Moroccos Arbeitsgesetze bieten einen umfassenden Rahmen, der darauf ausgelegt ist, die Rechte und das Wohlergehen der Arbeitnehmer in verschiedenen Sektoren zu schützen. Diese Regelungen legen Mindeststandards für Arbeitsverträge, Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit fest, um ein faires und gerechtes Umfeld sowohl für nationale als auch internationale Arbeitnehmer zu gewährleisten. Das Verständnis dieser Schutzmechanismen ist entscheidend für Unternehmen, die im marokkanischen Markt tätig sind oder eine Expansion planen, insbesondere bei der Verwaltung einer verteilten Belegschaft.
Die Einhaltung der marokkanischen Arbeitsgesetzgebung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein grundlegender Aspekt verantwortungsvoller Geschäftspraxis. Der rechtliche Rahmen umfasst wesentliche Bereiche wie Vertragskündigung, Nichtdiskriminierung, Arbeitszeiten und Mechanismen zur Beilegung von Konflikten am Arbeitsplatz, mit dem Ziel, Arbeitnehmer vor unfairer Behandlung zu schützen und ihr Wohlbefinden sicherzustellen.
Kündigungsrechte und -verfahren
Arbeitsverträge in Marokko können unter bestimmten Bedingungen und Verfahren gekündigt werden, die im Arbeitsgesetzbuch festgelegt sind. Die Kündigung kann durch gegenseitiges Einvernehmen, Ablauf eines befristeten Vertrags, Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Entlassung erfolgen. Die Entlassung muss auf einem gültigen Grund basieren, der sich entweder auf das Verhalten des Arbeitnehmers (z.B. schwerwiegendes Fehlverhalten) oder wirtschaftliche Umstände (z.B. Überflüssigkeit) beziehen kann.
Bei Entlassungen aufgrund schwerwiegenden Fehlverhaltens muss der Arbeitgeber ein strenges Disziplinarverfahren einhalten, das die Benachrichtigung des Arbeitnehmers über das angebliche Fehlverhalten, die Durchführung einer Untersuchung und die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, gehört zu werden, umfasst. Wirtschaftliche Entlassungen erfordern eine Konsultation mit den Arbeitnehmervertretungen und die Benachrichtigung der Arbeitsbehörden.
In Fällen der Kündigung ohne schwerwiegendes Fehlverhalten oder aus wirtschaftlichen Gründen sind Arbeitgeber im Allgemeinen verpflichtet, den Arbeitnehmern eine Kündigungsfrist und Abfindungszahlungen zu gewähren. Die Dauer der Kündigungsfrist hängt von der Betriebszugehörigkeit und Kategorie ab.
| Arbeitnehmerkategorie | Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Führungskräfte | Weniger als 1 Jahr | 1 Monat |
| 1 bis 5 Jahre | 2 Monate | |
| Mehr als 5 Jahre | 3 Monate | |
| Nicht-Führungskräfte | Weniger als 1 Jahr | 8 Tage |
| 1 bis 5 Jahre | 1 Monat | |
| Mehr als 5 Jahre | 2 Monate |
Abfindungszahlungen werden basierend auf dem Durchschnittslohn des Arbeitnehmers in den letzten 52 Wochen und seiner Betriebszugehörigkeit berechnet.
Antidiskriminierungsgesetze und Durchsetzung
Das marokkanische Arbeitsrecht verbietet Diskriminierung bei der Beschäftigung aufgrund verschiedener geschützter Merkmale. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer oder Bewerber während der Rekrutierung, Einstellung, Schulung, Beförderung, Vergütung oder Kündigung nicht diskriminieren.
| Geschützte Merkmale |
|---|
| Rasse |
| Hautfarbe |
| Geschlecht |
| Familienstand |
| Familiäre Situation |
| Religion |
| Politische Meinung |
| Gewerkschaftsmitgliedschaft |
| Nationale Herkunft |
| Soziale Herkunft |
| Behinderung |
Arbeitnehmer, die der Meinung sind, Diskriminierung erlebt zu haben, können eine Beschwerde bei der Arbeitsaufsicht einreichen oder rechtliche Schritte vor Gericht einleiten. Die Beweislast kann in bestimmten Diskriminierungsfällen auf den Arbeitgeber übergehen.
