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für das norwegische Festland. Diese Erlaubnis ermöglicht es der Person dann, in Svalbard zu resideren und zu arbeiten. Die gängigsten für die Arbeit relevanten Genehmigungstypen sind:
- Arbeitsgenehmigung für Fachkräfte: Für Personen mit spezifischen beruflichen Qualifikationen oder höherer Bildung, die ein Jobangebot von einem Arbeitgeber in Svalbard erhalten haben.
- Job-Sucher-Genehmigung (für Fachkräfte): Ermöglicht hochqualifizierten Personen, nach Norwegen (und anschließend Svalbard) zu reisen, um für eine begrenzte Zeit eine Stelle zu suchen.
- Saisonarbeitende Genehmigung: Für die Beschäftigung in bestimmten saisonalen Branchen, wie Tourismus oder Fischerei.
Bürger der Schengen-/EWR-Länder und der nordischen Länder haben im Allgemeinen das Recht, in Svalbard ohne eine Genehmigung zu wohnen und zu arbeiten, ähnlich wie auf dem norwegischen Festland, obwohl Aufenthaltsnachweise für Begrenzungen von mehr als drei Monaten erforderlich sein können. Bürger der Vertragsstaaten des Svalbard-Vertrags haben ebenfalls umfassende Rechte, müssen sich jedoch möglicherweise registrieren oder bestimmte Anforderungen für eine langfristige Aufenthalte erfüllen.
Anforderungen und Verfahren für die Arbeitserlaubnisbeantragung
Der Prozess zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis für Svalbard für nicht-vertragsparteibürger ist eng mit dem Antragsverfahren für eine Aufenthaltserlaubnis für das norwegische Festland verbunden. Der Antrag wird typischerweise online über die Webseite der Directorate of Immigration (UDI) oder über eine norwegische Botschaft oder ein Konsulat im Heimatland des Antragstellers eingereicht.
Wichtige Anforderungen umfassen in der Regel:
- Einen gültigen Reisepass.
- Ein konkretes Jobangebot von einem registrierten Arbeitgeber in Svalbard.
- Nachweis der Qualifikationen des Antragstellers (Ausbildung, Berufserfahrung), die für das Jobangebot relevant sind.
- Nachweise des Arbeitgebers bezüglich der Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitsbedingungen), die norwegischen Standards entsprechen müssen.
- Nachweis der Unterkunft in Svalbard.
- Für einige Genehmigungstypen Nachweise über ausreichende finanzielle Mittel.
Der Arbeitgeber spielt oft eine bedeutende Rolle im Antragsprozess, indem er die erforderlichen Unterlagen über den Job und das Unternehmen bereitstellt.
| Genehmigungstyp | Zulassungskriterien | Hauptdokumente |
|---|---|---|
| Fachkräfte | Höhere Bildung/berufliche Ausbildung, Jobangebot passend zur Qualifikation, Mindestgehalt | Reisepass, Arbeitsvertrag, Nachweis der Qualifikationen (Bildung, Arbeitserfahrung), Arbeitgeberschreiben |
| Saisonarbeitende | Jobangebot in spezifischer Saisonbranche, begrenzte Dauer | Reisepass, Arbeitsvertrag, Arbeitgeberschreiben |
| Job-Sucher | Hochqualifikation (Abschluss), ausreichende Mittel, Absicht der Jobsuche | Reisepass, Abschlusszertifikate, Nachweis der Mittel, Unterkunftsplan |
Bearbeitungszeiten und Gebühren können variieren und hängen vom Genehmigungstyp sowie der Antragsmenge ab. Ab Januar 2026 beträgt die Standardbearbeitungszeit für Fachkräfte-Genehmigungen für das norwegische Festland (die die Grundlage für den Aufenthalt in Svalbard bilden würden) bis zu 12 Wochen. Die Gebühren für arbeitsbezogene Genehmigungen betragen NOK 6.300 für Antragsteller über 18 Jahren und NOK 3.150 für Antragsteller unter 18 Jahren.
Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung
Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Svalbard für Nicht-Vertragsparteibürger ist kein spezifischer Direktprozess für den Archipel, sondern hängt von der Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für das norwegische Festland ab. Um für die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis im norwegischen Festland in Frage zu kommen, muss eine Person typischerweise mindestens drei Jahre eine gültige Aufenthaltserlaubnis (z. B. Fachkräfte-Genehmigung) besitzen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter:
- Kontinuierlicher legaler Aufenthalt in Norwegen (einschließlich Svalbard) für den erforderlichen Zeitraum.
- Abschluss der erforderlichen norwegischen Sprach- und Sozialstudienkurse (oder Nachweis eines gleichwertigen Wissens).
- Kein Vorstrafenregister.
- Ausreichendes Einkommen.
Sobald die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für das norwegische Festland erteilt ist, erlaubt sie der Person, unbegrenzt in Norwegen, einschließlich Svalbard, zu wohnen und zu arbeiten, ohne eine separate Arbeitserlaubnis zu benötigen.
Optionen für das Visum für Angehörige
Ausländische Arbeiter, die eine Aufenthaltserlaubnis für das norwegische Festland (die ihnen erlaubt, in Svalbard zu wohnen und zu arbeiten) erhalten, können in der Regel eine Familiennachzugsvisa für ihre Angehörigen beantragen. Zu den berechtigten Angehörigen gehören in der Regel:
- Ehepartner oder eingetragener Partner.
- Lebenspartner (unter bestimmten Kriterien).
- Minderjährige Kinder (unter 18).
Der Antragsprozess für Angehörige ist getrennt, aber an den Hauptantragsteller gebunden. Erforderlich sind Nachweise der Familienbeziehung, die gültige Aufenthaltserlaubnis des Hauptantragstellers und ausreichendes Einkommen zur Unterstützung der Familie sowie eine geeignete Unterkunft in Svalbard. Angehörige, denen durch Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis gewährt wird, haben in der Regel das Recht, in Norwegen, einschließlich Svalbard, zu arbeiten und zu studieren.
Visumbestimmungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen in Svalbard sicherzustellen.
Arbeitgeberpflichten:
- Überprüfen, ob alle ausländischen Mitarbeiter die erforderlichen Genehmigungen besitzen, um legal in Svalbard zu wohnen und zu arbeiten, bevor die Beschäftigung beginnt.
- Sicherstellen, dass die Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitsbedingungen) den in der Genehmigung beantragten Standards und norwegischem Arbeitsrecht entsprechen.
- Änderungen in der Beschäftigungsstatus (z. B. Kündigung, Änderungen bei Arbeitszeiten oder Gehalt) den zuständigen Behörden melden.
- Genaue Aufzeichnungen über die Einwanderungsstatus und Dokumentationen der Mitarbeiter führen.
- Bei Aufforderung mit den Einwanderungsbehörden zusammenarbeiten.
Arbeitnehmerpflichten:
- Sicherstellen, dass ihre Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis gültig sind, solange sie in Svalbard bleiben und arbeiten.
- Die Bedingungen der Genehmigung einhalten (z. B. nur für den angegebenen Arbeitgeber oder in der angegebenen Rolle arbeiten).
- Behörden über wesentliche Änderungen informieren, wie Adressänderungen oder Familienstand.
- Rechtzeitig eine Verlängerung der Genehmigungen vor Ablauf beantragen.
- Ausweis und Genehmigungsdokumente bei sich tragen.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Abschiebung und Einreiseverboten. Die strikte Einhaltung der Vorschriften ist für einen rechtskonformen Betrieb und Aufenthalt in Svalbard von größter Bedeutung.
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