Rivermate Logo
Flag of Monaco

Arbeitserlaubnisse und Visa in Monaco

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Monaco sponsern.

Monaco work-permits-and-visas overview

Monaco, während es kein Mitglied der Europäischen Union ist, unterhält enge Beziehungen zu Frankreich, was seine Einwanderungs- und Arbeitserlaubnisverfahren maßgeblich beeinflusst. Ausländische Staatsangehörige, die im Fürstentum wohnen und arbeiten möchten, müssen eine spezifische Reihe von Anforderungen erfüllen, die sich von denen Frankreichs oder anderer europäischer Länder unterscheiden. Der Prozess umfasst in der Regel die Beantragung sowohl eines Langzeitvisums für Frankreich (gültig für die Einreise nach Monaco) als auch einer Monaco-Aufenthaltserlaubnis, neben der Sicherung der erforderlichen Arbeitserlaubnis von den monegassischen Behörden.

Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise und Beschäftigung von Nicht-Residenzen zu regulieren, um die Einhaltung lokaler Arbeitsgesetze und Einwanderungspolitiken sicherzustellen. Potenzielle Arbeitnehmer und ihre sponsorenstellenden Arbeitgeber müssen sich strikt an die Antragsverfahren und Dokumentationsanforderungen halten, die von den entsprechenden monegassischen Regierungsstellen festgelegt sind, hauptsächlich die Abteilung für Inneres und die Abteilung für Beschäftigung.

Gängige Visakategorien für ausländische Arbeitnehmer

Für Personen, die planen in Monaco zu arbeiten, ist die primäre Voraussetzung der Erhalt eines Langzeitvisums für Frankreich ("visa de long séjour valant titre de séjour"), sofern sie keine Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind. Dieses Visum ermöglicht die Einreise nach Frankreich und anschließend nach Monaco. Sobald in Monaco, muss die Person eine Monaco-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Art des Visums und die anschließende Erlaubnis hängen von der Staatsangehörigkeit der Person und der Art ihres Aufenthalts ab.

Visum/Erlaubnistyp Zweck Anwendbare Staatsangehörigkeiten
Langzeitvisum (Frankreich) Einreise nach Frankreich/Monaco für Aufenthalte über 3 Monate Nicht-EWR/Schweizer Staatsbürger
Aufenthaltserlaubnis Rechtmäßiger Aufenthalt in Monaco Alle ausländischen Staatsangehörigen, die über 3 Monate bleiben
Arbeitserlaubnis Erlaubnis, in Monaco beschäftigt zu sein Alle ausländischen Staatsangehörigen (benötigt Jobangebot)

EWR- und Schweizer Staatsbürger benötigen kein Langzeitvisum für die Einreise, müssen jedoch bei Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sie vorhaben, länger als drei Monate zu bleiben und zu arbeiten.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Monaco ist ein entscheidender Schritt für jeden ausländischen Staatsangehörigen, der eine Beschäftigung sucht. Das Verfahren ist arbeitgebergesteuert, was bedeutet, dass ein gültiges Stellenangebot eines in Monaco ansässigen Unternehmens eine Voraussetzung ist. Der Arbeitgeber initiiert die Anfrage zur Arbeitserlaubnis bei der Abteilung für Beschäftigung.

Zulassungskriterien:

  • Besitz eines gültigen Stellenangebots eines in Monaco registrierten Unternehmens.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein geeigneter Kandidat vom lokalen Arbeitsmarkt (monegassische Bürger oder langfristige Aufenthalter) oder vom Prioritätsarbeitsmarkt (französische Staatsbürger) verfügbar ist.
  • Der ausländische Arbeitnehmer muss die spezifischen Qualifikationen und Erfahrungen für die Position erfüllen.
  • Es können Altersgrenzen und Gesundheitsanforderungen gelten.

Dokumentation:

Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel:

  • Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis (vom Arbeitgeber eingereicht).
  • Kopie des Arbeitsvertrags.
  • Kopien des Reisepasses und Visums des Kandidaten (falls zutreffend).
  • Nachweise über Qualifikationen und Berufserfahrung (Diplome, Zertifikate, Lebenslauf).
  • Medizinisches Attest.
  • Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und vorherigen Aufenthaltsländern.
  • Nachweis der Unterkunft in Monaco (erforderlich für die anschließende Antragstellung auf die Aufenthaltserlaubnis).

Sponsorship-Anforderungen:

Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor, verantwortlich für die Einreichung des initialen Antrags auf Arbeitserlaubnis und die Sicherstellung, dass die Beschäftigungsbedingungen den monegassischen Arbeitsgesetzen entsprechen. Der Arbeitgeber muss sich auch verpflichten, die Person unter den festgelegten Bedingungen zu beschäftigen.

