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KiribatiSteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kiribati

Steuerpflichten des Arbeitgebers

In Kiribati stehen Arbeitgeber vor mehreren wichtigen Steuerverpflichtungen, darunter Beiträge zum Kiribati National Provident Fund (KNPF) und das Einbehalten der Einkommenssteuer.

Kiribati National Provident Fund (KNPF)

Arbeitgeber sind verpflichtet, 7,5 % des Bruttogehalts jedes Mitarbeiters an den KNPF zu zahlen. Dies ist ein ausschließlich vom Arbeitgeber zu leistender Beitrag und sollte nicht vom Lohn des Mitarbeiters abgezogen werden.

Pay-As-You-Earn (PAYE)

Arbeitgeber müssen gemäß dem PAYE-System Einkommenssteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten. Der genaue einzubehaltende Betrag wird durch das Einkommensniveau des Mitarbeiters bestimmt und mit Hilfe von Steuertabellen berechnet, die vom Kiribati Taxation Office bereitgestellt werden. Die PAYE-Steuer ist innerhalb von 15 Tagen nach Monatsende fällig.

Vorauszahlungen von Steuern

Vorauszahlungssteuern sind vierteljährlich, im Juni, September und Dezember, zu entrichten. Der fällige Betrag pro Quartal beträgt 27,5 % der im letzten Jahr fälligen Steuer.

Unternehmenssteuer

Unternehmen in Kiribati unterliegen einem standardmäßigen Unternehmenssteuersatz, können jedoch für die ersten fünf Jahre des Betriebs für einen reduzierten Satz von 10 % unter dem „Pioneer-Status“ berechtigt sein, der nach Antragstellung beim Internal Revenue Board erhältlich ist. Der Standard-Unternehmenssteuersatz variiert je nach Gewinnniveau. Für Gewinne bis zu $25.000 beträgt der Satz 20 %. Für Gewinne zwischen $25.001 und $50.000 beträgt der Satz 30 %. Gewinne über $50.000 werden mit 35 % besteuert. Nicht ansässige Unternehmen werden mit einem Pauschalsatz von 30 % besteuert.

Mehrwertsteuer (VAT)

Kiribati hat einen standardmäßigen Mehrwertsteuersatz von 12,5 %.

Aufbewahrungspflichten

Arbeitgeber sind verpflichtet, Gehalts- und Steuerunterlagen für sieben Jahre nach dem entsprechenden Steuerjahr aufzubewahren.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 aktuell sind und Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem Steuerfachmann oder die Bezugnahme auf offizielle Regierungsressourcen wird empfohlen, um die aktuellsten Details zu erhalten.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Kiribati drehen sich Steuerabzüge für Arbeitnehmer hauptsächlich um obligatorische Beiträge zum Kiribati Provident Fund (KPF) und die Einkommensteuer, wobei genehmigte Abzüge ein Drittel des Lohns eines Arbeitnehmers pro Zahlungsperiode nicht überschreiten dürfen.

Kiribati Provident Fund (KPF)

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum KPF, einem Sozialversicherungsprogramm. Der Beitragssatz der Arbeitnehmer beträgt 7,5% ihres Gehalts. Arbeitgeber zahlen ebenfalls 7,5% des Gehalts des Arbeitnehmers in den Fonds ein. Diese Beiträge werden direkt vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen.

Einkommensteuer (PAYE)

Arbeitnehmer unterliegen der "Pay As You Earn" (PAYE) Einkommensteuer. Die Sätze sind progressiv, was bedeutet, dass höhere Einkommen einen größeren Prozentsatz zahlen. Ab 2025 gelten für Einwohner folgende Sätze:

  • 20% auf Einkommen bis AUD 25.000
  • 30% auf Einkommen zwischen AUD 25.001 und AUD 50.000
  • 35% auf Einkommen über AUD 50.000

Nichtansässige werden unabhängig vom Einkommensniveau mit einem festen Satz von 30% besteuert. Es ist wichtig zu beachten, dass sich Steuerregelungen ändern können. Daher wird stets empfohlen, einen Steuerberater oder die zuständigen Behörden für die aktuellsten Informationen zu konsultieren.

Weitere Abzüge

Weitere Abzüge können mit Zustimmung des Arbeitnehmers und sofern gesetzlich genehmigt, vom Gehalt eines Arbeitnehmers vorgenommen werden. Diese Abzüge, zusammen mit KPF-Beiträgen und Steuern, dürfen ein Drittel des Lohns des Arbeitnehmers in einem bestimmten Zahlungszeitraum nicht überschreiten. Beispiele könnten sein:

  • Gewerkschaftsbeiträge (falls zutreffend)
  • Gerichtlich angeordnete Abzüge (z.B. Unterhaltszahlungen)
  • Darlehensrückzahlungen (mit Zustimmung des Arbeitnehmers)

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die korrekten Beträge für KPF, PAYE und andere genehmigte Abzüge abzuziehen. Sie müssen auch genaue Aufzeichnungen über alle Abzüge führen und diese an die entsprechenden Behörden abführen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu Strafen führen.

Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gehaltsabrechnung zu erhalten, die alle Abzüge von ihrem Gehalt detailliert auflistet. Sie haben auch das Recht, etwaige Unstimmigkeiten oder unautorisierte Abzüge zu hinterfragen.

Steuerjahr und Fristen

Das Steuerjahr in Kiribati stimmt typischerweise mit dem Kalenderjahr überein. Die Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen und die Überweisung der Zahlungen variieren, und es ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unerlässlich, diese Fristen einzuhalten, um Strafen zu vermeiden. Spezifische Fristinformationen können von der Kiribati Revenue Authority eingeholt werden.

