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Arbeitserlaubnisse und Visa in Luxemburg

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Luxemburg sponsern.

Luxemburg work-permits-and-visas overview

Navigieren durch den Einwanderungsprozess für ausländische Arbeitskräfte in Luxemburg beinhaltet das Verständnis der verschiedenen verfügbaren Aufenthaltstitel und der spezifischen Anforderungen für jeden. Der Arbeitgeber spielt in der Regel eine entscheidende Rolle bei der Förderung des Antrags auf Arbeitserlaubnis, indem er nachweist, dass die Stelle nicht von einem lokalen oder EU/EEA/Schweizer Einwohner besetzt werden kann.

Häufige Visa- und Arbeitserlaubnistypen für ausländische Arbeitskräfte in Luxemburg

Luxemburg bietet mehrere Wege für Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, legal zu arbeiten, die hauptsächlich auf der Art der Beschäftigung und den Qualifikationen des Einzelnen basieren. Zu den häufigsten Typen gehören Genehmigungen für hochqualifizierte Arbeitnehmer und allgemeine Arbeitserlaubnisse.

  • Hochqualifizierter Arbeitnehmer (EU Blue Card): Diese Erlaubnis ist für hochqualifizierte Personen konzipiert, die einen Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation besitzen und ein Jobangebot mit einem Gehalt oberhalb eines von luxemburgischem Recht festgelegten Schwellenwerts haben. Sie erleichtert den Eintritt und die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck hochqualifizierter Beschäftigung.
  • Arbeitnehmer mit Gehaltsanspruch: Dies ist die Standardarbeitserlaubnis für Personen, die ein Jobangebot haben, aber möglicherweise nicht die spezifischen Voraussetzungen für die EU Blue Card erfüllen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Stelle notwendig ist und nicht durch einen Kandidaten vom lokalen oder EU/EEA/Schweizer Arbeitsmarkt besetzt werden kann.
  • Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) Erlaubnis: Für Manager, Spezialisten oder Trainee-Mitarbeiter, die innerhalb eines multinationalen Konzerns an eine Niederlassung in Luxemburg transferiert werden.
  • Forscherpermit: Für Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, die nach Luxemburg kommen, um Forschung durchzuführen.
Aufenthaltstitel Hauptkriterien für die Berechtigung Typischer Zweck
EU Blue Card Hochschulabschluss + HochgehaltJobangebot Hochqualifizierte Beschäftigung
Arbeitserlaubnis für Angestellte Jobangebot + Arbeitgeber zeigt Arbeitsmarktnotwendigkeit Allgemeine Beschäftigung
ICT-Erlaubnis Intra-Unternehmen-Transfer (Manager, Spezialist, Trainee) Arbeit innerhalb einer multinationale Gruppe
Forscherpermit Vereinbarung mit Forschungseinrichtung Forschungstätigkeiten

Anforderungen für die Antragstellung auf Arbeitserlaubnis in Luxemburg

Der Antragsprozess für eine Arbeitserlaubnis in Luxemburg wird hauptsächlich vom Arbeitgeber eingeleitet. Der Arbeitgeber muss zunächst eine Genehmigung zur Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft erhalten. Nach Erteilung dieser Genehmigung kann der ausländische Staatsangehörige ein Langzeitvisum (Typ D) bei der luxemburgischen Botschaft oder Konsulat in seinem Heimatland beantragen.

Schritte für eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum in Luxemburg:

  1. Arbeitgeber beantragt Arbeitserlaubnis: Der Arbeitgeber reicht einen Antrag beim Ministerium für Arbeit ein und gibt Details zum Unternehmen, der Stelle, dem vorgeschlagenen Gehalt und einer Begründung für die Einstellung eines Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörigen an. Nachweise über Versuche der lokalen oder EU/EEA/Schweizer-Rekrutierung werden oft verlangt.
  2. Ministerium prüft Antrag: Das Ministerium bewertet den Antrag anhand der Arbeitsmarktsituation und der spezifischen Anforderungen der Stelle.
  3. Genehmigung erteilt: Wird der Antrag genehmigt, stellt das Ministerium eine Arbeitserlaubnis aus.
  4. Individuum beantragt Langzeitvisum: Der ausländische Staatsangehörige beantragt bei der entsprechenden luxemburgischen diplomatischen Vertretung ein Typ-D-Visum und reicht die Arbeitserlaubnis sowie weitere erforderliche Dokumente (Reisepass, Nachweis der Unterkunft, polizeiliche Führungszeugnisse, medizinische Bescheinigung usw.) ein.
  5. Visum wird ausgestellt: Nach Genehmigung wird das Typ-D-Visum ausgestellt.
  6. Einreise nach Luxemburg: Die Person tritt Luxemburg mit dem Typ-D-Visum ein.
  7. Ankunftsanmeldung: Innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft muss die Person ihre Ankunft bei der lokalen Gemeindeverwaltung (Commune) melden.
  8. Medizinische Untersuchung: Kurz nach der Ankunft ist eine medizinische Untersuchung erforderlich.
  9. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis: Die Person beantragt bei der Direktion für Immigration des Ministériums für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Angelegenheiten eine Aufenthaltserlaubnis für Angestellte (oder die entsprechende Kategorie wie EU Blue Card).
  10. Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: Nach Genehmigung wird die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, die einen legalen Aufenthalt und Arbeit in Luxemburg ermöglicht.

