Mexico betreibt ein umfassendes Steuersystem, das erhebliche Verpflichtungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer umfasst. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend für Unternehmen, die im Land tätig sind, und für Einzelpersonen, die dort Einkünfte erzielen. Das System wird hauptsächlich vom Servicio de Administración Tributaria (SAT), Mexikos Steuerbehörde, verwaltet und umfasst verschiedene Beiträge und Quellensteuerabzüge im Zusammenhang mit Beschäftigung.
Arbeitgeber in Mexiko sind dafür verantwortlich, mehrere Steuern und Beiträge im Namen ihrer Mitarbeiter zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. Diese umfassen die Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Wohnungsfondsbeiträge und Beiträge zur Altersvorsorge. Arbeitnehmer unterliegen wiederum der Einkommensteuer auf ihre Einkünfte und können bei der Einreichung ihrer jährlichen Steuererklärung für bestimmte Abzüge und Credits berechtigt sein. Die Navigation durch diese Komplexität ist entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.
Arbeitgeberpflichten im Bereich Sozialversicherung und Lohnsteuer
Arbeitgeber in Mexiko sind verpflichtet, auf Grundgehalt der Arbeitnehmer zu verschiedenen Sozialversicherungs- und Lohnfonds beizutragen. Die Hauptbeiträge werden an das Mexican Social Security Institute (IMSS), das National Workers' Housing Fund Institute (INFONAVIT) und das Retirement Savings System (SAR) geleistet. Zusätzlich erheben einige Bundesstaaten eine lokale Lohnsteuer.
Mexican Social Security Institute (IMSS)
IMSS-Beiträge decken Gesundheitsversorgung, Invalidität, Lebensversicherung, Mutterschaft, Kinderbetreuung und Berufsunfallversicherung ab. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Regierung aufgeteilt und basieren auf dem Salario Diario Integrado (SDI), das das Grundgehalt plus bestimmte Leistungen beinhaltet. Die Beitragssätze des Arbeitgebers variieren je nach Versicherungsart und Risikostufe des Unternehmens.
| IMSS-Zweig | Arbeitgeberrate (ca.) | Arbeitnehmerrate (ca.) | Regierungssatz (ca.) | Berechnungsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| Kranken- und Mutterschaft | Variiert nach SDI-Level | Variiert nach SDI-Level | Variiert nach SDI-Level | SDI |
| Invalidität und Leben | 1,75 % | 0,625 % | 0,25 % | SDI |
| Rente, Invalidität, Alter und Hinterbliebenschutz (IVM) | Variiert (jährlich steigend) | 1,125 % | 0,25 % | SDI |
| Berufsunfallrisiko | Variiert nach Risikoklasse | 0 % | 0 % | SDI |
| Kinderbetreuung und Sozialleistungen | 1,0 % | 0 % | 0 % | SDI |
Hinweis: Der Arbeitgeberbeitragssatz für IVM steigt schrittweise von 3,15 % im Jahr 2023 auf 11,875 % bis 2030 für Arbeitnehmer, die mehr als viermal den Mindestlohn verdienen. Die hier angegebenen Sätze sind ungefähre Werte und hängen von spezifischen Gehaltsniveaus und Risikoklassen ab.
National Workers' Housing Fund Institute (INFONAVIT)
Arbeitgeber müssen Beiträge an INFONAVIT leisten, um den Arbeitnehmern den Zugang zu Wohnbaukrediten zu ermöglichen. Der Arbeitgeberbeitragssatz beträgt 5 % des SDI des Arbeitnehmers. Eine Arbeitnehmerbeteiligung an INFONAVIT gibt es nicht.
Retirement Savings System (SAR)
SAR umfasst Beiträge zu einem Ruhestandsfond (Retiro) und einem Wohnungs-Subkonto (Vivienda, was dem oben genannten INFONAVIT-Beitrag entspricht). Der Arbeitgeber leistet 2 % des SDI des Arbeitnehmers an das Retiro-Subkonto. Der Arbeitnehmer leistet Beiträge an die IVM-Zweig des IMSS, der eine Altersvorsorgekomponente enthält.
Staatliche Lohnsteuer
Die meisten mexikanischen Bundesstaaten erheben eine Lohnsteuer auf die Gesamtlohnsumme, die von einem Arbeitgeber gezahlt wird. Der Satz variiert erheblich zwischen den Bundesstaaten und liegt typischerweise zwischen 1 % und 3 %. Diese Steuer ist ausschließlich eine Verpflichtung des Arbeitgebers.