Verfahren:

  1. Arbeitgeberantrag: Der Monaco-Arbeitgeber reicht eine Anfrage auf Arbeitserlaubnis bei der Abteilung für Beschäftigung ein, inklusive des vorgeschlagenen Arbeitsvertrags und der Angaben des Kandidaten.
  2. Arbeitsmarktüberprüfung: Die Abteilung für Beschäftigung prüft den Antrag, oft um zu verifizieren, dass keine Prioritätskandidaten verfügbar sind.
  3. Genehmigung der Arbeitserlaubnis: Bei Genehmigung stellt die Abteilung eine Arbeitserlaubnis aus.
  4. Visumantrag (falls zutreffend): Nicht-EWR/Schweizer Staatsbürger verwenden die Genehmigung zur Arbeitserlaubnis, um ein Langzeitvisum beim französischen Konsulat im Heimatland zu beantragen.
  5. Einreise nach Monaco: Nach Ankunft in Monaco (nach Erhalt des Visums, falls erforderlich) muss sich die Person bei der Residents Section der Direktion für Öffentliche Sicherheit melden, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
  6. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein (einschließlich Nachweis der Arbeitserlaubnis, Unterkunft, finanzielle Mittel, Führungszeugnis usw.) und nehmen Sie an einem Gespräch teil.
  7. Ausstellung der Erlaubnis: Bei Genehmigung wird die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, was legaler Aufenthalt und Arbeit in Monaco ermöglicht.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse können variieren. Die Arbeitserlaubnis dauert in der Regel mehrere Wochen. Das Verfahren für die Aufenthaltserlaubnis kann 1-3 Monate oder länger dauern, abhängig von der Komplexität und dem Volumen der Anträge. Die Visumsbearbeitungszeiten in französischen Konsulaten variieren ebenfalls nach Standort.

Gebühren fallen an für die Beantragung des Langzeitvisums (bei französischem Konsulat zu entrichten) und für die Ausstellung/Verlängerung der Monaco-Aufenthaltserlaubnis. Konkrete Gebührenbeträge können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden bestätigt werden.

Wege zu einer Daueraufenthaltsgenehmigung

Nach legalem Aufenthalt in Monaco über einen bestimmten Zeitraum hinaus können ausländische Staatsangehörige möglicherweise einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen. Der übliche Weg ist der Besitz aufeinanderfolgender temporärer Aufenthaltserlaubnisse.

  • Erstgenehmigung: Die erste Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel für ein Jahr gültig.
  • Verlängerung: Nachfolgende Verlängerungen werden meist für drei Jahre gewährt.
  • Daueraufenthalt: Nach legalem und kontinuierlichem Aufenthalt in Monaco für zehn Jahre können Personen die Beantragung einer Daueraufenthaltkarte ("Carte de Résident Permanent") stellen.

Die Berechtigung zum Daueraufenthalt erfordert den Nachweis stabiler finanzieller Mittel, eines sauberen Führungszeugnisses und die fortgesetzte Einhaltung der Gesetze Monacos. Die Entscheidung liegt im Ermessen der monegassischen Behörden.

Optionen für Visums für Angehörige

Ausländische Arbeitnehmer, die nach Monaco ziehen, können in der Regel ihre unmittelbaren Familienangehörigen, einschließlich Ehepartner und minderjährige Kinder, mitbringen.

  • Verfahren: Familienmitglieder müssen ein ähnliches Verfahren wie der Hauptantragsteller durchlaufen. Nicht-EWR/Schweizer Angehörige müssen ein Langzeitvisum für Frankreich (zur Familienzusammenführung) bei ihrem französischen Konsulat in ihrem Heimatland beantragen.
  • Aufenthaltserlaubnis: Bei Ankunft in Monaco müssen Angehörige ihre eigenen Aufenthaltserlaubnisse bei der Direktion für Öffentliche Sicherheit beantragen.
  • Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen Nachweise der Beziehung zum Hauptantragsteller (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden), Pässe, Führungszeugnisse sowie Nachweise, dass der Hauptantragsteller über ausreichende finanzielle Mittel und eine angemessene Unterkunft in Monaco verfügt.
  • Arbeitsrechte für Angehörige: In der Regel gewährt die Aufenthaltserlaubnis der Angehörigen nicht automatisch das Recht zu arbeiten. Wenn ein Angehöriger arbeiten möchte, muss er/sie eine separate Arbeitserlaubnis gemäß dem Standardverfahren beantragen, inklusive eines Jobangebots von einem Monaco-Arbeitgeber.

Verpflichtungen zur Visum-Compliance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Aufrechterhaltung des legalen Status in Monaco erfordert kontinuierliche Einhaltung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn eine gültige Arbeitserlaubnis hat.
  • Einhaltung der Bedingungen des genehmigten Arbeitsvertrags und der monegassischen Arbeitsgesetze (Löhne, Arbeitszeiten, Sozialversicherungsbeiträge).
  • Benachrichtigung der Abteilung für Beschäftigung über Änderungen im Status des Arbeitnehmers (z. B. Rollenwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses).
  • Unterstützung des Arbeitnehmers bei notwendigen Dokumenten für Verlängerungen der Erlaubnisse, falls die Beschäftigung fortgesetzt wird.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers:

  • Ständiger Aufenthalt mit gültiger Aufenthaltserlaubnis. Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis eingereicht werden.
  • Hauptwohnsitz in Monaco.
  • Benachrichtigung der Direktion für Öffentliche Sicherheit bei Änderungen persönlicher Umstände (z. B. Adresswechsel, Familienstand).
  • Einhaltung der Bedingungen der Arbeit- und Aufenthaltserlaubnis.
  • Beachtung der Gesetze und Vorschriften Monacos.

Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten können Strafen, einschließlich Geldstrafen, Widerruf der Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse sowie potenzielle Abschiebung, verhängt werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind gemeinsam verantwortlich dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen während der Beschäftigungs- und Aufenthaltszeit im Fürstentum erfüllt werden.

Gewinnen Sie Top-Talente in Monaco durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Monaco helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Monaco helfen können.

Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo buchen