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MalawiSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Malawi

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Malawi haben Arbeitgeber verschiedene Steuerpflichten, darunter PAYE, Quellensteuer, Steuer auf geldwerte Vorteile und Vorauszahlungssteuer, mit spezifischen Fristen und Sätzen.

Arbeitgebersteuern in Malawi

Ab dem 5. Februar 2025 gelten in Malawi die folgenden Steuerpflichten für Arbeitgeber:

Pay As You Earn (PAYE)

  • Dies ist eine Methode zur direkten Einkommenssteuerabzug von den Gehältern der Mitarbeiter.
  • Arbeitgeber ziehen PAYE bei Zahlungen (wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich) ab.
  • PAYE ist am 14. des Folgemonats fällig.
PAYE-Steuersätze (gültig ab dem 19. April 2024):
  • Monatlich:

    • 0% auf die ersten MWK 150.000
    • 25% auf die nächsten MWK 350.000
    • 30% auf die nächsten MWK 2.050.000
    • 35% auf Einkommen über MWK 2.550.000
  • Jährlich:

    • 0% auf die ersten MWK 1.800.000
    • 25% auf die nächsten MWK 4.200.000
    • 30% auf die nächsten MWK 24.600.000
    • 35% auf Einkommen über MWK 30.600.000

Quellensteuer

  • Steuer, die auf bestimmte Zahlungen an Einwohner und Nicht-Einwohner erhoben wird.
  • Fällig am 14. des Folgemonats.

Steuer auf geldwerte Vorteile (FBT)

  • Erhoben auf Sachleistungen, die Mitarbeitern gewährt werden.
  • Besteuert zu einem Pauschalsatz von 30% auf den Wert der Vorteile.
  • 15% auf die ursprünglichen Kosten für Kraftfahrzeuge.
  • In vierteljährlichen Raten zu zahlen, fällig 14 Tage nach jedem Quartal.

Vorauszahlungssteuer

  • Gilt für Unternehmen und Einzelpersonen mit Geschäfts- oder Investitionseinkünften.
  • In vierteljährlichen Raten zu zahlen, wobei 90% der geschätzten Jahressteuer bis zum Ende des vierten Quartals fällig sind.
  • Fällig innerhalb von 30 Tagen nach Quartalsende.

Weitere Verpflichtungen

  • TEVET-Abgabe: Jährlich bis zum 1. April zu zahlen. Für verspätete Zahlungen fällt eine Strafe von 20% an.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber leisten einen Mindestbeitrag von 10% des Gehalts des Arbeitnehmers.

Diese Informationen sind aktuell bis zum 5. Februar 2025 und könnten Änderungen unterliegen. Überprüfen Sie stets die neuesten Vorschriften und Sätze bei offiziellen Quellen oder einem qualifizierten Steuerberater, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Malawi werden Mitarbeitertabzüge, bekannt als Pay As You Earn (PAYE), basierend auf einem progressiven Steuersystem berechnet und beinhalten verschiedene gesetzliche Abzüge.

PAYE-Berechnung

Ab dem 19. April 2024 wird PAYE nach folgendem gestaffelten System berechnet:

  • 0%: auf die ersten MWK 150.000 des monatlichen Einkommens
  • 25%: auf die nächsten MWK 350.000
  • 30%: auf die nächsten MWK 2.050.000
  • 35%: auf jedes Einkommen über MWK 2.550.000

Beispiel: Ein Angestellter mit einem monatlichen Einkommen von MWK 3.000.000 hätte sein PAYE wie folgt berechnet: (150.000 * 0%) + (350.000 * 0,25) + (2.050.000 * 0,30) + (450.000 * 0,35) = MWK 860.000.

Andere Abzüge

  • Nationales Pensionssystem (NPS): Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von mindestens 5% ihres pensionsfähigen Einkommens. Arbeitgeber leisten einen Beitrag von mindestens 10%, bis zu einem maximal absetzbaren Beitrag von 15%. Diese Beiträge sind für den Arbeitgeber steuerlich abzugsfähig, jedoch nicht für den Arbeitnehmer. Bei Pensionierung sind erhaltene Leistungen, ob als Pauschalbetrag oder Rente, steuerfrei.

Steuer auf Sachleistungen (FBT)

Arbeitgeber, mit Ausnahme von Regierungsstellen, die Sachleistungen bieten, unterliegen einer FBT von 30% auf den steuerpflichtigen Wert der Leistung. Die FBT wird vierteljährlich innerhalb von 14 Tagen nach Quartalsende gezahlt. Einige Beispiele sind:

  • Wohnen: Der steuerpflichtige Wert beträgt entweder 9% (unmöbliert) oder 12% (möbliert) des Gehalts des Arbeitnehmers. Dieser Wert kann um 50% reduziert werden.
  • Kraftfahrzeuge: Der steuerpflichtige Wert beträgt 15% der ursprünglichen Kosten des Fahrzeugs pro Jahr.
  • Schulgebühren: Wenn direkt vom Arbeitgeber bezahlt, beträgt der steuerpflichtige Wert 50% der Kosten.

