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Arbeitserlaubnisse und Visa in Marokko

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Marokko sponsern.

Marokko work-permits-and-visas overview

Navigieren im Prozess für ausländische Staatsbürger, um in Marokko leben und arbeiten zu können, erfordert das Verständnis der länderspezifischen Einwanderungsbestimmungen. Diese Regeln sind darauf ausgelegt, die Einreise und den Aufenthalt von Personen für verschiedene Zwecke, einschließlich Beschäftigung, zu regeln. Für Unternehmen, die internationales Talent in Marokko einstellen möchten, ist die Einhaltung dieser Anforderungen sowohl für das Geschäft als auch für den Arbeitnehmer entscheidend.

Das marokkanische System verlangt von den meisten ausländischen Arbeitnehmern, sowohl ein Langzeitvisum als auch eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die Arbeitserlaubnis, oft als autorisation de travail bezeichnet, ist in der Regel der erste Schritt und wird vom Arbeitgeber sponsoriziert. Nach Sicherstellung der Arbeitserlaubnis kann die Person die erforderliche Visum beantragen, um das Land zu betreten, und anschließend eine Aufenthaltserlaubnis bei Ankunft.

Gängige Visumtypen für ausländische Arbeiter

Ausländische Staatsbürger, die in Marokko arbeiten wollen, benötigen in der Regel ein Langzeitvisum, insbesondere eines, das eine berufliche Tätigkeit erlaubt. Die Art des Visums hängt von Dauer und Art der Arbeit ab.

  • Langzeitvisum (Visa de Long Séjour): Erforderlich für Aufenthalte über 90 Tage. Dieses Visum ist notwendig für Personen, die eine Beschäftigung in Marokko gesichert haben und eine Arbeitserlaubnis erhalten haben. Es ermöglicht die Einreise, um die Aufenthaltsverfahren abzuschließen.
  • Berufsvisum: Während dies keine eigene Kategorie für alle Arbeitnehmer ist, wird der Zweck des Langzeitvisums oft als 'beruflich' oder 'Beschäftigung' angegeben, basierend auf dem zugrundeliegenden Arbeitsvertrag und der Arbeitserlaubnis.

Visumanträge werden in der Regel bei der marokkanischen Botschaft oder Konsulat im Heimatland des Antragstellers eingereicht.

Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis (autorisation de travail) ist ein obligatorisches Dokument für die meisten ausländischen Staatsbürger, die in Marokko beschäftigt werden möchten. Das Antragsverfahren liegt hauptsächlich beim beschäftigenden Unternehmen.

Zulassungskriterien:

  • Der ausländische Staatsbürger muss einen gültigen Arbeitsvertrag mit einem marokkanischen Unternehmen oder einem rechtmäßig in Marokko tätigen Unternehmen haben.
  • Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein qualifizierter marokkanischer Staatsbürger für die Stelle verfügbar ist (dies kann je nach Rolle und Sektor variieren).
  • Der Arbeitsvertrag muss mit dem marokkanischen Arbeitsrecht übereinstimmen.

Benötigte Unterlagen (Arbeitgeber):

  • Offizielles Antragssschreiben vom Arbeitgeber.
  • Kopie der rechtlichen Anmeldedokumente des Unternehmens.
  • Entwurf des Arbeitsvertrags, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Nachweis, warum ein ausländischer Staatsbürger eingestellt wird (z.B. spezifische erforderliche Fähigkeiten).

Benötigte Unterlagen (Arbeitnehmer):

  • Kopie des Reisepasses (mindestens gültig für die Dauer des Vertrags).
  • Lebenslauf (CV).
  • Kopien relevanter Diplome und professioneller Zertifikate.
  • Aktuelle Passfotos.

