Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Polen
In Polen legt das Arbeitsgesetzbuch die Kündigungsfristen für die Beendigung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen fest. Die Länge der Kündigungsfrist wird durch die Dauer des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber bestimmt.
Für Arbeitnehmer, die im Unternehmen beschäftigt sind:
Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgeht.
Für Probezeitverträge gilt eine andere Struktur der Kündigungsfristen:
In Polen ist Abfindung gesetzlich nur unter bestimmten Umständen vorgeschrieben, hauptsächlich im Zusammenhang mit Massenentlassungen und individuellen Entlassungen.
Massenentlassungen sind Situationen, die durch Faktoren verursacht werden, die nicht mit einzelnen Mitarbeitern zusammenhängen, wie wirtschaftliche Schwierigkeiten oder organisatorische Umstrukturierungen. Diese sind im Gesetz vom 13. März 2003 über besondere Regeln für die Beendigung von Arbeitsverträgen aus Gründen, die nicht mit den Arbeitnehmern zusammenhängen (Gesetz über Massenentlassungen), definiert.
Abfindungen bei Massenentlassungen gelten für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern unter Arbeitsverträgen. Die Zahlungen basieren auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:
Im Falle individueller Entlassungen aufgrund von Faktoren, die nicht mit dem Arbeitnehmer zusammenhängen, kann eine zusätzliche Entschädigung auf Grundlage des Arbeitsvertrags ausgehandelt werden, sie ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In Polen sieht das Arbeitsrecht mehrere Möglichkeiten vor, ein Arbeitsverhältnis legal zu beenden. Der spezifische Prozess hängt von der Art des Vertrags und den Kündigungsumständen ab.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können jederzeit einvernehmlich vereinbaren, den Vertrag zu beenden, gemäß Artikel 30 § 1 des polnischen Arbeitsgesetzbuches. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und das Beendigungsdatum angeben. In diesem Szenario ist keine Kündigungsfrist erforderlich.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen basierend auf der Betriebszugehörigkeit vorlegen, gemäß Artikel 36 § 1 des Arbeitsgesetzbuches. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Kündigungsfrist. Arbeitgeber müssen eine schriftliche Begründung für die Kündigung vorlegen, gemäß Artikel 30 § 4 des polnischen Arbeitsgesetzbuches. Arbeitnehmer müssen keine Gründe angeben.
Diese Methode ermöglicht eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, gemäß Artikel 52 § 1 des Arbeitsgesetzbuches, oder Verlust der notwendigen Qualifikationen. Die Kündigung muss spezifische und gültige Gründe für die sofortige Beendigung angeben. Ein Arbeitnehmer hat 21 Tage Zeit, um eine Kündigung ohne Kündigungsfrist vor einem Arbeitsgericht anzufechten, gemäß Artikel 264 des Arbeitsgesetzbuches.
Ein befristeter Vertrag (Vertrag auf bestimmte Zeit) endet automatisch an seinem Ablaufdatum ohne Kündigungsfrist, gemäß Artikel 30 § 1 des Arbeitsgesetzbuches.
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern während ihrer Kündigungsfrist freistellen, um eine neue Beschäftigung zu suchen, gemäß Artikel 37 § 2 des Arbeitsgesetzbuches. Das polnische Recht bietet Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, wie schwangere Frauen und Personen in Elternzeit.
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