Litauen bietet verschiedene Wege für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb seiner Grenzen eine Beschäftigung suchen, was die wachsende Wirtschaft und Integration in die Europäische Union widerspiegelt. Die Navigation durch den Einwanderungsprozess beinhaltet das Verständnis der spezifischen Visa- und Arbeitserlaubnissanforderungen, die auf unterschiedliche Arten der Beschäftigung und die Staatsangehörigkeit des Antragstellers zugeschnitten sind. Das System ist darauf ausgelegt, die Einreise qualifizierter Arbeitskräfte zu erleichtern, während die Einhaltung der nationalen Arbeitsgesetze und Einwanderungsbestimmungen gewährleistet wird.
Für Personen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ist die Sicherung der entsprechenden Genehmigung ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel sowohl die Erlangung einer Arbeitserlaubnis (oder einer Entscheidung zur Einhaltung der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes) als auch eines nationalen Visums (Typ D) umfasst. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren können je nach Art der Arbeit, Aufenthaltsdauer und Qualifikationen der Person variieren.
Gängige Visumtypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die in Litauen arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein Nationales Visum (Typ D). Dieses Visum erlaubt Aufenthalte von mehr als 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums und ist notwendig für den langfristigen Aufenthalt und die Beschäftigung. Während ein Schengen-Visum (Typ C) kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tage in einem 180-Tage-Zeitraum) für Geschäftsmeetings oder erste Erkundungen erlaubt, berechtigt es nicht zur Beschäftigung.
Das Nationale Visum (Typ D) ist der primäre Weg für ausländische Arbeitnehmer. Es wird in der Regel auf Grundlage einer gültigen Arbeitserlaubnis, einer Entscheidung des Lietuvos Arbeitsvermittlungszentrums, die bestätigt, dass die Stelle den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entspricht, oder in bestimmten Fällen direkt für hochqualifizierte Fachkräfte unter spezifischen Bedingungen ausgestellt.
| Visumtyp | Zweck | Maximale Dauer (initial) | Schlüsselanforderung |
|---|---|---|---|
| Nationales Visum (D) | Langzeitaufenthalt, Arbeit, Studium, Familie | Bis zu 1 Jahr | Arbeitserlaubnis, Entscheidung des Lietuvos Arbeitsvermittlungszentrums oder andere rechtliche Grundlage |
| Schengen-Visum (C) | Kurzaufenthalt, Tourismus, Geschäftsreise (keine Arbeit) | 90 Tage in 180 Tagen | Nachweis des Zwecks, ausreichende Mittel, Reiseversicherung |
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Die meisten Nicht-EU/EEA/Schweizer Staatsangehörigen benötigen eine Arbeitserlaubnis, die vom Lietuvos Arbeitsvermittlungszentrum (Užimtumo tarnyba) ausgestellt wird, bevor sie ein Nationales Visum (Typ D) beantragen. Der Arbeitgeber spielt bei diesem Prozess eine entscheidende Rolle, indem er den Antrag auf die Arbeitserlaubnis im Namen des ausländischen Mitarbeiters initiiert.
Zutrittskriterien:
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Position nicht von einem litauischen oder EU/EEA/Schweizer Staatsbürger besetzt werden kann.
- Der ausländische Staatsangehörige muss die erforderlichen Qualifikationen, Fähigkeiten und Arbeitserfahrung für die spezifische Stelle besitzen.
- Das vorgeschlagene Gehalt und die Arbeitsbedingungen müssen den litauischen Arbeitsgesetzen entsprechen.
Antragsverfahren:
- Arbeitgeberantrag: Der litauische Arbeitgeber reicht einen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis bei dem Lietuvos Arbeitsvermittlungszentrum ein. Dabei sind Angaben zum Unternehmen, der Arbeitsplatzbeschreibung und dem ausländischen Kandidaten erforderlich.
- Arbeitsmarkttest: Das Lietuvos Arbeitsvermittlungszentrum prüft den Antrag, häufig durch einen Arbeitsmarkttest, um sicherzustellen, dass keine geeigneten lokalen Kandidaten verfügbar sind.
- Entscheidung: Bei Genehmigung stellt das Lietuvos Arbeitsvermittlungszentrum eine Arbeitserlaubnis aus oder bestätigt, dass der Job den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entspricht (bei bestimmten Kategorien wie hochqualifizierten Fachkräften).
- Visumantrag: Der ausländische Staatsangehörige beantragt dann ein Nationales Visum (Typ D) bei einer litauischen Botschaft oder einem Konsulat in seinem Heimatland, wobei er die Arbeitserlaubnis oder die Entscheidung des Lietuvos Arbeitsvermittlungszentrums zusammen mit anderen erforderlichen Dokumenten vorlegt.
Erforderliche Unterlagen (für die Beantragung der Arbeitserlaubnis durch den Arbeitgeber):
- Antragformular.
- Kopie des Reisepasses des ausländischen Staatsangehörigen.
- Nachweise über die Qualifikationen des ausländischen Mitarbeiters (Diplome, Zertifikate).
- Nachweise über die Berufserfahrung (Beschäftigungsnachweise, Referenzbriefe).
