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Marokko

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Entdecken Sie alles, was Sie über Marokko wissen müssen.

Arbeitgebersteuerverpflichtungen

In Marokko stehen Arbeitgeber vor verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen, darunter Körperschaftssteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Einbehalt der individuellen Einkommenssteuer.

Körperschaftssteuer (CIT)

  • Sätze: Die CIT-Sätze sind progressiv und variieren je nach zu versteuerndem Einkommen. Für 2025 sind die Sätze wie folgt:
    • 17,5% für Einkommen bis zu MAD 300.000
    • 20% für Einkommen zwischen MAD 300.001 und MAD 1.000.000
    • 22,75% für Einkommen zwischen MAD 1.000.001 und MAD 100.000.000
    • 34% für Einkommen über MAD 100.000.001.
  • Steuerjahr: Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).
  • Einreichung und Zahlung: CIT-Erklärungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht und bezahlt werden. Zahlungen erfolgen in der Regel in 12 gleichen monatlichen Raten.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen in die Sozialversicherung ein. Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil ein und überweist ihn zusammen mit dem Arbeitgeberanteil.
  • Der kombinierte Satz für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge liegt in der Regel zwischen 28,76% und 33,76% des Gehalts des Arbeitnehmers. Er umfasst Beiträge für kurzfristige Leistungen (1,05%), langfristige Leistungen (7,93%) und Krankenversicherung (4,11%).
  • Die Arbeitgeberbeiträge umfassen kurzfristige soziale Leistungen (1,05%), langfristige soziale Leistungen (7,93%), Krankenversicherung (4,11%) und eine Berufsbildungsteuer (1,6%). Der Prozentsatz für die Berufsbildungsteuer (1,6%) berechnet sich anhand des monatlichen Gehalts der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter. Zusätzlich wird für Unternehmen mit einem Jahresgewinn zwischen MAD 5 Millionen und MAD 40 Millionen eine Sozialsolidaritätsabgabe von 2,5% erhoben. Der Betrag beträgt 3,5% für Gewinne über MAD 40 Millionen.

Lohnsteuer (Berufsbildungsteuer)

  • Arbeitgeber zahlen eine Lohnsteuer in Höhe von 1,6% der Bruttomonatsvergütung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

Einbehalt der individuellen Einkommenssteuer (IIT)

  • Arbeitgeber ziehen die IIT monatlich von den Gehältern der Arbeitnehmer ab und überweisen sie an die Steuerbehörden.

  • Frist: Die Zahlung ist bis zum 30. des Folgemonats fällig (z. B. ist die IIT für die Oktoberabrechnung bis zum 30. November fällig).

  • Sätze: Ab 2025 (vorbehaltlich der Genehmigung) sind die IIT-Sätze progressiv und reichen von 0% bis 37%.

  • Befreiungsgrenze: Die jährliche Befreiungsgrenze stieg von MAD 30.000 auf MAD 40.000,

  • Steuerklassen:

    • 0% für ein jährliches Einkommen bis zu MAD 40.000
    • 10% für jährliches Einkommen zwischen MAD 40.001 und MAD 60.000
    • 20% für jährliches Einkommen zwischen MAD 60.001 und MAD 80.000
    • 30% für jährliches Einkommen zwischen MAD 80.001 und MAD 100.000
    • 34% für jährliches Einkommen zwischen MAD 100.001 und MAD 180.000
    • 37% für jährliches Einkommen über MAD 180.001

Weitere Überlegungen

  • Eine Sozialsolidaritätsabgabe von 1,5% bis 5% gilt für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Einkommen von über MAD 1 Million für die Jahre 2024 und 2025. Der Satz steigt je nach Einkommensklasse.
  • Es gibt eine Mindest-CIT, die sicherstellt, dass Unternehmen mindestens 0,25% ihres Umsatzes und anderer Einnahmen zahlen.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen zum 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Die Konsultation eines Steuerfachmanns wird für die aktuellsten und spezifischsten Beratung empfohlen.

Lohnsteuerabzüge

In Marokko werden Steuerabzüge für Arbeitnehmer auf der Grundlage eines progressiven Einkommenssteuersystems berechnet, mit verschiedenen Abzügen und Zulagen, die anwendbar sind.

