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MexikoSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Mexiko

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Mexikanische Arbeitgeber stehen 2025 vor mehreren steuerlichen Verpflichtungen, die Bundes- und Ländersteuern, Sozialversicherungsbeiträge und spezifische lokale Steuern, wie die in Mexiko-Stadt, umfassen.

Bundessteuern

  • Einkommenssteuer (ISR): Arbeitgeber ziehen die Einkommenssteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer nach einer progressiven Skala ein, die von 1,92 % bis 35 % reicht. Steuererklärungen müssen bis zum 31. März für das vorherige Steuerjahr eingereicht werden. Verspätete Einreichungen werden mit Strafen zwischen MXN 471 und MXN 5.888 zuzüglich Zinsen belegt.
  • Mehrwertsteuer (VAT): Obwohl keine direkte Verpflichtung für den Arbeitgeber, müssen Unternehmen die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erheben. Für 2025 sind keine Änderungen des Mehrwertsteuersatzes vorgesehen.

Ländersteuern

  • Lohnsteuer der Länder (ISN): Diese Steuer, die auf die gesamten Lohnkosten erhoben wird, variiert je nach Bundesstaat. Einige Bundesstaaten haben ihre Sätze im Jahr 2025 auf 4 % erhöht. Mexiko-Stadt bietet speziell eine Reduzierung um 1 % für Unternehmen, die ihre Belegschaft jährlich um 33 % erhöhen oder für neue Unternehmen. Mikro- und Kleinunternehmen in Mexiko-Stadt erhalten für 2025 Ermäßigungen von 1 % bzw. 0,5 %.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung, die Gesundheitsvorsorge, Renten und andere Leistungen abdeckt. Der Anteil des Arbeitgebers reicht von 36,1 % bis 44,73 % des Gehalts des Arbeitnehmers, während der Arbeitnehmer ca. 2,78 % beiträgt. Ab dem 1. Februar 2024 beträgt die maximale tägliche Beitragsbemessungsgrundlage 25 Mal den täglichen UMA-Wert von Mex$108.57, insgesamt Mex$2.714,25. Dies gilt bis zum 31. Januar 2025.

Spezifische Steuern in Mexiko-Stadt

  • Erhöhung der Lohnsteuer: Die Lohnsteuer in Mexiko-Stadt wurde ab dem 1. Januar 2025 von 3 % auf 4 % erhöht.
  • Ökosteuer: Eine neue Ökosteuer gilt für Emissionen von Schadstoffen (CO2, CH4, N₂O), die eine Tonne Kohlendioxidäquivalent pro Monat überschreiten, zu einem Satz von 58,00 Pesos pro Tonne.

Weitere Verpflichtungen

  • Jährliche Steuererklärung bei INM: Arbeitgeber, die beim Nationalen Migrationsinstitut (INM) registriert sind, müssen bis zum 30. April 2025 jährliche Steuererklärungen einreichen, um ihr Corporate Registration Certificate aufrechtzuerhalten, das für die Visapatenschaft ausländischer Staatsangehöriger erforderlich ist.
  • Gewinnbeteiligung: Arbeitgeber müssen einen Teil ihres Gewinns an die Arbeitnehmer ausschütten, fällig bis zum 31. Mai des Folgejahres.
  • Informationspflichten: Fällig am 15. Februar jedes Jahres, umfassen verschiedene Transaktionen wie Darlehen von Nichtansässigen, Spenden und Dividendenausschüttungen.

Allgemeine Wirtschaftsaussichten

Für 2025 wird ein Wirtschaftswachstum Mexikos zwischen 2 % und 3 % erwartet, mit einer Inflation von 3,9 % und einem Wechselkurs von 18,7 Pesos pro US-Dollar. Keine wesentlichen Änderungen in den Bundessteuergesetzen sind zu erwarten. Die Regierung konzentriert sich auf die Digitalisierung der Steuerverwaltung, einschließlich Online-Prüfungen und vorab berechneten Steuern auf Basis elektronischer Rechnungen.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Mexiko sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, verschiedene Steuern vom Gehalt der Mitarbeiter einzubehalten und abzuführen, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und staatliche Lohnsteuern.