Dokumentation: Erforderliche Dokumente umfassen in der Regel einen gültigen Reisepass, die Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit, das Typ-D-Visum, Nachweise der Unterkunft in Luxemburg, polizeiliche Führungszeugnisse, medizinische Bescheinigungen, Nachweise der Qualifikationen (Diplome, Berufserfahrung) und den Arbeitsvertrag.

Sponsoring: Der Arbeitgeber fungiert als Sponsor für den Antrag auf Arbeitserlaubnis. Er muss die Rechtmäßigkeit des Jobangebots und die Notwendigkeit, einen ausländischen Staatsangehörigen einzustellen, nachweisen.

Bearbeitungszeiten und Gebühren: Die Bearbeitungszeiten können erheblich variieren, abhängig von der Art des Aufenthaltstitels und der Antragszahl. Die initiale Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit kann mehrere Wochen bis einige Monate in Anspruch nehmen. Das Visumverfahren benötigt ebenfalls Zeit, üblicherweise mehrere Wochen. Die Antragstellung für die Aufenthaltserlaubnis nach der Ankunft dauert ebenfalls. Insgesamt kann der gesamte Prozess vom ersten Antrag bis zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis mehrere Monate dauern. Für Visaanträge, Aufenthaltserlaubnisse und ggf. die initiale Arbeitserlaubnis fallen Gebühren an. Die genauen Gebühren ändern sich und sollten bei den zuständigen Behörden oder diplomatischen Vertretungen erfragt werden.

Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung in Luxemburg

Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörige, die legal in Luxemburg gelebt und gearbeitet haben, können einen Antrag auf langfristigen Aufenthaltsstatus oder luxemburgische Staatsbürgerschaft stellen.

  • Langfristiger Aufenthaltsstatus: Im Allgemeinen können Personen nach fünf Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt in Luxemburg einen Antrag auf langfristigen Aufenthalt stellen. Dieser Status gewährt Rechte ähnlich denen EU-Bürgern bezüglich Aufenthalt und Arbeit in Luxemburg. Antragsteller müssen stabile und regelmäßige finanzielle Ressourcen, Krankenversicherung nachweisen und oft auch eine Integration, einschließlich Kenntnis einer der luxemburgischen Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch oder Deutsch) und Staatsbürgerkunde, zeigen.
  • Luxemburgische Staatsbürgerschaft: Wege zur Staatsbürgerschaft sind unter anderem die Einbürgerung, die in der Regel mindestens fünf Jahre legalen Aufenthalt vor der Antragstellung erfordert, Sprachtests (Luxemburgisch) sowie Staatsbürgerkunde bestehen. Spezifische Anforderungen und Ausnahmen können gelten.

Optionen für Familienvisa in Luxemburg

Ausländische Arbeitnehmer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg können in der Regel einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, um ihre nahe Familienmitglieder nach Luxemburg zu holen.

Zugelassene Familienmitglieder umfassen üblicherweise:

  • Ehepartner oder eingetragene Partnerschaft
  • Minderjährige Kinder (unter 18)

Voraussetzungen für Familienzusammenführung: Der Hauptberechtigte muss nachweisen:

  • Ausreichende und stabile finanzielle Mittel zur Unterstützung der Familie ohne soziale Hilfe.
  • Geeignete Unterkunft in Luxemburg für die Familie.
  • Krankenversicherung für die Familienmitglieder.
  • Nachweise der Familienbeziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).

Das Antragsverfahren umfasst die Beantragung eines Langzeitvisums (Typ D) für die Familienmitglieder bei der luxemburgischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland und anschließend die Beantragung der Aufenthaltserlaubnisse nach der Ankunft in Luxemburg.

Visabestimmungen in Luxemburg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die Aufrechterhaltung des legalen Status in Luxemburg erfordert eine ständige Einhaltung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Pflichten des Arbeitgebers:

  • Sicherstellen, dass der ausländische Arbeitnehmer die korrekte und gültige Arbeitserlaubnis sowie Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Beschäftigung besitzt.
  • Einhaltung der im Arbeitserlaubnisantrag festgelegten Bedingungen (z.B. Berufsbezeichnung, Gehalt, Arbeitszeiten).
  • Mitteilung an die zuständigen Behörden (Ministerium für Arbeit, Directorate of Immigration) über Änderungen im Arbeitsvertrag, der Stellenbeschreibung, dem Gehalt oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Führen genauer Aufzeichnungen über den Einwanderungsstatus des Arbeitnehmers.
  • Einhaltung aller luxemburgischen Arbeitsgesetze, einschließlich Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsbeiträge.

Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Ständiger Besitz eines gültigen Reisepasses, Visums (falls erforderlich) und Aufenthaltserlaubnis.
  • Einhaltung der Bedingungen ihrer Aufenthaltserlaubnis (z.B. nur bei dem sponsernden Arbeitgeber in der angegebenen Rolle arbeiten).
  • Meldung an die lokale Gemeindeverwaltung (Commune) bei Adressänderung.
  • Durchführung erforderlicher medizinischer Checks.
  • Keine Arbeit außerhalb des Rahmens ihrer Erlaubnis ohne die nötige Genehmigung.
  • Frühzeitige Beantragung der Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf.

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu Strafen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen, einschließlich Geldstrafen, Entzug der Genehmigungen und potenzieller Abschiebung. Es ist für beide Parteien entscheidend, stets über ihre Verantwortlichkeiten und Änderungen in den Einwanderungsbestimmungen informiert zu bleiben.

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