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Marokko

Steuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Marokko

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Marokko sind Arbeitgeber verpflichtet, zur Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS), dem nationalen Sozialversicherungsfonds, beizutragen. Die Beiträge sind wie folgt:

CNSS-Beiträge

  • Familienzulage: 6,4 % des Bruttogehalts
  • Sozialzulage: 8,98 % des Bruttogehalts (gedeckelt bei einem monatlichen Gehaltslimit von MAD 6.000)
  • Berufsausbildung: 1,6 % des Bruttogehalts
  • Obligatorische Krankenversicherung: 4,11 % des Bruttogehalts

Diese Beiträge summieren sich auf insgesamt 20,71 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.

Andere Arbeitgebersteuern

Arbeitgeber unterliegen auch einer Gemeindesteuer, die auf den festgesetzten Mietwert von Geschäftsimmobilien erhoben wird. Der Satz beträgt 10,5 % für städtische Immobilien und 6,5 % für nicht-städtische Immobilien.

Wichtige Punkte zu beachten

Marokkanische Arbeitgeber zahlen keine separate Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge und die Gemeindesteuer sind die primären steuerlichen Beiträge auf Arbeitgeberseite. Zusätzlich gibt es einen Solidaritätsbeitrag für Arbeitgeber mit einem jährlichen Nettogewinn zwischen 5 Millionen und 40 Millionen MAD in Höhe von 2,5 %, und für diejenigen mit einem jährlichen Nettogewinn von über 40 Millionen MAD in Höhe von 3,5 %.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Marokko wird ein progressives Einkommenssteuersystem angewendet. Das bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt. Es ist wichtig, sich auf die neuesten von den marokkanischen Steuerbehörden veröffentlichten Steuerklassen zu beziehen, um die aktuellen Sätze zu erfahren.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge in Marokko sind obligatorisch und decken Systeme ab, die von der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS) verwaltet werden. Die Beiträge von Seiten des Arbeitnehmers umfassen:

  • Familienzulage (0%)
  • Sozialzulage: 4,48%
  • Berufsausbildung: 1,60%
  • Pflichtkrankenversicherung: 2,26%

Abzugsfähige Ausgaben

Das marokkanische Steuersystem erlaubt es den Steuerzahlern, ihr zu versteuerndes Einkommen mit den folgenden Abzügen zu reduzieren:

  • Werbungskosten: Ein pauschaler Abzug von 20% des Bruttogehalts (bis zu einer Grenze von MAD 30.000) ist verfügbar. Für Personen, deren jährliches Bruttoeinkommen MAD 78.000 übersteigt, beträgt dieser Satz 25% (bis zu einer Grenze von MAD 35.000).
  • Renten und Leibrenten: 70% des Bruttobetrags, der MAD 168.000 nicht übersteigt.
  • Beiträge zur Rentenversicherung: Es gibt Grenzen für die Abzugsfähigkeit.

Andere relevante Steuern

  • Berufssteuer: Eine Lohnsteuer in Höhe von 1,6% ist auf das Bruttomonatsgehalt eines Arbeitnehmers und alle Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen.
  • Gemeindesteuer: Dies ist eine Steuer auf den Mietwert einer Immobilie, wobei die Sätze für städtische und nicht städtische Immobilien unterschiedlich sind.

Mehrwertsteuer

In Marokko ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) eine indirekte Verbrauchssteuer, die auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Standard-MwSt.-Satz beträgt 20%, mit ermäßigten Sätzen von 14%, 10% und 7% für bestimmte Artikel.

Dienstleistungen, die der MwSt. unterliegen

Die MwSt. gilt für die meisten Dienstleistungen, die in Marokko erbracht werden, einschließlich professioneller Dienstleistungen, technischer Dienstleistungen, Transportdienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen, Gastgewerbe- und Tourismusdienstleistungen, Unterhaltungsdienstleistungen und Vermietungsdienstleistungen.

Territorialität: Wo wird die Dienstleistung erbracht?

Der Ort, an dem eine Dienstleistung erbracht wird, ist entscheidend für die Bestimmung der MwSt.-Pflicht. Dienstleistungen, die in Marokko konsumiert oder genutzt werden, unterliegen der marokkanischen MwSt., unabhängig vom Standort des Anbieters. Dienstleistungen, die außerhalb Marokkos exportiert werden, sind in der Regel von der MwSt. befreit.

Steuerpflichtige Personen

Jede Person oder Einheit, die wirtschaftliche Tätigkeiten zur Erbringung steuerpflichtiger Dienstleistungen in Marokko ausübt, gilt als „steuerpflichtige Person“ für MwSt.-Zwecke. Dies schließt in Marokko ansässige Unternehmen und ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen in Marokko erbringen, ein.