Verfahren:

  1. Der Arbeitgeber reicht den Antrag auf Arbeitserlaubnis und die erforderlichen Unterlagen beim Ministerium für Arbeit und berufliche Integration ein.
  2. Das Ministerium prüft den Antrag und bewertet die Vertragsbedingungen sowie die Rechtfertigung für die Einstellung eines ausländischen Staatsbürgers.
  3. Bei Genehmigung stellt das Ministerium die autorisation de travail aus.
  4. Der ausländische Staatsbürger nutzt dann die Arbeitserlaubnis und den Arbeitsvertrag, um bei der marokkanischen Botschaft/konsulat im Ausland ein Langzeitvisum zu beantragen.
  5. Bei Ankunft in Marokko mit dem Langzeitvisum muss der ausländische Staatsbürger innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens (in der Regel 15 Tage) eine Aufenthaltserlaubnis (Carte de Séjour) bei der lokalen Polizeipräsidium beantragen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren:

  • Arbeitserlaubnis: Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, typischerweise zwischen 2 und 6 Wochen, manchmal aber auch länger.
  • Visum: Die Bearbeitungszeiten hängen ebenfalls von der Botschaft/konsulat und der Nationalität ab und dauern in der Regel 1 bis 4 Wochen.
  • Aufenthaltserlaubnis: Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Ankunft kann mehrere Wochen bis zu einigen Monaten in Anspruch nehmen.
  • Gebühren: Für den Antrag auf Arbeitserlaubnis, Visum und Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Diese können sich ändern und sind abhängig vom konkreten Antrag und der Nationalität. Arbeitgeber übernehmen in der Regel die Gebühren für die Arbeitserlaubnis, während die Gebühren für Visum und Aufenthaltserlaubnis je nach Beschäftigungsvereinbarung auch von einer der Parteien getragen werden können.

Wege zur permanenten Aufenthaltserlaubnis

Der Erhalt einer permanenten Aufenthaltserlaubnis in Marokko ist für ausländische Staatsbürger möglich, die sich legal über einen längeren Zeitraum im Land aufgehalten haben.

  • In der Regel müssen Personen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für einen ununterbrochenen Zeitraum besitzen, typischerweise mehrere Jahre (oft 5 Jahre oder mehr), bevor sie sich für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (Carte de Résident) bewerben können.
  • Der Antragsteller muss stabile finanzielle Ressourcen, gutes Verhalten und Integration in die marokkanische Gesellschaft nachweisen.
  • Der Antrag wird bei der lokalen Polizeipräsidium eingereicht.

Optionen für Dependents-Visa

Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis in Marokko können in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder dazu sponsorieren, zu ihnen zu kommen.

  • Anspruchsberechtigte Angehörige: Üblicherweise umfasst dies den Ehepartner und minderjährige Kinder.
  • Antragsverfahren: Der/die Angehörige muss ein Langzeitvisum bei der marokkanischen Botschaft/konsulat in ihrem Heimatland beantragen und dabei Nachweise über die Beziehung zum Hauptvisuminhaber (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden) sowie die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse des Hauptantragstellers vorlegen.
  • Bei Ankunft in Marokko müssen die Angehörigen ebenfalls eine eigene Aufenthaltserlaubnis bei der lokalen Polizeipräsidium beantragen.
  • Erforderliche Dokumente sind Nachweise der Beziehung, Pässe, Fotos sowie die Einwanderungsdokumente und Nachweise der finanziellen Mittel des Hauptantragstellers.

Visumkonformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tragen spezifische Verantwortlichkeiten, um die Einhaltung der marokkanischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Die erforderliche Arbeitserlaubnis vor Arbeitsbeginn des ausländischen Mitarbeiters einholen.
  • Sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag mit dem marokkanischen Arbeitsrecht übereinstimmt.
  • Den Arbeitnehmer bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei Ankunft unterstützen.
  • Das Ministerium für Arbeit und relevante Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters (z.B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses) informieren.
  • Genaue Aufzeichnungen über die Einwanderungsstatus der ausländischen Mitarbeiter führen.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers:

  • Das erforderliche Langzeitvisum vor der Reise nach Marokko beantragen.
  • Nach Ankunft innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Die Aufenthaltserlaubnis stets mit sich führen.
  • Behörden über Änderungen der persönlichen Umstände informieren (z.B. Adressänderung, Familienstand).
  • Die Bedingungen ihres Visums, der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis einhalten.
  • Sicherstellen, dass ihre Einwanderungsdokumente gültig bleiben und Verlängerungsprozesse rechtzeitig vor Ablauf starten.

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