Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Mexiko
In Mexiko schreibt das Bundesarbeitsgesetz (FLL) keine spezifische Kündigungsfrist vor, die Arbeitgeber den Arbeitnehmern bei einer Kündigung einhalten müssen. Der Kündigungsprozess variiert jedoch je nach Begründung der Entlassung.
Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus einem gerechtfertigten Grund gemäß Artikel 47 des FLL kündigt, ist er nicht verpflichtet, eine Kündigungsfrist einzuhalten. Die Anforderungen, die er erfüllen muss, umfassen:
In Fällen, in denen ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne gerechtfertigten Grund kündigt, sind die rechtlichen Auswirkungen bedeutender. In diesen Szenarien wird eine Kündigungsfrist irrelevant. Arbeitgeber sind jedoch gesetzlich verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen, wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist. Arbeitnehmer, die ohne Grund gekündigt werden, haben das Recht, die Kündigung vor der Schlichtungs- und Schiedsarbeitskommission anzufechten. Sie können Wiedereinstellung, Nachzahlung von Löhnen oder ein höheres Abfindungspaket anstreben.
In Mexiko sieht das Bundesarbeitsgesetz (FLL) vor, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abfindung haben. Die spezifischen Ansprüche hängen von der Begründung der Kündigung ab.
Im Falle einer gerechtfertigten Kündigung, wie in Artikel 47 des FLL dargelegt, haben Arbeitnehmer möglicherweise dennoch Anspruch auf bestimmte Abfindungszahlungen:
Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber eine Begründung und Beweise für die Entlassung vorlegen muss, um zusätzliche Abfindungsverpflichtungen zu vermeiden.
Wenn ein Arbeitnehmer ohne gerechtfertigten Grund entlassen wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein umfangreicheres Abfindungspaket bereitzustellen:
Es ist wichtig zu beachten, dass dies die Mindestanforderungen sind. In einigen Fällen können Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge höhere Abfindungszahlungen vorsehen.
Die Kündigung eines Mitarbeiters in Mexiko erfordert die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Richtlinien, die im Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal del Trabajo, LFT) festgelegt sind, um einen rechtskonformen und reibungslosen Prozess zu gewährleisten.
Der erste Schritt besteht darin, eine klare Rechtfertigung für die Kündigung festzulegen. Die LFT beschreibt in Artikel 47 verschiedene Gründe für eine gerechtfertigte Entlassung, einschließlich schwerwiegenden Fehlverhaltens, Fahrlässigkeit oder unentschuldigtem Fehlen.
Wenn die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt:
Arbeitgeber und Mitarbeiter können die Möglichkeit einer einvernehmlichen Kündigung erkunden. Dies könnte die Aushandlung eines Abfindungspakets im Austausch dafür beinhalten, dass der Mitarbeiter auf sein Recht verzichtet, die Kündigung anzufechten.
Wenn die Kündigung nicht auf einer einvernehmlichen Vereinbarung beruht, muss der Arbeitgeber eine Kündigungsmitteilung bei der Junta de Conciliación y Arbitraje (Arbeitsbehörde) einreichen. Die Behörde selbst beurteilt die Kündigung nicht; sie dient lediglich als Benachrichtigungskanal für den Mitarbeiter.
Recht des Mitarbeiters auf Anfechtung: Es ist wichtig zu beachten, dass Mitarbeiter, die ohne wichtigen Grund gekündigt werden, das Recht haben, die Kündigung über die Arbeitsbehörde anzufechten. Sie können Wiedereinstellung, Nachzahlung von Löhnen oder ein höheres Abfindungspaket verlangen.
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