Die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger im Jemen erfordert die Navigation durch eine spezifische Reihe von Einwanderungsbestimmungen und Verfahren. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen die von den zuständigen Behörden festgelegten Anforderungen einhalten, um die Rechtmäßigkeit sicherzustellen. Dies umfasst das Erlangen der entsprechenden Visa für die Einreise und die Sicherung der erforderlichen Arbeitserlaubnisse, um Beschäftigungsaktivitäten im Land durchzuführen.
Das Verständnis der verschiedenen Visakategorien, des Antragsprozesses für Arbeitserlaubnisse und der laufenden Compliance-Verpflichtungen ist für Unternehmen, die internationales Talent im Jemen einstellen möchten, von entscheidender Bedeutung. Das System umfasst spezifische Dokumentationen, Sponsoring-Anforderungen und die Einhaltung lokaler Arbeitsgesetze.
Häufige Visatypen für ausländische Arbeitnehmer
Ausländische Staatsangehörige, die im Jemen arbeiten möchten, benötigen in der Regel ein spezielles Visum, das die Einreise zu geschäftlichen oder beschäftigungsbezogenen Zwecken erlaubt. Das häufigste initiale Eintrittsvisum für Personen, die planen zu arbeiten, ist oft ein Business-Visum oder ein Visum, das speziell für Beschäftigungszwecke vorgesehen ist, abhängig von der Art und Dauer des geplanten Aufenthalts und Arbeitens. Diese Visa dienen als die erste Genehmigung, um das Land zu betreten, bevor der Prozess der Arbeitserlaubnis abgeschlossen ist oder in Verbindung mit diesem erfolgt.
| Visart | Zweck | Typische Dauer | Wichtige Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Business Visa | Kurzfristige geschäftliche Tätigkeiten, Meetings | Variabel (oft 1-3 Monate) | Einladung von einer jememinischen Einrichtung |
| Work/Employment Visa | Einreise für langfristige Beschäftigung | Variabel (oft an Vertrag gebunden) | Sponsoring durch den Arbeitgeber und genehmigte Arbeitserlaubnis |
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Bezeichnung und Verfügbarkeit der Visatypen sich je nach aktueller politischer und administrativer Lage ändern kann. Die Arbeitserlaubnis ist das primäre Dokument, das die Beschäftigung erlaubt, die nach der Einreise oder als Teil eines kombinierten Prozesses erlangt wird.
Anforderungen und Verfahren für die Beantragung der Arbeitserlaubnis
Das Einholen einer Arbeitserlaubnis ist für die meisten ausländischen Staatsangehörigen, die im Jemen beschäftigt werden möchten, obligatorisch. Der Prozess wird typischerweise vom beschäftigenden Unternehmen im Jemen initiiert und gesponsert. Der Arbeitgeber spielt eine entscheidende Rolle beim Sammeln der erforderlichen Dokumente und bei der Einreichung des Antrags beim Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Arbeit oder anderen relevanten Regierungsstellen.
Zulassungskriterien:
- Besitz eines gültigen Reisepasses.
- Einreise in den Jemen mit einem geeigneten Visum (oft ein Business- oder Einreisevisum).
- Ein formelles Stellenangebot und Arbeitsvertrag von einer registrierten Einrichtung im Jemen.
- Nachweis, dass die ausländische Person Fähigkeiten oder Fachkenntnisse besitzt, die auf dem lokalen Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind (obwohl die Durchsetzung davon variieren kann).
- Einhaltung der Alters- und Gesundheitsanforderungen.
Erforderliche Dokumentation (typischerweise umfasst):
- Ausgefülltes Antragsformular für die Arbeitserlaubnis.
- Kopie des Reisepasses des Antragstellers (mit ausreichender Gültigkeit).
- Kopien relevanter Bildungszeugnisse und beruflicher Qualifikationen.
- Lebenslauf (CV).
- Medizinischer Befund von einer anerkannten Klinik.
- Führungszeugnis aus dem Heimatland.
- Kopie des Arbeitsvertrags, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Kopien der Registrierungsdokumente des Arbeitgebers.
- Passfoto.
- Weitere von den Behörden angeforderte Unterlagen (z. B. Nachweis der bisherigen Berufserfahrung).
Verfahren für die Antragstellung:
- Das Unternehmen sammelt alle erforderlichen Dokumente vom Arbeitnehmer und bereitet den Antrag vor.
- Der Antrag wird bei dem zuständigen Ministerium (z. B. Ministerium für Soziale Angelegenheiten und Arbeit) eingereicht.
- Der Antrag wird von den Behörden überprüft. Dabei können Überprüfungen des Status des Arbeitgebers, die Qualifikationen des Arbeitnehmers und die Notwendigkeit, einen ausländischen Arbeiter einzustellen, erfolgen.
- Bei Genehmigung wird die Arbeitserlaubnis ausgestellt.
- Der Arbeitnehmer muss sicherstellen, dass sein Aufenthaltsstatus ebenfalls gültig ist und mit der Arbeitserlaubnis übereinstimmt.
