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Personalkostenrechner in Niederlande

Arbeitskostenrechner für Niederlande

Einstellung in Niederlande? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

Niederlande employment-cost-calculator overview

Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Niederlande

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Niederlande-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Niederlande

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Gesundheitsversicherungsrecht (ZVW) 6,10 % (Arbeitgeberanteil) Bruttogehalt des Mitarbeiters, gedeckelt bei €79.409
Sozialversicherung (Arbeitnehmerversicherung) Variiert je nach Branche und Vertragsart (z.B. Arbeitslosenversicherung 2,74 % oder 7,74 %; Berufsunfähigkeitsversicherung 6,26 % oder 7,61 %) Gedeckelt bei €79.409
Arbeitsskostenregelung (WKR) 2,00 % (erste €400.000 der Lohnsumme), 1,18 % (über €400.000) Gesamte fiskalische Lohnkosten

Anmeldung & Compliance

  • Lohnsteueranmeldungen sind in der Regel monatlich oder alle vier Wochen fällig.
  • Einkommensteuererklärungen sind typischerweise bis zum 1. Mai des Folgejahres fällig. Eine Verlängerung kann vor dem 1. Mai beantragt werden.
  • Arbeitgeber müssen den Mitarbeitenden bis Ende Februar eine jährliche Einkommensübersicht (Jaaropgave) für das vorangegangene Steuerjahr bereitstellen.

In den Niederlanden sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern und Beiträge von den Gehältern der Mitarbeiter abzuziehen, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Krankenversicherung. Zusätzlich können bestimmte Steuervergünstigungen und Abzüge Anwendung finden, die das endgültige Nettogehalt beeinflussen.

Lohnsteuer

  • Lohnsteuer: Dies ist eine progressive Steuer, was bedeutet, dass der Steuersatz mit dem Einkommen steigt. Ab 2026 sind die Steuerklassen und -sätze:
    • Bis €38.098: 36,97%
    • €38.098 bis €75.518: 36,97%
    • Über €75.518: 49,50%
  • Steuergutschriften: Arbeitnehmer können Anspruch auf Steuererleichterungen haben, die ihre Gesamtabgabenlast reduzieren.
    • Die allgemeine Steuergutschrift im Jahr 2026 beträgt €3.362 für Einkommen bis €24.813 und nimmt bei höheren Einkommen ab. Die Beschäftigungs-Steuergutschrift beträgt €5.532 und nimmt bei zu versteuerndem Gewinn über €40.249 ab.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Nationale Versicherung: Beiträge werden auf Einkommen bis €38.098 erhoben, gedeckelt bei €10.574 jährlich. Diese Beiträge sind nicht vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar.
  • Weitere Sozialversicherungen: Arbeitgeber ziehen außerdem Beiträge für andere Sozialversicherungsprogramme ab, wie Arbeitslosenversicherung und den Werkontwikkelingsfonds (Werkloosheidsfonds und Ontwikkelingsfonds).

Beiträge zur Krankenversicherung

  • Arbeitgeberanteil Krankenversicherung: Arbeitgeber zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag zur Krankenversicherung der Mitarbeiter.
  • Mitarbeitervorauszahlung: Ein Teil wird auch vom Gehalt des Mitarbeiters abgezogen.

30%-Regelung

  • Qualifikation: Diese Regelung erlaubt es Arbeitgebern, einem berechtigten Expats eine steuerfreie Zulage anzubieten, um extraterritoriale Kosten auszugleichen. Es gelten bestimmte Bedingungen, einschließlich eines Mindestgehalts. Der Mitarbeiter sollte über spezielle Fachkenntnisse verfügen, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind.
  • Änderungen: Ab 2024 wurde die 30%-Regelung reduziert, mit einem schrittweisen Rückbau (30%, 20%, 10%) über einen Zeitraum. Die Obergrenze für die Regelung basiert auf der WNT-Norm (€246.000 in 2026), was zu einer maximalen steuerfreien Erstattung von €73.800 pro Jahr führt. Es gibt Pläne, diesen Rückbau 2027 teilweise rückgängig zu machen und wieder auf eine 27%-Regelung umzustellen.
  • Gehaltsschwellen: Für 2026 beträgt die allgemeine Gehaltsschwelle €46.107 (ohne die 30%-Erstattung) und €35.048 für bestimmte Personen (ohne die 30%-Erstattung).

Arbeitskostenregime (WKR)

  • Die WKR ermöglicht es Arbeitgebern, steuerfreie Vorteile für Mitarbeiter bereitzustellen, wie z.B. Fitnessstudio-Mitgliedschaften.
  • Im Jahr 2026 beträgt die Freigrenze 1,92 % der steuerpflichtigen Bruttolöhne bis zu €400.000, mit 1,18 % für den darüber liegenden Anteil.

Weitere Abzüge

  • Abzugsfähige Ausgaben: Bestimmte berufsbezogene Ausgaben, wie Dienstreisen oder Umzugskosten, können vom Arbeitgeber oft steuerfrei erstattet werden.
  • Nicht abzugsfähige Ausgaben: Einige vom Arbeitgeber gedeckte Ausgaben, wie bestimmte Mahlzeiten und Unterhaltung, sind nur teilweise steuerlich absetzbar. Der nicht abzugsfähige Anteil beträgt 0,4 % der gesamten steuerpflichtigen Löhne, mindestens jedoch €5.600.

Fristen und Verfahren

Arbeitgeber müssen Steuern und Beiträge einbehalten und fristgerecht an die niederländischen Steuerbehörden abführen. Lohnsteuererklärungen sind regelmäßig einzureichen. Es bestehen spezielle Regelungen und Verfahren für die Beantragung der 30%-Regelung und die Verwaltung der WKR.

Weitere Überlegungen

  • Mindestlohn: Abzüge dürfen das Gehalt eines Mitarbeiters nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn senken.
  • Abrechnungen: Endabrechnungen für gekündigte Mitarbeiter müssen eine korrekte Berechnung und Abzug von Steuern und Beiträgen enthalten.
  • Pfändung: Arbeitgeber sind verpflichtet, gerichtliche Anordnungen bezüglich Lohnpfändungen zu beachten.

Diese Angaben beziehen sich auf das Steuerjahr 2026 und sind aktuell bis zum 13. Februar 2026. Steuerrecht und -vorschriften können sich ändern. Konsultieren Sie stets einen Steuerberater für eine individuelle Beratung.

Martijn
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