Arbeitsbedingungen und -regelungen
Der Arbeitsgesetzbuch legt Standards für Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Feiertage und Mindestlohn fest, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
- Arbeitszeiten: Die gesetzliche Arbeitswoche beträgt in der Regel 44 Stunden, verteilt auf die Tage der Woche. Spezifische Sektoren können andere Regelungen haben. Überstundenarbeit ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt und muss ebenfalls höher vergütet werden.
- Ruhezeiten: Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Es ist eine Mindesttagesruhezeit vorgeschrieben, und eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 aufeinanderfolgenden Stunden ist in der Regel erforderlich, meist an Freitag, Samstag oder Sonntag, abhängig von der Wahl des Arbeitgebers oder der Branche.
- Feiertage: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, dessen Dauer bei längerer Betriebszugehörigkeit zunimmt. Außerdem besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub an offiziellen Feiertagen.
- Mindestlohn: Marokko legt einen nationalen Mindestlohn (SMIG für nicht-landwirtschaftliche Sektoren und SMAG für landwirtschaftliche Sektoren) fest, den Arbeitgeber einhalten müssen. Dieser Lohn wird regelmäßig überprüft und angepasst.
Arbeitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
Arbeitgeber in Marokko sind gesetzlich verpflichtet, für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu sorgen. Dazu gehört es, alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Berufsrisiken und zum Schutz der physischen und mentalen Gesundheit der Beschäftigten zu ergreifen.
Wichtige Arbeitgeberpflichten sind:
- Identifikation und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz.
- Umsetzung präventiver Maßnahmen und Sicherheitsverfahren.
- Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Arbeitnehmer.
- Sicherstellung, dass Maschinen und Geräte sicher zu verwenden sind.
- Schulung und Information der Arbeitnehmer über Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sowie -verfahren.
- Einrichtung eines Gesundheits- und Sicherheitsausschusses in Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen.
- Meldung von Berufs- unfällen und Krankheiten an die entsprechenden Behörden.
Arbeitnehmer sind ebenfalls verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und die bereitgestellte Schutzausrüstung zu verwenden. Sie haben das Recht, die Arbeit in Situationen abzulehnen, in denen unmittelbare und ernste Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit besteht, sofern sie ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren.
Mechanismen zur Streitbeilegung
Bei Konflikten am Arbeitsplatz stehen mehrere Mechanismen zur Beilegung zur Verfügung, die von internen Verfahren bis zu externen rechtlichen Schritten reichen.
- Interne Verfahren: Viele Unternehmen verfügen über interne Beschwerdeverfahren oder Arbeitnehmervertreter (wie Gewerkschaftsdelegierte oder gewählte Vertreter), die bei der Vermittlung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Management helfen können.
- Arbeitsaufsicht: Die Arbeitsaufsicht ist eine Regierungsstelle, die für die Überwachung der Einhaltung der Arbeitsgesetze zuständig ist. Arbeitnehmer können Beschwerden bei der Arbeitsaufsicht einreichen, z. B. wegen Lohnproblemen, Arbeitszeiten oder ungerechtfertigter Entlassung. Arbeitsinspektoren können Beschwerden untersuchen, vermitteln und Warnungen oder Sanktionen gegen nicht konforme Arbeitgeber erlassen.
- Arbeitsgerichte: Wenn eine Streitigkeit nicht intern oder durch die Arbeitsaufsicht beigelegt werden kann, haben Arbeitnehmer das Recht, eine Klage vor einem Arbeitsgericht einzureichen. Arbeitsgerichte behandeln verschiedene arbeitsrechtliche Streitigkeiten, einschließlich Klagen wegen ungerechtfertigter Kündigung, unbezahlter Löhne oder Diskriminierung. Der Gerichtsprozess umfasst die Vorlage von Beweismitteln und Argumenten, und das Gericht ergeht ein bindendes Urteil.
Arbeitnehmer, die einen Verstoß gegen ihre Rechte geltend machen wollen, sollten zunächst versuchen, das Problem intern zu klären, anschließend die Arbeitsaufsicht einschalten und schließlich, falls notwendig, rechtliche Schritte vor den Arbeitsgerichten einleiten.
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