Bearbeitungszeiten und Gebühren:
Die Bearbeitungszeiten für Arbeitserlaubnisse können erheblich variieren, abhängig von der Arbeitsbelastung der Behörden, der Vollständigkeit des Antrags und den spezifischen Umständen. Schätzungen reichen oft von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Die Gebühren für Arbeitserlaubnisse sind ebenfalls Änderungen unterworfen und sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung mit dem zuständigen Ministerium oder einem lokalen Partner bestätigt werden.
Wege zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis im Jemen ist für die meisten ausländischen Arbeiter, die ausschließlich auf Grund ihrer Beschäftigung dort sind, kein Standard- oder leicht zugänglicher Weg. Langfristige Aufenthaltsmöglichkeiten sind in der Regel begrenzt und können an bedeutende Investitionen im Land, Heirat mit einem jememinischen Staatsbürger oder andere spezifische, oft außergewöhnliche Umstände geknüpft sein. Für die Mehrheit der ausländischen Mitarbeiter ist der Aufenthalt direkt an die Gültigkeit ihrer Arbeitserlaubnis und ihres Arbeitsvertrags gebunden, wobei eine Verlängerung erforderlich ist, solange die Beschäftigung andauert. Es gibt kein klar definiertes Punktesystem oder einen direkten Weg zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach einer bestimmten Anzahl von Beschäftigungsjahren für den durchschnittlichen ausländischen Arbeiter.
Abhängigkeitsvisa-Optionen
Ausländische Arbeitnehmer, die über gültige Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltsgenehmigungen im Jemen verfügen, können in der Regel Visa und Aufenthaltserlaubnisse für ihre unmittelbaren Familienmitglieder, wie Ehepartner und abhängige Kinder, beantragen.
Voraussetzungen für Angehörige:
- Der primäre ausländische Arbeiter muss eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Heiratsurkunde für den Ehepartner, Geburtsurkunden für Kinder).
- Nachweis, dass der Hauptarbeitnehmer finanziell für seine Angehörigen sorgen kann.
Erforderliche Dokumentation für Angehörige (typischerweise umfasst):
- Ausgefüllte Visum-/Aufenthaltsantragsformulare für Angehörige.
- Kopien der Reisepässe der Angehörigen.
- Kopie des Reisepasses, Visums, der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis des Hauptarbeitnehmers.
- Beglaubigte Heiratsurkunde (für den Ehepartner).
- Beglaubigte Geburtsurkunden (für Kinder).
- Medizinische Untersuchungsberichte für Angehörige.
- Passfotos für Angehörige.
- Nachweis der finanziellen Unterstützung (z. B. Gehaltsnachweis des Hauptarbeitnehmers).
Verfahren für die Antragstellung:
Der Hauptarbeitnehmer oder sein Arbeitgeber beantragt in der Regel gleichzeitig oder nach Sicherstellung der eigenen Erlaubnisse die Visa/ Aufenthaltserlaubnisse für die Angehörigen. Der Antrag wird bei der Generaldirektion für Immigration und Pässe oder anderen relevanten Behörden eingereicht.
Einwanderungspflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Einhaltung der Einwanderungs- und Arbeitsgesetze des Jemen ist für die beschäftigende Firma und den ausländischen Arbeitnehmer essenziell. Verstöße können zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Geldbußen, Abschiebung des Mitarbeiters und rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Sicherstellen, dass alle ausländischen Arbeitnehmer die notwendigen gültigen Einreisevisa, Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse vor Beginn der Beschäftigung besitzen.
- Die Antragstellung für Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis für berechtigte Arbeitnehmer sponsoren.
- Genau Buch führen über den Status und die Dokumentation aller ausländischen Arbeitnehmer.
- Die relevanten Behörden über alle Änderungen im Status des Arbeitnehmers informieren, z. B. bei Beendigung der Beschäftigung, Geänderten Jobrollen (falls dies die Erlaubnis betrifft) oder Adressänderungen.
- Die Kosten für die Erteilung der Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse gemäß Arbeitsrecht oder Vertrag tragen.
- Den Arbeitnehmer bei Beendigung der Beschäftigung beim Verlassen des Jemen unterstützen, auch durch Abdeckung der Repatriationskosten, falls gesetzlich oder vertraglich erforderlich.
- Alle Arbeitsgesetze des Jemen hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Löhnen und Arbeitnehmerrechten für ausländische Arbeiter einhalten.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Mit dem richtigen Visum nach Jemen einreisen.
- Während der Beschäftigungsdauer eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis besitzen und aufrechterhalten.
- Die Bedingungen ihrer Visa und Arbeitserlaubnis einhalten, einschließlich nur für den sponsorgenehmigten Arbeitgeber und in der genehmigten Position zu arbeiten.
- Kopien ihrer gültigen Einwanderungsdokumente (Reisepass, Visum, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis mitführen).
- Die Behörde und den Arbeitgeber über bedeutende persönliche Veränderungen informieren (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes).
- Jemen bei Ablauf oder Beendigung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis verlassen, sofern kein Statuswechsel oder Verlängerung genehmigt wird.
- Alle Gesetze und Vorschriften des Jemen einhalten.
Beide Parteien müssen proaktiv die Gültigkeit und Verlängerung aller Genehmigungen verwalten, um Lücken im rechtlichen Status zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit lokalen Experten oder einem Employer of Record kann dabei helfen, die spezifischen Anforderungen zu erfüllen und die Antragsprozesse effektiv zu navigieren.
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