Das Management von Mitarbeitendenurlaub in Luxemburg erfordert ein klares Verständnis der Arbeitsgesetze und -vorschriften des Landes. Diese Bestimmungen sind darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass Mitarbeitende angemessene Ruhezeiten, Freizeit für persönliche und familiäre Bedürfnisse sowie Schutz bei Krankheit erhalten. Arbeitgeber, die in Luxemburg tätig sind, müssen diese gesetzlichen Anforderungen einhalten, um rechtliche Konformität zu wahren und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu fördern.
Der rechtliche Rahmen Luxemburgs umreißt verschiedene Arten von Urlaub, einschließlich gesetzlich vorgeschriebenem bezahltem Jahresurlaub, gesetzlicher Feiertage, Krankheitsurlaub sowie spezieller Bestimmungen für Eltern- und Familiengründe. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für Unternehmen, die Personal im Großherzogtum beschäftigen, egal ob es sich um lokale Einrichtungen oder internationale Unternehmen handelt, die remote arbeiten.
Jahresurlaub
Mitarbeitende in Luxemburg haben Anspruch auf eine Mindestanzahl an bezahltem Jahresurlaub. Die gesetzliche Mindestanzahl beträgt 26 Arbeitstage pro Jahr. Dieser Anspruch gilt für Mitarbeitende, die fünf Tage die Woche arbeiten. Für Mitarbeitende, die sechs Tage die Woche arbeiten, beträgt der Mindestanspruch 30 Arbeitstage. Dieser Urlaub muss in der Regel innerhalb des Kalenderjahres genommen werden, in dem er erworben wurde.
- Mindestanspruch: 26 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche) oder 30 Arbeitstage (bei 6-Tage-Woche).
- Anrechnung: In der Regel basierend auf der Dauer der Beschäftigung, meist beginnend nach drei Monaten ununterbrochener Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber.
- Zeitpunkt: Die Urlaubstermine werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem vereinbart, unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse und Wünsche der Mitarbeitenden.
- Übertrag: Allgemein muss der Urlaub bis zum Ende des Kalenderjahres genommen werden. Ein begrenzter Übertrag in die ersten Monate des Folgejahres kann unter bestimmten Bedingungen oder kollektivvertraglichen Regelungen erlaubt sein.
- Bezahlung: Mitarbeitende erhalten während ihres Jahresurlaubs ihr reguläres Gehalt.
Gesetzliche Feiertage
Luxemburg beobachtet im Jahresverlauf eine Anzahl von gesetzlichen Feiertagen. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen freien Tag mit Bezahlung an diesen Feiertagen. Fall ein Feiertag auf einen Sonntag fällt, besteht typischerweise Anspruch auf einen Ausgleichstag, der meist innerhalb von drei Monaten nach dem Feiertag genommen wird.
Hier die voraussichtlichen gesetzlichen Feiertage für 2026 in Luxemburg:
| Datum | Feiertag |
|---|---|
| 1. Januar | Neujahr |
| 6. April | Ostermontag |
| 1. Mai | Tag der Arbeit |
| 9. Mai | Europatag |
| 14. Mai | Himmelfahrt |
| 25. Mai | Whit Monday (Pfingstmontag) |
| 23. Juni | Nationalfeiertag |
| 15. August | Mariä Himmelfahrt |
| 1. November | Allerheiligen |
| 25. Dezember | Weihnachten |
| 26. Dezember | St. Stephanstag (Zweiter Weihnachtstag) |
Hinweis: Einige Kollektivvereinbarungen oder Unternehmensrichtlinien können zusätzliche freie Tage vorsehen.
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Luxemburg haben Anspruch auf Krankheitsurlaub, wenn sie arbeitsunfähig sind aufgrund von Krankheit oder Verletzung. Sie müssen ihren Arbeitgeber so früh wie möglich informieren und in der Regel ein ärztliches Attest (certificat médical) vorlegen, meist innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens (z.B. innerhalb von zwei oder drei Arbeitstagen).
- Mitteilung: Mitarbeitende müssen den Arbeitgeber umgehend informieren.
- Ärztliches Attest: Erforderlich bei Abwesenheit, die eine bestimmte Dauer übersteigt (oft ein oder zwei Tage).
