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Personalkostenrechner in Südkorea

Arbeitskostenrechner für Südkorea

Einstellung in Südkorea? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Südkorea employment-cost-calculator overview

Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Südkorea

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Südkorea-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Südkorea

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Grundlage
Nationale Rente 4,75 % (Arbeitgeberanteil) Monatliches Gehalt (bis zu KRW 6.370.000)
Nationale Krankenversicherung 3,595 % (Arbeitgeberanteil) Monatliches Gehalt
Arbeitslosenversicherung 1,15 % - 1,75 % (Arbeitgeberanteil, je nach Branche) Monatliches Gehalt
Industrie-Unfallversicherungs-Versicherung (IACI) 0,644 % - 18,6 % (vom Arbeitgeber getragen, je nach Branche/Risiko) Monatliches Gehalt

Einreichung & Compliance

  • Monatliche Quellensteuer und Sozialversicherungsbeiträge sind in der Regel bis zum 10. Tag des folgenden Monats fällig.
  • Arbeitgeber müssen die jährliche Steuerabrechnung für die Mitarbeiter bis Ende Februar jeden Jahres abschließen.
  • Zahlungsnachweise (wie Einkommensnachweise) für Mitarbeiter müssen bis zum 10. März nach dem Steuerjahr bei den Steuerbehörden eingereicht werden.

In Südkorea unterliegen Mitarbeiter verschiedenen Steuerabzügen, die ihr Nettoeinkommen beeinflussen. Diese Abzüge finanzieren Sozialversicherungsprogramme und andere Regierungsinitiativen.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist eine progressive Steuer, was bedeutet, dass höher Verdienende einen größeren Prozentsatz ihres Einkommens in Steuer zahlen. Ausländische Arbeitnehmer haben die Option auf einen pauschalen Einkommensteuersatz von 19 % für bis zu 20 Jahre und verzichten auf andere Abzüge. Ab 2026 folgen allgemeine Arbeitnehmer und Tagelöhner getrennten Abzugsvorgaben. Personen, die unter einer bestimmten Grenze verdienen, sind von der Vorlage einer Steuererklärung befreit. Spezifische progressive Steuersätze und Grenzen werden jährlich angepasst, daher ist es ratsam, die neuesten Richtlinien des National Tax Service für konkrete Zahlen zu konsultieren.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Nationalpension (NP): Arbeitnehmer zahlen 4,75 % ihres Gehalts, ihre Arbeitgeber gleichen dies mit aus, insgesamt also 9,5 %. Der monatliche Beitrag ist auf KRW 302.575 (Stand Januar 2026) begrenzt, basierend auf einer monatlichen Gehaltsobergrenze von KRW 6.370.000.
  • Allgemeine Krankenversicherung (NHI): Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leisten Beiträge zur NHI. Spezifische Beitragssätze variieren je nach Einkommen und werden jährlich überprüft.
  • Arbeitslosenversicherung (EI): Arbeitnehmer zahlen 0,9 %, und Arbeitgeber zwischen 1,15 % und 1,75 %, abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
  • Unfallversicherung (WCI): Arbeitgeber sind allein verantwortlich für die WCI-Beiträge, die Arbeitsunfälle oder Krankheiten abdecken. Die Sätze variieren je nach Branchenrisikofaktoren.

Weitere Abzüge

  • Jahressteuerabrechnung: Alle ausländischen Mitarbeiter (außer Tagelöhner) müssen ihre Jahressteuerabrechnung bis Ende Februar abschließen. Dieser Vorgang gleicht die im Laufe des Jahres einbehaltenen Steuern mit der endgültigen Steuerschuld ab, was zu einer Rückerstattung oder Nachzahlung führt.
  • Abzüge und Freibeträge: Verschiedene Abzüge, Freibeträge und Gutschriften sind erlaubt, einschließlich eines Arbeitseinkommensabzugs, Gutschriften für medizinische Ausgaben, bestimmte Bildungskosten und bestimmte Spendenspenden. Einzelheiten zu den zulässigen Ausgaben und Abzugsgrenzen können sich ändern und sollten überprüft werden.
  • Besondere Abzüge für Ausländer: Ausländische Ingenieure und Wissenschaftler können für zehn Jahre eine Einkommenssteuerermäßigung von 50 % beanspruchen. Einige ausländische Lehrer und Professoren können ebenfalls von bestimmten Steuern befreit sein. Die Anspruchsvoraussetzungen für diese Abzüge sollten mit den entsprechenden Behörden geklärt werden.

Hinweis: Diese Informationen sind bis zum 17. Februar 2026 aktuell und können sich ändern. Für die neuesten und genauesten Informationen stets die offiziellen Veröffentlichungen und Richtlinien des National Tax Service (NTS) heranziehen.

Martijn
Daan
Harvey

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