Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Monaco
Im monegassischen Recht gibt es mehrere gültige Gründe für die Beendigung eines Arbeitsvertrags. Diese können in persönliche Gründe, wirtschaftliche Gründe und Kündigung ohne Angabe von Gründen kategorisiert werden.
Persönliche Gründe für die Kündigung können disziplinarische Kündigung, berufliche Unzulänglichkeit und Arbeitsunfähigkeit umfassen. Eine disziplinarische Kündigung kann aufgrund von schlechtem Verhalten, beruflichen Mängeln oder Verstößen gegen Unternehmensrichtlinien erfolgen. Berufliche Unzulänglichkeit bezieht sich auf unzureichende Arbeitsleistung nach Ermahnungen und gegebenen Verbesserungsmöglichkeiten. Arbeitsunfähigkeit kann durch eine langanhaltende Krankheit oder Verletzung, die die Arbeitsleistung verhindert, bedingt sein.
Wirtschaftliche Gründe für die Kündigung können wirtschaftliche Schwierigkeiten und technologische Veränderungen umfassen. Wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehen sich auf dokumentierte finanzielle Notlagen des Unternehmens. Technologische Veränderungen können zu Stellenabbau aufgrund von Automatisierung oder Rationalisierungsprozessen führen.
Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich.
Die Kündigungsfristen in Monaco basieren auf der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters. Bei weniger als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit ist keine Kündigungsfrist erforderlich. Bei einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten bis weniger als zwei Jahren ist eine Kündigungsfrist von einem Monat erforderlich. Bei einer Betriebszugehörigkeit von zwei Jahren oder mehr ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten erforderlich. Kündigungsfristen können durch vertragliche Vereinbarungen oder spezifische Tarifverträge verlängert werden.
Mitarbeiter haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Abfindung. Dazu gehören mindestens zwei Jahre ununterbrochene Betriebszugehörigkeit und eine Kündigung, die nicht aufgrund von schwerwiegendem Fehlverhalten des Mitarbeiters erfolgt. Die Berechnung der Abfindung beträgt 1/4 des Monatsgehalts für jedes Dienstjahr in den ersten 10 Jahren und 1/3 des Monatsgehalts für jedes Dienstjahr über 10 Jahre hinaus.
Monaco hat eine Vielzahl von Gesetzen und Rahmenwerken etabliert, um Einzelpersonen vor unfairer Behandlung und Diskriminierung zu schützen, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung und Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen.
Die Gesetze von Monaco schützen die folgenden Merkmale:
Wenn Einzelpersonen glauben, dass sie diskriminiert wurden, können sie die folgenden Wege verfolgen:
Arbeitgeber in Monaco haben erhebliche Verantwortlichkeiten bei der Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung:
In Monaco beträgt die reguläre Arbeitswoche 39 Stunden, mit maximal 10 Arbeitsstunden pro Tag. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Pausen, die sich nach folgendem Zeitplan richten: 15 Minuten bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden, 30 Minuten bei 6 bis 9 Stunden Arbeit und 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden pro Tag. Arbeitnehmer müssen mindestens 11 aufeinanderfolgende Stunden tägliche Ruhezeit erhalten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen vollen Ruhetag pro Woche, der typischerweise auf den Sonntag fällt. Überstunden sind erlaubt, unterliegen jedoch Vorschriften und können höhere Vergütungssätze beinhalten.
Arbeitnehmer erwerben 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Monat kontinuierlicher Arbeit. Dies darf maximal 30 Arbeitstage pro Jahr nicht überschreiten. Arbeitnehmer können zusätzliche Urlaubstage basierend auf ihrer Dienstzeit beim selben Unternehmen erhalten: 2 zusätzliche Arbeitstage nach 20 Jahren Dienstzeit, 4 zusätzliche Arbeitstage nach 25 Jahren Dienstzeit und 6 zusätzliche Arbeitstage nach 30 Jahren Dienstzeit. Monaco hat zahlreiche Feiertage, die als bezahlte Freizeit für Arbeitnehmer gelten.
Arbeitgeber haben eine allgemeine Sorgfaltspflicht, um gesunde und sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten. Wichtige Überlegungen können die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Beleuchtung und Belüftung sowie sichere Arbeitspraktiken umfassen. Arbeitgeber sollten Arbeitsplätze bereitstellen, die repetitive Belastungen, unnatürliche Haltungen minimieren und individuelle Bedürfnisse berücksichtigen. Dazu gehören verstellbare Stühle, Schreibtische und eine angemessene Platzierung des Monitors. Arbeitsbereiche müssen richtig beleuchtet und gut belüftet sein, um visuellen Komfort zu unterstützen und Ermüdung zu reduzieren. Arbeitgeber sind verpflichtet, Schulungen und Unterstützung für sichere Praktiken bereitzustellen, einschließlich richtiger Hebetechniken und Anweisungen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen.
In Monaco wird das Wohlbefinden der Arbeitnehmer durch einen robusten Gesundheits- und Sicherheitsrahmen priorisiert. Dieser Rahmen skizziert die Pflichten der Arbeitgeber, die Rechte der Arbeitnehmer und die Durchsetzungsmechanismen.
Arbeitgeber in Monaco haben eine erhebliche Verantwortung, eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Ihre Hauptpflichten umfassen:
Arbeitnehmer in Monaco haben ein grundlegendes Recht auf eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Dies umfasst das Recht auf:
Der Arbeitsinspektionsdienst unter dem Arbeitsministerium (Direction du Travail) ist die Hauptbehörde, die für die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Monaco verantwortlich ist. Die Arbeitsinspektoren führen Arbeitsplatzinspektionen durch, um die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu überprüfen. Sie können Verwarnungen, Geldstrafen oder sogar Arbeitsstopps bei Nichteinhaltung aussprechen.
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