Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Litauen
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Litauen-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
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Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Rate | Basis |
|---|---|---|
| Staatliche Sozialversicherung (Sodra) | 1,77 % (unbefristet); 2,49 % (befristet) | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
| Garantiefond | 0,16 % | Bruttogehalt, das an den Mitarbeiter zu zahlen ist |
| Langzeitbeschäftigungsfond | 0,16 % | Bruttogehalt des Mitarbeiters |
| Unfall- und Berufskrankheitenversicherung | 0,14 %-1,4 % | Bruttogehalt (je nach Kategorie) |
Einreichung & Compliance
- Monatliche Sodra (Sozialversicherung) Erklärungen (SAM-Formulare) sind bis zum 15. des folgenden Monats fällig.
- Monatliche Einkommensteuererklärungen (GPM312-Formular) sind bis zum 15. des folgenden Monats fällig.
- Jährliche Arbeitnehmer-Einkommensdeklarationen (GPM311-Formular) sind bis zum 15. Februar des folgenden Jahres fällig.
In Litauen umfassen die Steuervorteile für Arbeitnehmer mehrere Bereiche, darunter die Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge und bestimmte abzugsfähige Ausgaben.
Einkommenssteuer
- Progressive Steuersätze: Ein progressives Einkommenssteuersystem gilt für Erwerbseinkommen. Der Standardsteuersatz beträgt 20 % für ein Jahres Einkommen bis zu €126.532,80. Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird mit 32 % besteuert. Ein ermäßigter Satz von 15 % gilt für Krankengeld.
- Steuerfreie Betrag (TEA): Ein monatlicher TEA reduziert die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage für Erwerbseinkommen. Der TEA beträgt €747 bei einem monatlichen Einkommen bis zu €1.038. Für Einkommen zwischen €1.038 und €2.387,29 wird der TEA berechnet als €747 - 0,49 * (Einkommen - €1.038). Für Einkommen zwischen €2.387,29 und €2.865 wird die Berechnung des TEA als €400 – 0,18 * (Einkommen - €642) durchgeführt. Der TEA wird proportional reduziert, je höher das Einkommen ist, und entfällt oberhalb einer bestimmten Grenze.
- Abzug bei Quellensteuer: Arbeitgeber führen die Einkommensteuer direkt an der Quelle ab und überweisen sie monatlich an die Finanzbehörde. Zahlungen sind bis zum 15. des Folgemonats fällig, wenn das Gehalt zwischen dem 1. und 15. des Monats gezahlt wurde. Wenn das Gehalt zwischen dem 16. und 31. gezahlt wurde, ist der Zahlungstermin der 31.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeiträge: Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Sozialversicherung, einschließlich Krankenversicherung und Rentenversicherung.
- Beitragsdeckel: Für Erwerbseinkommen von einem einzelnen Arbeitgeber, das €126.532,80 jährlich übersteigt, gelten Beitragsscheitel. Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung (6,98 %) haben keinen Scheitel.
- Mehrere Arbeitgeber: Wenn ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber arbeitet und sein Gesamteinkommen €126.532,80 übersteigt, kann er eine Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge beantragen, die den auf seine Gesamteinnahmen berechneten Betrag übersteigen.
Abzugsfähige Ausgaben
- Begrenzte Abzüge: Bestimmte Ausgaben können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, darunter Lebensversicherungsprämien, Pensionsbeiträge sowie Zahlungen für Berufsbildung oder Hochschulbildung. Der Gesamtbetrag dieser abzugsfähigen Ausgaben ist jedoch begrenzt. Insgesamt sind diese abzugsfähigen Ausgaben auf 25 % des zu versteuernden Einkommens während des Kalenderjahres, das den PIT-Sätzen von 15 %, 20 % und 32 % unterliegt, beschränkt. Die zusammenhängenden Lebensversicherungsprämien und Pensionsbeiträge sollten 1.500 € jährlich nicht übersteigen.
- Zusätzliche Abzüge: Steueransässige Personen können Ausgaben für Gebäudereparaturen (außer Renovierungen von Wohnungen), Autoreparaturen und Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 18 Jahren bis zu €2.000 jährlich abziehen, sofern die Leistungen von registrierten litauischen Steuerzahlern erbracht werden. Diese Entlastung gilt für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Berichterstattung und Fristen
- Jährliche Einkommensdeklaration: Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkommensquellen (außer regulärer Beschäftigung) müssen bis zum 1. Mai des Folgejahres eine Steuererklärung einreichen.
- Lohnsteuerbericht: Arbeitgeber müssen bis zum 15. des Folgemonats einen monatlichen Lohnsteuerbericht einreichen und einen Jahresbericht bis zum 15. Februar.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen Stand Februar 5, 2025, aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Eine Beratung durch einen Steuerberater wird für individuelle Hinweise empfohlen.