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber, die PAYE abziehen, müssen es bis zum 14. des Folgemonats an die Malawi Revenue Authority (MRA) überweisen. Arbeitgeber müssen Mitarbeiter, die über MWK 150.000 monatlich (MWK 1.800.000 jährlich) verdienen, innerhalb von 21 Tagen nach Einstellung bei der MRA registrieren. Änderungen des Mitarbeiterstatus (z.B. Kündigung) müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden.

Allgemeine Informationen zu Steuern in Malawi

  • In Malawi gibt es keine persönlichen Einkommenssteuerrabatte oder -gutschriften.
  • Ausländer werden auf einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Malawi unabhängig vom Zahlungsort besteuert, können jedoch unter Doppelbesteuerungsabkommen befreit sein, wenn sie weniger als 183 Tage bleiben und ihre Bezüge im Ausland erhalten.
  • Nichtansässige Arbeitgeber müssen einen örtlichen Bevollmächtigten für PAYE-Zwecke benennen.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können sich ändern. Es wird empfohlen, sich für spezifische Situationen mit einem Steuerfachmann zu beraten.

Mehrwertsteuer

In Malawi ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.

MwSt.-Sätze und Kategorien

  • Standardrate: 16,5% gelten für die meisten Waren und Dienstleistungen. Ab dem 23. Februar 2024 unterliegen elektrische Motorräder der Standard-MwSt. von 16,5%, sind jedoch von Importzoll und Einfuhrverbrauchsteuer befreit.
  • Nullsatz-Lieferungen (0%): Die MwSt. wird mit 0% berechnet, aber registrierte Unternehmen können die Vorsteuer geltend machen. Beispiele umfassen:
    • Schulhefte
    • Düngemittel
    • Kraftfahrzeuge für den Gütertransport
    • Salz
    • Waschseife
    • Kondome
    • und andere.
  • Steuerbefreite Lieferungen: Es wird keine MwSt. erhoben, und Unternehmen können die Vorsteuer nicht geltend machen. Beispiele umfassen:
    • Bank- und Lebensversicherungsdienstleistungen
    • Münzen
    • Lebende Tiere und tierische Produkte
    • Postdienste
    • Bildungsdienstleistungen
    • Medizinische Dienstleistungen und Ausrüstung
    • und andere.

Bestimmte Waren, wie Stoffe und Zubehör für Schuluniformen, sind zollfrei. Klarbier aus Mais und Sorghum fällt jetzt unter neue Zolltarifnummern und unterliegt 25% Importzoll, 20% Einfuhrverbrauchsteuer und 16,5% Einfuhr-MwSt. Erdölprodukte, Wellblech und Säcke haben erhöhte Importzölle erfahren. Flugzeuge mit einem Gewicht zwischen 2.000 kg und 15.000 kg unterliegen jetzt 5% Importzoll, 10% Einfuhrverbrauchsteuer und 16,5% Einfuhr-MwSt.

MwSt.-Registrierung

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über MK25 Millionen müssen sich für die MwSt. registrieren lassen. Eine freiwillige Registrierung ist möglich für Unternehmen unterhalb dieser Schwelle, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie das Führen ordnungsgemäßer Geschäftsbücher und das Vorhandensein eines festen Geschäftssitzes. Anträge sollten innerhalb von 30 Tagen nach Erreichen der Berechtigung eingereicht werden. Registrierte Unternehmen müssen ihr MwSt.-Registrierungszertifikat gut sichtbar ausstellen. Unternehmen, die Einzelhandelsverkäufe von MK12.000.000,00 oder weniger (einschließlich MwSt.) tätigen, sind verpflichtet, sich für die Umsatzsteuer von 2% des Umsatzes zu registrieren.

MwSt.-Einreichung und Zahlung

Registrierte Unternehmen müssen monatliche MwSt.-Rückmeldungen bis zum 25. des Folgemonats einreichen, zusammen mit eventuell fälligen Zahlungen. Dies schließt die MwSt. auf importierte Dienstleistungen ein, die der Importeur verbuchen und abführen muss. Bei verspäteter Einreichung oder Zahlung fällt eine Säumnisgebühr an. Ab März 2024 wird Malawi ein obligatorisches MwSt.-E-Rechnungssystem einführen, das bestehende fiskalische Geräte ersetzt, weitere Details dazu werden in Kürze erwartet.

Allgemeine Informationen zur MwSt. in Malawi

  • "Mehrwert" bezieht sich auf die Differenz zwischen dem Verkaufsoutput eines Unternehmens und den Kosten der Eingangsleistungen. Die MwSt. wird auf diesen Mehrwert erhoben.
  • Registrierte Unternehmen agieren als Inkassoagenten für die Malawi Revenue Authority (MRA).
  • Für alle steuerpflichtigen Lieferungen müssen MwSt.-Rechnungen ausgestellt werden, die spezifische Details enthalten, wie z. B. Lieferanten- und Kundeninformationen, eine Beschreibung der Waren/Dienstleistungen und den MwSt.-Betrag.

Diese Informationen sind aktuell vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Sie sollten einen Steuerberater für die neuesten Vorschriften konsultieren.

