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Moldawien

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Moldawien

Reguläre Arbeitszeiten

In Moldawien legt das Arbeitsgesetz eine Standardarbeitswoche mit Beschränkungen für die täglichen und jährlichen Arbeitsstunden fest. Die typische Arbeitswoche in Moldawien umfasst fünf Tage mit maximal 40 Stunden. Die täglichen Arbeitsstunden dürfen innerhalb des 40-Stunden-Wochenlimits 10 Stunden nicht überschreiten.

Es gibt Ausnahmen und Planungsbestimmungen. Unternehmen mit Arbeitsplänen, die mit einer Fünftagewoche unvereinbar sind, können eine Sechstagewoche beantragen, müssen jedoch weiterhin das 40-Stunden-Maximum einhalten. Die spezifischen Arbeitszeiten, einschließlich Beginn- und Endzeiten, werden durch interne Unternehmensregeln oder durch kollektive und individuelle Arbeitsverträge festgelegt.

Überstunden

In Moldawien erlaubt das Gesetz Überstundenarbeit unter bestimmten Bedingungen, und es gibt spezifische Vorschriften bezüglich ihrer Dauer und Vergütung.

Das Arbeitsgesetzbuch von Moldawien (Art. 99) legt fest, dass Arbeitgeber Überstundenarbeit bis zu einem Maximum von 120 Stunden pro Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres anordnen können. In Ausnahmefällen kann dieses Limit mit Zustimmung des Arbeitnehmervertreters auf 240 Stunden pro Jahr verlängert werden. Allerdings dürfen die täglichen Arbeitsstunden, einschließlich Überstunden, insgesamt 12 Stunden nicht überschreiten.

Was die Vergütung für Überstunden betrifft, so werden diese zu einem höheren Satz als die regulären Stunden vergütet. Laut dem Arbeitsgesetzbuch von Moldawien (Art. 100) werden die ersten zwei Stunden mit 150 % des regulären Lohnsatzes des Arbeitnehmers bezahlt. Alle weiteren Überstunden werden mit 200 % des regulären Lohnsatzes vergütet.

Ruhepausen und Pausen

Das moldauische Arbeitsrecht garantiert den Arbeitnehmern Ruhezeiten und Pausen während des Arbeitstages und der Arbeitswoche. Hier sind die Ansprüche:

Wöchentliche Ruhetage

Alle Arbeitnehmer haben gesetzlich Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende Ruhetage pro Woche, in der Regel Samstag und Sonntag. Kollektivarbeitsverträge können diese Tage durch andere Tage ersetzen, aber die gesamte Ruhezeit darf nicht weniger als 42 Stunden betragen.

Tägliche Ruhepausen

Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Mittagspause von mindestens 30 Minuten während des Arbeitstages. Die genaue Dauer und der Zeitpunkt dieser Pause können durch die internen Vorschriften des Unternehmens oder Kollektivarbeitsverträge festgelegt werden. Mittagspausen gelten in der Regel nicht als Arbeitszeit, es sei denn, dies ist in den Unternehmensvorschriften oder -vereinbarungen anders festgelegt.

Zusätzliche Überlegungen

Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, sind kurze Ruhepausen während des Arbeitstages in Moldawien eine gängige Praxis, um Erholung zu ermöglichen und Ermüdung zu vermeiden. Die genauen Details dieser Pausen, wie Häufigkeit und Dauer, können durch Unternehmensrichtlinien oder Mitarbeitervereinbarungen festgelegt werden.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

In Moldawien erkennt das Arbeitsrecht die besondere Natur von Nacht- und Wochenendarbeit an und setzt Regelungen um, um das Wohl der Arbeitnehmer zu schützen und eine Entschädigung für diese anspruchsvollen Arbeitszeiten zu gewährleisten.

Nachtarbeit wird als jede Arbeit definiert, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens geleistet wird. Die maximale Dauer einer Nachtschicht beträgt 7 Stunden im Vergleich zu einem normalen 8-Stunden-Arbeitstag. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Berufe und Situationen, aber diese erfordern die Einhaltung reduzierter Arbeitszeiten bei Nachtschichten.

Nachtarbeit wird zu einem höheren Satz als reguläre Arbeitsstunden vergütet. Der spezifische Mindestzuschlag ist gesetzlich nicht festgelegt, wird jedoch in der Regel durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge bestimmt.

Während Arbeitnehmer im Allgemeinen Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende Ruhetage pro Woche haben, kann die Arbeit an Wochenenden unter bestimmten Umständen geplant werden. Wochenendarbeit erfordert die schriftliche Zustimmung des Arbeitnehmers, es sei denn, sie wird als wesentlich für die Produktion oder die Kontinuität des Dienstes angesehen.

Wochenendarbeit muss zu einem höheren Satz als reguläre Arbeitsstunden vergütet werden. Ähnlich wie bei der Nachtarbeit ist der Mindestzuschlag gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern wird durch Tarifverträge oder individuelle Verträge festgelegt. Alternativ können den Arbeitnehmern als Ausgleich für die Wochenendarbeit Freizeitausgleichstage angeboten werden.

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