Arbeitgebersteuerpflichten
In 2025 stehen niederländische Arbeitgeber vor wichtigen Änderungen bei Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Vorschriften zur Selbstständigkeit.
Lohnsteuern
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Einkommenssteuersätze und -klassen: Ein Dreiklassensystem ersetzt das bisherige Zweiklassensystem. Die neuen Sätze sind:
- 35,82% für Einkommen bis €38.441
- 37,48% für Einkommen zwischen €38.441 und €76.817
- 49,50% für Einkommen über €76.817
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Steuergutschriften:
- Die allgemeine Steuergutschrift sinkt auf €3.068.
- Der Arbeitnehmerfreibetrag steigt auf €5.599, mit einem Abbau, der ab €43.071 beginnt.
Sozialversicherungsbeiträge
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Arbeitgeberbeiträge: Die Sätze für 2025 variieren und Arbeitgeber erhalten eine offizielle Benachrichtigung über die geltenden Sätze.
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Arbeitnehmerbeiträge: Bleiben unverändert bei 17,9% für AOW (Allgemeines Gesetz über Altersrenten) und 0,1% für ANW (Gesetz über Hinterbliebenenleistungen).
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Beitragsbemessungsgrenze: Die anwendbaren Grenzen sind noch nicht spezifiziert.
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Arbeitslosenfonds (Awf):
- 2,74% für Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen.
- 7,74% für andere Beschäftigungsarten.
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Krankenversicherungsgesetz (Zvw) Abgabe:
- Arbeitgeber zahlen 6,51% auf Löhne bis €75.864.
- Pflichtversicherte Personen mit sonstigem Arbeitseinkommen zahlen 5,26% auf Einkommen bis €75.864.
Weitere Aktualisierungen zur Gehaltsabrechnung
- Der Mindestlohn erhöht sich auf €14,06 pro Stunde.
- Der steuerfreie Homeoffice-Zuschuss erhöht sich auf €2,40 pro Tag.
- Die Lohnkostensubvention (LIV) entfällt.
- Die „30%-Regelung“ für neue Mitarbeiter gilt weiterhin in den Jahren 2025 und 2026 und fällt 2027 auf maximal 27%.
Selbstständigkeitsvorschriften
- Das Moratorium für die Durchsetzung von Scheinselbstständigkeit endet am 1. Januar 2025.
- Die Steuerbehörden werden die vollständige Durchsetzung der Vorschriften zur Selbstständigkeit wieder aufnehmen, mit Schwerpunkt auf der Einhaltung der Lohnsteuer.
- Rückwirkende Korrekturen, Einschätzungen und Geldstrafen können bei Falschklassifizierung anfallen, mit potenzieller gesamtschuldnerischer Haftung für sowohl den Auftraggeber als auch den Selbständigen.
- Bei der Verhängung von Strafen wird Nachsicht geübt, wenn Unternehmen nachweisen können, dass sie sich um die Lösung von Scheinselbstständigkeit bemüht haben. Dennoch können Standardsanktionen verhängt werden.
- Die Nutzung des Firmenwagens für private Zwecke, die mehr als 500 Kilometer pro Jahr beträgt, führt zu einem Hinzurechnungsbetrag zum Einkommen.
- Die Frist für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung für das Kalenderjahr ist der 31. Mai. Eine Verlängerung kann beantragt werden. Unternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr haben Fristen von fünf Monaten nach ihrem Geschäftsjahresende.
Diese Informationen sind ab dem 5. Februar 2025 aktuell und können sich aufgrund gesetzlicher Änderungen oder weiterer Regierungsankündigungen ändern. Es ist wichtig, offizielle Veröffentlichungen im Auge zu behalten und sich von Steuerfachleuten persönlich beraten zu lassen.
Steuerabzüge für Arbeitnehmer
In den Niederlanden sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern und Sozialabgaben von den Gehältern der Mitarbeiter abzuziehen, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Gesundheitsbeiträge. Zudem können bestimmte Steuervergünstigungen und Abzüge gelten, die sich auf das endgültige Nettogehalt auswirken.
Lohnsteuer
- Lohnsteuer: Dies ist eine progressive Steuer, was bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Ab 2025 gelten folgende Steuerklassen und -sätze:
- Bis zu €38.441: 35,82%
- €38.441 bis €76.817: 37,48%
- Über €76.817: 49,50%
- Steuergutschriften: Mitarbeiter können Anspruch auf Steuergutschriften haben, die ihre Gesamtsteuerlast verringern.