Steuervergünstigungen

Malawi bietet eine Reihe von Steueranreizen, um Investitionen anzuziehen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Diese Anreize richten sich an verschiedene Sektoren und Aktivitäten, einschließlich allgemeiner Geschäftsbetriebe, spezifischer Branchen und Exporte. Mit Stand vom 5. Februar 2025 gelten die folgenden Anreize, doch ist es wichtig, die neuesten offiziellen Quellen zu konsultieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, da sich die Richtlinien ändern können.

Allgemeine Steueranreize

  • Verlustvortrag: Unternehmen können Verluste bis zu sechs Jahre vortragen, um sie mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen und ihre Steuerbelastung in gewinnstarken Zeiten zu senken.
  • Investitionsabschreibungen: Diese Abschreibungen, einschließlich anfänglicher und jährlicher Abschreibungen, kompensieren die Abschreibung von Geschäftsvermögen und verringern das zu versteuernde Einkommen. Spezifische Sätze variieren je nach Art des Vermögens. Für den Agrarsektor existieren spezielle Abschreibungen für Personalunterkünfte.
  • Internationale Transportvergütung: Eine zusätzliche Vergütung von 25% der internationalen Transportkosten steht für nicht-traditionelle Exporte zur Verfügung.

Branchenspezifische Anreize

  • Prioritätsindustrien: Benannte Prioritätsindustrien, einschließlich der Agroverarbeitung, Energieerzeugung und -verteilung sowie Mega-Farmen, sind berechtigt, Anreize wie Steuerbefreiungen (möglicherweise bis zu 10 Jahre) und zollfreie Einfuhr von Maschinen und Baumaterialien zu erhalten. Diese Benennungen können sich ändern und unterliegen einer Sunset-Klausel. Unternehmen, die in Prioritätsindustrien tätig sind, müssen mindestens 30% lokale Mitarbeiter in Führungspositionen beschäftigen.
  • Weitere branchenspezifische Anreize: Verschiedene Anreize existieren für weitere Sektoren, einschließlich Tourismus, Bergbau, Gartenbau, Informationstechnologie und Telekommunikation. Dazu gehören zollfreie Einfuhr von qualifizierenden Investitionsgütern und, für die Fertigung, zollfreie Einfuhr von Rohstoffen. Die Mehrwertsteuer kann zum Standardsatz (derzeit 16,5%) zurückgefordert werden, und bestimmte Güter können mehrwertsteuerbefreit oder nullbesteuert sein. Ein Industrierebatesystem gewährt zollfreie Einfuhr von Rohstoffen für qualifizierende Industrien.

Zusätzliche Anreize und Befreiungen

  • Kapitalertragssteuerbefreiungen: Befreiungen von der Kapitalertragssteuer gelten für Übertragungen zwischen Ehepartnern, Übertragungen an Trusts, Veräußerungen eines Hauptwohnsitzes, Anteile an der Malawi-Börse, die länger als ein Jahr gehalten wurden, und Veräußerungen von persönlichen Vermögenswerten.
  • Weitere Befreiungen: Abfindungszahlungen bis zu 50.000 K (aufgrund von Redundanz oder Entlassung) und Zinserträge bis zu 10.000 K für Einzelpersonen sind von der Einkommensteuer befreit.

Exportanreize

  • Registrierte Exporteure haben Anspruch auf einen Einkommensteuerzuschuss von 25% auf das zu versteuernde Einkommen aus Exportverkäufen.

Zoll- und Verbrauchsteueranreize

  • Allgemeine und spezifische Zoll- und Verbrauchsteueranreize existieren, von Zollbefreiungen auf Maschinen für verschiedene Sektoren bis zu spezifischen Anreizen für zugelassene Betreiber in bestimmten Sektoren unter vereinbarten Bedingungen.

Antragsverfahren

Die spezifischen Antragsverfahren für jeden Anreiz variieren. Es wird empfohlen, die Malawi Revenue Authority (MRA) oder das Malawi Investment and Trade Centre (MITC) für detaillierte Anleitungen und Anforderungskriterien zu kontaktieren.

Steuersätze (Steuerjahr 2024/2025)

  • Ansässige: Progressive Sätze von 0% bis 35%, wobei spezifische Schwellenwerte gelten.
  • Nichtansässige: Einheitlicher Satz von 15%.

Steuer auf Nebenleistungen (FBT)

Arbeitgeber (ausgenommen die Regierung), die ihren Mitarbeitern Nebenleistungen bieten, unterliegen einer FBT zum einheitlichen Satz von 30% auf den gesamten steuerpflichtigen Wert der Leistungen.

Diese Übersicht bietet eine Zusammenfassung der Steueranreize in Malawi mit Stand vom 5. Februar 2025. Es ist wesentlich, sich mit den zuständigen Behörden über die neuesten Details, spezifische Anforderungen und Antragsverfahren für jeden Anreiz zu informieren. Bestimmungen und Richtlinien können sich ändern, und sich informiert zu halten, ist entscheidend, um die Vorteile dieser Anreize maximal zu nutzen.

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