Einkommensteuer

  • Steuersätze (ab 1. Januar 2025): Das marokkanische Einkommenssteuersystem ist progressiv, was bedeutet, dass Besserverdiener höhere Prozentsätze zahlen. Die aktualisierten Steuerklassen und Sätze sind wie folgt:

    • MAD 0 bis MAD 40.000: 0%
    • MAD 40.001 bis MAD 60.000: 10%
    • MAD 60.001 bis MAD 80.000: 20%
    • MAD 80.001 bis MAD 100.000: 30%
    • MAD 100.001 bis MAD 180.000: 34%
    • MAD 180.001 und darüber: 37%
  • Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der jährlich MAD 90.000 verdient, würde in mehrere Steuerklassen fallen. Die ersten MAD 40.000 wären steuerfrei. Die nächsten MAD 20.000 (bis MAD 60.000) würden mit 10% besteuert, was insgesamt MAD 2.000 ausmacht. Die nächsten MAD 20.000 (bis MAD 80.000) würden mit 20% besteuert, was weitere MAD 4.000 ergibt. Die restlichen MAD 10.000 würden mit 30% besteuert, was MAD 3.000 Steuer ergibt. Ihre gesamte jährliche Einkommensteuer würde MAD 9.000 betragen.

Beiträge zur Sozialversicherung

  • Arbeitnehmer in Marokko zahlen in die Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS), den nationalen Sozialversicherungsfonds, ein. Die Beitragshöhen basieren auf dem Gehalt des Arbeitnehmers und decken verschiedene Leistungen ab, darunter Gesundheitsversorgung, Ruhestand und Familienzulagen.

Weitere Abzüge

  • Abzug für berufliche Aufwendungen: Mitarbeiter können berufliche Aufwendungen abziehen. Wenn das jährliche zu versteuernde Einkommen MAD 78.000 oder weniger beträgt, ist der maximale Abzug MAD 35.000. Wenn das jährliche zu versteuernde Einkommen über MAD 78.000 liegt, beträgt der Abzug 25% des Einkommens, ebenfalls begrenzt auf MAD 35.000.
  • Pensionsbeiträge: Beiträge zu einem qualifizierenden Pensionsplan sind oft abzugsfähig.
  • Familienzuschlag: Ein jährlicher Abzug von MAD 500 pro Unterhaltsberechtigten ist möglich, bis zu einem maximalen jährlichen Abzug von MAD 3.000 (ab 1. Januar 2025).

Ausnahmen

  • Neueinstellungen: Gehälter, die an neu eingestellte Arbeitnehmer gezahlt werden, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2026 eingestellt wurden, sind in den ersten 36 Monaten der Beschäftigung von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt für Arbeitnehmer unter 35 Jahren, die unter einem unbefristeten Vertrag eingestellt werden.
  • Praktikumszulage: Praktikanten im privaten Sektor sind 12 Monate lang von der Steuer auf ihre Zulage befreit (ab 1. Januar 2025).

Wichtige Überlegungen

  • Steuerjahr: Das Steuerjahr in Marokko entspricht dem Kalenderjahr.
  • Einreichung: Arbeitgeber behalten typischerweise die Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt der Arbeitnehmer ein. Arbeitnehmer müssen eine jährliche Steuererklärung abgeben, falls erforderlich.

Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es ist wichtig, offizielle Regierungsquellen oder einen qualifizierten Steuerberater für die aktuellsten Informationen und eine persönliche Beratung zu konsultieren.

USt

In Marokko wird die Mehrwertsteuer (MWST), lokal bekannt als Taxe sur la Valeur Ajoutée (TVA), auf die meisten Geschäftstransaktionen erhoben.

MWST-Sätze

  • Standardsatz: 20% (ab dem 1. Januar 2025). Dieser Satz gilt für Waren und Dienstleistungen, die nicht reduzierten Sätzen oder Befreiungen unterliegen.
  • Ermäßigte Sätze: 7%, 10% und 14%. Diese Sätze gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen, wie unten aufgeführt.
    • 7%: Wasser, Zucker, Medikamente und Pharmazeutika.
    • 10%: Finanzdienstleistungen, Erdölprodukte, Hotel- und Restaurantumsätze (ohne Alkohol).
    • 14%: Nationale Transportdienstleistungen (ohne Zug) und Strom.
  • Nullsatz (0%): Exporte von Waren und Dienstleistungen; landwirtschaftliche Lieferungen. Bestimmte Investitionsgüter können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls für den Nullsatz infrage kommen.
  • Befreiungen: Einige Grundnahrungsmittel (Brot, Mehl, Milch, Fisch, Fleisch), Bücher und Zeitungen sowie Versicherungsgeschäfte sind befreit.