- Entwurf des Arbeitsvertrags.
- Registrierungspapiere des Arbeitgebers.
- Nachweis der Bemühungen, einen lokalen Kandidaten zu finden (falls zutreffend).
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
- Arbeitserlaubnis: Die Bearbeitung durch das Lietuvos Arbeitsvermittlungszentrum dauert in der Regel bis zu 7 Werktage für Standardanträge. Für hochqualifizierte Fachkräfte kann eine Entscheidung zur Einhaltung der Bedürfnisse des Arbeitsmarktes schneller erfolgen.
- Nationales Visum (Typ D): Die Bearbeitungszeit bei der Botschaft/dem Konsulat variiert, beträgt aber in der Regel zwischen 15 und 45 Tagen.
- Gebühren: Es fällt eine staatliche Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf die Arbeitserlaubnis an (vom Arbeitgeber zu entrichten). Für das Nationale Visum (Typ D) erhebt das Konsulat ebenfalls eine Gebühr. Die konkreten Gebühren können sich ändern und sollten bei den zuständigen Behörden oder der Botschaft bestätigt werden.
Wege zur Daueraufenthaltsgenehmigung
Ausländische Staatsangehörige, die legal in Litauen lebten, können nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von in der Regel fünf Jahren für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Betracht kommen. Dieser Zeitraum erfordert, dass sie während der gesamten Zeit gültige temporäre Aufenthaltserlaubnisse oder Nationale Visa (Typ D) besitzen.
Wichtige Voraussetzungen für die Daueraufenthaltsgenehmigung:
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Litauen für die erforderliche Dauer (in der Regel 5 Jahre). Abwesenheiten vom Land sind erlaubt, unterliegen jedoch Beschränkungen.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Unterstützung der eigenen Person und der Angehörigen.
- Nachweis einer angemessenen Unterkunft in Litauen.
- Grundkenntnisse der litauischen Sprache.
- Kenntnis der Verfassung der Republik Litauen.
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
Der Antrag auf Daueraufenthalt wird beim Migrationsamt in Litauen eingereicht. Der Prozess umfasst die Vorlage umfangreicher Dokumente, die die Einhaltung aller Anforderungen nachweisen.
Optionen für Visumausweise für Angehörige
Ausländische Staatsangehörige mit gültigem temporärem Aufenthaltstitel oder einem Nationalen Visum (Typ D) aufgrund von Beschäftigung in Litauen können oft ihre unmittelbaren Familienangehörigen zur Aufenthaltserlaubnis mitbringen. Zu den unmittelbaren Familienangehörigen zählen üblicherweise Ehepartner oder eingetragene Partner sowie minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).
Antragsverfahren für Angehörige:
Familienmitglieder müssen einen Antrag auf eine temporäre Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage der Familienzusammenführung stellen. Der Antrag wird beim Migrationsamt in Litauen eingereicht, häufig nach der Ankunft im Land mit einem für Familienzusammenführung erworbenen Nationalen Visum (Typ D).
Erforderliche Unterlagen für Angehörige:
- Antragformular.
- Kopie des Reisepasses.
- Nachweise über Familienbeziehungen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden).
- Nachweis des gültigen Aufenthaltstitels des Sponsors (des arbeitenden ausländischen Staatsangehörigen) und ausreichender Einkommen/Mittel zur Unterstützung der Familie.
- Nachweis einer angemessenen Unterkunft für die Familie in Litauen.
- Krankenversicherung.
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland.
Die Bearbeitungszeiten für Aufenthaltstitel für Angehörige können variieren und dauern oft mehrere Monate.
Verpflichtungen zur Visa-Konformität
Sowohl Arbeitgeber als auch ausländische Mitarbeiter haben erhebliche Verpflichtungen, um die Einhaltung der litauischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze sicherzustellen.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass der ausländische Mitarbeiter das Recht hat, in Litauen zu arbeiten (gültige Arbeitserlaubnis/Entscheidung des Lietuvos Arbeitsvermittlungszentrums und Nationales Visum/Aufenthaltsgenehmigung).
- Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der litauischen Arbeitsgesetze bezüglich Löhnen, Arbeitszeit und Bedingungen.
- Benachrichtigung des Lietuvos Arbeitsvermittlungszentrums und des Migrationsamtes über Änderungen im Beschäftigungsstatus des ausländischen Mitarbeiters (z. B. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Veränderung der Position oder des Gehalts).
- Führung von Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und dem Rechtsstatus des ausländischen Mitarbeiters.
Pflichten des Mitarbeiters:
- Stets gültigen Reisepass und Aufenthaltstitel/Visum besitzen.
- Den Bedingungen ihres Visums oder Aufenthaltstitels (z. B. nur für den sponsoring Arbeitgeber arbeiten, falls zutreffend) entsprechen.
- Das Migrationsamt über Änderungen der persönlichen Verhältnisse (z. B. Adressänderung, Familienstand) informieren.
- Die litauischen Gesetze und Vorschriften einhalten.
- Den Verlängerungsprozess für den Aufenthaltstitel rechtzeitig vor Ablauf einleiten.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer führen, einschließlich Bußgeldern, Widerruf der Genehmigungen und Abschiebung.
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