Jordan begrüßt ausländisches Talent aus verschiedenen Sektoren, und sein Einwanderungssystem ist darauf ausgelegt, den Eintritt und die Beschäftigung von Personen zu erleichtern, die zur Wirtschaft beitragen. Die Navigation durch den Prozess der Erlangung der erforderlichen Visa und Arbeitserlaubnisse ist sowohl für ausländische Staatsangehörige als auch für ihre zukünftigen Arbeitgeber entscheidend, um die rechtliche Einhaltung und einen reibungslosen Übergang in die jordanische Belegschaft zu gewährleisten.
Das System beinhaltet den Erhalt eines geeigneten Eintrittsvisums, um das Land zu betreten, gefolgt von der Sicherung einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis, sobald die Beschäftigung bestätigt ist. Die spezifischen Anforderungen und Verfahren können je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers, Art der Arbeit und Dauer des Aufenthalts variieren. Das Verständnis dieser Schritte ist wesentlich für eine erfolgreiche internationale Einstellung in Jordan.
Gängige Visatypen für ausländische Arbeiter
Ausländische Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Jordanien zu arbeiten, benötigen in der Regel vor der Ankunft ein Einreisevisum, es sei denn, sie sind Staatsbürger von Ländern mit Visa-Erleichterungsvereinbarungen. Die wichtigsten Visatypen für potenzielle Mitarbeiter umfassen:
- Touristenvisum: Erlaubt die Einreise zu Tourismusanlässen. Es ist in der Regel nicht geeignet für Personen, die arbeiten wollen, da es keine Beschäftigungsaktivitäten erlaubt.
- Geschäftsvisum: Ausgestellt für kurzfristige Geschäftstätigkeiten wie Meetings, Konferenzen oder Verhandlungen. Wie das Touristenvisum erlaubt es keine Beschäftigung.
- Arbeits-/Einreisevisum: Dies ist die geeignete Visakategorie für Personen, die nach Jordanien einreisen, um eine Beschäftigung zu suchen oder aufzunehmen. Es dient als die erste Einreiseerlaubnis, die es der Person ermöglicht, nach Ankunft die erforderlichen Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse zu beantragen.
Nach der Ankunft in Jordanien mit dem entsprechenden Eintrittsvisum muss der ausländische Staatsangehörige dann die Beantragung einer Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis beim Ministerium für Arbeit bzw. der zuständigen Sicherheitsdirektion vorantreiben.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis
Das Erlangen einer Arbeitserlaubnis ist für alle ausländischen Staatsangehörigen, die rechtmäßig in Jordanien beschäftigt sein wollen, zwingend erforderlich. Der Prozess ist hauptsächlich arbeitgebergesteuert, was bedeutet, dass der potenzielle Arbeitgeber eine bedeutende Rolle bei der Antragstellung spielt.
Qualifikationskriterien:
- Mitarbeiter: Muss die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für die Stelle besitzen. Muss legal nach Jordanien eingereist sein mit einem geeigneten Eintrittsvisum. Muss die erforderlichen medizinischen Untersuchungen bestehen.
- Arbeitgeber: Muss eine rechtlich registrierte Einheit in Jordanien sein. Muss nachweisen, dass es notwendig ist, eine ausländische Fachkraft einzustellen, oft durch Nachweis, dass kein qualifizierter jordanischer Staatsbürger für die Stelle verfügbar ist (dies kann je nach Sektor und Position variieren). Muss die Arbeitsgesetze und Vorschriften einhalten.
Erforderliche Dokumentation:
Die spezifischen erforderlichen Dokumente können variieren, umfassen aber üblicherweise:
- Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
- Kopie des Reisepasses des Mitarbeiters (gültig für mindestens sechs Monate).
- Kopie des Eintrittsvisums und des Stempels im Pass.
- Kopien der Bildungs- und Berufszertifikate des Mitarbeiters (häufig legalisiert).
- Medizinischer Untersuchungsbericht von einer anerkannten Einrichtung in Jordanien.
- Registrierungsdokumente des Arbeitgebers.
- Arbeitsvertrag, unterzeichnet von Arbeitgeber und Mitarbeiter.
- Fotografien des Mitarbeiters.
- Sonstige von dem Ministerium für Arbeit auf Grundlage des Einzelfalls oder der Berufssparte geforderte Dokumente.
Antragsverfahren:
- Der Arbeitgeber initiiert den Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Ministerium für Arbeit.
- Erforderliche Dokumente werden eingereicht.
- Das Ministerium für Arbeit prüft den Antrag. Dies kann die Überprüfung des Arbeitsmarktes sowie der Qualifikationen des Mitarbeiters beinhalten.
- Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Gleichzeitig oder anschließend muss der Mitarbeiter eine Aufenthaltserlaubnis bei der Public Security Directorate beantragen. Dies erfordert die genehmigte Arbeitserlaubnis und weitere Dokumente.
- Nach Genehmigung sowohl der Arbeitserlaubnis als auch der Aufenthaltserlaubnis ist der Mitarbeiter rechtlich befugt, in Jordanien zu leben und zu arbeiten.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten können je nach Antragsvolumen und Komplexität variieren, liegen jedoch in der Regel bei 2 bis 6 Wochen für die Arbeitserlaubnis. Die Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt danach.