MWST-Registrierung

  • Schwelle: Es gibt keine Registrierungsschwelle. Jedes Unternehmen, das in Marokko steuerpflichtige Lieferungen erbringt, muss sich unabhängig vom Umsatz für die MWST registrieren. Dazu gehören auch nicht ansässige Unternehmen.
  • Nicht-ansässige Unternehmen: Diese müssen in der Regel einen Steuervertreter benennen, wenn sie steuerpflichtige Transaktionen durchführen. Allerdings ermöglicht der Reverse-Charge-Mechanismus marokkanischen Kunden, die MWST selbst zu berechnen, falls der ausländische Lieferant keinen Steuervertreter benannt hat.

MWST-Erklärung und Zahlung

  • Erklärungen: Die MWST-Erklärungen werden typischerweise monatlich abgegeben. Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz unter MAD 1 Million und nicht ansässige Unternehmen können quartalsweise zur Abgabe berechtigt sein.
  • Frist: Erklärungen und Zahlungen sind bis zum 20. des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig. Die Abgabe erfolgt elektronisch.
  • Strafen: Für verspätete Zahlungen fallen Strafzinsen von 5% nach 30 Tagen und zusätzliche 15% nach 60 Tagen an.

MWST-Rechnungen

Rechnungen müssen enthalten:

  • Name, Adresse und MWST-Nummer des Lieferanten
  • Rechnungsdatum und einzigartige Nummer
  • Name, Adresse und MWST-Nummer des Kunden (falls zutreffend)
  • Beschreibung der Waren/Dienstleistungen, Mengen und Stückpreise
  • MWST-Betrag und Satz für jedes Element
  • Nettobetrag, Bruttobetrag (einschließlich MWST) und die verwendete Währung.
  • Für Fremdwährungstransaktionen müssen sowohl die Originalwährung als auch der entsprechende Betrag in marokkanischen Dirham (MAD) zusammen mit dem angewandten Wechselkurs angegeben werden.

Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Änderungen

Die nachfolgenden Informationen sind gültig ab dem heutigen Datum, dem 5. Februar 2025, und können sich in der Zukunft ändern

Es ist wichtig, sich potenzieller bevorstehender Änderungen bei den MWST-Vorschriften bewusst zu sein. Die marokkanische Regierung passt regelmäßig MWST-Sätze und Vorschriften an, was Auswirkungen auf Unternehmen hat, die im Land tätig sind. Konsultieren Sie offizielle Quellen und Steuerberater für die neuesten Informationen. Beispielsweise deuten einige Quellen auf mögliche Anpassungen der MWST-Sätze hin, die stufenweise zwischen 2024 und 2026 erfolgen könnten, weshalb eine Überprüfung empfohlen wird.

Steueranreize

Marokko bietet eine Reihe von Steueranreizen für Unternehmen und Einzelpersonen. Ab dem 5. Februar 2025 zielen diese Anreize darauf ab, Investitionen zu fördern, spezifische Sektoren zu stärken und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen auf dem aktuellen Stand vom heutigen Datum sind und Änderungen unterliegen können.

