Erfahren Sie mehr über Richtlinien für Fernarbeit en flexibele werkregelingen in Nordkorea
Nordkorea, mit seiner zentralisierten Kontrolle und isolationistischen Politik, bietet wenig Raum für das Konzept der Fernarbeit, wie es anderswo praktiziert wird. Allerdings unterstreichen jüngste Ereignisse, die nordkoreanische IT-Arbeiter betreffen, das Potenzial für eine Grauzone in diesem Bereich. Dieser Artikel wird sich mit den rechtlichen Aspekten, den infrastrukturellen Einschränkungen und den Überlegungen der Arbeitgeber in Bezug auf Fernarbeit in Nordkorea befassen.
Das nordkoreanische Arbeitsrecht priorisiert die staatliche Kontrolle über die Beschäftigung. Das Sozialistische Arbeitsgesetz von 1997 umreißt die Rechte und Pflichten der Arbeiter, erwähnt jedoch keine Regelungen zur Fernarbeit. Dieses Fehlen eines rechtlichen Rahmens schafft Unsicherheit für sowohl Arbeitgeber als auch potenzielle Fernarbeiter.
Weit verbreiteter Internetzugang ist eine Voraussetzung für Fernarbeit. Nordkorea hat jedoch eine der weltweit am stärksten eingeschränkten Internetumgebungen. Die meisten Bürger haben nur begrenzten oder keinen Zugang zu einem globalen Netzwerk und verlassen sich stattdessen auf ein staatlich kontrolliertes Intranet. Diese mangelnde Konnektivität behindert die Machbarkeit der Fernarbeit für die meisten Berufe erheblich.
In Ermangelung kodifizierter Fernarbeitsrichtlinien bleiben die Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber in diesem Bereich undefiniert. Themen wie Arbeitszeitregelungen, Datensicherheitsprotokolle und Kommunikationskanäle würden in einem formalen Rahmen völlig unberücksichtigt bleiben.
Allerdings werfen die jüngsten Berichte über nordkoreanische IT-Arbeiter, die freiberuflich für internationale Unternehmen tätig sind, Fragen zu inoffiziellen Fernarbeitspraktiken auf. Diese beinhalten wahrscheinlich:
Nordkoreas zentral geplante Wirtschaft bietet minimale Möglichkeiten für die flexiblen Arbeitsarrangements, die in vielen Ländern üblich sind. Hier ist eine Aufschlüsselung von Teilzeitarbeit, Gleitzeit, Jobsharing und Telearbeit im nordkoreanischen Kontext:
Das Sozialistische Arbeitsgesetz von 1997 sieht Vollzeitbeschäftigung als Norm vor. Es gibt keine Bestimmungen, die speziell Regelungen oder Rechte für Teilzeitarbeiter festlegen. Dies deutet darauf hin, dass Teilzeitarbeit in Nischenfällen zur Erfüllung spezifischer Bedürfnisse existieren könnte, aber keine anerkannte oder weit verbreitete Beschäftigungskategorie wäre.
Das Arbeitsgesetz schreibt eine standardisierte Arbeitswoche mit spezifischen täglichen Arbeitsstunden vor. Das Konzept der Gleitzeit, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihren Arbeitsplan innerhalb festgelegter Parameter anzupassen, ist im nordkoreanischen Arbeitsrecht nicht vorhanden.
Arbeitsplätze in Nordkorea werden typischerweise vom Staat zugewiesen, mit begrenzter individueller Wahlmöglichkeit. Dieses System macht Jobsharing, bei dem zwei Personen die Verantwortung für eine Vollzeitstelle teilen, höchst unwahrscheinlich.
Telearbeit hängt von zuverlässigem Internetzugang ab. Da Nordkorea eine stark eingeschränkte Internetumgebung mit begrenztem Zugang für die meisten Bürger hat, ist weit verbreitete Telearbeit einfach nicht machbar.
Aufgrund der begrenzten Natur flexibler Arbeitsarrangements gibt es keine etablierten Richtlinien zur Bereitstellung von Ausrüstung oder Kostenerstattungen für diese hypothetischen Szenarien. Der Staat rüstet wahrscheinlich Arbeiter in bestimmten Berufen mit den notwendigen Werkzeugen für ihre zugewiesenen Aufgaben aus.
In Nordkorea, wo formelle Telearbeitsregelungen nahezu nicht existieren, werden Überlegungen zum Datenschutz und zur Privatsphäre für Fernarbeitnehmer zu einer theoretischen Diskussion. Um jedoch bewährte Verfahren zu erkunden, lassen Sie uns das hypothetische Szenario der Telearbeit in Nordkorea betrachten.
Nordkorea fehlt ein rechtlicher Rahmen für Datenschutz und Privatsphäre. Es gibt keine festgelegten Verpflichtungen für Arbeitgeber in Bezug auf Datensicherheit oder Arbeitnehmerrechte im Kontext der Telearbeit. Das Arbeitsgesetz bietet allgemeine Arbeitnehmerrechte, aber der Datenschutz wird nicht explizit angesprochen. In Ermangelung spezifischer Gesetze wären die Rechte der Arbeitnehmer in Bezug auf ihre aus der Ferne genutzten persönlichen Daten unklar.
Standard-Datensicherheitspraktiken wie Verschlüsselung und Zugangskontrollen erfordern eine robuste IT-Infrastruktur. Der begrenzte Internetzugang und das staatlich kontrollierte Intranet in Nordkorea machen die Implementierung solcher Maßnahmen äußerst unpraktisch.
Falls Telearbeit jemals eine genehmigte Praxis in Nordkorea wird, könnten die folgenden bewährten Verfahren (basierend auf internationalen Standards) in Betracht gezogen werden:
Arbeitgeber sollten nur Daten sammeln und speichern, die für die Aufgaben der Telearbeit wesentlich sind.
Mitarbeiter müssten in Datensicherheitsprotokollen geschult werden, selbst wenn diese rudimentäre Anpassungen für den nordkoreanischen Kontext darstellen.
Lösungen zur Datenspeicherung würden wahrscheinlich staatlich kontrollierte Server mit begrenztem Zugang umfassen.
Die effektive Umsetzung dieser Praktiken würde jedoch von erheblichen Änderungen in der aktuellen Informationssicherheitslandschaft Nordkoreas abhängen.
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