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Personalkostenrechner in Malawi

Arbeitskostenrechner für Malawi

Einstellung in Malawi? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Malawi

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Malawi-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Malawi

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgeber-Steuerbeiträge

Steuerart Rate Basis
Pay-As-You-Earn (PAYE) Progressiv (0% - 35%) Steuerpflichtiges Einkommen des Mitarbeiters
National Pension Scheme (NPS) 10% (Mindestwert) Pensionsberechtigte Bezüge des Mitarbeiters
Fringe Benefit Tax (FBT) 30% Gesamt steuerpflichtiger Wert der Fringe Benefits
Skills Development Levy (SDL) 1% Insgesamt grundlegende Jahresvergütungen

Meldungen & Compliance

  • PAYE- und Pensionsbeiträge: Bis zum 14. Tag des Monats nach dem Gehaltszahlungsmonat abführen.
  • Fringe Benefit Tax: In vierteljährlichen Raten zahlen, spätestens 14 Tage nach Ende jedes Quartals.
  • TEVET-Beitrag (Skills Development Levy) und Arbeitgeber-Datenformular: Bis zum 1. April fällig.

In Malawi werden Mitarbeitereinkommensteuerabzüge, bekannt als Pay As You Earn (PAYE), auf Grundlage eines progressiven Steuersystems berechnet und umfassen verschiedene gesetzliche Abgaben.

PAYE-Berechnung

Ab dem 1. Januar 2026 wird PAYE mit dem folgenden gestuften System berechnet:

  • 0%: auf die ersten MWK 170.000 monatliches Einkommen
  • 30%: auf Einkommen zwischen MWK 170.001 und MWK 1.570.000
  • 35%: auf Einkommen zwischen MWK 1.570.001 und MWK 10.000.000
  • 40%: auf jegliches Einkommen, das MWK 10.000.000 übersteigt

Beispiel: Ein Mitarbeiter, der monatlich MWK 3.000.000 verdient, würde seine PAYE wie folgt berechnet: (170.000 * 0%) + (1.400.000 * 0.30) + (1.430.000 * 0.35) = MWK 1.029.500.

Weitere Abzüge

  • National Pension Scheme (NPS): Mitarbeiter tragen mindestens 5 % ihres rentenfähigen Einkommens bei. Arbeitgeber leisten mindestens 10 %, bis zu einem maximal absetzbaren Beitrag von 15 %. Diese Beiträge sind für den Arbeitgeber steuerlich absetzbar, nicht jedoch für den Mitarbeiter. Bei Renteneintritt sind Leistungen, entweder als Pauschalbetrag oder Rente, steuerfrei.

Fringe Benefits Tax (FBT)

Arbeitgeber, ausgenommen staatliche Stellen, die Fringe Benefits gewähren, unterliegen einer FBT von 30 % auf den steuerpflichtigen Wert des Benefits. Die FBT wird vierteljährlich innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Quartals gezahlt. Einige Beispiele sind:

  • Wohnen: Steuerpflichtiger Wert ist entweder 9 % (unmöbliert) oder 12 % (möbliert) des Gehalts des Mitarbeiters. Dieser Wert kann um 50 % reduziert werden.
  • Kraftfahrzeuge: Steuerpflichtiger Wert beträgt 15 % der ursprünglichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs pro Jahr.
  • Schulkosten: Wenn direkt vom Arbeitgeber bezahlt, beträgt der steuerpflichtige Wert 50 % der Kosten.

Verpflichtungen des Arbeitgebers

Arbeitgeber, die PAYE abziehen, müssen diese bis zum 14. des folgenden Monats an die Malawi Revenue Authority (MRA) abführen. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter, die mehr als MWK 170.000 monatlich (MWK 2.040.000 jährlich) verdienen, innerhalb von 21 Tagen nach Einstellung bei der MRA registrieren. Änderungen im Mitarbeiterstatus (z.B. Kündigung) sind innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Allgemeine Informationen zu Steuern in Malawi

  • Es gibt keine persönlichen Einkommensteuervergünstigungen oder -gutschriften in Malawi.
  • Expatriates werden auf in Malawi erzielte Einkünfte besteuert, unabhängig vom Zahlungsort, können jedoch gemäß Doppelbesteuerungsabkommen befreit werden, wenn sie weniger als 183 Tage im Land bleiben und offshore bezahlt werden.
  • Nicht-ansässige Arbeitgeber müssen einen lokalen Vertreter für Steuerzwecke im Zusammenhang mit PAYE benennen.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 17. Februar 2026 und könnten sich ändern. Es ist ratsam, einen Steuerfachmann für spezifische Situationen zu konsultieren.

Martijn
Daan
Harvey

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