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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Niederlande

Arbeitsgenehmigungen und Visa in Niederlande

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Arbeitnehmer in Niederlande sponsern.

Niederlande work-permits-and-visas overview

In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft sticht die Niederlande als erstklassiges Ziel für internationales Business hervor und zieht Fachkräfte aus aller Welt an. Für Arbeitgeber ist die Fähigkeit, auf dieses vielfältige Talentpool zuzugreifen, ein bedeutender Wettbewerbsvorteil. Es bietet Zugang zu spezialisierten Fähigkeiten, fördert Innovationen und treibt das Wachstum voran.

Die Realisierung dieser Vorteile hängt jedoch von einem grundlegenden Verständnis des niederländischen Einwanderungsrechts ab, insbesondere hinsichtlich Arbeitserlaubnissen und Visa. Für jedes Unternehmen in den Niederlanden ist das Verstehen und Einhalten dieser Vorschriften nicht nur eine bürokratische Hürde, sondern eine kritische geschäftliche Notwendigkeit.

Der Hauptgrund, warum Arbeitserlaubnisse und Visa für Arbeitgeber in den Niederlanden so wichtig sind, liegt in der rechtlichen Compliance und Risikominderung. Die niederländischen Behörden verfügen über ein strenges Einwanderungsrahmenwerk. Arbeitgeber tragen die letztendliche Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass jeder nicht-niederländische Mitarbeiter vor Beginn seiner Tätigkeit die korrekte Arbeitserlaubnis besitzt.

Das Versäumnis, die entsprechenden Arbeitserlaubnisse oder Visa zu sichern, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören erhebliche Geldstrafen, bedeutende rechtliche Folgen und in gravierenden Fällen sogar strafrechtliche Anklagen gegen das Unternehmen und seine verantwortlichen Führungskräfte. Über die direkten rechtlichen Sanktionen hinaus kann Nicht-Compliance dem Ruf eines Unternehmens erheblichen Schaden zufügen. Dies gefährdet seine Fähigkeit, künftig globale Talente anzuziehen und zu halten.

In einem Umfeld, in dem die globale Mobilität zunimmt und Trends wie Remote Work geografische Grenzen verwischen, bleibt die niederländische Regierung wachsam bei der Durchsetzung der Einwanderungsregeln. Arbeiten mit einem Touristenvisum beispielsweise ist eine streng illegale und strafbare Handlung.

Darüber hinaus ist die Navigation durch komplexe Vorschriften ein inhärenter Bestandteil des niederländischen Einwanderungssystems. Die Anforderungen sind oft nuanciert und erfordern je nach Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters und Dauer des geplanten Aufenthalts eine kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis. Das Zusammenspiel dieser Genehmigungen, verbunden mit spezifischen Bedingungen für verschiedene Visakategorien, erfordert akribische Aufmerksamkeit für Details. Diese Komplexität unterstreicht die Notwendigkeit für Arbeitgeber, die verschiedenen verfügbaren Wege gut zu kennen, um den richtigen für jede individuelle Einstellungssituation in den Niederlanden auszuwählen.

Talentakquise und Planung in den Niederlanden

Schließlich ist ein tiefgehendes Verständnis der Arbeitserlaubnis- und Visa-Prozesse unerlässlich für eine effektive Talentakquise und strategische Planung. In einem heute wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt ist die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiter effizient und ohne unnötige Verzögerungen einzustellen oder umzuziehen, ein Wettbewerbsvorteil. Eine sorgfältige Planung der Visa sorgt dafür, dass neue internationale Mitarbeitende ihre Rollen pünktlich antreten, reibungslos ins Team integriert werden und schnell zu den Geschäftszielen beitragen können. Umgekehrt kann mangelndes Bewusstsein oder Fehler im Visa-Prozess zu langwierigen Verzögerungen, frustrierten Kandidaten und verpassten Chancen führen. Im Kern sind Arbeitserlaubnisse und Visa nicht nur eine rechtliche Verpflichtung; sie sind grundlegend für eine erfolgreiche internationale Talentakquise, effizientes Onboarding und das nachhaltige Wachstum eines Unternehmens in den Niederlanden.

Wer benötigt ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis in den Niederlanden?

Die Definition, wer in den Niederlanden ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis benötigt, ist der grundlegende Schritt für jeden Arbeitgeber, der internationale Rekrutierung in Betracht zieht. Die Regeln werden hauptsächlich durch die Staatsangehörigkeit des Kandidaten und die Dauer seines geplanten Aufenthalts bestimmt.

