Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Prozesse für Mitarbeiterkündigung und Abfindung in Kuwait
In Kuwait legt das Arbeitsgesetz spezifische Kündigungsfristen fest, die bei der Beendigung von unbefristeten Arbeitsverträgen eingehalten werden müssen. Diese Fristen sollen die Rechte sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer schützen.
Gemäß Artikel 30 des Arbeitsgesetzes ist eine Mindestkündigungsfrist erforderlich, um unbefristete Arbeitsverträge zu kündigen. Die Länge dieser Kündigungsfrist hängt vom Gehaltszeitplan des Arbeitnehmers ab:
Während der Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer von den Arbeitsaufgaben zu befreien. Die Kündigungsfrist wird jedoch weiterhin als Teil der Dienstzeit des Arbeitnehmers betrachtet, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf sein volles Gehalt und seine Leistungen während dieser Zeit.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kündigungsfristen die Mindestanforderungen darstellen. Ein Arbeitsvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vorsehen, aber sie darf nicht kürzer sein als das, was das Gesetz vorschreibt.
Das Arbeitsgesetz in Kuwait legt auch eine Probezeit innerhalb von Arbeitsverträgen fest. Diese Probezeit kann maximal 100 Arbeitstage betragen. Während dieser Zeit kann jede Partei den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen. Wenn der Arbeitgeber während der Probezeit kündigt, muss er dem Arbeitnehmer die Abfindung für die geleistete Arbeitszeit gemäß dem Arbeitsgesetz zahlen. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als einmal bei demselben Arbeitgeber unter Probezeit gestellt werden.
In Kuwait haben Arbeitnehmer, die aus ihrem Arbeitsverhältnis entlassen werden, in der Regel Anspruch auf Abfindung, die auch manchmal als "End-of-Service-Indemnität" bezeichnet wird.
Gemäß Artikel 51 des kuwaitischen Arbeitsgesetzes haben Arbeitnehmer in den folgenden Kündigungssituationen Anspruch auf Abfindung:
Die Berechnung der Abfindung hängt vom Gehaltszeitplan und der Dienstzeit des Arbeitnehmers ab:
Die Kündigung eines Mitarbeiters in Kuwait, sei es durch den Arbeitgeber oder den Mitarbeiter, muss einem spezifischen Prozess folgen, wie er in den Arbeitsgesetzen des Landes festgelegt ist.
Gültige Gründe: Ein Arbeitgeber kann einen Mitarbeiter nur aus legitimen Gründen kündigen. Artikel 41 des kuwaitischen Arbeitsgesetzes beschreibt die akzeptablen Rechtfertigungen, die grobes Fehlverhalten des Mitarbeiters, wiederholtes Versagen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, wiederholte Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen, Inhaftierung des Mitarbeiters sowie wirtschaftliche oder organisatorische Gründe, die zu Personalabbau führen, umfassen.
Schriftliche Mitteilung: Sofern die Kündigung nicht aufgrund von grobem Fehlverhalten erfolgt, muss der Arbeitgeber eine schriftliche Kündigungsmitteilung vorlegen.
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