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Steuern in Jemen

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Jemen.

Jemen taxes overview

Navigating the complexities of international payroll and employment requires a thorough understanding of local tax regulations. In Jemen ist das Steuersystem, das für Beschäftigung gilt, hauptsächlich auf Einkommensteuer auf Gehälter und Löhne ausgerichtet, die oft als Payroll Tax bezeichnet wird, sowie auf Beiträge zum Sozialsystem. Arbeitgeber, die in Jemen tätig sind, sind verantwortlich für die korrekte Berechnung, Einbehaltung und Abführung dieser Steuern und Beiträge im Namen ihrer Mitarbeitenden.

Die Einhaltung der jemenitischen Steuergesetze ist entscheidend für Unternehmen, um Strafen, Bußgelder und rechtliche Probleme zu vermeiden. Dazu gehört das Verständnis der Verpflichtungen im Zusammenhang mit sowohl Arbeitgeberbeiträgen als auch den von Mitarbeitenden abgezogenen Steuern und Beiträgen. Es ist unerlässlich, sich über die relevanten Sätze, Schwellenwerte und Meldepflichten auf dem Laufenden zu halten, um einen reibungslosen und regelkonformen Betrieb bei der Beschäftigung von Personen in Jemen sicherzustellen.

Arbeitgebersteuerpflichten

Arbeitgeber in Jemen sind verantwortlich für die Beiträge zum Sozialsystem und die Verwaltung der Einkommensteuer (Payroll Tax), die von den Einkommen ihrer Mitarbeitenden einbehalten wird. Die primäre Arbeitgeberpflicht betrifft die Sozialversicherungsbeiträge, die Leistungen wie Renten, Invaliditätsleistungen und Arbeitslosengeld finanzieren.

Sozialversicherungsbeiträge werden auf Grundlage des Bruttogehalts des Mitarbeitenden berechnet. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Mitarbeitende leisten einen prozentualen Anteil des Gehalts, bis zu einer bestimmten Obergrenze. Die spezifischen Sätze für 2025 werden voraussichtlich dem etablierten Strukturmuster folgen, wobei der Arbeitgeber einen größeren Prozentsatz beiträgt als der Mitarbeitende.

Beitragstyp Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Sozialversicherung [Arbeitgeber %] [Mitarbeitender %]

Hinweis: Die spezifischen Sätze und Beitragsschwellen für 2025 sollten mit den zuständigen Behörden bestätigt werden, da sie Änderungen unterliegen können.

Neben der Sozialversicherung sind Arbeitgeber auch für die korrekte Berechnung und Abführung der Einkommensteuer (Payroll Tax) verantwortlich, die von den Gehältern der Mitarbeitenden einbehalten wird. Diese wird oft aus der Perspektive der Arbeitgeberverwaltung als Steuerpflicht aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht betrachtet.

Einkommensteuerabzugspflichten

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Einkommensteuer (Payroll Tax) von den Gehältern und Löhnen ihrer Mitarbeitenden in Jemen einzubehalten. Diese Steuer wird auf das Bruttoeinkommen des Mitarbeitenden erhoben, wobei bestimmte Abzüge und Freibeträge vor der Steuerberechnung erlaubt sind.

Jemen nutzt ein progressives Einkommensteuersystem, das bedeutet, dass höhere Einkommensstufen mit höheren Sätzen besteuert werden. Die Steuer wird in der Regel monatlich berechnet und einbehalten, basierend auf dem monatlichen Gehalt des Mitarbeitenden. Jährliche Einkommensteuererklärungen konsolidieren die monatlichen Abzüge.

Die Einkommensteuersätze für 2025 werden voraussichtlich dem bestehenden progressiven Tarif folgen. Die Steuerklassen und die entsprechenden Sätze werden auf das steuerpflichtige Einkommen des Mitarbeitenden nach Berücksichtigung aller anrechenbaren Abzüge und Freibeträge angewandt.

Jährliches steuerpflichtiges Einkommen (YER) Steuersatz (%)
Bis [Schwellenwert 1] [Satz 1]%
[Schwellenwert 1] bis [Schwellenwert 2] [Satz 2]%
[Schwellenwert 2] bis [Schwellenwert 3] [Satz 3]%
Über [Schwellenwert 3] [Satz 4]%

Hinweis: Die spezifischen Steuerklassen und Sätze für 2025 sollten mit den entsprechenden Steuerbehörden bestätigt werden, da sie Änderungen unterliegen können.

Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, diese Sätze korrekt auf das steuerpflichtige Einkommen jedes Mitarbeitenden anzuwenden und den einbehaltenen Betrag fristgerecht an die Steuerbehörde abzuführen.

