Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Malawi
In Malawi erkennen die Arbeitsgesetze verschiedene Gründe an, auf deren Grundlage ein Arbeitgeber den Vertrag eines Arbeitnehmers rechtmäßig kündigen kann. Dazu gehören betriebliche Anforderungen wie wirtschaftliche Umstände, Umstrukturierungen oder technologische Veränderungen, die den Bedarf des Arbeitgebers an bestimmten Arbeitnehmern verringern. Arbeitsunfähigkeit aufgrund längerer Krankheit oder Verletzung, schlechte Leistung und Fehlverhalten wie Ungehorsam, Unehrlichkeit oder Diebstahl, grobe Fahrlässigkeit, Trunkenheit am Arbeitsplatz sowie Belästigung oder Gewalt am Arbeitsplatz sind ebenfalls anerkannte Gründe für eine Kündigung.
Das Arbeitsgesetz in Malawi schreibt vor, dass bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags eine schriftliche Kündigung erfolgen muss, außer in Fällen der fristlosen Kündigung wegen groben Fehlverhaltens. Die erforderliche Kündigungsfrist hängt davon ab, wie häufig der Arbeitnehmer bezahlt wird:
Arbeitgeber können sich dafür entscheiden, dem Arbeitnehmer seinen Lohn und seine Leistungen für die Kündigungsfrist zu zahlen, anstatt eine Kündigung auszusprechen.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie mindestens ein Jahr gearbeitet haben und der Arbeitgeber den Vertrag aufgrund betrieblicher Anforderungen (Entlassung) kündigt oder wenn die Kündigung als ungerecht angesehen wird. Die Abfindung wird basierend auf der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers berechnet.
Arbeitgeber müssen faire Verfahren einhalten, bevor sie einen Arbeitnehmer entlassen. Dazu gehört, eine klare Erklärung der Kündigungsgründe zu geben, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sich zu verteidigen, und das Recht auf Berufung zu gewähren. In Fällen von grobem Fehlverhalten kann ein Arbeitgeber den Vertrag eines Arbeitnehmers ohne Kündigungsfrist oder Abfindung kündigen.
Malawis rechtlicher Rahmen bietet einen robusten Schutz vor Diskriminierung. Wichtige Gesetze umfassen die Verfassung der Republik Malawi (1994), die Diskriminierung aus verschiedenen Gründen weitgehend verbietet und speziell die Gleichstellung der Frauen anspricht. Das Gesetz zur Gleichstellung der Geschlechter (2013) konzentriert sich auf die Beseitigung geschlechtsspezifischer Diskriminierung, sexueller Belästigung und schädlicher kultureller Praktiken. Das Arbeitsgesetz (2000) verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Antidiskriminierungsgesetze in Malawi schützen Einzelpersonen vor Diskriminierung aufgrund der folgenden Merkmale:
Wenn eine Person in Malawi Diskriminierung erfährt, stehen ihr mehrere rechtliche Optionen zur Verfügung. Dazu gehören betriebliche Beschwerdeverfahren, das nächstgelegene Arbeitsamt, die Malawische Menschenrechtskommission (MHRC) und die Gerichte. Die MHRC ist ein verfassungsmäßiges Gremium mit dem Mandat, Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Diskriminierung, zu untersuchen und zu beheben.
Arbeitgeber in Malawi haben die rechtliche Verpflichtung, Diskriminierung zu verhindern. Sie müssen proaktive Schritte unternehmen, um ein Arbeitsumfeld frei von Diskriminierung und Belästigung zu schaffen, einschließlich der Entwicklung und Umsetzung klarer Antidiskriminierungsrichtlinien. Arbeitgeber sind auch verpflichtet, Schulungen zu Antidiskriminierungsgesetzen und Arbeitsplatzrichtlinien anzubieten, faire Einstellungs- und Beförderungspraktiken umzusetzen, Beschwerden umgehend und fair zu behandeln und Aufzeichnungen über Einstellung, Arbeitsbedingungen und Schulungen zu führen.
In Malawi beträgt die Standardarbeitswoche 48 Stunden. Das Gesetz legt spezifische tägliche Stundenlimits fest, mit maximal 12 Stunden pro Tag für eine Fünftagewoche und maximal 8 Stunden pro Tag für eine Sechstagewoche. Arbeitgeber können Überstunden verlangen, müssen die Arbeitnehmer jedoch zu einem im Arbeitsgesetz festgelegten Zuschlagssatz entschädigen. Überstunden unterliegen in der Regel der Zustimmung des Arbeitnehmers.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens eine ununterbrochene Stunde Ruhe nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden. Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 24 aufeinanderfolgende Stunden Ruhe in jedem Siebentagezeitraum, der normalerweise auf einen Sonntag fällt. Malawi erkennt mehrere Feiertage an, an denen Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Ruhe haben.
Obwohl Malawi keine umfassenden Gesetze hat, die sich speziell auf Ergonomie konzentrieren, legen das Arbeitsgesetz und das Gesetz über Arbeitssicherheit, Gesundheit und Wohlfahrt von 1997 allgemeine Verpflichtungen für Arbeitgeber fest. Arbeitgeber sind verpflichtet, ein sicheres Arbeitsumfeld bereitzustellen und Risiken für die Gesundheit der Arbeitnehmer zu minimieren. Dies könnte Maßnahmen zur Reduzierung körperlicher Belastungen und zur Verhinderung von Verletzungen umfassen. Arbeitgeber sollten Risikobewertungen durchführen, um potenzielle ergonomische Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken ergreifen. Sie sollten auch Schulungen für Arbeitnehmer zu sicheren Arbeitspraktiken anbieten, einschließlich richtiger Körperhaltung, Hebetechniken und Erkennung von Anzeichen von Belastung oder Unbehagen.
In Malawi wird das Wohlbefinden der Mitarbeiter durch einen Rahmen von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften priorisiert.
Das Occupational Safety, Health and Welfare Act (OSHWA) von 1997 beschreibt die Pflichten der Arbeitgeber, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Pflichten umfassen:
Arbeitnehmer haben auch entsprechende Rechte gemäß OSHWA. Diese umfassen:
Das Arbeitsministerium setzt OSHWA durch seine Abteilung für Arbeitssicherheit, Gesundheit und Wohlfahrt (DOSHW) durch. DOSHW führt folgende Funktionen aus:
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