Steuerliche Anreize für Unternehmen

  • Neu gegründete Unternehmen: Eine fünfjährige Befreiung von der Gewerbesteuer steht neu gegründeten Unternehmen zur Verfügung.
  • Tourismussektor: Unternehmen im Tourismussektor können von einer Befreiung von der Körperschaftssteuer für die ersten fünf Betriebsjahre profitieren, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine vorübergehende Befreiung von Gewinnen, die mit dem Exportumsatz verbunden sind, steht ebenfalls für fünf Jahre ab der ersten Exportoperation zur Verfügung.
  • Industriesektor: Industrieunternehmen, die an bestimmten Aktivitäten oder Outsourcing-Operationen beteiligt sind, sei es innerhalb oder außerhalb von Industriegebieten, profitieren in den ersten fünf Betriebsjahren von einer vollständigen Befreiung von der Körperschaftssteuer.
  • Sportunternehmen: Sportunternehmen, die gemäß dem Gesetz Nr. 30-09 (verabschiedet durch Dahir Nr. 1-10-150 vom 24. August 2010) gegründet wurden, sind fünf Jahre lang von der Körperschaftssteuer befreit, beginnend mit ihrem ersten Betriebsjahr.
  • Risikokapitalunternehmen: Diese Unternehmen sind von der Körperschaftssteuer auf Gewinne aus ihrem definierten Tätigkeitsbereich im Zusammenhang mit Investitionen in und Veräußerungen von anderen Unternehmensanteilen befreit.
  • Casablanca Finance City (CFC): CFC-registrierte Einheiten erhalten eine fünfjährige Befreiung von der Körperschaftssteuer auf ihren Exportumsatz, gültig ab dem Datum der Erteilung des CFC-Status.
  • Freihandelszonen: Unternehmen, die in ausgewiesenen Freihandelszonen tätig sind, können von spezifischen Steuervergünstigungen profitieren.
  • Industrielle Beschleunigungszonen: Mehrere Städte beherbergen industrielle Beschleunigungszonen, die Befreiungen von der Gewerbesteuer für die ersten 15 Jahre und von der Körperschaftssteuer für die ersten fünf Jahre bieten.
  • Investitionsanreize (2023-2026): Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2023 gegründet wurden und innerhalb von fünf Jahren mindestens 1,5 Millionen MAD investieren, können unter einem Abkommen mit der marokkanischen Regierung von einem begrenzten Steuersatz von 20 % für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 profitieren.

Steuerliche Anreize für Einzelpersonen

  • Pensionsbefreiungen: Renten aus Verträgen mit einer Dauer von mindestens acht Jahren, bei denen die Beiträge nicht von der steuerpflichtigen Grundlage abgezogen wurden, sind steuerfrei. Diese Achtjahres-Anforderung entfällt bei Todesfall oder Invalidität.
  • Praktikumsvergütungsbefreiung: Praktikanten im Privatsektor können steuerfreie Praktikumsvergütungen für 12 Monate erhalten. Auszubildende in unbefristeten Positionen mit einem Bruttomonatsgehalt von bis zu 10.000 MAD sind ebenfalls für eine 12-monatige Steuerbefreiung berechtigt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Ausländische Renteneinkommen: Bewohner können von einer 80%igen Einkommenssteuerermäßigung auf repatriierte ausländische Renten profitieren.
  • Abzug der Familienzulage: Ein jährlicher Abzug von 500 MAD pro unterhaltsberechtigte Person ist bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 MAD möglich.
  • Zinsabzug von Hypothekendarlehen: Zinsen von Darlehen für den Kauf der Hauptwohnung sind abzugsfähig, begrenzt auf 10 % des steuerpflichtigen Einkommens.

Andere Steueranreize

  • Mehrwertsteuer auf erneuerbare Energien: Ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt für den Verkauf von erneuerbaren Energien. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Satz 10 %.

Allgemeine Steuerinformationen

  • Körperschaftssteuer: Der reguläre Körperschaftssteuersatz beträgt allgemein 20 % für den Zeitraum 2023-2026 (für berechtigte Unternehmen). Ein Solidaritätsbeitrag ist für 2024 und 2025 auf steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 1 Million MAD anwendbar, mit Sätzen von 1,5 % bis 5 %, abhängig von der Einkommensklasse. Eine Mindeststeuer von 0,25 % gilt für Unternehmen, basierend auf Umsatz, finanziellen und außerordentlichen Einkünften. Kapitalgewinne werden zum regulären Körperschaftssteuersatz besteuert, mit Ausnahmen und Abzügen. Steuerverluste können vier Jahre vorgetragen werden (unbegrenzter Vortrag für abschreibungsbedingte Verluste). Ausländische Steuervergünstigungen sind verfügbar. Dividenden, die von marokkanischen Unternehmen bezogen werden, sind in der Regel zu 100 % abzugsfähig.
  • Einkommenssteuer: Die progressiven Einkommenssteuersätze reichen von 0 % bis 37 % (Stand 2025). Bewohner werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Nichtbewohner auf marokkanische Einkünfte. Kapitalgewinne aus Immobilien werden in der Regel mit 20 % besteuert, und Kapitalgewinne aus Aktien werden ebenfalls mit 20 % besteuert, mit Ausnahmen für Hauptwohnsitze, die sechs Jahre oder länger gehalten werden.

Diese Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Es ist wichtig, sich für persönliche Beratung auf Basis Ihrer speziellen Umstände an einen qualifizierten Steuerberater zu wenden.