- Dauer der Lohnfortzahlung: Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Zahlung des Gehalts während des Krankheitsurlaubs für einen festgelegten Zeitraum, in der Regel bis zum Ende des Monats, in dem der 77. Tag der Abwesenheit innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums erreicht wird.
- Sozialversicherungsdeckung: Nach Ablauf der Zahlungspflicht des Arbeitgebers übernimmt die Nationale Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé - CNS) die Zahlung von Krankengeld, das bis zu 52 Wochen innerhalb eines 104-Wochen-Bezugszeitraums gewährt wird.
- Schutz gegen Kündigung: Mitarbeitende sind während bestimmter Krankheitsperioden vor Kündigung geschützt.
Elternurlaub
Luxemburg sieht verschiedene Arten von Elternurlaub vor, darunter Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaub sowie einen speziellen Anspruch auf Elternzeit.
- Mutterschaftsurlaub: Schwangere Mitarbeitende haben Anspruch auf 8 Wochen gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (prenatale Phase) und 8 Wochen nach der Geburt (postnatale Phase). Bei Frühgeburten, Mehrlingen oder Stillzeit kann dieser auf 12 Wochen nach der Geburt verlängert werden. Leistungen werden von der CNS gezahlt.
- Vaterschaftsurlaub: Väter oder gleichgestellte zweite Elternteile haben Anspruch auf 10 Tage Urlaub nach der Geburt eines Kindes. Dieser Urlaub muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt genommen werden und kann als einzelne Tage oder zusammenhängend in Anspruch genommen werden. Die ersten beiden Tage werden vom Arbeitgeber bezahlt, die restlichen acht Tage sind in der Regel verteilt durch den Staat, oft wobei der Arbeitgeber Vorauszahlungen leisten muss und die Erstattung beantragt.
- Adoptionsurlaub: Ähnlich wie bei Mutterschaft/Vaterschaftsurlaub wird bei der Adoption eines Kindes Urlaub gewährt. Dauer und Bedingungen hängen vom Alter des Kindes und der Anzahl der adoptierten Kinder ab.
- Elternzeit (Congé Parental): Nach Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub ist entweder ein Elternurlaub für beide Eltern (auch nacheinander oder gleichzeitig Teilzeit) möglich. Es gibt verschiedene Optionen:
- Vollzeit- Elternzeit für 4 oder 6 Monate pro Kind.
- Teilzeitarbeit für 8 oder 12 Monate pro Kind.
- Geteilte Elternzeit (z.B. 20 Stunden/Woche für 12 oder 24 Monate).
- Elternzeit, aufgeteilt in vier separate einmonatige Perioden über 20 Monate.
- Die Entschädigung wird vom Staat (Caisse pour l'avenir des enfants - CAE) als feste monatliche Zulage gezahlt, unabhängig vom vorherigen Gehalt.
Weitere Urlaubsarten
Das luxemburgische Recht und kollektive Vereinbarungen bieten auch für weitere spezielle Ereignisse oder Zwecke unterschiedliche Urlaubsarten an:
- Trauerurlaub: Mitarbeitende haben bei Tod eines nahen Familienmitglieds (Ehepartner, Partner, Elternteil, Kind etc.) Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub. Die genaue Dauer hängt von der Beziehung ab.
- Urlaub aus persönlichen Gründen (Congé pour raisons personnelles): Dieser deckt kurze Abwesenheiten aus dringenden persönlichen oder familiären Gründen ab, etwa bei Krankheit eines Kindes, Arztterminen oder höherer Gewalt. Die Dauer ist jährlich begrenzt und hängt vom jeweiligen Grund ab.
- Bildungsurlaub (Congé individuel de formation): Mitarbeitende können Urlaub zur Weiterbildung oder Ausbildung erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen bezüglich Beschäftigungsdauer und Art der Ausbildung.
- Sabbatical: Obwohl kein gesetzliches Recht, können Mitarbeitende unbezahlten Urlaub (Sabbatical) beantragen, vorausgesetzt der Arbeitgeber stimmt zu.
- Urlaub für öffentliche Dienste: Mitarbeitende können Anspruch auf Urlaub haben, um bestimmte öffentliche Aufgaben zu erfüllen (z.B. Jury- oder Sachverständigendienst).
Das Verständnis und die korrekte Umsetzung dieser vielfältigen Urlaubsregelungen sind entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften und eine effektive Personalplanung in Luxemburg.
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