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Personalkostenrechner in Luxemburg

Arbeitskostenrechner für Luxemburg

Einstellung in Luxemburg? Berechnen Sie sofort Ihre Gesamtkosten für die Beschäftigung — Steuern, Leistungen und mehr

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Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Luxemburg

Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Luxemburg-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.

Personalkosten berechnen

Luxemburg

Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten

Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.

Arbeitgebersteuerbeiträge

Steuerart Satz Basis
Rentenversicherung 8% Bruttogehalt (monatlich gedeckelt bei EUR 12.854,64)
Krankenversicherung 2,80% - 3,05% Bruttogehalt (monatlich gedeckelt bei EUR 12.854,64)
Unfallversicherung 0,595% - 1,13% (variabel) Bruttogehalt (monatlich gedeckelt bei EUR 12.854,64)
Mutualité des Employeurs 0,01% - 2,98% (variabel) Arbeitnehmervergütung

Einreichung & Compliance

  • Anmeldung beim Gemeinsamen Sozialversicherungskonto (CCSS) innerhalb von 8 Tagen nach Einstellung des ersten Mitarbeiters.
  • Einkommensteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten (PAYE-System) und monatlich bis zum 25. des Folgemonats abführen.
  • Bruttolöhne und geleistete Stunden monatlich beim CCSS deklarieren, vorgefertigte Lohnabrechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zurückgeben.

In Luxemburg umfassen die steuerlichen Abzüge für Arbeitnehmer verschiedene Bereiche, einschließlich Berufsausgaben, Sozialversicherungsbeiträge, Rentenbeiträge und spezifische Zulagen.

Berufsausgaben

  • Es gilt ein Standardabzug von 540 € für berufsbedingte Ausgaben. Dieser wird bei verheirateten Ehepaaren oder eingetragenen Partnern, bei denen beide berufstätig sind, auf 1.080 € verdoppelt.
  • Tatsächliche Ausgaben, die den Standardabzug übersteigen, können geltend gemacht werden, einschließlich Kosten für Werkzeuge oder spezielle Berufskleidung.
  • Pendlerkosten sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 2.574 € absetzbar.

Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge

  • Sowohl luxemburgische als auch ausländische (durch ein Abkommen abgedeckte) Sozialversicherungsbeiträge sind absetzbar.
  • Beiträge zu qualifizierten Arbeitgeber-finanzierten Rentenplänen sind bis zu 1.200 € jährlich absetzbar.

Imparitäten-Regime

  • Ein neues Regime, das ab 2025 gilt, gewährt eine Steuerbefreiung von 50 % auf das Bruttojahresgehalt bis zu 400.000 € für berechtigte Imparitäten. Dies entspricht einer maximalen Befreiung von 200.000 € pro Jahr. Dieses Regime ist für das Ankunftsjahr und die folgenden acht Jahre anwendbar. Der Arbeitnehmer darf in den fünf Jahren vor der Umsiedlung kein luxemburgischer Steuerwohnsitz gewesen sein oder innerhalb von 150 km von der Grenze Luxemburgs gewohnt haben. Zudem muss er ein Mindesteinkommen von 75.000 € jährlich erzielen.

Gewinnbeteiligungs-Regime

  • Das Gewinnbeteiligungsbonus-Programm ermöglicht eine Befreiung von 50 % auf Boni, die an Gewinne des Arbeitgebers gekoppelt sind, bis zu 30 % des Bruttogehalts des Mitarbeiters jährlich und 7,5 % des Gewinns des Vorjahres.

Bonus für junge Mitarbeitende

  • Mitarbeitende unter 30 Jahren, die ihren ersten unbefristeten Arbeitsvertrag in Luxemburg mit einem Bruttojahresgehalt unter 100.000 € haben, können von einer Steuerbefreiung von 75 % auf Boni zwischen 2.500 € und 5.000 € profitieren.

Weitere Abzüge und Zulagen

  • Eine Zulage für außergewöhnliche Ausgaben für Kinder, die nicht im Haushalt leben, ist verfügbar (€5.424 pro Kind jährlich).
  • Zinsen für Immobilienkredite, einschließlich Zwischenkredite beim Erwerb bestehender Immobilien, sind absetzbar. Die Absetzung erfolgt vollständig im ersten Jahr auf Grundlage des Mietwerts. Für die Folgejahre gelten spezielle Höchstgrenzen (€4.000 im zweiten Jahr, €3.000 jährlich für die nächsten fünf Jahre, danach €2.000).

Allgemeine Steuerinformationen für 2026

  • Haushalte mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 52.400 € sind für das Steuerjahr 2026 steuerbefreit. Dies gilt für alle Steuerklassen.
  • Aktiv verwaltete Exchange Traded Funds (ETFs), die als UCITS qualifizieren, sind ab 2026 von der Zeichnungssteuer befreit.
  • Steuerpflichtige können jährlich auf die Beteiligungsbefreiung bei Dividenden, Liquidationserlösen und Kapitalgewinnen sowie auf die 50%ige Dividendenbefreiung für qualifizierte Beteiligungen verzichten.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich diese Informationen auf das Steuerjahr 2026 beziehen und zukünftigen Änderungen unterliegen können. Konsultieren Sie stets offizielle Quellen oder einen Steuerberater, um die aktuellen Regelungen zu erhalten.

Martijn
Daan
Harvey

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