Verstehen der Urlaubsansprüche von Mitarbeitern ist ein grundlegender Aspekt bei der Mitarbeitendenführung in Jordanien und bei der Gewährleistung der Einhaltung der örtlichen Arbeitsgesetze. Das Königreich Jordanien bietet verschiedene gesetzliche Urlaubsarten an, die darauf ausgelegt sind, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen und persönliche Umstände zu unterstützen.
Arbeitgeber, die in Jordanien tätig sind, müssen sich durch Vorschriften zu Jahresurlaub, gesetzlichen Feiertagen, Krankheitsurlaub, Elternzeit und anderen spezifischen Abwesenheiten navigieren. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist essenziell für reibungslose Abläufe und positive Arbeitnehmerbeziehungen.
Jahresurlaub
Mitarbeiter in Jordanien haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, basierend auf ihrer Betriebszugehörigkeit.
- Mitarbeiter mit weniger als fünf Jahren Betriebszugehörigkeit haben Anspruch auf mindestens 14 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.
- Mitarbeiter mit fünf oder mehr Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber haben Anspruch auf mindestens 21 Tage bezahlten Jahresurlaub pro Jahr.
Der Urlaub sammelt sich im Laufe des Jahres an. Mitarbeitende sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Jahresurlaub innerhalb des Jahres zu nehmen, in dem er erworben wurde, allerdings kann eine begrenzte Übertragung durch Vereinbarung oder Unternehmensrichtlinie erlaubt sein, sofern dies das Gesetz nicht verletzt. Der Zeitpunkt des Urlaubs wird typischerweise vom Arbeitgeber auf Grundlage der Geschäftsbedürfnisse in Absprache mit dem Mitarbeitenden festgelegt.
Gesetzliche Feiertage
Jordanien beobachtet mehrere gesetzliche Feiertage im Laufe des Jahres. Mitarbeitende sind in der Regel an diesen Tagen zu bezahltem Urlaub berechtigt. Wenn ein Mitarbeitender an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, erhält er typischerweise sein reguläres Gehalt plus einen Zuschlag oder erhält Freizeitausgleich.
Gesetzliche Feiertage umfassen sowohl feststehende Daten als auch Feste nach dem Mondkalender. Die genauen Termine für religiöse Feiertage variieren jedes Jahr.
| Feiertag | Art | Typischer Zeitpunkt (ungefähr) |
|---|---|---|
| Neujahr | Feststehend | 1. Januar |
| Tag der Arbeit | Feststehend | 1. Mai |
| Unabhängigkeitstag | Feststehend | 25. Mai |
| Eid al-Fitr | Lunare/religiöse | Ende des Ramadan |
| Eid al-Adha | Lunare/religiöse | Dhu al-Hijjah |
| Islamisches Neujahr | Lunare/religiöse | Muharram 1 |
| Geburtstag des Propheten | Lunare/religiöse | Rabi' al-Awwal 12 |
| Weihnachten | Feststehend | 25. Dezember |
Hinweis: Die genauen Termine der islamischen Feiertage im Jahr 2025 hängen vom Mondschein ab.
Krankheitsurlaub
Mitarbeitende in Jordanien haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, sofern sie ein ärztliches Attest eines anerkannten Arztes vorlegen.
- Mitarbeitende haben Anspruch auf 14 Tage Krankheitsurlaub pro Jahr bei voller Bezahlung.
- Ein zusätzlicher 14 Tage Krankheitsurlaub kann pro Jahr bei halber Bezahlung gewährt werden, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
- Krankheitsurlaub über diese 28 Tage hinaus kann ohne Bezahlung gewährt werden, abhängig von der Unternehmenspolitik oder Kollektivvereinbarungen.
Das ärztliche Attest muss die Dauer der Krankheit und die Notwendigkeit der Abwesenheit vom Arbeitsplatz angeben.
Elternzeit
Das jordanische Recht sieht spezifische Ansprüche für Mutterschaftsurlaub vor. Paternitäts- und Adoptionsurlaub sind nicht ausdrücklich im primären Arbeitsgesetz geregelt, können aber durch Unternehmenspolitik oder Kollektivvereinbarungen abgedeckt sein.
- Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf 10 Wochen (70 Tage) bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dieser Urlaub kann vor und nach der Geburt genommen werden, vorausgesetzt, die Zeit nach der Geburt beträgt mindestens sechs Wochen. Die Mitarbeiterin erhält während dieser Zeit das volle Gehalt.
- Stillpausen: Nach Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub hat eine weibliche Mitarbeiterin Anspruch auf eine bezahlte Pause von einer Stunde pro Tag zum Stillen ihres Säuglings für einen Zeitraum von einem Jahr, zusätzlich zu ihrer regulären Ruhezeit.
Paternitäts- und Adoptionsurlaubsansprüche liegen in der Regel im Ermessen des Arbeitgebers, es sei denn, sie sind im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt.
Andere Urlaubsarten
Neben den primären Urlaubsarten erkennt das jordanische Arbeitsrecht und die Übung weitere Urlaubsformen an:
- Trauerurlaub: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf drei Tage bezahlten Urlaub bei Tod eines nahen Angehörigen (z.B. Ehepartner, Kind, Eltern, Geschwister).
- Hajj/Umrah-Urlaub: Muslimische Mitarbeitende können unbezahlten Urlaub zur Durchführung der Hajj oder Umrah Pilgerreise erhalten, abhängig von Unternehmensrichtlinien und Betriebszugehörigkeit. Dies ist kein gesetzlicher Anspruch, aber gängige Praxis.
- Studienurlaub: Urlaub zu Bildungszwecken ist kein gesetzliches Recht, kann aber von Arbeitgebern gewährt werden, oft ohne Gehaltsfortzahlung, abhängig von Unternehmenspolitik und Relevanz des Studiums für die Rolle des Mitarbeitenden.
- Hochzeitsurlaub: Einige Unternehmen bieten möglicherweise eine kurze bezahlte Freistellung für die Hochzeit eines Mitarbeitenden an, obwohl dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Das Verstehen und korrekte Anwenden dieser verschiedenen Urlaubsregelungen ist für Arbeitgeber, die in Jordanien tätig sind, entscheidend, um die gesetzliche Konformität sicherzustellen und ihre Mitarbeitenden effektiv zu unterstützen.
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