- Die allgemeine Steuergutschrift beträgt 2025 €3.068 für Einkommen bis zu €24.813 und nimmt für höhere Einkommen ab. Die Beschäftigungssteuergutschrift beträgt €5.599 und verringert sich ab einem zu versteuernden Einkommen von €43.071.
Sozialversicherungsbeiträge
- Nationale Versicherung: Beiträge werden auf Einkommen bis zu €38.441 erhoben, begrenzt auf €10.628 jährlich. Diese Beiträge sind nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar.
- Sonstige Sozialversicherungen: Arbeitgeber ziehen auch Beiträge für andere Sozialversicherungsprogramme ab, wie Arbeitslosenversicherung und das Arbeits- und Entwicklungsfonds (Werkloosheidsfonds und Ontwikkelingsfonds).
Gesundheitsbeiträge
- Arbeitgeber-Gesundheitsbeitrag: Arbeitgeber zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag zur Krankenversorgung der Mitarbeiter.
- Mitarbeiter-Gesundheitsbeitrag: Ein Teil wird ebenfalls vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen.
30%-Regelung
- Berechtigung: Diese Regelung ermöglicht es Arbeitgebern, berechtigten Expats eine steuerfreie Pauschale zur Deckung außerordentlicher Kosten anzubieten. Bestimmte Bedingungen gelten, darunter ein Mindestgehalt. Der Mitarbeiter sollte über spezifisches Fachwissen verfügen, das auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar ist.
- Änderungen: Ab 2024 wurde die 30%-Regelung reduziert, mit einem stufenweisen Ansatz (30%, 20%, 10%) über einen bestimmten Zeitraum. Die Grenze für die Regelung basiert auf der WNT-Norm (€246.000 in 2025), was zu einer maximalen steuerfreien Erstattung von €73.800 pro Jahr führt. Es gibt Pläne, diese Reduzierung im Jahr 2027 teilweise rückgängig zu machen und zur 27%-Regelung zurückzukehren.
- Gehaltsgrenzen: Für 2025 beträgt die allgemeine Gehaltsgrenze €46.660 (ohne die 30% Erstattung) und €35.468 für bestimmte Personen (ohne die 30% Erstattung).
Arbeitskostenregelung (WKR)
- Die WKR ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern steuerfreie Vorteile wie Fitnessstudio-Mitgliedschaften zu gewähren.
- Im Jahr 2025 beträgt die Freigrenze 2% der steuerpflichtigen Lohnsumme bis zu €400.000, mit 1,7% für den Teil über €400.000.
Weitere Abzüge
- Abzugsfähige Ausgaben: Bestimmte arbeitsbedingte Ausgaben, wie Geschäftsreisen oder Umzugskosten, können oft steuerfrei vom Arbeitgeber erstattet werden.
- Nicht abzugsfähige Ausgaben: Einige vom Arbeitgeber gedeckte Ausgaben, wie bestimmte Mahlzeiten und Unterhaltung, sind nur teilweise steuerlich absetzbar. Der nicht abzugsfähige Teil beträgt 0,4% der gesamten steuerpflichtigen Löhne, mit einem Minimum von €5.600.
Fristen und Verfahren
Arbeitgeber müssen Steuern und Beiträge einbehalten und an die niederländischen Steuerbehörden gemäß festgelegten Fristen überweisen. Lohnsteuererklärungen müssen periodisch eingereicht werden. Spezifische Vorschriften und Verfahren existieren für die Beantragung der 30%-Regelung und die Verwaltung der WKR.
Weitere Überlegungen
- Mindestlohn: Abzüge dürfen das Gehalt eines Mitarbeiters nicht unter den gesetzlich festgelegten Mindestlohn bringen.
- Abfindungen: Endabrechnungen für entlassene Mitarbeiter müssen eine genaue Berechnung und Abführung von Steuern und Beiträgen enthalten.
- Pfändung: Arbeitgeber sind verpflichtet, gerichtlichen Anordnungen bezüglich Lohnpfändung nachzukommen.
