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Monaco

Einblicke in Gehalt und Vergütung

Erforschen Sie Gehaltsstrukturen en Vergütungsdetails in Monaco

Marktgerechte Gehälter

Monaco, bekannt für seinen Luxus und seine Finanzbranche, hat einen einzigartigen Arbeitsmarkt mit wettbewerbsfähigen Gehältern. Die Bestimmung einer genauen "wettbewerbsfähigen" Zahl kann schwierig sein und erfordert eine tiefgehende Analyse mehrerer Faktoren.

Hohe Erwartungen aufgrund des hohen Mindestlohns

Der hohe Mindestlohn in Monaco setzt die Grundlage für die Vergütung. Da jedoch ein großer Teil der Arbeitskräfte aus dem benachbarten Frankreich pendelt, wo der Mindestlohn niedriger ist, müssen Unternehmen in Monaco oft mehr bieten, um Talente anzuziehen.

Die Rolle der Branche

Die Gehälter können je nach Branche erheblich variieren. Sektoren wie Finanzen und Banken bieten einige der höchsten Vergütungspakete. Fachleute im Investment Banking, Vermögensverwaltung und Finanzberatung können mit einem durchschnittlichen Gehaltsbereich von €120.000 – €150.000 pro Jahr rechnen. Auch Luxusgüter und Einzelhandel bieten wettbewerbsfähige Gehälter, mit einem durchschnittlichen Bereich von €80.000 – €100.000 pro Jahr, aufgrund der Präsenz von High-End-Marken.

Die Auswirkungen von Erfahrung und Alter

Erfahrung spielt eine bedeutende Rolle bei der Gehaltsbestimmung. Einstiegspositionen werden niedrigere Zahlen sehen, während erfahrene Fachleute eine erhebliche Prämie verlangen können. Interessante Trends in Bezug auf das Alter treten ebenfalls auf. Fachleute im Alter von 35-44 Jahren neigen dazu, die höchsten Gehälter mit einem Median von €5.168 zu erzielen.

Mindestlohn

Monaco hat einen gesetzlichen Mindestlohn, bekannt als Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance (SMIC).

Mindestlohnsatz

Der aktuelle Mindestlohn in Monaco beträgt 11,27 € pro Stunde (Stand 1. Januar 2023). Diese Information stammt aus dem Ministerialerlass Nr. 63-131 vom 21. Mai 1963 zur Festlegung des Mindestlohns, aktualisiert durch den Ministerialerlass Nr. 2023-4 vom 27. April 2023 zum gesetzlichen Mindestlohn.

Relevante Gesetzgebung

Der rechtliche Rahmen für den Mindestlohn in Monaco wird festgelegt durch:

  • Gesetz Nr. 948 vom 19. April 1974, das das Gehalt ergänzt und ändert, das Gesetz Nr. 739 vom 16. März 1963 in Bezug auf gleiche Bezahlung für Männer und Frauen.
  • Verordnung Nr. 5.392 vom 04. Juli 1974 zur Umsetzung des Gesetzes Nr. 948.
  • Ministerialerlass Nr. 63-131 vom 21. Mai 1963 zur Festlegung des Mindestlohns.

Boni und Zulagen

Monaco bietet eine einzigartige Kombination aus hohen Gehältern, Sozialversicherungsleistungen und von Unternehmen bereitgestellten Vergünstigungen für Mitarbeiter. Hier ist eine Aufschlüsselung der verschiedenen Boni und Zulagen, die Sie bei der Arbeit in Monaco erwarten könnten:

Gesetzliche Sozialversicherungsleistungen

Monaco verfügt über ein umfassendes Sozialversicherungssystem, das durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert wird. Die Arbeitnehmer leisten minimale Beiträge, während die Arbeitgeber den Großteil übernehmen. Dieses System bietet eine Vielzahl von Leistungen, darunter:

  • Gesundheitsversorgung: Das System erstattet einen erheblichen Teil der medizinischen Kosten, oft über 80% und sogar bis zu 100% für bestimmte Verfahren.
  • Arbeitslosenunterstützung: Finanzielle Unterstützung wird qualifizierten Personen gewährt, die ihre Arbeit verlieren.
  • Familienzulagen: Unterstützung wird Familien mit Kindern angeboten, einschließlich pränataler Zulagen, Wohnbeihilfe und Bildungszulagen.
  • Rentenleistungen: Das System bietet Rentenleistungen bei Erreichen des Rentenalters.

