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Monaco

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Monaco

Kündigungsfrist

In Monaco legt das Arbeitsgesetzbuch die Mindestkündigungsfristen fest, die für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich sind und je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers beim selben Arbeitgeber variieren.

Kündigungsfrist basierend auf der Betriebszugehörigkeit

Für diejenigen, die weniger als sechs Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, ist keine Kündigungsfrist für beide Parteien erforderlich. Wenn die Beschäftigungsdauer zwischen sechs Monaten und zwei Jahren liegt, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Für diejenigen, die mehr als zwei Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass Tarifverträge oder etablierte Unternehmenspraktiken eine längere Kündigungsfrist vorschreiben können, die diese Mindestkündigungsfristen überschreiten.

Ausnahmen von den Kündigungsfristen

Bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen. Dies ermöglicht die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist. Solche Kündigungen müssen jedoch bestimmten gesetzlichen Richtlinien entsprechen und können eine Begründung erfordern.

Abfindung

Abfindung, oder indemnité de licenciement, wie es auf Französisch bekannt ist, ist eine finanzielle Entschädigung, die ein Arbeitgeber in Monaco einem Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsvertrags möglicherweise zahlen muss. Dieser Anspruch wird durch die Artikel 6 und 7 des Gesetzes Nr. 729 vom 16. März 1963 über die Beendigung des Arbeitsvertrags geregelt.

Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie mindestens zwei Jahre ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren. Eine Abfindung ist jedoch in der Regel nicht erforderlich, wenn die Kündigung aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers erfolgt.

Berechnung der Abfindung

Die Berechnung der Abfindung in Monaco basiert auf zwei Faktoren: der Beschäftigungsdauer und dem durchschnittlichen Bruttomonatsgehalt. Die Beschäftigungsdauer wird als 1/4 des Monatsgehalts für jedes Dienstjahr in den ersten 10 Jahren und 1/3 des Monatsgehalts für jedes Dienstjahr über die ersten 10 Jahre hinaus berechnet. Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt basiert in der Regel auf dem Gehalt, das in den letzten 12 Monaten der Beschäftigung erhalten wurde.

Wichtige Überlegungen

Einige Tarifverträge können Klauseln enthalten, die günstigere Abfindungsbedingungen im Vergleich zum gesetzlichen Minimum vorsehen. Darüber hinaus kann unter bestimmten Umständen eine zusätzliche Abfindung an entlassene Arbeitnehmer gezahlt werden, die über 50 Jahre alt sind oder mehr als zehn Jahre beim Arbeitgeber beschäftigt waren.

Kündigungsprozess

Die Beendigung eines Arbeitsvertrags in Monaco kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer initiiert werden. Unabhängig davon, wer die Beendigung initiiert, müssen spezifische rechtliche Verfahren befolgt werden, wie im Arbeitsgesetzbuch von Monaco festgelegt.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber muss einen triftigen Grund für die Kündigung eines Arbeitsvertrags haben. Dies könnte auf Faktoren wie die Leistung des Arbeitnehmers, Fehlverhalten oder wirtschaftliche Gründe, die das Unternehmen betreffen, zurückzuführen sein. Vor der Kündigung muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein schriftliches Kündigungsschreiben (lettre de licenciement) übergeben. Das Schreiben muss den Kündigungsgrund ausdrücklich angeben.

Bei den meisten Kündigungen muss der Arbeitgeber ein Kündigungsgespräch mit dem Arbeitnehmer führen, bevor die Kündigung wirksam wird. Dies gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, auf die Begründung des Arbeitgebers für die Kündigung zu reagieren.

Kündigung durch den Arbeitnehmer (Rücktritt)

Ein Arbeitnehmer, der seinen Vertrag kündigen möchte, muss dem Arbeitgeber ein Rücktrittsschreiben vorlegen.

Sonderfälle

Unter außergewöhnlichen Umständen, hauptsächlich im Zusammenhang mit schwerem Fehlverhalten des Arbeitnehmers, kann der Arbeitgeber den Vertrag fristlos kündigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auch einvernehmlich auf die Beendigung des Vertrags einigen, durch ein Verfahren, das als "rupture conventionnelle" bekannt ist. Dieses Verfahren muss offiziell von der Arbeitsinspektion von Monaco (Inspection du Travail) genehmigt werden.

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