Weitere Informationen

Für detailliertere und aktuellere Informationen können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der Website der Kiribati Inland Revenue informieren oder einen Steuerfachmann zu Rate ziehen. Es ist entscheidend, über Änderungen der Steuergesetze oder -vorschriften, die Abzüge betreffen könnten, informiert zu bleiben.

Mehrwertsteuer

In Kiribati ist die Mehrwertsteuer (MwSt.) eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen zu einem Standardsatz von 12,5% erhoben wird.

MwSt.-Sätze und Schwellenwerte

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer in Kiribati beträgt 12,5% und wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen angewendet. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als AUD 100.000 sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Freiwillige Registrierung ist für Unternehmen unter diesem Schwellenwert möglich. Auch Anbieter elektronischer Dienstleistungen für lokale Verbraucher, die nicht ansässig sind, unterliegen der Mehrwertsteuer und müssen sich registrieren, wenn ihr Umsatz AUD 100.000 überschreitet. Dabei müssen sie einen lokalen Mehrwertsteuervertreter ernennen.

MwSt.-Erklärung und Zahlung

Unternehmen müssen je nach Größe entweder monatlich oder vierteljährlich Mehrwertsteuererklärungen abgeben. Zahlungen sind bis zum 20. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig. Verspätete Zahlungen können Strafen und Zinsen nach sich ziehen. Unternehmen mit einem Überschuss an Vorsteuer über die Umsatzsteuer können möglicherweise eine Rückerstattung beantragen. Stand heute, dem 5. Februar 2025, sind diese Informationen aktuell, jedoch können sich Vorschriften ändern.

Ausnahmen und steuerbefreite Lieferungen

Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, was bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer berechnet wird und die Vorsteuer nicht erstattungsfähig ist. Häufige Ausnahmen umfassen Grundnahrungsmittel, Bildungs-, Gesundheitsdienstleistungen und einige Finanzdienstleistungen. Einige Lieferungen, wie Exporte, sind steuerbefreit, das heißt, ein Mehrwertsteuersatz von 0% gilt, und die Vorsteuer ist erstattungsfähig. Diese Unterscheidung ist wichtig, damit Unternehmen ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen effektiv verwalten können.

Administrative Anforderungen

Registrierte Unternehmen sind verpflichtet, steuerliche Rechnungen mit spezifischen Details auszustellen, einschließlich der Mehrwertsteuernummer, des Mehrwertsteuerbetrags und des Gesamttransaktionswerts. Eine mindestens sechsjährige Aufbewahrung der Aufzeichnungen ist entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften. Bei Nichteinhaltung der Mehrwertsteuervorschriften drohen Strafen, die von Geldstrafen und Zinsen bis hin zu rechtlichen Schritten reichen können. Die bereitgestellten Informationen dienen nur zur allgemeinen Orientierung und gelten ab heute, dem 5. Februar 2025, als genau. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Vorschriften ändern können und die Konsultation eines Steuerfachmanns für spezifische Ratschläge immer empfohlen wird.

Steuervergünstigungen

Kiribatis Steuersystem konzentriert sich auf konsumorientierte Steuern wie die Mehrwertsteuer (MwSt), mit laufenden Reformen zur Modernisierung der Einkommensteuergesetze.

Mehrwertsteuer (MwSt)

  • Satz: 12,5% auf die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich Importe.
  • Registrierungsschwelle: Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über AUD 100.000 müssen sich registrieren. Freiwillige Registrierung ist für Unternehmen unterhalb dieser Schwelle möglich.
  • Befreiungen: Grundnahrungsmittel, Bildung, Gesundheit und bestimmte Finanzdienstleistungen.
  • Nullbesteuerte Lieferungen: Exporte.
  • Vorsteuerabzug: Registrierte Unternehmen können die auf Einkäufe gezahlte MwSt gegen die bei Verkäufen erhobene MwSt verrechnen.

Einkommensteuer

  • Laufende Reform: Ein neuer Einkommensteuergesetzentwurf wird in Betracht gezogen, um die Verwaltung zu vereinfachen, Befreiungen zu klären und die Steuerbasis zu erweitern (einschließlich des Abbaus von Bodenschätzen).
  • Ausländische Steuervergünstigung: Verfügbar für ansässige Unternehmen mit Auslandseinkünften, gleich dem niedrigeren Betrag aus der kiribatischen Einkommensteuer oder der im Ausland gezahlten Steuer. Berechnet als Prozentsatz der kiribatischen Einkommensteuer (vor der Vergünstigung) gegenüber dem zu versteuernden Einkommen.

Steueranreize

  • Eine 100%ige Abschreibungszulage für neue Explorationsaktivitäten im Bereich des Abbaus von Bodenschätzen wird im Entwurf des Einkommensteuergesetzes vorgeschlagen, um Investitionen in diesem Sektor zu fördern.
  • Weitere Details zu anderen spezifischen Steueranreizen sind im Rahmen der derzeit verfügbaren Informationen nicht vorhanden. Es wird empfohlen, das Ministerium für Finanzen und Wirtschaftsentwicklung von Kiribati (MFED) für die aktuellsten Details zu Steueranreizen und -vorschriften zu konsultieren.
  • Historisch gesehen umfassten Investitionsanreize einen Pionierstatus, Importzollvergünstigungen und Steuererleichterungen, obwohl Einzelheiten eine weitere Bestätigung durch offizielle Quellen erfordern.
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