Verstehen Sie die Vorschriften für Urlaub und andere Arten von Freistellungen in Luxemburg
In Luxemburg sieht das Arbeitsgesetzbuch ein großzügiges Urlaubssystem für Arbeitnehmer vor. Vollzeitbeschäftigte haben gesetzlich Anspruch auf mindestens 26 Arbeitstage Jahresurlaub pro Jahr. Der Urlaubsanspruch für Teilzeitbeschäftigte wird proportional auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Der Urlaubsanspruch beträgt ungefähr 2,17 Tage pro Beschäftigungsmonat.
Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern erhalten über die standardmäßigen 26 Tage hinaus erhöhte Urlaubsansprüche. Behinderte Arbeitnehmer erhalten beispielsweise zusätzliche Tage basierend auf dem Grad ihrer Behinderung. Bergbau- und Untertagearbeiter erhalten aufgrund der gefährlichen Natur ihrer Arbeit ebenfalls zusätzlichen Urlaub. Arbeitnehmer, die sich in medizinischer Behandlung befinden, können je nach Art der Behandlung zusätzliche Tage erhalten. Bestimmte Beschäftigungssektoren oder Tarifverträge können ebenfalls zusätzliche Urlaubstage gewähren.
Die Urlaubsplanung wird sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern bestimmt, wobei die betrieblichen Bedürfnisse und die Präferenzen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Gesetzliche Feiertage, die in den Urlaubszeitraum eines Arbeitnehmers fallen, verringern nicht dessen Urlaubsanspruch. Der Urlaubsanspruch beginnt ab dem Eintrittsdatum des Arbeitnehmers zu laufen. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen, aber unter bestimmten Umständen kann der Arbeitgeber eine Übertragung auf das folgende Jahr bis zum 31. März erlauben. Das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch ist der primäre rechtliche Rahmen für Urlaubsansprüche.
Luxemburg feiert im Laufe des Jahres eine Vielzahl von religiösen, nationalen und traditionellen Feiertagen.
In Luxemburg haben Arbeitnehmer gesetzlich Anspruch auf mindestens 26 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Jahr, der mit einer Rate von 2,167 Tagen für jeden vollen Monat der Beschäftigung angesammelt wird. Zusätzlicher Urlaub kann durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge gewährt werden. Besondere Kategorien von Arbeitnehmern wie behinderte Personen, Kriegsveteranen und Bergleute können gemäß den geltenden Gesetzen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage haben.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl von bezahlten Krankheitstagen, sofern sie ein legitimes ärztliches Attest vorlegen. Sie sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber am ersten Tag der Abwesenheit über ihre Krankheit zu informieren und am dritten Tag der Abwesenheit ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Zahlung des vollen Gehalts des Arbeitnehmers für die ersten 77 Tage einer kontinuierlichen Krankheitsperiode. Nach den ersten 77 Tagen übernimmt die Nationale Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé oder CNS) die Gehaltszahlungen des Arbeitnehmers.
Weibliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (8 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt). Im Falle von Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten können zusätzliche Wochen gewährt werden. Das Mutterschaftsgeld entspricht dem vollen Gehalt. Väter haben Anspruch auf 10 aufeinanderfolgende Tage Vaterschaftsurlaub, die innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt oder Adoption des Kindes (bei Adoptionen von Kindern unter 16 Jahren) genommen werden. Der Vaterschaftsurlaub wird vom Arbeitgeber vollständig bezahlt.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub für bestimmte persönliche Ereignisse. Die Dauer des Urlaubs variiert je nach Situation, wie im Arbeitsgesetzbuch definiert. Dies umfasst Urlaub für Heirat, eingetragene Partnerschaft, Umzug, Geburt eines Kindes, Adoption, Tod eines Ehepartners oder Verwandten und andere Situationen, die durch Tarifverträge, interne Vorschriften oder individuelle Arbeitsverträge abgedeckt sein können.
Andere Arten von Urlaub umfassen Urlaub aus zwingenden familiären Gründen, Pflegeurlaub, Trauerurlaub, Geschworenenurlaub, Militärurlaub und Wahltagurlaub. Urlaub aus zwingenden familiären Gründen und Pflegeurlaub werden für dringende familiäre Gründe im Zusammenhang mit Krankheit oder Unfall eines Familienmitglieds oder zur Pflege eines Familienmitglieds oder einer im selben Haushalt lebenden Person gewährt, die aufgrund eines schwerwiegenden medizinischen Grundes erhebliche Hilfe benötigt. Zusätzlicher Trauerurlaub kann durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge gewährt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub für den Geschworenendienst. Arbeitnehmer können Anspruch auf Urlaub im Zusammenhang mit dem Militärdienst haben. In Luxemburg ist das Wählen obligatorisch, und es muss Zeit für Arbeitnehmer bereitgestellt werden, um diese Bürgerpflicht zu erfüllen.
Arbeitnehmer müssen in der Regel die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen, um von diesen Urlaubsarten zu profitieren. Tarifverträge, Unternehmensvorschriften oder Arbeitsverträge können günstigere Bedingungen bieten als die oben genannten gesetzlichen Mindestanforderungen.
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