EU/EEA- und Schweizer Staatsangehörige in den Niederlanden

EU/EEA- und Schweizer Staatsangehörige genießen in den Niederlanden einen privilegierten Status. Staatsangehörige von Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz profitieren vom Prinzip der Freizügigkeit. Das bedeutet, sie benötigen keine Arbeitserlaubnis oder Einreisevisum, um in den Niederlanden zu leben und zu arbeiten. Für diese Personen reicht ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für Einreise und Beschäftigung aus. Obwohl sie keiner Arbeitserlaubnispflicht unterliegen, müssen sie sich möglicherweise bei der lokalen Gemeinde (gemeente) anmelden, um einen Aufenthaltsnachweis zu erhalten, was ein standardmäßiger administrativer Schritt für alle Langzeitaufenthalte ist.

Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige in den Niederlanden

Im Gegensatz dazu unterliegen Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige in der Regel den Arbeitserlaubnisanforderungen. Nahezu alle ausländischen Arbeitnehmer außerhalb dieser Gruppen müssen eine entsprechende Genehmigung zur Arbeit in den Niederlanden erhalten. Diese umfangreiche Kategorie umfasst Staatsangehörige großer Volkswirtschaften wie die USA, Indien, China und erheblich auch das Vereinigte Königreich nach Brexit. Für diese Personen können Arbeitgeber in der Regel erst dann ein Beschäftigungsangebot machen, wenn eine Arbeitserlaubnis gesichert ist. Die konkrete Form der Erlaubnis kann variieren, von einer separaten Arbeitserlaubnis bis zu einer kombinierten Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis, abhängig von den Umständen.

Kurzaufenthalte (90 Tage oder weniger) in den Niederlanden

Die Aufenthaltsdauer beeinflusst ebenfalls maßgeblich die Art der erforderlichen Genehmigung. Für Kurzaufenthalte, typischerweise 90 Tage oder weniger, benötigen Nicht-EU-Besucher, die für bestimmte Arbeitsaufträge in die Niederlande kommen, oft eine spezielle Kurzzeit-Arbeitserlaubnis, die Tewerkstellingsvergunning (TWV) genannt wird. Diese TWV ist in der Regel zusätzlich zu einem Schengen-Visum erforderlich, falls die Staatsangehörigkeit eine Einreisevisum für Kurzaufenthalte vorschreibt. Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte kurze Geschäftsbesuche—wie Teilnahme an Meetings, Konferenzen oder Wartungsarbeiten an Geräten—unter bestimmten Ausnahmen ohne Arbeitserlaubnis erlaubt sein können, jede Tätigkeit, die explizit als "Arbeit" (d.h. produktive Tätigkeit) gilt, jedoch in der Regel eine Genehmigung erfordert, auch bei kurzen Zeiträumen. Arbeitgeber müssen stets sorgfältig prüfen, ob die geplante Tätigkeit unter diese engen Ausnahmen fällt.

Langzeitaufenthalte (über 90 Tage) in den Niederlanden

Für längere Aufenthalte, die 90 Tage übersteigen, benötigen Nicht-EU-Mitarbeitende, die in den Niederlanden für einen längeren Zeitraum bleiben wollen, fast immer eine kombinierte Aufenthalt- und Arbeitserlaubnis, bekannt als Gecombineerde Vergunning voor Verblijf en Arbeid (GVVA), umgangssprachlich das Einzelvisum. In vielen Fällen ist zudem ein vorläufiges Aufenthaltvisum (Machtiging tot Voorlopig Verblijf, MVV) erforderlich, um in die Niederlande einzureisen, während der Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis bearbeitet wird. Ausnahmen bestehen für Staatsangehörige bestimmter Länder (z.B. USA, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Neuseeland, UK), die vom MVV-Pflicht befreit sind. Für diese können direkt in die Niederlande reisen und bei Ankunft die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Grundsätzlich sollten Arbeitgeber immer davon ausgehen, dass bei Nicht-EU/EEA/Schweizer Mitarbeitenden eine Arbeitserlaubnis und/oder ein Visum erforderlich sein wird, was eine frühzeitige Planung und Vorbereitung notwendig macht.