Einkommensteuer (ISR)

Die Einkommensteuer der Mitarbeiter, bekannt als Impuesto Sobre la Renta (ISR), wird basierend auf einer progressiven Tabelle berechnet, mit Sätzen von 1,92% bis 35%. Für 2025 gelten für ansässige Einzelpersonen folgende Sätze:

  • 1,92% für ein monatliches Einkommen bis zu 8.952,49 MXN
  • 6,40% für ein monatliches Einkommen zwischen 8.952,50 MXN und 75.984,55 MXN
  • 10,88% für ein monatliches Einkommen zwischen 75.984,56 MXN und 133.536,07 MXN
  • ...
  • 35% für ein monatliches Einkommen über 4.511.707,38 MXN.

Nichtansässige unterliegen anderen Sätzen, in der Regel zwischen 15% und 30%. Es gibt eine Steuerbefreiung für die ersten 125.900 MXN des Arbeitseinkommens innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums. Arbeitgeber behalten die ISR auf Basis des projizierten Jahreseinkommens des Mitarbeiters ein und führen sie monatlich bis zum 17. des Folgemonats an den Steuerverwaltungsdienst (SAT) ab.

Sozialversicherungsbeiträge (IMSS)

Arbeitgeber ziehen auch Sozialversicherungsbeiträge (Instituto Mexicano del Seguro Social - IMSS) vom Gehalt der Mitarbeiter ab. Diese Beiträge decken verschiedene Leistungen ab, einschließlich Gesundheitsversorgung, Renten und arbeitsbedingter Unfallversicherung. Der Gesamtbeitrag variiert zwischen 10% und 31,125% des Gehalts des Mitarbeiters, abhängig von Faktoren wie:

  • Mindestlohn
  • UMA (Unidad de Medida y Actualización) - eine Maßeinheit zur Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Verpflichtungen. Der UMA-Wert für 2025 beträgt 113,14 MXN täglich oder 3.445,40 MXN monatlich.
  • Alter des Mitarbeiters
  • Branche
  • Anzahl der Arbeitstage pro Monat
  • Zusatzleistungen
  • Standort des Arbeitgebers/Arbeitnehmers.

Staatliche Lohnsteuer

Die meisten mexikanischen Bundesstaaten erheben eine Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber gezahlt wird und auf dem Gehalt des Mitarbeiters basiert. Der Satz variiert je nach Bundesstaat, ist jedoch in der Regel niedrig. Zum Beispiel hat Mexiko-Stadt eine Lohnsteuer von 3%. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die staatlichen Lohnsteuern monatlich abzuführen.

Abzüge

Mitarbeiter können bestimmte Abzüge geltend machen, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Abzugsfähige Ausgaben können umfassen:

  • Medizinische, Krankenhaus- und Zahnarztkosten
  • Krankenversicherungsprämien (begrenzter Umfang)
  • Rentenrenten (begrenzter Umfang)
  • Hypothekenzinsen
  • Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen
  • Beerdigungskosten
  • Bildungskosten.

Ein allgemeines Limit gilt für die meisten Abzüge, begrenzt auf das kleinere von 15% des Jahreseinkommens des Mitarbeiters oder das Fünffache des jährlichen UMA. Abzüge für Altersvorsorgekonten und Bildungsausgaben haben jedoch eigene Limits. Medizinische Ausgaben, die durch ein Zertifikat einer staatlichen Gesundheitseinrichtung unterstützt werden, unterliegen nicht diesem allgemeinen Limit. Für 2025 beträgt das Fünffache des UMA-Limits 206.368 MXN.

Jahresendverpflichtungen und Fristen

Arbeitgeber müssen eine jährliche Erklärung der einbehaltenen Einkommensteuer beim SAT einreichen. Mitarbeiter erhalten auch eine jährliche Informationsrückgabe, die Zahlungen und Einbehalte detailliert beschreibt. Personen, deren Einkommen bestimmte Schwellenwerte übersteigt, müssen bis zum 30. April des folgenden Jahres eine jährliche Steuererklärung einreichen.