Gebühren für Arbeitserlaubnisse werden vom Ministerium für Arbeit festgelegt und können je nach Sektor und Nationalität des Mitarbeiters variieren. Diese Gebühren sind Änderungen unterworfen und sollten bei den zuständigen Behörden oder einem inländischen Experten bestätigt werden. Der Arbeitgeber ist in der Regel für die Zahlung der Arbeitserlaubnisgebühren verantwortlich.
Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Das jordanische Recht sieht begrenzte Wege vor, damit ausländische Staatsangehörige eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Dies ist in der Regel ein langfristiger Prozess und wird nicht automatisch nach bestimmten Verlängerungen der Arbeitserlaubnis gewährt.
Potenzielle Routen können sein:
- Langzeitaufenthalt: Personen, die legal in Jordanien für einen bedeutenden, kontinuierlichen Zeitraum (oft 15 Jahre oder mehr) wohnen und bestimmte Kriterien hinsichtlich gutem Verhalten, finanzieller Stabilität und Fehlen einer Vorstrafe erfüllen, könnten berechtigt sein, einen Antrag auf Langzeitaufenthalt zu stellen.
- Investition: Signifikante Investitionen in die jordanische Wirtschaft durch spezielle Programme oder Projekte können möglicherweise zur Berechtigung für Langzeitaufenthalt oder sogar Staatsbürgerschaft führen, abhängig vom Umfang und der Natur der Investition.
- Ehe: Eine Ehe mit einem jordanischen Staatsbürger kann einen Weg zur Aufenthaltserlaubnis und möglicherweise auch zur Staatsbürgerschaft im Laufe der Zeit bieten, vorbehaltlich spezieller gesetzlicher Anforderungen und Verfahren.
Der Daueraufenthalt ist kein standardmäßiges Ergebnis des Besitzes von Arbeitserlaubnissen nach einer bestimmten Anzahl von Jahren. Es ist ein separater Antragsprozess mit strengen Voraussetzungen.
Optionen für die Visaberechtigung für Angehörige
Ausländische Arbeiter mit gültigen Arbeit- und Aufenthaltserlaubnissen in Jordanien dürfen in der Regel ihre unmittelbaren Familienmitglieder (Ehepartner und minderjährige Kinder) sponsern, damit sie zu ihnen ziehen.
Fördervoraussetzungen:
- Der Hauptarbeitnehmer muss eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Der Hauptpermitträger muss ausreichend finanzielle Mittel nachweisen, um seine Angehörigen zu unterstützen.
- Angehörige müssen in der Regel einen Nachweis der Verwandtschaft erbringen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden – oft legalisiert).
- Angehörige müssen die erforderlichen medizinischen Untersuchungen in Jordanien absolvieren.
- Angehörige müssen eigene Aufenthaltserlaubnisse beantragen, die vom Hauptpermitträger gesponsert werden. Sie erhalten keine automatische Aufenthaltserlaubnis allein durch den Status des Hauptpermitträger.
Antragsverfahren:
Der Hauptpermitträger initiiert in der Regel den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für Angehörige beim Public Security Directorate. Für beide, den Sponsor und die Angehörigen, sind die erforderlichen Dokumente einzureichen. Das Verfahren ähnelt dem für die primäre Aufenthaltserlaubnis, erfordert jedoch Nachweise der familiären Beziehungen. Angehörige dürfen in Jordanien mit einer Aufenthaltserlaubnis für Angehörige nicht arbeiten; sie müssten eine eigene Arbeitserlaubnis beantragen, wenn sie eine Beschäftigung anstreben.
Visum-Konformitätsverpflichtungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der jordanischen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze ist sowohl für Arbeitgeber als auch für ausländische Arbeitnehmer entscheidend.
Verpflichtungen des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass alle ausländischen Arbeitnehmer gültige Arbeit- und Aufenthaltserlaubnisse besitzen.
- Initiieren und verwalten der Arbeitserlaubnisanträge und -verlängerungen.
- Einhaltung der Bedingungen des Arbeitsvertrags und der jordanischen Arbeitsgesetze bezüglich Löhne, Arbeitszeiten und Bedingungen.
- Den Minister für Arbeit und die zuständigen Behörden über Änderungen im Status des Mitarbeiters (z.B. Kündigung) informieren.
- Die Kosten für die Erlangung der Arbeitserlaubnis tragen.
- Die Abreise des Mitarbeiters aus Jordanien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern, inklusive Deckung der Repatriationskosten, falls im Vertrag festgelegt oder gesetzlich vorgeschrieben.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Während der Beschäftigung in Jordanien stets eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Die Bedingungen des Arbeitsvertrags einhalten.
- Die jordanischen Gesetze und Vorschriften befolgen.
- Behörden und Arbeitgeber über Änderungen im persönlichen Status informieren, die den Permit-Status beeinflussen könnten.
- Jordanien bei Ablauf oder Stornierung der Erlaubnisse verlassen, sofern keine Verlängerung oder Statusänderung genehmigt wurde.
Die Nichtbefolgung dieser Verpflichtungen kann zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Bußgeldern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Abschiebung des Mitarbeiters und potenziellen Einreiseverboten nach Jordanien. Eine regelmäßige Überwachung der Ablaufdaten und proaktive Verlängerungsmaßnahmen sind essenziell.
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