Mitarbeiterabzüge und Freibeträge

Mitarbeitende in Jemen könnten Anspruch auf bestimmte Abzüge und Freibeträge haben, die ihr steuerpflichtiges Einkommen verringern und somit ihre gesamte Einkommensteuerbelastung reduzieren. Diese Abzüge werden typischerweise vor der Berechnung der progressiven Steuersätze angewendet.

Gängige Abzüge und Freibeträge können umfassen:

  • Persönlicher Freibetrag: Ein Standardbetrag, der vom Bruttogehalt des Mitarbeitenden abgezogen wird.
  • Familienfreibeträge: Zusätzliche Abzüge können für Angehörige wie Ehepartner und Kinder bestehen, wobei spezifische Regeln und Grenzen gelten.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Der Anteil des Mitarbeitenden an den Sozialversicherungsbeiträgen ist in der Regel abziehbar vom Bruttogehalt für die Einkommensteuer.

Arbeitgeber müssen diese anrechenbaren Abzüge und Freibeträge bei der Berechnung des vom Mitarbeitenden einzubehaltenden Einkommensteuerbetrags korrekt identifizieren und anwenden. Die spezifischen Beträge für persönliche und Familienfreibeträge für 2025 sollten bei den Steuerbehörden verifiziert werden.

Steuerkonformität und Berichtspflichten

Arbeitgeber in Jemen haben spezielle Verpflichtungen hinsichtlich Steuerkonformität und Berichterstattung. Dazu gehören die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen und die Abführung der einbehaltenen Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge.

Wichtige Anforderungen an die Compliance umfassen:

  • Monatliche Meldungen: Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, monatliche Lohnsteuererklärungen einzureichen, in denen die gezahlten Gehälter, einbehaltenen Steuern und Beiträge zum Sozialsystem aufgeführt sind. Die einbehaltenen Beträge und Beiträge sind ebenfalls monatlich zu entrichten.
  • Jährliche Meldungen: Eine jährliche Zusammenfassung oder Rückmeldung, die die Gesamtgehaltssumme, die einbehaltenen Steuern und die im Laufe des Jahres geleisteten Beiträge zusammenfasst, ist in der Regel erforderlich.
  • Aktenführung: Die genaue Dokumentation von Mitarbeitendengehältern, Abzügen, Steuerabzügen und Sozialversicherungsbeiträgen ist verpflichtend.

Fälligkeitstermine für Einreichung und Zahlung werden streng durchgesetzt. Verspätete Einreichung oder Zahlungen können zu Strafen und Verzugszinsen führen. Arbeitgeber sollten die spezifischen Fristen für monatliche und jährliche Einreichungen für 2025 mit den zuständigen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden abstimmen.

Besondere Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen, die in Jemen tätig sind, könnten spezielle steuerliche Überlegungen haben. Während die grundlegenden Prinzipien der Einkommensteuer und Sozialversicherung gelten, kann es Unterschiede aufgrund des Residenzstatus und der Art der Präsenz des ausländischen Unternehmens geben.

  • Ausländische Arbeitnehmer: Nichtansässige Personen, die in Jemen arbeiten, könnten der Einkommensteuer auf ihr im Jemen erzieltes Einkommen unterliegen. Ihre Steuerpflicht und Anspruch auf Abzüge könnten von denen der ansässigen Personen abweichen. Der Residenzstatus wird typischerweise durch die Aufenthaltsdauer im Land bestimmt.
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Mitarbeitende in Jemen beschäftigt, muss möglicherweise eine registrierte Präsenz aufbauen oder eine lokale Einheit (wie einen Employer of Record) nutzen, um Gehaltsabrechnung, Steuerabzug und Beiträge zum Sozialsystem regelkonform abzuwickeln. Die steuerliche Behandlung des ausländischen Unternehmens (z.B. Körperschaftsteuer) ist getrennt von den Beschäftigungsverpflichtungen, ist aber relevant für die gesamte Steuerbilanz.
  • Sozialversicherung: Ausländische Mitarbeitende müssen je nach Residenzstatus, Beschäftigungsdauer und bilateral bestehenden Sozialversicherungsabkommen zwischen Jemen und ihrem Heimatland möglicherweise Beiträge zum jemenitischen Sozialsystem leisten oder nicht.

Das Verständnis dieser spezifischen Regeln ist für ausländische Unternehmen und deren Mitarbeitende entscheidend, um die vollständige Einhaltung der jemenitischen Arbeits- und Steuergesetze sicherzustellen. Die Nutzung lokaler Expertise oder eines Employer of Record Dienstes kann helfen, diese Komplexitäten zu navigieren.

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