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Monaco

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Monaco

Urlaubszeit

In Monaco gewährt das Gesetz den Arbeitnehmern großzügige Urlaubsansprüche. Die primäre Rechtsgrundlage für diese Rechte ist das Gesetz Nr. 825 vom 19. Juli 1967 sowie die dazugehörigen Ministerialverordnungen, die spezifische Umsetzungshinweise enthalten.

Jeder Arbeitnehmer in Monaco hat Anspruch auf mindestens 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Arbeitsmonat. Dies entspricht 30 Arbeitstagen (oder 5 Kalenderwochen) bezahltem Jahresurlaub für Arbeitnehmer, die ein volles Jahr arbeiten. Teilzeitbeschäftigte erhalten den gleichen proportionalen Urlaubsanspruch, basierend auf ihren geleisteten Arbeitsstunden.

Der Urlaub wird während des Bezugszeitraums angesammelt, der vom 1. Juni eines Jahres bis zum 31. Mai des folgenden Jahres läuft. Arbeitnehmer können innerhalb des Bezugszeitraums keinen ungenutzten Urlaub verfallen lassen, und Arbeitgeber müssen die Ansammlung und ordnungsgemäße Nutzung des Urlaubs ermöglichen.

Der Zeitpunkt des Urlaubs wird von den Arbeitgebern in Absprache mit dem Arbeitnehmer festgelegt, wobei in der Regel individuelle Präferenzen so weit wie möglich berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Urlaubsplan zu veröffentlichen und einzuhalten.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung für nicht genutzten angesammelten Urlaub.

Zusätzliche Urlaubsansprüche basierend auf der Betriebszugehörigkeit

Zusätzlich zu den Standardurlaubsansprüchen erhalten Arbeitnehmer in Monaco auch zusätzliche Urlaubstage basierend auf ihrer Betriebszugehörigkeit beim selben Unternehmen:

  • Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten Arbeitnehmer 2 zusätzliche Arbeitstage Urlaub pro Monat.
  • Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten Arbeitnehmer 4 zusätzliche Arbeitstage Urlaub pro Monat.

Feiertage

Monaco feiert im Laufe des Jahres eine Vielzahl religiöser, nationaler und historischer Feiertage.

Feiertage mit festem Datum

  • Neujahrstag: Wird am 1. Januar gefeiert.
  • Tag der Heiligen Dévote: Wird am 27. Januar gefeiert. Die Heilige Dévote ist die Schutzpatronin von Monaco.
  • Tag der Arbeit: Wird am 1. Mai gefeiert.
  • Christi Himmelfahrt: Dieser Feiertag findet 40 Tage nach Ostern statt und fällt typischerweise auf einen Donnerstag.
  • Pfingstmontag: Dieser Feiertag findet 50 Tage nach Ostern statt und fällt typischerweise auf einen Montag.
  • Fronleichnam: Dieser Feiertag findet 60 Tage nach Ostern statt und fällt typischerweise auf einen Donnerstag.
  • Mariä Himmelfahrt: Wird am 15. August gefeiert.
  • Allerheiligen: Wird am 1. November gefeiert.
  • Nationalfeiertag: Wird am 19. November gefeiert. Dieser Tag markiert die Feier der Souveränität Monacos.
  • Mariä Empfängnis: Wird am 8. Dezember gefeiert.
  • Weihnachtstag: Wird am 25. Dezember gefeiert.

Hinweise

  • Wenn ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, wird der darauf folgende Montag in der Regel als Feiertag beobachtet.
  • Gelegentlich können zusätzliche Feiertage vom Fürsten von Monaco erklärt werden.

Urlaubsarten

In Monaco haben Arbeitnehmer Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub, jede mit ihren eigenen Regeln und Vorschriften.

Jahresurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf 2,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Dienstmonat, mit einem Maximum von 30 Arbeitstagen pro Jahr. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf die gleiche Anzahl von Urlaubstagen wie Vollzeitbeschäftigte. Der Urlaub wird über einen Bezugszeitraum berechnet, der vom 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des laufenden Jahres läuft. Arbeitnehmer erhalten zusätzliche Urlaubstage basierend auf ihrer Betriebszugehörigkeit beim gleichen Unternehmen: 2 zusätzliche Tage nach 20 Jahren, 4 zusätzliche Tage nach 25 Jahren und 6 zusätzliche Tage nach 30 Jahren.

Mutterschaftsurlaub

Frauen haben Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub, der entweder vor oder nach der Geburt des Kindes genommen werden kann. Bei einem dritten Kind verlängert sich der Anspruch auf 26 Wochen. Arbeitnehmerinnen müssen ihrem Arbeitgeber mindestens einen Monat im Voraus mitteilen, dass sie Mutterschaftsurlaub nehmen möchten. Der Staat zahlt den Mutterschaftsurlaub mit einer Rate von 80% des Gehalts der Arbeitnehmerin.

Vaterschaftsurlaub

Der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub umfasst 12 aufeinanderfolgende Kalendertage bei einer Einzelgeburt, 19 Kalendertage bei Mehrlingsgeburten und 19 Kalendertage, wenn bereits mindestens zwei Kinder im Haushalt leben. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Beginn des Vaterschaftsurlaubs benachrichtigen. Dieser Urlaub muss innerhalb von vier Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden.

Krankheitsurlaub

Obwohl es kein gesetzliches Recht auf bezahlten Krankheitsurlaub gibt, bietet das Sozialversicherungssystem von Monaco Krankengeldleistungen (Tageszulagen) über die Sozialkassen (Caisses Sociales de Monaco) an. Die Anspruchsberechtigung und die Beträge hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Dauer der Beschäftigung. Arbeitnehmer können unter bestimmten im Arbeitsrecht festgelegten Bedingungen aufgrund von Krankheit nicht entlassen werden.

Andere Arten von Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf kurze Zeiträume bezahlten Urlaubs für bestimmte Ereignisse wie Heirat, Tod eines nahen Familienmitglieds, Umzug und andere. Die Dauer variiert je nach Situation und kann in Tarifverträgen festgelegt sein. Arbeitnehmer haben auch das Recht, unbezahlten Elternurlaub zu nehmen, um sich unter bestimmten Bedingungen um ihre Kinder zu kümmern.

Es ist wichtig zu beachten, dass individuelle Arbeitsverträge oder Tarifverträge günstigere Urlaubsregelungen als die gesetzlichen Mindestanforderungen vorsehen können.

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