Kostenrechner für Beschäftigungskosten in Jordan
Berechnen Sie Ihre vollständigen Einstellungskosten für Jordan-Mitarbeiter, einschließlich Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Mitarbeiterleistungen und Verwaltungsgebühren. Dieser Gehaltsrechner liefert genaue Schätzungen der Arbeitgeberkosten für fundierte Einstellungsentscheidungen.
Personalkosten berechnen
Aufschlüsselung der Beschäftigungskosten
Wählen Sie ein Land aus und geben Sie ein Gehalt ein, um die Kostenaufstellung der Beschäftigung anzuzeigen.
Arbeitgebersteuerbeiträge
| Steuerart | Satz | Basis |
|---|---|---|
| Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitgeber) | 14,25 % | Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters (mit Obergrenze) |
| Einkommensteuerabzug | Progressiv (5 % bis 30 %) | Steuerpflichtiges Einkommen des Mitarbeiters nach Freibeträgen und Abzügen |
| Nationaler Beitragsteuersatz | 1 % | Jährliches steuerpflichtiges Einkommen über JOD 200.000 |
| Allgemeine Verkaufssteuer (GST) / Mehrwertsteuer (MwSt) | 16 % | Verkauf von Waren oder Dienstleistungen; Import von Waren oder Dienstleistungen |
Anmeldung & Einhaltung der Vorschriften
- Sozialversicherungsbeiträge und einbehaltene Einkommensteuer sind in der Regel bis zum 15. Tag des folgenden Monats fällig.
- Jährliche Lohn- und Gehaltssteuererklärungen müssen in der Regel bis zum 31. März des folgenden Jahres eingereicht werden.
- Jährliche Einkommensteuererklärungen für Steuerpflichtige sind bis zum 30. April fällig.
In Jordanien werden die Steuervorteile der Arbeitnehmer anhand progressiver Steuersätze sowie verschiedener verfügbaren Freibeträge und Abzüge berechnet.
Persönliche Einkommenssteuer (PIT)
-
Steuersätze: Die PIT wird auf einer progressionen Skala berechnet, wie folgt (gültig ab Februar 2026, Änderungen vorbehalten):
- Erste 5.000 JOD: 5%
- Zweite 5.000 JOD: 10%
- Dritte 5.000 JOD: 15%
- Vierte 5.000 JOD: 20%
- Über 20.000 JOD bis 1.000.000 JOD: 25%
- Über 1.000.000 JOD: 30%
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Freibeträge: Mehrere Freibeträge können das steuerpflichtige Einkommen mindern:
- Persönlicher Freibetrag: 9.000 JOD (für Einwohner, die über 183 Tage in Jordanien bleiben).
- Familienfreibetrag: 9.000 JOD (wenn die Familie über 183 Tage in Jordanien lebt).
- Zusätzliche Freibeträge: Bis zu 3.000 JOD für medizinische Ausgaben, Hochschulbildung, Hypothekenzinsen, Miete, technische/ingenieurrechtliche Dienstleistungen (ggf. Nachweis erforderlich).
- Freibetrag auf Rentenleistungen: 2.500 JOD auf monatliche Rentenleistungen.
Sozialversicherungsbeiträge
- Arbeitnehmerbeitrag: 7,5 % des Bruttogehalts.
- Arbeitgeberbeitrag: 14,25 % des Bruttogehalts.
- Gesamtbeitrag: 21,75 % des Bruttogehalts.
Weitere Abzüge
- Wohltätigkeitsspenden: Spenden an anerkannte Organisationen sind bis zu 25 % des steuerpflichtigen Einkommens absetzbar.
Arbeitgeberverpflichtungen
- Steuerabzug: Arbeitgeber sind verantwortlich für den Steuerabzug bei den Arbeitnehmern sowie für die Beiträge zur Sozialversicherung.
- Überweisung: Arbeitgeber müssen die einbehaltenen Steuern und Beiträge monatlich an die Steuerbehörden abführen.
Zusätzliche Informationen
- Steuergesetze und -vorschriften können sich ändern. Konsultieren Sie offizielle Regierungsquellen oder einen Steuerberater für die aktuellsten Informationen. Diese Übersicht dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Sie ist aktuell bis zum 17. Februar 2026.
- Steuererklärungen sind jährlich einzureichen. Die Fristen können bei den jordanischen Steuerbehörden erfragt werden.
- Weitere Steuern, wie z. B. Grundsteuer, können ebenfalls anfallen.



