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Mayotte

Richtlinien zur Kündigung und Abfindung

Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Mayotte

Kündigungsfrist

In Mayotte, einer territorialen Gebietskörperschaft Frankreichs, werden Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse durch den französischen Arbeitskodex (Code du Travail) geregelt. Der Kodex definiert keine expliziten Mindestkündigungsfristen, sondern legt einen Rahmen für die Bestimmung der Kündigungsfristen basierend auf der Dienstzeit des Arbeitnehmers fest.

Kündigungsfristen basierend auf der Dienstzeit

Kündigungsfristen werden typischerweise im individuellen Arbeitsvertrag ausgehandelt und dokumentiert. In Ermangelung einer spezifischen Klausel hat die französische Rechtsprechung folgende grundlegende Kündigungsfristen festgelegt:

  • Arbeitnehmer mit weniger als sechs Monaten Dienstzeit: Es gilt keine gesetzliche Mindestkündigungsfrist.
  • Arbeitnehmer mit sechs Monaten bis weniger als zwei Jahren Dienstzeit: Ein Monat Kündigungsfrist.
  • Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Jahren Dienstzeit: Zwei Monate Kündigungsfrist.

Dies sind die grundlegenden Fristen, und Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag längere Kündigungsfristen vereinbaren.

Situationen für verlängerte Kündigungsfristen

Der Arbeitgeber kann in bestimmten Situationen verpflichtet sein, verlängerte Kündigungsfristen einzuhalten:

  • Tarifverträge: Wenn ein Tarifvertrag für den Sektor oder das Unternehmen des Arbeitnehmers existiert, kann dieser die grundlegenden Kündigungsfristen außer Kraft setzen und längere Kündigungsfristen vorschreiben.
  • Wirtschaftliche Entlassungen: Im Falle wirtschaftlicher Entlassungen aufgrund von Unternehmensumstrukturierungen oder -abbau kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, gemäß dem Arbeitskodex verlängerte Kündigungsfristen einzuhalten.

Abfindung

In Mayotte werden die Abfindungsansprüche für Arbeitnehmer durch den französischen Arbeitskodex (Code du Travail) bestimmt. Arbeitnehmer, die unfreiwillig entlassen wurden, haben in der Regel Anspruch auf eine Abfindung, mit Ausnahmen für diejenigen mit einem befristeten Vertrag, diejenigen, die freiwillig kündigen, und diejenigen, die wegen schwerwiegenden oder groben Fehlverhaltens entlassen wurden.

Die Abfindung in Mayotte wird nach folgender Formel berechnet: Durchschnittliches Monatsgehalt x Dienstjahre x Abfindungsfaktor. Das durchschnittliche Monatsgehalt umfasst das Grundgehalt des Arbeitnehmers plus alle zusätzlichen regelmäßigen Zahlungen wie Boni oder Provisionen. Die Dienstjahre beziehen sich auf die gesamte Dauer der ununterbrochenen Beschäftigung des Arbeitnehmers im Unternehmen. Der Abfindungsfaktor, der durch den französischen Arbeitskodex bestimmt wird, beträgt 1/4 Monatsgehalt pro Dienstjahr für mindestens fünf Dienstjahre und 1/3 Monatsgehalt pro Dienstjahr für mindestens zehn Dienstjahre.

Der französische Arbeitskodex legt auch einen Mindestbetrag für die Abfindung fest. Sie darf nicht weniger als 1/10 des Monatsgehalts multipliziert mit den Dienstjahren betragen. Es ist wichtig, etwaige geltende Tarifverträge zu überprüfen, da diese günstigere Bestimmungen für die Abfindung enthalten können.

Kündigungsprozess

Die Kündigung von Mitarbeitern in Mayotte wird durch das französische Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) geregelt, das strenge rechtliche Verfahren vorschreibt, die eingehalten werden müssen.

Arten der Kündigung

Es gibt drei Hauptarten der Kündigung:

  1. Kündigung aus persönlichen Gründen: Dies bezieht sich auf Probleme, die direkt mit dem Verhalten oder der Leistung des Mitarbeiters zusammenhängen, wie z.B. disziplinarische Kündigung oder unzureichende Leistung.
  2. Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen: Dies beinhaltet die Kündigung aufgrund von Unternehmensumstrukturierungen, finanziellen Schwierigkeiten oder Gründen, die nicht mit dem einzelnen Mitarbeiter zusammenhängen.
  3. Einvernehmliche Kündigung: Dies ist eine einvernehmlich vereinbarte Kündigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Schritte im Kündigungsprozess

Der Kündigungsprozess kann je nach Art der Kündigung variieren, umfasst jedoch im Allgemeinen die folgenden Schritte:

Anhörung vor der Kündigung

Bei einer Kündigung aus persönlichen Gründen muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter zu einer Anhörung vor der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein einladen. Diese Benachrichtigung muss den Grund für die beabsichtigte Kündigung angeben. Die Anhörung muss mindestens fünf Arbeitstage nach Erhalt des Schreibens durch den Mitarbeiter angesetzt werden. Der Mitarbeiter hat das Recht, an der Anhörung mit einem Vertreter teilzunehmen.

Kündigungsschreiben

Nach der Anhörung vor der Kündigung hat der Arbeitgeber eine bestimmte Frist, um das formelle Kündigungsschreiben zuzustellen, in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Das Schreiben muss die Kündigungsgründe klar darlegen.

Besondere Überlegungen

Zusätzliche Verfahren können bei der Kündigung bestimmter Kategorien von Mitarbeitern gelten, wie z.B. Arbeitnehmervertreter, schwangere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Krankenstand. Bei Massenentlassungen gelten spezifische gesetzliche Verpflichtungen und Konsultationsverfahren.

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