Diese Informationen beziehen sich auf das Steuerjahr 2025 und sind aktuell ab 5. Februar 2025. Steuerrecht und -vorschriften können sich ändern. Es wird empfohlen, immer einen Steuerberater für individuelle Beratung zu konsultieren.
Mehrwertsteuer
In den Niederlanden wird die Mehrwertsteuer (MwSt), bekannt als BTW (Belasting op de Toegevoegde Waarde), auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.
MwSt-Sätze
- Normalsatz: 21 % (gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen). Ab dem 1. Januar 2025 gilt dieser Satz auch für bestimmte landwirtschaftliche Produkte, die zuvor zum ermäßigten Satz besteuert wurden, darunter nicht zur Ernährung bestimmte Getreide und Hülsenfrüchte, Setzlinge, Schlachtnebenprodukte, Rübenwurzeln, bestimmte Samen, Rundholz, Stroh, Tierfutter, Flachs und Wolle.
- Ermäßigter Satz: 9 % (gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher, öffentliche Verkehrsmittel und Hotelunterkünfte).
- Nullsatz: 0 % (gilt für internationale Transaktionen wie Exporte und bestimmte Dienstleistungen an Kunden außerhalb der EU).
MwSt-Befreiungen
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der MwSt befreit, einschließlich:
- Medizinische Dienstleistungen (Beratungen, Pflegeheime).
- Bildung.
- Finanzdienstleistungen.
- Kinderbetreuung.
- Häusliche Pflegeleistungen.
- Leistungen von Komponisten, Schriftstellern und Journalisten.
- Vermietung oder Verkauf von Immobilien, die älter als zwei Jahre sind.
MwSt-Registrierung
- Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden: Pflicht zur Registrierung, wenn der Jahresumsatz €25.000 übersteigt (diese Schwelle soll bis Ende 2024 abgeschafft werden).
- In der EU ansässige Unternehmen (Fernverkauf): Pflicht zur Registrierung, wenn die jährlichen Verkäufe in die Niederlande €100.000 übersteigen.
- Nicht-EU-Unternehmen: Pflicht zur Registrierung bei Aufnahme von Verkäufen an niederländische Kunden.
MwSt-Erklärung und -Zahlung
- Häufigkeit: Quartalsweise für die meisten Unternehmen. Monatliche Einreichung ist erforderlich, wenn die zahlbare MwSt €15.000 pro Quartal übersteigt oder bei verspäteten Zahlungen in der Vergangenheit. Eine jährliche Einreichung ist möglich, wenn die jährliche MwSt-Verpflichtung unter €1.883 und innergemeinschaftliche Transaktionen unter €10.000 liegen, vorausgesetzt, die aufgeschobene Abrechnung der Einfuhr-MwSt wurde nicht beantragt.
- Frist: Für inländische Unternehmen und niedergelassene ausländische Unternehmen: der letzte Arbeitstag des Monats nach dem Berichtszeitraum. Für nichtansässige, nicht niedergelassene Unternehmen: letzter Arbeitstag des zweiten Monats nach dem Berichtszeitraum. Jahreserklärungen sind bis zum letzten Arbeitstag im März des Folgejahres fällig.
- Methode: MwSt-Erklärungen müssen elektronisch über das Portal der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung (Belastingdienst) eingereicht werden.
Intrastat-Meldung
Intrastat-Erklärungen erfassen die Bewegungen von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Während die Schwellenwerte 2023 aufgehoben wurden, informieren die Steuerbehörden die Steuerpflichtigen individuell über ihre Meldepflichten.
Weitere Überlegungen
- Das One-Stop-Shop (OSS)-System vereinfacht die MwSt-Meldung für den Fernverkauf und digitale Dienstleistungen an EU-Verbraucher. Unternehmen können sich in einem EU-Mitgliedstaat registrieren und alle EU-Verkäufe über eine einzige Erklärung melden.
- Das EU-Kleinunternehmen-Schema (EU-KOR) führt eine MwSt-Befreiung für Kleinstunternehmen ein, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, beginnend am 1. Januar 2025.
Hinweis: Diese Informationen sind aktuell per 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie einen Steuerberater für individuelle Beratung.
Steueranreize
Die Niederlande bieten 2025 verschiedene Steueranreize für Unternehmen und Privatpersonen an. Diese Anreize sollen wirtschaftliche Aktivitäten stimulieren, Innovationen fördern und ausländische Investitionen anziehen.
