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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Luxemburg

Arbeitsgenehmigungen und Visaanforderungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeiter in Luxemburg sponsern.

Luxemburg work-permits-and-visas overview

Navigieren durch den Einwanderungsprozess für ausländische Arbeitnehmer in Luxemburg beinhaltet das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Arten von Genehmigungen und der spezifischen Anforderungen für jede. Der Arbeitgeber spielt in der Regel eine entscheidende Rolle bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis, indem er nachweist, dass die Position nicht von einem lokalen oder EU/EEA/Schweizer Einwohner besetzt werden kann.

Häufige Visa- und Arbeitserlaubnistypen für ausländische Arbeitnehmer in Luxemburg

Luxemburg bietet mehrere Wege für Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, legal zu arbeiten, hauptsächlich basierend auf der Art der Beschäftigung und den Qualifikationen der Person. Die gängigsten Typen umfassen Genehmigungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer und allgemeine Arbeitserlaubnisse.

  • Hochqualifizierter Arbeitnehmer (EU Blue Card): Diese Genehmigung ist für hochqualifizierte Personen gedacht, die einen Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen und ein Jobangebot mit einem Gehalt über einer von luxemburgischem Recht festgelegten Schwelle haben. Sie erleichtert den Eintritt und Aufenthalt zum Zwecke hochqualifizierter Beschäftigung.
  • Arbeitnehmer mit Gehaltsvertrag: Dies ist die Standardarbeitserlaubnis für Personen, die ein Jobangebot haben, aber möglicherweise nicht die spezifischen Kriterien für die EU Blue Card erfüllen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle notwendig ist und nicht von einem Kandidaten vom lokalen oder EU/EEA/Schweizer Arbeitsmarkt besetzt werden kann.
  • Intra-Unternehmens-Transfer (ICT) Permit: Für Manager, Spezialisten oder Trainee-Mitarbeiter, die innerhalb eines multinationalen Unternehmens an eine Niederlassung in Luxemburg versetzt werden.
  • Forscherpermit: Für Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, die nach Luxemburg kommen, um Forschung zu betreiben.
Permit-Typ Hauptkriterien für die Berechtigung Typischer Zweck
EU Blue Card Hochschulabschluss + Hochlohn-Arbeitsangebot Hochqualifizierte Beschäftigung
Arbeitnehmer mit Gehaltsvertrag Jobangebot + Nachweis des Arbeitsmarktes durch den Arbeitgeber Allgemeine Beschäftigung
ICT Permit Intra-Unternehmens-Transfer (Manager, Spezialist, Trainee) Arbeit innerhalb einer multinationalen Gruppe
Forscherpermit Vereinbarung mit einer Forschungseinrichtung Forschung betreiben

Anforderungen für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Luxemburg

Der Antragsprozess für eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg wird hauptsächlich vom Arbeitgeber eingeleitet. Der Arbeitgeber muss zunächst die Genehmigung zur Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen beim Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozialwirtschaft einholen. Nach Erteilung dieser Genehmigung kann der ausländische Staatsangehörige ein Langzeitvisum (Typ D) bei der luxemburgischen Botschaft oder Konsulat in seinem Heimatland beantragen.

Schritte für eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum in Luxemburg:

  1. Arbeitgeber beantragt Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Ministerium für Arbeit ein und gibt Details zum Unternehmen, zur Stellenbeschreibung, zum vorgeschlagenen Gehalt und zur Begründung für die Einstellung eines Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörigen an. Nachweise über Versuche, lokal oder innerhalb der EU/EEA/Schweiz zu rekrutieren, sind oft erforderlich.
  2. Ministerium prüft Antrag: Das Ministerium bewertet den Antrag anhand der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und der spezifischen Anforderungen der Stelle.
  3. Genehmigung erteilt: Bei Genehmigung stellt das Ministerium eine Arbeitserlaubnis aus.
  4. Individuum beantragt Langzeitvisum: Der ausländische Staatsangehörige beantragt bei der entsprechenden luxemburgischen diplomatischen Vertretung ein Typ-D-Visum und legt die Arbeitserlaubnis sowie weitere erforderliche Dokumente vor (Reisepass, Nachweis der Unterkunft, polizeiliches Führungszeugnis, medizinisches Attest usw.).
  5. Visum ausgestellt: Nach Genehmigung wird das Typ-D-Visum ausgestellt.
  6. Einreise nach Luxemburg: Die Person tritt mit dem Typ-D-Visum in Luxemburg ein.
  7. Ankunft melden: Innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft muss die Person ihre Ankunft bei der lokalen kommunalen Verwaltung (Gemeinde) melden.
  8. Medizinische Untersuchung: Eine medizinische Untersuchung ist kurz nach der Ankunft erforderlich.
  9. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Die Person beantragt bei der Direktion für Immigration des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und europäische Angelegenheiten eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer (oder die entsprechende Kategorie wie EU Blue Card).
  10. Aufenthaltserlaubnis erteilt: Nach Genehmigung wird die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, die den legalen Aufenthalt und die Arbeit in Luxemburg ermöglicht.

Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel einen gültigen Reisepass, die Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit, das Typ-D-Visum, Nachweis der Unterkunft in Luxemburg, polizeiliche Führungszeugnisse, medizinische Atteste, Nachweise der Qualifikationen (Diplome, Berufserfahrung) und den Arbeitsvertrag.

Sponsoring: Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er muss die Legitimität des Jobangebots und die Notwendigkeit der Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen nachweisen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren: Die Bearbeitungszeiten können je nach Art der Genehmigung und Antragsvolumen erheblich variieren. Die initiale Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit kann mehrere Wochen bis zu einigen Monaten dauern. Der Visumantragsprozess benötigt ebenfalls Zeit, in der Regel mehrere Wochen. Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach Ankunft benötigt zusätzliche Bearbeitungszeit. Insgesamt kann der gesamte Prozess vom ersten Antrag bis zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis mehrere Monate in Anspruch nehmen. Für Visaanträge, Aufenthaltserlaubnisse und möglicherweise für die initiale Arbeitserlaubnis fallen Gebühren an. Die genauen Gebühren sind Änderungen unterworfen und sollten bei den zuständigen Behörden oder diplomatischen Vertretungen bestätigt werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung in Luxemburg

Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, die legal in Luxemburg gelebt und gearbeitet haben, können nach einem kontinuierlichen Zeitraum eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragen.

  • Langzeitaufenthaltsstatus: Im Allgemeinen können Personen nach fünf Jahren ununterbrochener legaler Aufenthalt in Luxemburg einen Antrag auf Langzeitaufenthaltsstatus stellen. Dieser Status gewährt Rechte ähnlich denen der EU-Bürger hinsichtlich Aufenthalt und Arbeit in Luxemburg. Antragsteller müssen stabile und regelmäßige finanzielle Ressourcen, Krankenversicherung nachweisen und oft eine Integration, einschließlich Kenntnis einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) und Staatsbürgerkunde, zeigen.
  • Luxemburgische Staatsbürgerschaft: Wege zur Staatsbürgerschaft umfassen Einbürgerung, die in der Regel mindestens fünf Jahre legalen Aufenthalt unmittelbar vor dem Antrag erfordert, das Bestehen von Sprachtests (Luxemburgisch) und Staatsbürgerkunde. Spezifische Anforderungen und Ausnahmen können gelten.

Optionen für Visum für Angehörige in Luxemburg

Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg können in der Regel einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, um ihre engsten Familienmitglieder zum Leben nach Luxemburg zu holen. Berechtigte Familienmitglieder sind in der Regel:

  • Ehepartner oder eingetragener Partner
  • Minderjährige Kinder (unter 18)

Voraussetzungen für Familienzusammenführung: Der Hauptgenehmigungsinhaber muss nachweisen:

  • Ausreichende und stabile finanzielle Ressourcen zur Unterstützung der Familie ohne soziale Unterstützung.
  • Geeignete Unterkunft in Luxemburg für die Familie.
  • Krankenversicherung, die die Familienmitglieder abdeckt.
  • Nachweis der familiären Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).

Das Antragsverfahren umfasst die Beantragung eines Langzeitvisums (Typ D) für die Familienmitglieder bei der luxemburgischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland, gefolgt von der Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen nach Ankunft in Luxemburg.

Visum-Compliance-Verpflichtungen in Luxemburg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg erfordert eine kontinuierliche Compliance sowohl seitens des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers.

Verpflichtungen des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer die korrekte und gültige Arbeitserlaubnis sowie Aufenthaltserlaubnis für die Dauer seiner Beschäftigung besitzt.
  • Einhaltung der in der Arbeitserlaubnis festgelegten Bedingungen (z.B. Berufsbezeichnung, Gehalt, Arbeitszeiten).
  • Benachrichtigung der zuständigen Behörden (Ministerium für Arbeit, Direktion für Immigration) über Änderungen im Arbeitsvertrag, in der Stellenbeschreibung, im Gehalt oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Führung genauer Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus des Mitarbeiters.
  • Einhaltung aller luxemburgischen Arbeitsgesetze, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsbeiträge.

Verpflichtungen des Arbeitnehmers:

  • Besitz eines gültigen Reisepasses, Visums (falls erforderlich) und Aufenthaltserlaubnis zu jeder Zeit.
  • Einhaltung der Bedingungen seiner Aufenthaltserlaubnis (z.B. nur für den sponsorenden Arbeitgeber in der angegebenen Rolle arbeiten).
  • Meldung an die lokale kommunale Verwaltung (Gemeinde) bei Adressänderungen.
  • Durchführung der erforderlichen medizinischen Checks.
  • Keine Arbeit außerhalb des Geltungsbereichs ihrer Erlaubnis ohne die notwendige Genehmigung aufnehmen.
  • Beginn der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen für sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Entzug der Genehmigungen und potenzieller Abschiebung. Es ist entscheidend, dass beide Parteien über ihre Verantwortlichkeiten und Änderungen in den Einwanderungsbestimmungen informiert bleiben.

Rivermate kann bei Visa-Unterstützung in Luxemburg für Ihre Mitarbeiter helfen

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