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Serbien

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Serbien

Kündigungsfrist

In Serbien schreibt das Arbeitsgesetz Kündigungsfristen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, wobei es Unterschiede gibt, je nachdem, wer die Kündigung initiiert und unter welchen Umständen.

Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben das Recht, ihren Arbeitsvertrag mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen vor dem gewünschten Enddatum zu kündigen. Allerdings kann ein Tarifvertrag oder ein individueller Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vorsehen, die maximal 30 Tage betragen darf.

Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber

Die Anforderung einer Kündigungsfrist hängt vom Kündigungsgrund ab:

  • Keine obligatorische Kündigungsfrist: Arbeitgeber sind in den meisten Fällen, in denen sie die Kündigung aussprechen, wie etwa bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen, gesetzlich nicht verpflichtet, eine Kündigungsfrist einzuhalten.
  • Kündigungsfrist erforderlich: Eine Kündigungsfrist von 8 bis 30 Tagen ist jedoch erforderlich, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Nichterfüllung der Pflichten des Arbeitnehmers oder mangelnder Qualifikationen kündigt. Die spezifische Dauer innerhalb dieses Bereichs hängt von der Beitragszeit des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung ab.

Abfindung

In Serbien regelt das Arbeitsgesetz die Abfindungsansprüche der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen.

Obligatorische Abfindung

Eine Abfindung ist für Arbeitnehmer obligatorisch, die aufgrund technologischer, wirtschaftlicher oder organisatorischer Veränderungen im Unternehmen entlassen werden, gemäß Artikel 158 des Arbeitsgesetzes.

Berechnung der Abfindung

Der Mindestbetrag der Abfindung darf nicht weniger als ein Drittel des durchschnittlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers (über die letzten drei Monate vor der Abfindungszahlung) für jedes volle Beschäftigungsjahr beim Arbeitgeber betragen, gemäß Artikel 158 des Arbeitsgesetzes. Allerdings kann der allgemeine Akt des Arbeitgebers oder der Arbeitsvertrag höhere Abfindungsbeträge festlegen, aber sie dürfen nicht unter dem gesetzlichen Minimum liegen.

Fälle, in denen keine Abfindung fällig ist

Eine Abfindung ist nicht fällig bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, Kündigung aus triftigen Gründen im Zusammenhang mit dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers (Artikel 179 des Arbeitsgesetzes) oder Kündigung während eines befristeten Vertrags (es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes festgelegt).

Wichtige Überlegungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Abfindung vor Wirksamwerden der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen, gemäß Artikel 158 des Arbeitsgesetzes.

Kündigungsprozess

In Serbien können Arbeitsverträge auf verschiedene Weise beendet werden. Dazu gehören die einvernehmliche Vereinbarung, das Auslaufen eines befristeten Vertrags, die Kündigung durch den Arbeitnehmer und die Kündigung durch den Arbeitgeber. Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann aus wichtigem Grund erfolgen, basierend auf gültigen Gründen im Zusammenhang mit dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers, oder aus wirtschaftlichen Gründen, aufgrund von finanziellen, strukturellen oder technologischen Veränderungen innerhalb des Unternehmens.

Gültige Gründe für die Kündigung

Wenn ein Arbeitgeber in Serbien einen Arbeitnehmer kündigen möchte, muss er einen gültigen, dokumentierten Grund haben. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund muss dieser Grund im Zusammenhang mit dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers stehen, wie im serbischen Arbeitsgesetz festgelegt. Bei einer Entlassung aufgrund von Überflüssigkeit muss der Arbeitgeber echte wirtschaftliche, technologische oder strukturelle Veränderungen nachweisen, die Stellenabbau erfordern.

Kündigungsschreiben

Der Arbeitgeber muss ein schriftliches Kündigungsschreiben vorlegen, in dem die Kündigungsgründe klar angegeben sind und gegebenenfalls auf relevante Abschnitte des Arbeitsgesetzes verwiesen wird.

Arbeitnehmerrechte

Arbeitnehmer haben das Recht, ungerechtfertigte Kündigungen über die Arbeitsinspektion oder Gerichte anzufechten. Zusätzliche Schutzmaßnahmen können für schwangere Arbeitnehmerinnen, Gewerkschaftsvertreter oder Arbeitnehmer im Krankenstand gelten, wie im serbischen Arbeitsgesetz festgelegt.

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