Plan Mexico Anreize

Die Initiative "Plan México" hat neue Steueranreize eingeführt, die ab dem 22. Januar 2025 bis zum 30. September 2030 gelten:

  • Beschleunigte Abschreibung: Unternehmen können Investitionen in neue Sachanlagen sofort mit Sätzen zwischen 35% und 91% abhängig von der Art des Vermögenswerts abschreiben.
  • Ausgaben für Schulung und Innovation: Ein zusätzlicher Abzug von 25% ist verfügbar für die Steigerung der Schulungs- oder Innovationsausgaben im Vergleich zum Durchschnitt der vorherigen drei Geschäftsjahre.

Es ist wichtig, einen Steuerberater für spezifische Anleitungen zu den mexikanischen Steuervorschriften zu konsultieren, da diese auf Ihre individuellen Umstände zutreffen. Stand heute, dem 5. Februar 2025, sind die Vorschriften für einige Aspekte des Plans Mexico noch ausstehend und werden bis zum 23. März 2025 erwartet. Diese Informationen sind auf den heutigen Stand datiert und können Änderungen unterliegen.

Mehrwertsteuer

In Mexiko ist die Mehrwertsteuer (MwSt.), bekannt als Impuesto al Valor Agregado (IVA), eine Verbrauchssteuer, die auf Waren und Dienstleistungen in jeder Produktions- und Vertriebsphase angewendet wird.

MwSt.-Sätze und Ausnahmen

  • Standardsatz: 16% gelten für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 8% gelten in den nördlichen und südlichen Grenzregionen.
  • Nullsatz: 0% gelten für Exporte, bestimmte Grundnahrungsmittel (z.B. Milch, Weizen, Fleisch, Mais), Medizin und einige landwirtschaftliche Dienstleistungen.
  • Steuerfreie Waren und Dienstleistungen: Dazu gehören Wohnbaugrundstücke und Gebäude, Bauleistungen für Wohnzwecke (mit Meldepflicht), Veröffentlichungen (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften), Lotterie- und Glücksspielscheine, Wertpapiertransaktionen, von wohltätigen Organisationen produzierte Güter, öffentliche und private Bildungsdienstleistungen, öffentlicher Landtransport (ohne digitale Plattformdienste), Dienstleistungen von gemeinnützigen Organisationen, bestimmte Versicherungsarten und bestimmte Zinszahlungen.

MwSt.-Registrierung

Alle Unternehmen, die in Mexiko steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbieten, einschließlich ausländischer Unternehmen mit einer Betriebsstätte, müssen sich für die MwSt. registrieren. Es gibt keine Registrierungsschwelle. Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte können sich nicht als nicht-ansässige Händler registrieren und können die mexikanische MwSt. nicht zurückfordern. Ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen in Mexiko müssen sich registrieren, die MwSt. erheben und monatlich abführen, unabhängig davon, ob sie physisch präsent sind.

MwSt.-Einreichung und Zahlung

  • Erklärungen: Monatliche MwSt.-Erklärungen, die Verkäufe und Einkäufe detailliert aufführen, sind bis zum 17. des folgenden Monats fällig.
  • Einreichungsmethode: Elektronische Einreichung ist verpflichtend.
  • Zahlung: Die fällige MwSt. muss bis zur Einreichungsfrist bezahlt werden.
  • MwSt.-Gutschriften: Diese können auf zukünftige Monate übertragen oder gutgeschrieben werden.
  • Zusätzliche Einreichung: Jährliche Erklärungen und monatliche Einkaufsmeldungen (Declaración Informativa de Operaciones con terceros) sind ebenfalls erforderlich.
  • Sanktionen: Geldstrafen gelten für verspätete Einreichung oder Nichterfüllung der Registrierung. Diese reichen von MXN 3.870 bis MXN 11.600 für Registrierungsprobleme und von MXN 1.560 bis MXN 38.700 für verspätete Einreichungen.