Ausnahmen von den Regeln in den Niederlanden

Es gibt einige Ausnahmen von diesen allgemeinen Regeln. Bestimmte Nicht-EU-Bürger benötigen möglicherweise keine separate Arbeitserlaubnis aufgrund ihres bestehenden Aufenthaltsstatus. Beispielsweise dürfen Inhaber einer niederländischen Daueraufenthaltsgenehmigung oder Partner niederländischer oder EU-Bürger, die selbst das Recht zur Arbeit besitzen, oft ohne zusätzliche Genehmigung arbeiten. Ebenso sind Personen mit einer speziellen niederländischen Aufenthaltserlaubnis, die ausdrücklich "arbeid vrij toegestaan" (Arbeit frei erlaubt) lautet, von der TWV-Pflicht befreit. Diese Fälle sind jedoch sehr spezifisch und weniger häufig bei typischen durch Arbeitgeber gesponserten ausländischen Talenten. Die meisten Arbeitgeber, die internationales Talent nach den Niederlanden holen möchten, werden sich zunächst mit den Standard-Arbeitvisakategorien beschäftigen, die wir nun näher erläutern.

Übersicht der Arbeitvisakategorien in den Niederlanden

Die Niederlande bieten mehrere unterschiedliche Visa- und Genehmigungskategorien, die es Ausländern erlauben, in den Niederlanden zu arbeiten. Arbeitgeber müssen die Feinheiten dieser Kategorien verstehen, um den passendsten Weg für ihre zukünftigen Mitarbeitenden zu bestimmen.

Highly Skilled Migrant (Kennismigrant) Permit in den Niederlanden

Der wohl populärste Weg für Unternehmen, hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, ist die Highly Skilled Migrant (Kennismigrant) Permit in den Niederlanden. Dabei handelt es sich um eine Aufenthaltserlaubnis, die speziell für "hochqualifizierte Migranten" vorgesehen ist, wobei der niederländische Arbeitgeber als anerkannter Sponsor auftritt. Sie ist ein Grundpfeiler der niederländischen Einwanderungspolitik, zielt darauf ab, gebildete, einkommensstarke internationale Talente anzuziehen, um die nationale Wirtschaft zu stärken. Ein wesentlicher Vorteil dieser Kategorie ist das Fehlen eines Arbeitsmarkttests. Dies vereinfacht und beschleunigt den Antragsprozess erheblich, vorausgesetzt, die strengen Anforderungen—insbesondere die hohen Gehaltsgrenzen und der anerkannte Sponsorstatus des Arbeitgebers—werden erfüllt.

EU Blue Card in den Niederlanden

Ein weiterer wichtiger Weg, der in der gesamten Europäischen Union gilt, ist die EU Blue Card. In den Niederlanden läuft das Blue-Card-Programm parallel zum nationalen Highly Skilled Migrant-Programm, mit Ähnlichkeiten, aber auch Unterschieden. Die EU Blue Card richtet sich an hochqualifizierte Nicht-EU-Mitarbeitende und erfordert einen Hochschulabschluss (typischerweise Bachelor oder gleichwertig) sowie ein bestimmtes Mindestgehalt, das in der Regel höher ist als die nationale HSM-Grenze. Während die Kriterien streng sind, ist ein wesentlicher Vorteil der EU Blue Card ihre erleichterte Mobilität: Ein Inhaber kann nach mindestens 18 Monaten Aufenthalt im ursprünglichen Land leichter in andere EU-Länder umziehen. Im Gegensatz zum niederländischen HSM-Visum muss der Arbeitgeber nicht unbedingt ein IND-anerkannter Sponsor sein, um die Blue-Card-Option zu nutzen, obwohl ein Sponsorstatus die Bearbeitung beschleunigen kann. Allgemeine Voraussetzungen wie gültige Reisedokumente, keine Sicherheitsbedenken und eine Krankenversicherung sind erforderlich, und je nach Nationalität kann ein MVV-Visum notwendig sein.

Intra-Company Transfer (ICT) Permit in den Niederlanden

Für multinationale Konzerne ist die Intra-Company Transfer (ICT) Permit ein entscheidendes Instrument. Dieses Visum setzt die EU ICT-Richtlinie um und ist speziell für ausländische Mitarbeitende eines multinationalen Unternehmens gedacht, die in eine niederländische Niederlassung oder Büro versetzt werden. Es gilt für Manager, Spezialisten oder Trainees, die von außerhalb der EU vorübergehend innerhalb derselben Unternehmensgruppe in den Niederlanden arbeiten. Um sich zu qualifizieren, muss die Person mindestens drei Monate vor der Versetzung beim Unternehmen im Ausland beschäftigt gewesen sein.

