Malawi begrüßt ausländische Staatsangehörige, die wertvolle Fähigkeiten und Investitionen in das Land bringen. Die Navigation durch das Einwanderungssystem, insbesondere für Beschäftigungszwecke, erfordert ein klares Verständnis der erforderlichen Genehmigungen und Visa. Ausländische Arbeiter, die in Malawi leben und arbeiten möchten, müssen die entsprechende Genehmigung vor Beginn der Beschäftigung einholen, um die Einhaltung der nationalen Arbeits- und Einwanderungsgesetze sicherzustellen.
Das wichtigste Dokument, das ein ausländischer Staatsangehöriger benötigt, um legal in Malawi zu arbeiten, ist eine Arbeitserlaubnis, die oft als Temporary Employment Permit (TEP) bezeichnet wird. Diese Erlaubnis unterscheidet sich von dem Einreisevisum, das die Erlaubnis zum Betreten des Landes gewährt. Der Prozess beinhaltet in der Regel zunächst die Erlangung eines Einreisevisums, falls dies anhand der Nationalität erforderlich ist, und anschließend die Beantragung der Arbeitserlaubnis, die meist vom Arbeitgeber in Malawi gesponsert wird.
Gängige Visaarten für ausländische Arbeiter
Während die Arbeitserlaubnis (TEP) die Genehmigung zur Arbeit ist, benötigen ausländische Staatsangehörige je nach Nationalität zunächst möglicherweise ein Einreisevisum, um nach Malawi einzureisen. Gängige Arten von Einreisevisa, die für potenzielle ausländische Arbeiter relevant sind, umfassen:
- Business Visa: Wird häufig für kurzfristige Visits im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten, Meetings oder ersten Erkundungen genutzt, bevor eine langfristige Arbeitsvereinbarung abgeschlossen ist. Es erlaubt keine Beschäftigung.
- Tourist Visa: Für Freizeitreisen geeignet und ausdrücklich keine Beschäftigung oder Geschäftstätigkeiten über den Tourismus hinaus gestattet.
- Entry Permit/Visa: Die allgemeine Kategorie für die Erlaubnis zum Eintritt, die nach dem Betreten des Landes durch eine beantragte längerfristige Erlaubnis wie die TEP ergänzt werden kann oder in einigen Fällen die TEP-Anmeldung vor der Einreise erfolgen muss.
Es ist entscheidend zu verstehen, dass ein Einreisevisum allein nicht das Recht zur Arbeit verleiht. Für jede bezahlte Beschäftigung in Malawi ist eine separate Arbeitserlaubnis obligatorisch.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Das Temporary Employment Permit (TEP) ist die standardmäßige Arbeitsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige in Malawi. Der Antragsprozess wird in der Regel vom potenziellen Arbeitgeber in Malawi im Auftrag des ausländischen Mitarbeiters eingeleitet.
Zulassungskriterien
Um für ein TEP in Frage zu kommen, muss der ausländische Staatsangehörige grundsätzlich:
- Über spezialisierte Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügen, die auf dem malawischen Arbeitsmarkt nicht leicht zugänglich sind.
- Ein bestätigtes Angebot für eine Beschäftigung bei einem registrierten Unternehmen in Malawi vorweisen.
- Gesundheits- und Charakteranforderungen erfüllen.
- Gültige Reisedokumente (Reisepass) besitzen.
Das beschäftigende Unternehmen muss die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen für die betreffende Position nachweisen, indem es häufig belegt, dass Bemühungen unternommen wurden, einen qualifizierten malawischen Staatsbürger zu rekrutieren, jedoch ohne Erfolg.
Erforderliche Dokumentation
Die für eine TEP-Anmeldung erforderliche Dokumentation ist umfangreich und umfasst in der Regel:
- Ausgefüllte Antragsformulare.
- Kopien des Reisepasses des Antragstellers (einschließlich Bio-Daten-Seite und relevanter Visa-Stempel).
- Passfotos im Passformat.
- Kopien akademischer und beruflicher Zeugnisse.
- Lebenslauf (CV).
- Arbeitsvertrag mit dem malawischen Unternehmen.
- Begründungsbrief des Arbeitgebers, der den Bedarf an der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen erklärt.
- Nachweis der Registrierung des Arbeitgebers und der Steuerkonformität in Malawi.
- Führungszeugnis aus dem Heimatland des Antragstellers (und gegebenenfalls aus Malawi, falls zuvor dort ansässig).
- Medizinischer Untersuchungsbericht.
- Nachweis der Anzeige der Stelle vor Ort (Nachweis fehlgeschlagener Rekrutierungsversuche eines Malawier).
- Weitere vom Department of Immigration and Citizenship Services angeforderte Dokumente.
Antragsverfahren
Der allgemeine Ablauf sieht vor:
- Das malawische Unternehmen stellt alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Das Unternehmen reicht das Antragspaket bei der Zentrale des Department of Immigration and Citizenship Services in Blantyre oder Lilongwe ein.
- Der Antrag wird von den zuständigen Behörden geprüft, wobei möglicherweise auch das Arbeitsministerium die Unverfügbarkeit lokaler Fähigkeiten bestätigt.
- Bei Genehmigung wird das TEP ausgestellt.