Unternehmensspezifische Boni und Zulagen

Viele Unternehmen in Monaco bieten zusätzliche Leistungen neben dem Sozialversicherungssystem an. Diese können je nach Branche, Unternehmensgröße und Ihrem Arbeitsvertrag variieren. Hier sind einige gängige Beispiele:

  • 13. Monatsgehalt: Ein üblicher Jahresendbonus, der einem Monatsgehalt entspricht.
  • Gewinnbeteiligung: In einigen Sektoren, wie dem Gastgewerbe, können Unternehmen ihre Gewinne mit den Mitarbeitern teilen.
  • Wohnungszulage: Finanzielle Unterstützung zur Deckung der Wohnkosten, besonders relevant angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in Monaco.
  • Transportzulage: Unternehmen könnten eine Zulage anbieten, um die Pendelkosten auszugleichen.
  • Essenszulage: Einige Unternehmen, insbesondere im Gastgewerbe, bieten Essenszulagen oder subventionierte Mahlzeiten an.
  • Betriebliche Krankenversicherung: Einige Unternehmen könnten private Krankenversicherungspläne zusätzlich zur Sozialversicherung anbieten.

Lohnabrechnungszyklus

In Monaco bieten die Praktiken des Lohnzyklus Flexibilität für Arbeitgeber, während sie die gesetzlichen Mindestanforderungen einhalten. Das Arbeitsgesetzbuch von Monaco schreibt keine spezifische Zahlungsfrequenz vor, sodass Arbeitgeber einen Zeitplan wählen können, der ihren geschäftlichen Anforderungen und den Vorlieben der Mitarbeiter entspricht. Die häufigste Praxis sind jedoch monatliche Auszahlungen. Einige Unternehmen könnten sich für zweiwöchentliche oder sogar wöchentliche Zyklen entscheiden, die im Arbeitsvertrag klar festgelegt werden sollten.

Zahlungsfrequenz

Das Arbeitsgesetzbuch von Monaco schreibt keine spezifische Zahlungsfrequenz vor. Dies ermöglicht es Arbeitgebern, einen Zeitplan zu wählen, der ihren geschäftlichen Anforderungen und den Vorlieben der Mitarbeiter entspricht. Die häufigste Praxis sind jedoch monatliche Auszahlungen. Einige Unternehmen könnten sich für zweiwöchentliche oder sogar wöchentliche Zyklen entscheiden, die im Arbeitsvertrag klar festgelegt werden sollten.

Zusätzliche Überlegungen

Während das Arbeitsgesetzbuch einen Rahmen bietet, sollten Arbeitgeber auch Folgendes berücksichtigen:

  • Sozialversicherungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum Sozialversicherungssystem von Monaco. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, den Beitrag des Arbeitnehmers von seinem Gehalt einzubehalten, bevor sie ihn zusammen mit ihren eigenen Arbeitgeberbeiträgen an die zuständigen Behörden überweisen.
  • Bezahlter Urlaub: Arbeitnehmer erwerben bezahlte Urlaubsansprüche, typischerweise 2,5 Arbeitstage pro Monat geleisteter Arbeit, mit einem Maximum von 30 Tagen Urlaub pro Jahr. Spezifische Regelungen zu Mutterschafts-, Vaterschafts- und anderen Arten von Urlaub sollten ebenfalls in die Lohnabrechnungen einbezogen werden.
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