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Marokko

Urlaubs- und Freistellungsrichtlinien

Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Marokko

Urlaubszeit

Mitarbeiter, die sechs aufeinanderfolgende Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Dieser Urlaub wird mit einer Rate von 1,5 Tagen pro Monat Dienstzeit für Mitarbeiter, die 18 Jahre und älter sind, und 2 Tagen pro Monat Dienstzeit für Mitarbeiter, die unter 18 Jahre alt sind, angesammelt. Ein Monat Dienstzeit entspricht 26 tatsächlichen Arbeitstagen oder 191 Arbeitsstunden, unabhängig davon, ob diese kontinuierlich oder diskontinuierlich sind.

Ansammlung von Urlaub

Die standardmäßige Höchstmenge an Jahresurlaub beträgt 18 Tage pro Jahr für Mitarbeiter über 18 Jahren. Für Mitarbeiter unter 18 Jahren sind es 24 Tage pro Jahr.

Erhöhung des Anspruchs mit Dienstalter

Mitarbeiter sehen eine Erhöhung ihres Urlaubsanspruchs basierend auf ihrer Dienstzeit. Für alle fünf Jahre ununterbrochener Dienstzeit beim selben Arbeitgeber erhalten Mitarbeiter zusätzliche 1,5 Tage Jahresurlaub, bis zu einem Maximum von 30 Kalendertagen.

Planung des Jahresurlaubs

Die Planung des Jahresurlaubs muss einvernehmlich zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern erfolgen. Mit Zustimmung kann der Jahresurlaub in Teile aufgeteilt oder über zwei aufeinanderfolgende Jahre angesammelt werden.

Übertragung von nicht genutztem Urlaub

Nicht genutzter Urlaub kann nur auf den folgenden Urlaubszeitraum übertragen werden. Mitarbeiter haben Anspruch auf eine Zahlung für nicht genutzten Urlaub bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Feiertage

Marokko feiert im Laufe des Jahres eine Mischung aus nationalen, religiösen und historischen Feiertagen.

Nationale Feiertage

  • Neujahrstag (1. Januar): Dieser Tag feiert den Beginn des gregorianischen Kalenderjahres.
  • Tag des Unabhängigkeitsmanifests (11. Januar): Dieser Tag erinnert an das Manifest von 1944, das die Unabhängigkeit Marokkos von Frankreich forderte.
  • Tag der Arbeit (1. Mai): Dieser Tag feiert die Beiträge der Arbeiter und Arbeiterinnen. Er ist auch als Internationaler Tag der Arbeit bekannt.
  • Throntag (30. Juli): Dieser Tag markiert den Jahrestag der Thronbesteigung des aktuellen Königs.
  • Tag von Oued Ed-Dahab (14. August): Dieser Tag erinnert an die Rückeroberung der Provinz Oued Ed-Dahab im Jahr 1979.
  • Revolution des Königs und des Volkes (20. August): Dieser Tag ehrt die Revolution von 1953 gegen die französische Kolonialherrschaft und das anschließende Exil von König Mohammed V.
  • Tag der Jugend (21. August): Dieser Tag feiert den Geburtstag von König Mohammed VI.
  • Tag des Grünen Marsches (6. November): Dieser Tag markiert den Grünen Marsch von 1975, eine strategische Massenkundgebung, die zur Sicherung der Westsahara führte.
  • Unabhängigkeitstag (18. November): Dieser Tag erinnert an die Unabhängigkeitserklärung Marokkos von Frankreich im Jahr 1956.

Religiöse Feiertage

Islamische Feiertage in Marokko folgen dem Hijri-Kalender, der auf dem Mond basiert, und daher verschieben sich ihre Daten im gregorianischen Kalender jedes Jahr. Wichtige religiöse Feiertage sind:

  • Aid Al-Fitr (Ende des Ramadan): Dieser Feiertag markiert das Ende des Fastenmonats Ramadan.
  • Aid Al-Adha (Opferfest): Dieser Feiertag erinnert an Abrahams Bereitschaft, seinen Sohn zu opfern.
  • Awwal Muharram (Islamisches Neujahr): Dieser Tag markiert den Beginn des Hijri-Jahres.
  • Aid Al-Mawlid Annabawi (Geburtstag des Propheten): Dieser Tag feiert die Geburt des Propheten Muhammad.

Urlaubsarten

In Marokko haben Arbeitnehmer Anspruch auf verschiedene Arten von Urlaub.

Jahresurlaub (Urlaub)

Arbeitnehmer haben nach sechs Monaten Beschäftigung Anspruch auf 1,5 Tage bezahlten Urlaub pro Monat ununterbrochener Dienstzeit. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren erhöht sich dieser Anspruch auf 2 Tage pro Monat. Der Jahresurlaub sammelt sich im Laufe des Jahres allmählich an. Nach fünf Jahren Dienstzeit erhöht sich der Jahresurlaubsanspruch der Arbeitnehmer um 1,5 Tage für jeweils weitere fünf Jahre Arbeit, bis zu einem Maximum von 30 Tagen. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sollten sich einvernehmlich über den Urlaubszeitpunkt einigen. Der Arbeitgeber hat das Recht, den Jahresurlaub bei Bedarf in getrennte Zeiträume aufzuteilen.

Krankheitsurlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, nachdem sie innerhalb der letzten sechs Monate 54 Tage Beiträge zum Sozialversicherungssystem geleistet haben. Nach vier Tagen Krankheitsurlaub ist ein ärztliches Attest erforderlich, um die Abwesenheit zu rechtfertigen. Das Krankengeld beträgt in der Regel zwei Drittel des durchschnittlichen Tageslohns des Arbeitnehmers. Ein Arbeitgeber kann die Kündigung eines Arbeitnehmers verlangen, wenn dieser in einem einzigen Jahr mehr als 180 aufeinanderfolgende Tage Krankheitsurlaub überschreitet.

Mutterschaftsurlaub

Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 14 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Urlaub kann flexibel vor und nach der Geburt genommen werden. Weibliche Arbeitnehmer können nach ihrem Mutterschaftsurlaub ein zusätzliches Jahr unbezahlten Urlaub beantragen.

Vaterschaftsurlaub

Väter haben Anspruch auf drei aufeinanderfolgende Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei der Geburt eines Kindes.

Andere Arten von Urlaub

Arbeitnehmer haben Anspruch auf drei Tage bezahlten Urlaub im Todesfall eines Ehepartners oder nahen Verwandten (Trauerurlaub). Sie haben auch Anspruch auf vier Tage Urlaub bei ihrer eigenen Hochzeit, von denen zwei bezahlt sind (Hochzeitsurlaub). Väter haben Anspruch auf einen Tag bezahlten Urlaub für die Beschneidung eines Sohnes (Beschneidungsurlaub). Arbeitnehmern kann Urlaub für bürgerliche Pflichten wie Wählen oder die Teilnahme an einer Jury gewährt werden (Bürgerpflichten).

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