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Personalkostenrechner in Svalbard und Jan Mayen

Arbeitskostenrechner für Svalbard und Jan Mayen

Einstellung in Svalbard und Jan Mayen? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Svalbard und Jan Mayen

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Svalbard und Jan Mayen-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Svalbard und Jan Mayen

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Svalbard Arbeitgeber Sozialversicherung 8,2 % Bruttogehalt
Jan Mayen Arbeitgeber Sozialversicherung Bis zu 14,1 % Bruttogehalt
Svalbard Quellensteuer (Arbeitgeberpflicht) 8 % (niedriger Satz) / 22 % (hoher Satz für Einkommen über 12G) Steuerpflichtiges Beschäftigungseinkommen

Anmeldung & Compliance

  • A-melding (A-Erklärung) Einreichung: Monatlich bis zum 5. des folgenden Monats.
  • Zahlungsfristen: Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge und einbehaltene Arbeitnehmersteuern sind alle zwei Monate fällig, in der Regel um den 15. des Monats nach dem Zwei-Monats-Berichtszeitraum.
  • Anforderungen: Arbeitgeber müssen sich bei den zuständigen Behörden registrieren und eine rechtzeitige Meldung und Zahlung sicherstellen.

Mitarbeitersteuerabzüge in Svalbard und Jan Mayen unterscheiden sich vom Festland Norwegen und bieten niedrigere Steuersätze sowie einzigartige Abzüge.

Einkommensteuer

  • Steuersätze: Für das Erwerbseinkommen gelten zwei Steuersätze: ein niedriger Satz von 8 % und ein hoher Satz von 22 %. Der 8 %-Satz gilt für Einkommen bis zu 12 Mal dem Aushilfssatz des Nationalversicherungsbeitrags. Für 2026 beträgt diese Grenze NOK 1.487.184. Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, wird mit 22 % besteuert.
  • Quellensteuer: Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Mitarbeiter jeden Monat ab. Für Svalbard werden keine Steuermarken ausgestellt; die Quellensteuer gilt in den meisten Fällen als endgültige Steuerfestsetzung. Ab dem 1. Januar 2026 sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, ein separates Steuerabzugs- konto zu führen. Stattdessen muss die einbehaltene Steuer spätestens am ersten Arbeitstag nach jeder Gehaltsabrechnung direkt an die norwegische Steuerverwaltung abgeführt werden.

Beiträge zur Nationalversicherung

  • Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer tragen 7,6 % ihres Gehalts zur Nationalversicherung bei.
  • Grenzwert für Steuerfreibetrag: Einkünfte bis zu NOK 100.000 sind von den Beiträgen zur nationalen Versicherung für Jugendliche im Alter von 13 bis 19 Jahren befreit.
  • Unterer Grenzwert für die Berechnung: Die untere Grenze für die Berechnung der Beiträge zur nationalen Versicherung beträgt NOK 99.650.

Weitere Abzüge

  • Svalbard-Abzug: Einwohner von Svalbard haben Anspruch auf einen speziellen Abzug von etwa 18 % ihres Bruttogehalts, um höhere Lebenshaltungskosten auszugleichen.
  • Standardabzüge: Ähnlich wie auf dem Festland Norwegen können Abzüge für Gewerkschaftsbeiträge, wohltätige Spenden, Beiträge zur Pensionskasse und berufsbezogene Kosten gelten.
  • Spezifische Abzüge: Weitere für Svalbard spezifische Abzüge umfassen "Gewerkschaftsbeiträge Svalbard," "Beitrag zur Pensionskasse, Svalbard," "Beiträge zur Nationalversicherung sowie Beiträge zur Bildungs- und Entwicklungsfonds – Svalbard," und "Portacabin-Miete – Svalbard."

Pflichten des Arbeitgebers

  • Beiträge des Arbeitgebers zur Nationalversicherung: Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur nationalen Versicherung für auf Svalbard ausgeführte Arbeiten beträgt 0 %.
  • Berichtswesen: Arbeitgeber müssen Gehaltsinformationen und Steuerabzüge über das a-melding-System melden. Für nicht ansässige Arbeitnehmer gelten spezielle Meldeverfahren.
  • Sachleistungen: Für Sachleistungen wie kostenloses Wohnen oder Firmenwagen gelten besondere Regelungen. Die Werte werden gemäß spezifischer Vorschriften für Svalbard bestimmt und sind steuerpflichtig.

Weitere Überlegungen

  • Anwesenheitsregeln: Die Steueransässigkeit auf Svalbard wird im Allgemeinen durch einen Aufenthalt von mehr als 12 Monaten bestimmt. Für temporäre Aufenthalte von 30 Tagen oder mehr gelten besondere Regelungen.
  • A-Melding-Meldepflichten: Bei der Meldung über das a-melding-System müssen Arbeitgeber Informationen über den Aufenthalt des Mitarbeiters auf Svalbard angeben. Dazu gehören Anfangs- und Enddaten, eine eindeutige Aufenthalts-ID und eine Aufenthaltsbeschreibung „Svalbard.“

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell sind (Stand: 17. Februar 2026) und sich die Steuervorschriften ändern können. Eine Beratung durch einen Steuerberater wird für eine individuelle Betreuung empfohlen.

Martijn
Daan
Harvey

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