Das ICT-Visum ist grundsätzlich temporär, mit einer maximalen Dauer von drei Jahren für Manager und Spezialisten und einem Jahr für Trainees, und ist strikt an das transferierende Unternehmen gebunden. Nach Ablauf der maximalen Dauer muss der Mitarbeitende in der Regel eine Zeit außerhalb der EU verbringen, bevor er erneut eine ICT-Genehmigung beantragen kann, oder er muss in eine andere Kategorie wechseln, falls er dazu berechtigt ist.

"Reguläre" Arbeitserlaubnis (TWV/GVVA) in den Niederlanden

Wenn ein Kandidat die spezifischen Kriterien für den Highly Skilled Migrant, EU Blue Card oder ICT nicht erfüllt, können Arbeitgeber eine "reguläre" Arbeitserlaubnis (Kurzaufenthalts-TWV oder Langzeit-GVVA) für die allgemeine Beschäftigung beantragen. Bei Aufenthalten über 90 Tage ist in der Regel die GVVA (Kombination aus Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis) erforderlich. Diese Kategorien sind strenger als die hochqualifizierten Wege, da sie in der Regel vom Arbeitgeber verlangen, nachzuweisen, dass kein geeigneter niederländischer oder EU-Kandidat für die Stelle gefunden werden konnte. Dies umfasst meist umfangreiche Rekrutierungsbemühungen und die Genehmigung durch die Employee Insurance Agency (UWV). Dieser Prozess ist aufwändiger und dauert oft länger, da der Arbeitsmarkttest durchgeführt werden muss. Er wird häufig für mittelqualifizierte Arbeitskräfte oder andere genutzt, die die strengen "hochqualifizierten" oder spezialisierten Kriterien nicht erfüllen.

Zoekjaar (Orientierungsjahr) Visum in den Niederlanden

Eine besondere und oft vorteilhafte Kategorie für Arbeitgeber ist das Zoekjaar-Visum. Es ist eine spezielle 12-Monats-Aufenthaltserlaubnis, die für kürzlich Absolventen und Forscher vorgesehen ist. Ausländische Personen, die in den Niederlanden einen Abschluss oder eine Forschungsarbeit erworben haben oder innerhalb der letzten drei Jahre an einer international renommierten Universität (nach bestimmten globalen Rankings) graduieren, können diese Erlaubnis beantragen. Der große Vorteil für Arbeitgeber ist, dass Personen mit einem Zoekjaar-Visum ein Jahr lang in den Niederlanden leben können, um Arbeit zu suchen, und während dieses Jahres bei jedem Arbeitgeber arbeiten dürfen, ohne eine separate Arbeitserlaubnis oder Sponsor zu benötigen. Das bedeutet, wenn ein Arbeitgeber jemanden einstellt, der bereits im Besitz eines Zoekjaar-Visums ist, muss er keine zusätzliche Arbeitserlaubnis für dieses erste Jahr beantragen. Viele niederländische Unternehmen nutzen dies strategisch, indem sie kürzlich graduierte Personen auf ein Zoekjaar einstellen; nach Ablauf des Jahres kann der Mitarbeitende in eine reguläre Highly Skilled Migrant-Per­mit wechseln, oft mit einem reduzierten Gehaltsniveau für Absolventen, was die langfristige Sponsoring-Möglichkeit erleichtert.

Weitere Permit-Kategorien in den Niederlanden

Neben diesen Hauptkategorien gibt es noch einige andere Permit-Kategorien, die jedoch weniger häufig für allgemeine Unternehmensrekrutierungen in den Niederlanden genutzt werden. Dazu zählen das Startup-Visum, eine einjährige Erlaubnis für Unternehmer, die ein Unternehmen gründen (nicht arbeitgeberfinanziert), sowie spezielle Visa für Wissenschaftler im Rahmen der Richtlinie (EU) 2016/801. Zudem können Arbeitgeber auf Dependent Work Permits stoßen, bei denen der Ehepartner eines neuen Mitarbeitenden, sofern er niederländischer oder EU-Bürger ist oder bereits eine Arbeitserlaubnis mit Arbeitsrecht besitzt, frei arbeiten darf. Ebenso ermöglichen Working Holiday Visas jungen Arbeitnehmern aus bestimmten Ländern kurzfristige Tätigkeiten in den Niederlanden. Diese sind zwar keine typischen arbeitgeberfinanzierten Visa, doch sollten Arbeitgeber stets die genaue Statusprüfung und die Arbeitserlaubnisrechte des Kandidaten vor einer Einstellung sicherstellen.