Einkommenssteuerabzugspflichten
Arbeitgeber sind verantwortlich für die Einbehaltung des Impuesto Sobre la Renta (ISR), also der Einkommensteuer, von Gehältern und Löhnen. ISR ist eine progressive Steuer, das heißt, der Steuersatz steigt mit dem Einkommen. Arbeitgeber müssen die monatliche Quellensteuer anhand veröffentlichter Steuertabellen und des monatlichen Einkommens des Mitarbeiters berechnen.
Die monatliche ISR-Berechnung umfasst die Anwendung des entsprechenden Steuersatzes auf das zu versteuernde Einkommen (Bruttoeinkommen minus bestimmter steuerfreier Leistungen), die Subtraktion einer festen Gebühr und anschließend ggf. die Anwendung eines Steuerguthabens (Subsidio para el Empleo) für Geringverdiener.
Hier ein Beispiel für eine vereinfachte monatliche ISR-Steuertabelle (Sätze und Brackets unterliegen jährlicher Anpassung):
| Untergrenze (MXN) | Obergrenze (MXN) | Feste Gebühr (MXN) | Steuersatz auf Überschritt (%) |
|---|---|---|---|
| 0,01 | 8.952,49 | 0,00 | 1,92 |
| 8.952,50 | 75.984,55 | 172,05 | 6,40 |
| 75.984,56 | 133.248,54 | 4.914,96 | 10,88 |
| 133.248,55 | 154.735,39 | 11.153,68 | 16,00 |
| 154.735,40 | 185.083,02 | 14.537,17 | 17,92 |
| 185.083,03 | 373.683,87 | 20.180,06 | 23,52 |
| 373.683,88 | 594.533,22 | 64.079,81 | 30,00 |
| 594.533,23 | 891.800,00 | 130.358,02 | 32,00 |
| 891.800,01 | 1.783.600,00 | 225.945,34 | 34,00 |
| 1.783.600,01 | Mehr | 538.669,69 | 35,00 |
Hinweis: Diese Tabelle ist illustrativ und basiert auf aktuellen Zahlen. Die genauen Brackets und Sätze für 2025 werden vom SAT veröffentlicht.
Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern eine digitale Gehaltsquittung (CFDI de Nómina) bereitstellen, die Bruttogehalt, Abzüge und Nettoentgelt detailliert auflistet.
Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer
Während die Arbeitgeber die monatliche IRS-Quellensteuer anhand der Standardberechnungen vornehmen, können Arbeitnehmer bei der jährlichen Steuererklärung bestimmte persönliche Abzüge und Credits geltend machen. Diese Abzüge können sich potenziell in einer Steuererstattung niederschlagen.
Häufig anerkannte abzugsfähige Ausgaben für Einzelpersonen sind:
- Medizinische, zahnärztliche, psychologische und ernährungsbezogene Fachkosten
- Krankenhauskosten
- Analysen, klinische Studien und Prothesen
- Ausgaben für Spezialbrillen
- Bestattungskosten
- Spenden an autorisierte Empfänger
- Pflichtbeiträge zu Ruhestandsplänen
- Freiwillige Beiträge zu Rentenplänen (bis zu bestimmten Grenzen)
- Ausgaben für den Schultransport (unter bestimmten Bedingungen)
- Zinszahlungen auf Hypothekendarlehen (bis zu bestimmten Grenzen)
- Krankenversicherungsprämien (unter bestimmten Bedingungen)
- Studiengebühren (bis zu bestimmten Grenzen, je nach Bildungsniveau)
Es gibt eine generelle Grenze für persönliche Abzüge (ohne medizinische Kosten aufgrund von Behinderung, Spenden, obligatorischen Altersvorsorgebeiträgen und Schultransporte), die dem Mehrfachen des fünfjährigen Mindestlohns oder 15 % des Gesamteinkommens des Steuerpflichtigen entspricht – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Arbeitnehmer können auch Anspruch auf bestimmte Steuerkredite haben, etwa den jährlichen ISR-Credit, der vom monatlichen Subsidio para el Empleo getrennt ist.
Fristen für Steuerkonformität und Berichterstattung
Arbeitgeber haben mehrere laufende Verpflichtungen hinsichtlich Einhaltung und Berichterstattung:
- Monatliche Lohnsteueranmeldungen: Arbeitgeber müssen die fälligen Quellensteuern (ISR), IMSS-, INFONAVIT- und SAR-Beiträge sowie die staatliche Lohnsteuer monatlich berechnen und zahlen. Die Zahlungen sind in der Regel bis zum 17. des Folgemonats fällig.
- Monatliche CFDI de Nómina: Die Ausstellung digitaler Gehaltsquittungen (CFDI) für jede Zahlung an Mitarbeiter ist verpflichtend.