Steueranreize für Unternehmen
- Teilnahmefreistellung: Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierenden Beteiligungen sind zu 100% steuerfrei. Dies ist besonders attraktiv für Holdinggesellschaften und europäische Hauptquartiere.
- Fiskale Einheit: Niederländische Unternehmensgruppen können ihre Steuerverpflichtungen konsolidieren, was die Verwaltung vereinfacht und die Steuerlast potenziell reduziert.
- Kein Quellensteuerabzug: In der Regel wird auf Zins- und Lizenzgebührenzahlungen an ausländische Unternehmen kein Quellensteuerabzug erhoben.
- Innovationsbox: Ein spezielles Steuerregime gilt für Gewinne aus patentierten immateriellen Vermögenswerten und bietet einen reduzierten effektiven Steuersatz von 9%. Dies fördert Forschung und Entwicklung sowie die Entwicklung von geistigem Eigentum in den Niederlanden.
- F&E-Steuergutschrift (WBSO): Startups und innovative Unternehmen können eine Vergütung für Lohn- und andere Kosten sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten. Für 2025 beträgt der Vorteil 50% der ersten €380.000 an F&E-Kosten für Startups und 36% für andere Unternehmen, plus 16% des Überschusses über €380.000.
- Energie-Investitionsabzug (EIA): Unternehmen, die in energieeffiziente Technologien und nachhaltige Energie investieren, können 40% der Investitionskosten von ihrem zu versteuernden Gewinn abziehen, zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die maximal förderfähige Investition beträgt €151.000.000.
- Umwelt-Investitionsabzug (MIA): Unternehmen, die in qualifizierte umweltfreundliche Vermögenswerte investieren, können einen zusätzlichen Prozentsatz der Investitionskosten abziehen, der je nach Vermögensart zwischen 27% und 45% liegt. Die maximal förderfähige jährliche Investition für die MIA beträgt €50.000.000, und jedes Vermögensgut muss eine Mindestinvestition von €2.500 aufweisen.
- Kleininvestitionsabzug: Dieser Abzug ermöglicht es Unternehmen, einen Prozentsatz ihrer Investitionen in Vermögenswerte abzuziehen. Der Prozentsatz und der maximale Abzugsbetrag hängen vom Gesamtsaldo der getätigten Investitionen ab, wobei die Abzüge für Investitionen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, abnehmen.
Steueranreize und Überlegungen für Privatpersonen
- 30%-Regelung (Expat-Steuerregime): Aus dem Ausland angeworbene Expatriates können für die ersten fünf Jahre ihrer Beschäftigung Anspruch auf eine steuerfreie Zulage von 30% ihres steuerpflichtigen Gehalts haben. Dies soll die mit einem Umzug in die Niederlande verbundenen Kosten ausgleichen.
- Steuererleichterung für Gründer (Startersaftrek): Neue Unternehmer können in den ersten drei Jahren ihres Unternehmens zusätzlich zum Selbständigenabzug €2.123 von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.
- Steuergutschriften: Verschiedene Steuergutschriften sind verfügbar, um die Steuerlast für Einzelpersonen zu reduzieren, darunter Arbeitnehmerssteuerabzüge, allgemeine Steuerabzüge und einkommensabhängige Kombinationsabzüge. Die genauen Beträge und Anspruchskriterien variieren. Beachten Sie, dass die allgemeine Steuerermäßigung gesenkt wurde und 2025 auf €3.068 begrenzt ist. Der Arbeitsteuergutschrift ist für 2025 auf €5.599 gestiegen.
- Eingeschränkte Abzüge: Im Vergleich zu einigen anderen Ländern bieten die Niederlande in den persönlichen Steuererklärungen relativ wenige Abzüge für Einzelpersonen an. Einige Geschäftsausgaben können jedoch steuerfrei von Arbeitgebern erstattet werden.
- Drei Steuerklassen: Ab 2025 wird die Einkommensteuer auf Basis von drei Steuerklassen berechnet, wobei auf jede Klasse unterschiedliche Sätze angewandt werden.
Diese Informationen sind aktuell per 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es ist wichtig, einen Steuerberater für individuelle Beratung zu konsultieren und über die neuesten Vorschriften informiert zu sein. Die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) ist die offizielle Quelle für Steuerinformationen in den Niederlanden.