Anspruchsvoraussetzungen für jeden Visumstyp in den Niederlanden

Jede Arbeitserlaubnis in den Niederlanden unterliegt spezifischen Anspruchskriterien, die sowohl der Arbeitgeber als auch der ausländische Kandidat sorgfältig erfüllen müssen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für einen erfolgreichen Antrag.

Anspruchsvoraussetzungen für Highly Skilled Migrant (HSM) in den Niederlanden

Für die Highly Skilled Migrant (HSM)-Genehmigung in den Niederlanden sind die Anforderungen streng und konzentrieren sich vor allem auf den Arbeitgeber und das Gehalt des Kandidaten. Zunächst muss das einstellende Unternehmen ein anerkannter Sponsor bei der Immigration and Naturalisation Service (IND) sein. Dies ist ein grundlegender Schritt für den Arbeitgeber, der einen speziellen Antragsprozess erfordert, bei dem das Unternehmen seine finanzielle Stabilität und Integrität nachweisen muss. Nach Genehmigung erleichtert dieser Status alle zukünftigen HSM- und ICT-Anträge. Der Kandidat muss ein konkretes Jobangebot und einen Arbeitsvertrag in den Niederlanden vorweisen, mit Tätigkeiten, die nachweislich für einen Fachmann geeignet sind, typischerweise in Vollzeit und nicht im Rahmen eines Praktikums. Das wichtigste Kriterium ist die Gehaltsgrenze: Das Bruttomonatsgehalt des Kandidaten muss die vom Staat festgelegten Mindestwerte erfüllen oder übersteigen, die jährlich indexiert werden. Ab 2025 liegt die Grenze für Arbeitnehmer unter 30 Jahren bei etwa €4.171 brutto pro Monat (ohne 8% Urlaubsgeld), für ältere Arbeitnehmer bei etwa €5.688. Ein deutlich niedrigerer Schwellenwert (etwa €2.989 in 2025) gilt, wenn der Kandidat kürzlich an einer niederländischen Universität graduierte oder eine Orientation Year besitzt. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestbildung, aber in der Praxis sind Kandidaten meist Universitätsabsolventen oder verfügen über umfangreiche, hochqualifizierte Berufserfahrung, die dem hohen Gehalt entspricht. Weitere allgemeine Voraussetzungen sind ein gültiger Reisepass, keine Sicherheitsrisiken und die Bereitschaft, bei der Einreise einen TB-Test zu absolvieren, falls dies nach Nationalität erforderlich ist. Für reglementierte Berufe (z.B. Gesundheitswesen) können zusätzliche Qualifikationen oder Registrierungen (wie das BIG-Register für Gesundheitsfachkräfte) notwendig sein.

Anspruchsvoraussetzungen für EU Blue Card in den Niederlanden

Die EU Blue Card in den Niederlanden hat eigene Kriterien, die oft stärker auf akademische Qualifikationen fokussieren. Der ausländische Mitarbeitende muss mindestens einen Bachelor-Abschluss (mindestens drei Jahre tertiäre Ausbildung) besitzen, der offiziell als gleichwertig zu niederländischen Standards anerkannt ist. Ein Arbeitsvertrag mit einem niederländischen Unternehmen für mindestens 12 Monate ist erforderlich, wobei die Tätigkeiten den hohen Qualifikationen entsprechen müssen. Die Gehaltsanforderung für die EU Blue Card in den Niederlanden liegt höher als die nationale HSM-Grenze; 2025 sind es ebenfalls etwa €5.688 brutto pro Monat, mit einer etwas niedrigeren Grenze (etwa €4.551) für Absolventen, die in den Niederlanden graduieren. Diese Zahl ist in etwa 1,5-mal so hoch wie das durchschnittliche niederländische Gehalt und wird jährlich angepasst. Im Gegensatz zum HSM-Visum muss der Arbeitgeber für die Blue Card nicht unbedingt ein IND-anerkannter

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