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Mayotte

Arbeitszeiten und Überstundenregelungen

Verstehen Sie die Gesetze, die die Arbeitszeiten und Überstunden regeln in Mayotte

Reguläre Arbeitszeiten

Mayotte, ein französisches Übersee-Département, hält sich an den französischen Arbeitskodex (Code du travail), der Richtlinien für die regulären Arbeitszeiten vorgibt. Die wichtigsten Punkte sind wie folgt:

Die reguläre Arbeitswoche in Mayotte beträgt 35 Stunden, wie in Artikel L.3121-1 des französischen Arbeitskodex festgelegt.

Branchenspezifische Tarifverträge können unterschiedliche Arbeitszeiten festlegen. Diese Vereinbarungen können die reguläre Arbeitswoche verkürzen oder in einigen Ausnahmefällen verlängern. Es ist wichtig, den relevanten Tarifvertrag für Ihre spezifische Branche zu konsultieren, um die geltenden Arbeitszeiten zu bestimmen.

Überstunden

Mayotte hält sich an die Vorschriften des französischen Arbeitsgesetzbuchs bezüglich Überstundenarbeit. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Regeln und Vergütungsdetails:

Überstundenberechtigung und Zustimmung

  • Zustimmung des Arbeitnehmers: Mayotte folgt Artikel L.3121-31 des Arbeitsgesetzbuchs, der die Zustimmung des Arbeitnehmers für Überstundenarbeit vorschreibt. Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht zu Überstunden zwingen.

  • Ausnahmen: Es kann Ausnahmen in bestimmten Situationen geben, wie z.B. Notfälle oder unvorhergesehene Umstände, die das Überleben des Unternehmens bedrohen. Selbst in solchen Fällen sollten Arbeitgeber nach Möglichkeit die Zustimmung der Arbeitnehmer einholen.

Berechnung und Vergütung von Überstunden

  • Überstundenvergütung: Überstundenarbeit muss zu einem erhöhten Satz vergütet werden. Artikel L.3121-32 des Arbeitsgesetzbuchs legt den Mindestsatz für Überstundenvergütung fest. Dieser Grundsatz kann durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge weiter erhöht werden.

Hier ist eine Übersicht der Mindestzuschläge für Überstunden basierend auf dem Tag und der Uhrzeit der Arbeit:

  • Wochentage (Montag bis Freitag) zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr: Mindestens 1,25-facher des regulären Stundensatzes
  • Wochentage (Montag bis Freitag) nach 21:00 Uhr: Mindestens 1,5-facher des regulären Stundensatzes
  • Sonntage und Feiertage: Mindestens doppelt so hoch wie der reguläre Stundensatz

Tarifverträge:

Branchenspezifische Tarifverträge können höhere Überstundenvergütungssätze oder zusätzliche Leistungen für Überstundenarbeit vorschreiben. Es ist wichtig, den relevanten Tarifvertrag für Ihre spezifische Branche zu konsultieren.

Ruhepausen und Pausen

In Mayotte, einem französischen Übersee-Département, regelt der französische Arbeitskodex (Code du travail) die Ansprüche auf Ruhezeiten und Pausen für Arbeitnehmer.

Die tägliche Ruhezeit, bekannt als Repos quotidien, hat gemäß Artikel L.3121-20 des französischen Arbeitskodex eine Mindestdauer von 11 aufeinanderfolgenden Stunden zwischen den Arbeitstagen.

Die wöchentliche Ruhezeit, bekannt als Repos hebdomadaire, garantiert den Arbeitnehmern eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 aufeinanderfolgenden Stunden, die in der Regel den Sonntag einschließt, gemäß Artikel L3131-1 des französischen Arbeitskodex.

Was die Ruhepausen betrifft, bekannt als Pauses, schreibt der französische Arbeitskodex diese nicht ausdrücklich während des Arbeitstages vor. Artikel L.3121-34 ermutigt jedoch Arbeitgeber, Pausen durch Unternehmensrichtlinien oder Tarifverträge festzulegen.

Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, ist es in vielen Branchen in Mayotte üblich, kurze Pausen, oft etwa 15-20 Minuten, am Vormittag und am Nachmittag einzulegen.

Bestimmte Branchen könnten durch Tarifverträge ausgehandelte Ruhepausenzeiten und -ansprüche haben. Es wird empfohlen, die entsprechenden Vereinbarungen für Ihre spezielle Branche zu konsultieren.

Nachtschicht- und Wochenendregelungen

In Mayotte werden die Vorschriften bezüglich Nachtschicht- und Wochenendarbeit hauptsächlich durch das französische Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) geregelt, mit möglichen Abweichungen durch Tarifverträge.

Was die Nachtarbeit betrifft, so bietet das französische Arbeitsgesetzbuch keine spezifische gesetzliche Definition. Tarifverträge definieren jedoch oft Nachtarbeit als Stunden außerhalb der regulären Tagesarbeitszeiten, typischerweise zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr. Ähnlich wie bei regulärer Überstundenarbeit erfordert Artikel L.3121-31 des Arbeitsgesetzbuches nach Möglichkeit die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Nachtarbeit. Nachtarbeit für Arbeitnehmer unter 18 Jahren unterliegt strengeren Vorschriften und erfordert in der Regel die Genehmigung eines medizinischen Offiziers.

Nachtarbeit gilt im Allgemeinen als Überstundenarbeit und unterliegt den Überstundenvergütungsbestimmungen gemäß Artikel L.3121-32 des Arbeitsgesetzbuches. Dies bedeutet einen Mindestgrundsatz von 1,25-fachem des regulären Stundensatzes für Wochentage zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr und möglicherweise höher, abhängig von Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen. Tarifverträge in bestimmten Branchen können höhere Zuschläge oder zusätzliche Leistungen für Nachtschichten aushandeln, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.

Was die Wochenendarbeit betrifft, so garantiert Artikel L3131-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches eine wöchentliche Mindestruhezeit von 24 Stunden, die oft den Sonntag einschließt. Diese Vorschrift begrenzt von Natur aus die Anzahl der aufeinanderfolgenden Wochenendarbeitstage, die ein Arbeitgeber verlangen kann. Wochenendarbeit, die die reguläre Arbeitswoche überschreitet, gilt als Überstundenarbeit und unterliegt den Überstundenvergütungsanforderungen gemäß Artikel L.3121-32 des Arbeitsgesetzbuches. Der Mindestüberstundenzuschlag für Sonntage beträgt das Doppelte des regulären Stundensatzes.

Wie bei der Nachtarbeit können auch hier relevante Tarifverträge höhere Überstundenzuschläge oder zusätzliche Leistungen für Wochenendarbeit vorschreiben.

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