- Jährliche Informationsmeldungen: Arbeitgeber müssen eine jährliche Informationsmeldung (Declaración Informativa de Sueldos, Salarios, Conceptos Asimilados y Crédito al Salario) einreichen, die Einkünfte, Abzüge und gezahlte Zuschüsse während des Vorjahres detailliert ausweist. Diese ist üblicherweise bis Februar des Folgejahres fällig.
- Jährliche Steuererklärungen der Arbeitnehmer: Während Arbeitgeber die Steuern monatlich einbehalten, müssen Arbeitnehmer, deren Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt, mehrere Arbeitgeber haben oder persönliche Abzüge geltend machen möchten, eine jährliche IRS-Erklärung einreichen. Der Termin für Einzelpersonen ist meist der 30. April des Folgejahres. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern bis Februar die erforderlichen Steuerinformationen (Constancia de Sueldos, Salarios, Crédito al Salario y Retenciones) bereitstellen.
- IMSS- und INFONAVIT-Meldungen: Es sind spezifische monatliche bzw. zweimonatliche Meldungen erforderlich, um Arbeitnehmerlöhne und Beiträge an IMSS und INFONAVIT zu berichten.
Die Einhaltung dieser Fristen und Anforderungen ist essenziell, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.
Besondere Steuerüberlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen
Ausländische Personen, die in Mexiko arbeiten, sowie ausländische Unternehmen, die dort tätig sind, unterliegen spezifischen Steuerregeln.
Ausländische Arbeitnehmer:
- Steuerlicher Aufenthalt: Die steuerlichen Verpflichtungen einer Person hängen von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Im Allgemeinen gilt: Personen gelten als steuerlich ansässig, wenn sie ihre dauerhafte Bleibe in Mexiko haben oder wenn Mexiko der Mittelpunkt ihrer wesentlichen Interessen ist (mehr als 50 % ihres Einkommens stammt aus Mexiko oder Mexiko der Ort ihrer hauptsächlichen beruflichen Tätigkeit ist).
- Ansässige: Mexikanische (einschließlich ausländischer) Steueransässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Arbeitgeber müssen die ISR auf mexikanische Beschäftigungseinkommen nach den üblichen progressiven Sätzen einbehalten.
- Nicht-Ansässige: Nicht-Ansässige werden grundsätzlich nur auf ihre in Mexiko erzielten Einkünfte besteuert. Der Steuersatz auf Beschäftigungseinkommen für Nicht-Ansässige variiert je nach Dauer ihres Aufenthalts und Höhe des Einkommens. Geringere Einkommensgrenzen sind möglicherweise steuerfrei, höhere Einkommen unterliegen pauschalen Sätzen (z. B. 15 % oder 30 %), ohne die progressiven Brackets, die für Ansässige gelten. Arbeitgeber, die Nicht-Ansässige für in Mexiko ausgeübte Arbeit einstellen, sind verpflichtet, die korrekten Quellensteuerabzüge vorzunehmen.
Ausländische Unternehmen:
- Ständige Betriebsstätte (PE): Ein ausländisches Unternehmen gilt möglicherweise als permanente Betriebsstätte in Mexiko, wenn es einen festen Geschäftsort hat oder Tätigkeiten über einen abhängigen Vertreter durchführt. Bei bestehender PE ist das ausländische Unternehmen der mexikanischen Körperschaftsteuer auf die der PE zurechenbaren Einkünfte unterworfen.
- Arbeitgeberpflichten: Ein ausländisches Unternehmen mit einer PE in Mexiko, das dort Mitarbeiter einstellt, unterliegt den gleichen Verpflichtungen (ISR-Quellensteuer, IMSS, INFONAVIT, SAR, staatliche Lohnsteuer) wie ein inländisches Unternehmen.
- Keine PE: Wenn ein ausländisches Unternehmen in Mexiko Mitarbeiter einstellt, ohne eine PE zu haben, können steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen komplex werden. In solchen Fällen könnten die Mitarbeiter für die Selbstabführung von Steuern verantwortlich sein oder das ausländische Unternehmen muss sich für begrenzte Zwecke registrieren oder einen Employer of Record Dienst nutzen, um die lokale Konformität zu handeln.
- Steuerabkommen: Mexiko verfügt mit vielen Ländern über Doppelbesteuerungsabkommen. Diese können die Steuerpflichten von ausländischen Arbeitern und Unternehmen beeinflussen, indem sie Entlastungen bei Doppelbesteuerung bieten oder die Regeln bezüglich PE und Einkommensquellen modifizieren.
Die Steuerlandschaft für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen zu navigieren erfordert eine sorgfältige Beurteilung der Aufenthaltsregeln, PE-Status und anwendbarer Steuerabkommen.
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