MwSt.-Registrierung

Unternehmen, die die MwSt.-Registrierungsschwelle überschreiten, müssen sich bei den marokkanischen Steuerbehörden für die MwSt. registrieren.

MwSt.-Berechnung

Die MwSt. wird berechnet, indem der anwendbare Satz auf den steuerpflichtigen Wert der Dienstleistung angewendet wird. Steuerpflichtige Unternehmen können in der Regel die auf Einkäufe gezahlte MwSt. (Vorsteuer) von ihrer MwSt.-Schuld auf Verkäufe (Umsatzsteuer) abziehen.

MwSt.-Rechnungsstellung

Steuerpflichtige Unternehmen müssen MwSt.-Rechnungen ausstellen, die bestimmte Informationen enthalten, einschließlich Angaben zum Lieferanten und Kunden, MwSt.-Registrierungsnummern, Datum und Rechnungsnummer, Beschreibung der Dienstleistungen, steuerpflichtiger Betrag und berechnete MwSt.

Einreichung und Zahlung

MwSt.-Erklärungen werden monatlich oder vierteljährlich, abhängig vom Umsatz, eingereicht. Die fällige MwSt. muss bis zur festgelegten Frist an die Steuerbehörden gezahlt werden.

MwSt.-Befreiungen

Bestimmte Arten von Dienstleistungen sind in Marokko von der MwSt. befreit, einschließlich Finanzdienstleistungen, medizinischen und Gesundheitsdienstleistungen sowie Bildungsdienstleistungen.

Zusätzliche Hinweise

Marokko hat spezifische Regeln für die MwSt. auf digitale Dienstleistungen, die von ausländischen Anbietern an marokkanische Verbraucher geliefert werden. Das Finanzgesetz 2024 führte Änderungen an den Mechanismen zur MwSt.-Einbehaltung und -Rückerstattung ein. Für die aktuellsten und spezifischen Anweisungen zur MwSt. für Dienstleistungen in Marokko ist es immer ratsam, einen marokkanischen Steuerberater zu konsultieren oder die offiziellen Anweisungen der marokkanischen Steuerverwaltung zu beachten.

Steuervergünstigungen

Marokko bietet verschiedene Steueranreize zur Förderung von Investitionen, spezifischen Branchen und der regionalen Entwicklung.

Industrie-Beschleunigungszonen (IAZs)

Unternehmen, die in ausgewiesenen IAZs tätig sind, profitieren von einer 5-jährigen Befreiung von der Körperschaftsteuer (KSt), gefolgt von einem reduzierten KSt-Satz von 15%. Weitere Anreize innerhalb der IAZs umfassen Mehrwertsteuerbefreiungen (MwSt) und Befreiungen von der Quellensteuer auf Dividenden für Nichtansässige.

Exportorientierte Unternehmen

Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen exportieren, können von einem reduzierten KSt-Satz (maximal 20%) und MwSt-Befreiungen (Nullsatz) auf exportierte Produkte und zugehörige Dienstleistungen profitieren.

Casablanca Finance City (CFC)

Unternehmen mit CFC-Status genießen eine vollständige KSt-Befreiung für die ersten fünf Jahre und einen reduzierten Satz von 8,75% für die folgenden 20 Jahre. Zusätzliche Vorteile umfassen die Befreiung von der Kapitalertragssteuer und der MwSt.

Spezifische Sektoren

Erneuerbare Energien

Steueranreize stehen Unternehmen zur Verfügung, die in Projekte für erneuerbare Energien investieren.

Bergbau

Steueranreize werden für die Exploration und Ausbeutung von Bergbauaktivitäten angeboten.

Landwirtschaft und Fischerei

In diesen Branchen könnten reduzierte KSt-Sätze und andere Steuervergünstigungen verfügbar sein.

Anreize für die regionale Entwicklung

Unternehmen, die in bestimmten weniger entwickelten Regionen Marokkos investieren, könnten für zusätzliche Steueranreize in Frage kommen.

Junge innovative Unternehmen

Unternehmen können einen Betrag in Höhe der gezahlten Körperschaftsteuer auf ihre Investition in junge innovative Unternehmen abziehen.

Wie man Steueranreize erhält

Viele Steueranreize werden basierend auf spezifischen Zulassungskriterien oder nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden gewährt. Unternehmen sollten sich an die marokkanische Agentur für Investitionsentwicklung (AMDIE), Steuerberater oder Rechtsanwälte wenden, um die Zulassungskriterien und Antragsverfahren zu verstehen.

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