Digitale Dienstleistungen und Aktualisierungen für 2025

Seit dem 1. Juni 2020 sind nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen verantwortlich für das Erheben, Einreichen und Abführen der MwSt., auch ohne physische Präsenz in Mexiko. Die Steuerregeln 2025 führen Änderungen bei MwSt.-Rückerstattungen (insbesondere für Lebensmittelproduzenten), die Stornierung elektronischer Rechnungen und Änderungen des MwSt.-Gesetzes hinsichtlich Rückerstattungen für Investitionen in Anlagegüter, diplomatische Missionen und internationale Organisationen ein. Die Plattform für die monatliche MwSt.-Einreichung wurde ebenfalls aktualisiert (ab Februar 2024) und füllt Daten aus E-Rechnungen vorab ein.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist wesentlich, über die neuesten Vorschriften informiert zu bleiben und sich für spezifische Beratung an einen Steuerexperten zu wenden.

Steuervergünstigungen

Mexikos Initiative "Plan Mexico" bietet Steueranreize, um Investitionen anzuziehen, lokale Schulungen zu fördern und Innovationen in verschiedenen Branchen voranzutreiben.

Beschleunigte Abschreibung für neue Anlagegüter

Dieser Anreiz ermöglicht den sofortigen Abzug von Investitionen in qualifizierte neue Anlagegüter, die zwischen dem 22. Januar 2025 und dem 30. September 2030 erworben werden. Diese Vermögenswerte müssen für mindestens zwei Jahre nach dem Abzugsjahr für produktive wirtschaftliche Aktivitäten genutzt werden. Die Abzugsprozentsätze variieren je nach Art des Vermögenswerts und Industrie und reichen von 35% bis 91%. Beispiele beinhalten:

  • Energie: Bis zu 56% für 2025-2026 und bis zu 49% für 2027-2030 auf Ausrüstungen zur Erzeugung, Übertragung, Umwandlung und Verteilung von Elektrizität.
  • Kohlenwasserstoffe: Bis zu 72% für 2025-2026 und bis zu 67% für 2027-2030 auf Anlagegüter, die mit Transport, Lagerung, Verarbeitung, Bohranlagen und schwimmenden Gefäßen verbunden sind.
  • Bau: Bis zu 86% je nach spezifischer Aktivität.

Büromöbel, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und Fahrzeugpanzerung sind ausgeschlossen.

Zusätzlicher Abzug für Ausgaben für Schulung und Innovation

Ein zusätzlicher Abzug von 25% ist auf die Steigerung der Ausgaben verfügbar für:

  • Mitarbeiterschulung: Dieser Anreiz gilt für die Steigerung der Schulungsausgaben im Vergleich zum Durchschnitt der vorherigen drei Jahre oder für Schulungen, die sich auf technisches oder wissenschaftliches Wissen für die Aktivität des Steuerzahlers beziehen, anwendbar von 2025 bis 2030.
  • Innovation: Dies umfasst Investitionsprojekte zur Entwicklung von Erfindungen, die zur Erlangung von Patenten führen, sowie Projekte zur Erlangung erster Zertifizierungen für die Integration in Lieferketten.

Dieser Abzug darf das jährliche Einkommen nicht übersteigen und verhindert die Entstehung eines Steuerverlusts.

Berechtigung und Antragstellung

Die Anreize stehen juristischen Personen und Einzelpersonen mit mexikanischen Steueridentifikationsnummern (RFC) zur Verfügung, die ihren Steuerpflichten nachkommen. Ein Bewertungsausschuss überwacht den Prozess. Allgemeine Anforderungen beinhalten:

  • Registrierung beim Bundessteuerzahlerregister (RFC) und ein aktives Steuerpostfach (Buzón Tributario).
  • Eine positive Stellungnahme zur Einhaltung der Steuerpflichten.
  • Vorlage relevanter Unterlagen wie Investitionsprojekte oder Kooperationsvereinbarungen, abhängig vom gesuchten Anreiz.
  • Erhalt eines Konformitätszertifikats vom Bewertungsausschuss.

Insgesamt wurden MXN 30 Milliarden für diese Anreize bereitgestellt, wobei MXN 28,5 Milliarden für neue Anlagegüter und MXN 1,5 Milliarden für Schulungs- und Innovationsabzüge vorgesehen sind. Während das Programm darauf ausgelegt ist, allen Unternehmen zugutekommen, wird besonderer Wert auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelegt. "Plan Mexico" zielt darauf ab, Mexiko durch Förderung von Nearshoring und lokaler Entwicklung unter die Top 10 der Weltwirtschaften zu positionieren. Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen.

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