Es wird oft empfohlen, dass der ausländische Mitarbeiter während der Bearbeitung des TEP-Antrags mit einem geeigneten Einreisevisum nach Malawi einreist (falls erforderlich), obwohl in einigen Fällen die Genehmigung des TEP vor der Einreise erfolgen muss.
Bearbeitungszeiten und Gebühren
Die Bearbeitungszeiten für TEP-Anträge können erheblich variieren, abhängig vom Antragsvolumen, der Komplexität des Falls und der Effizienz der zuständigen Regierungsstellen. Während offizielle Bearbeitungszeiten angegeben werden, können die tatsächlichen Zeiten mehrere Wochen bis mehrere Monate betragen. Es ist ratsam, ausreichend Zeit für den Vorgang einzuräumen.
Die Gebühren für TEP-Anträge sind Änderungen unterworfen und richten sich nach der beantragten Dauer der Erlaubnis. Die Gebühren werden in der Regel bei Einreichung oder Genehmigung des Antrags gezahlt. Genaue Gebührenordnungen veröffentlicht das Department of Immigration and Citizenship Services und sollten bei Antragstellung überprüft werden.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Der Erwerb einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Malawi ist ein separater Prozess vom Erhalt einer Arbeitserlaubnis und meist komplexer. Es besteht kein automatisches Recht auf Daueraufenthalt nur durch den Besitz eines TEP über einen bestimmten Zeitraum. Die Wege umfassen in der Regel:
- Langfristiger Aufenthalt: Nach legaler Residenz in Malawi für einen längeren ununterbrochenen Zeitraum (oft mehrere Jahre, wobei die genauen Voraussetzungen variieren können) können ausländische Staatsangehörige sich für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis qualifizieren.
- Investition: Bedeutende Investitionen in die malawische Wirtschaft können ein Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung sein.
- Ehe: Die Eheschließung mit einem malawischen Staatsbürger kann eine Aufenthaltsmöglichkeit bieten.
Jeder Weg hat spezifische Zulassungskriterien, Dokumentationsanforderungen und Antragsverfahren, die erfüllt sein müssen. Der Prozess wird vom Department of Immigration and Citizenship Services verwaltet.
Optionen für Visum für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige mit gültigem TEP können in der Regel Anträge für Genehmigungen oder Visa für ihre Angehörigen (Ehepartner und minderjährige Kinder) stellen, um mit ihnen in Malawi zu wohnen.
Voraussetzungen und Dokumentation
- Berechtigung: Angehörige müssen der rechtliche Ehepartner oder biologische/gesetzlich adoptiertes minderjähriges Kind des TEP-Inhabers sein.
- Dokumentation: Für Anträge auf Angehörigen-Genehmigungen sind in der Regel erforderlich:
- Nachweis der Beziehung (Eheurkunde, Geburtsurkunden).
- Kopien der Pässe der Angehörigen.
- Passfotos im Passformat.
- Kopie des gültigen TEP des TEP-Inhabers.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des TEP-Inhabers zur Unterstützung der Angehörigen.
- Medizinische Berichte und polizeiliche Führungszeugnisse für Angehörige (abhängig vom Alter und Aufenthaltsdauer).
Antragsverfahren
Anträge für Angehörige werden in der Regel gleichzeitig mit oder nach dem Hauptantrag für das TEP eingereicht. Das Verfahren umfasst die Vorlage der erforderlichen Dokumente beim Department of Immigration and Citizenship Services. Angehörigen-Genehmigungen sind in der Regel an die Gültigkeit der Haupt-Tep-Genehmigung gebunden.
Einwanderungsvorschriften und Compliance-Pflichten
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben erhebliche Pflichten, um die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze Malawis sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers
- Sponsoring: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Sponsoring der TEP-Anwendung und stellt sicher, dass der ausländische Mitarbeiter legal zum Arbeiten berechtigt ist.
- Verifizierung: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der ausländische Staatsangehörige eine gültige Arbeitserlaubnis besitzt, bevor er die Beschäftigung beginnt.
- Berichtswesen: Arbeitgeber müssen die Einwanderungsbehörden informieren, wenn die Beschäftigung des ausländischen Mitarbeiters beendet wird oder sich sein Status ändert.
- Einhaltung der Bedingungen: Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter in der im Antrag genannten Position und unter den im TEP festgelegten Bedingungen beschäftigt ist.
- Aufzeichnung: Führung von Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus des ausländischen Mitarbeiters.
Pflichten des Arbeitnehmers
- Gültige Erlaubnis: Der ausländische Mitarbeiter muss sicherstellen, dass er eine gültige TEP und alle erforderlichen Einreisevisa besitzt.
- Befolgung der Bedingungen: Nur für den sponsernden Arbeitgeber und in der im TEP festgelegten Rolle arbeiten.
- Einhaltung der Gesetze: Alle malawischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Rechtzeitige Erneuerung: Vor Ablauf der TEP eine Erneuerung beantragen, wenn er die Arbeit in Malawi fortsetzen möchte.
- Ausreise: Malawi bei Ablauf oder Auflösung der TEP verlassen, sofern keine andere gültige Erlaubnis oder Status vorliegt.
Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen, Bußgeldern, Abschiebung des ausländischen Mitarbeiters oder rechtlichen Schritten gegen den Arbeitgeber führen. Die strikte Einhaltung der Vorschriften ist für beide Parteien unerlässlich.
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