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Jemen

Mitarbeiterrechte und Schutzmaßnahmen

Erkunden Sie die Rechte der Arbeitnehmer und den rechtlichen Schutz in Jemen

Kündigung

Der Arbeitskodex der Republik Jemen (Gesetz Nr. 5) von 1995 ist das primäre Gesetz, das die Arbeitsbeziehungen, einschließlich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, im Jemen regelt.

Gesetzliche Gründe für die Entlassung

Arbeitgeber im Jemen dürfen Arbeitnehmer aus Gründen wie grobem Fehlverhalten, wirtschaftlichen oder technischen Gründen, Tod oder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers und Ablauf eines befristeten Vertrags entlassen. Grobes Fehlverhalten umfasst Belästigung, Inkompetenz, Betrug, Weitergabe von Unternehmensgeheimnissen, Angriff, Missachtung von Sicherheitsregeln oder ähnliche Handlungen. Wirtschaftliche oder technische Gründe können Unternehmensumstrukturierungen, Insolvenz oder technologische Veränderungen umfassen.

Kündigungsfristen

Vor der Kündigung eines Arbeitsvertrags müssen Arbeitgeber eine schriftliche Kündigungsfrist einhalten. Die Länge der Kündigungsfrist hängt davon ab, wie der Arbeitnehmer bezahlt wird. Bei monatlichen Löhnen ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen erforderlich. Bei zweiwöchentlichen Löhnen ist eine Kündigungsfrist von 15 Tagen erforderlich. Bei Stückarbeit, Stunden-, Tages- oder Wochenlöhnen ist eine Kündigungsfrist von einer Woche erforderlich.

Abfindung

Arbeitnehmer, die aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z.B. aus geschäftlichen Gründen, entlassen werden, haben Anspruch auf eine besondere Entschädigung. Die genaue Höhe wird vom zuständigen Schiedsgericht festgelegt, wobei der Höchstbetrag dieser Entschädigung sechs Monatslöhne beträgt.

Wichtige Überlegungen

Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag eine Probezeit von bis zu 6 Monaten festlegen. Eine Kündigung während der Probezeit erfordert möglicherweise keine Kündigungsfrist oder Abfindung. Wenn ein Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die Kündigung unrechtmäßig ist, kann er dagegen Einspruch erheben, indem er eine Beschwerde beim Arbeitsministerium einreicht oder durch Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren Abhilfe sucht. Einige Tarifverträge können günstigere Bedingungen für Arbeitnehmer in Bezug auf die Kündigung enthalten.

Diskriminierung

Die Verfassung des Jemen enthält eine allgemeine Gleichheitsbestimmung (Artikel 41), die besagt, dass alle Bürger in Rechten und Pflichten gleich sind. Es fehlen jedoch explizite Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund spezifischer Merkmale. Das Arbeitsgesetzbuch der Republik Jemen enthält einige Bestimmungen zur Nichtdiskriminierung, aber diese sind begrenzt.

Geschützte Merkmale

Obwohl es keine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung gibt, können einige Schutzmaßnahmen aus den Gesetzen des Jemen und seinen Verpflichtungen aus internationalen Verträgen abgeleitet werden:

  • Geschlecht: Jemen ist Unterzeichner der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW). Dennoch enthält das jemenitische Recht weiterhin diskriminierende Elemente, insbesondere im Personalstatusgesetz.
  • Rasse/Ethnizität: Der Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) hat Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung marginalisierter Gruppen wie der Al-Akhdam geäußert.

Begrenzte Rechtsbehelfsmechanismen

  • Arbeitsstreitigkeiten: Arbeitnehmer, die Diskriminierung ausgesetzt sind, können eine Lösung durch die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehene Arbeitsarbitrage suchen. Die Wirksamkeit dieses Mechanismus kann jedoch begrenzt sein.
  • Internationale Beschwerden: Die Ratifizierung von CEDAW und CERD durch Jemen ermöglicht theoretisch Beschwerden bei den jeweiligen internationalen Gremien im Falle schwerwiegender Diskriminierung. Dieser Prozess ist komplex und bietet möglicherweise keine sofortige Abhilfe.

Arbeitgeberpflichten

Obwohl keine spezifischen Gesetze dies vorschreiben, haben jemenitische Arbeitgeber eine ethische Verpflichtung, Gleichheit und Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz zu fördern. Dies umfasst:

  • Faire Einstellungsverfahren: Entscheidungen sollten auf Leistung und nicht auf diskriminierenden Faktoren basieren.
  • Gleichbehandlung: Sicherstellung fairer Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten und Zugang zu Ressourcen für alle Mitarbeiter.
  • Null Toleranz gegenüber Belästigung: Schnelles Handeln gegen jede Form von Belästigung aufgrund geschützter Merkmale.

Zentrale Herausforderungen

  • Die schwachen rechtlichen Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung im Jemen bleiben eine bedeutende Herausforderung.
  • Kulturelle Einstellungen und traditionelle Praktiken können die Durchsetzung von Antidiskriminierungsprinzipien weiter behindern.

Arbeitsbedingungen

Jemen hat Vorschriften zu Arbeitszeiten, Ruhepausen und ergonomischen Anforderungen festgelegt, um ein grundlegendes Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Arbeitszeiten

Das jemenitische Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 5 von 1995) legt eine Standardarbeitswoche von 48 Stunden fest, verteilt auf sechs Arbeitstage. Die täglichen Arbeitszeiten betragen in der Regel acht Stunden. Während des heiligen Monats Ramadan werden die Arbeitszeiten auf sechs Stunden pro Tag und 36 Stunden pro Woche reduziert.

Ruhepausen

Das jemenitische Gesetz schreibt Ruhepausen vor, obwohl die genaue Dauer im Arbeitsgesetzbuch nicht ausdrücklich angegeben ist. In der Praxis gewähren die meisten Unternehmen eine einstündige Pause während des Arbeitstages. Jemenitische Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen vollen Ruhetag pro Woche, der typischerweise auf den Freitag fällt.

Ergonomische Anforderungen

Die jemenitische Gesetzgebung enthält derzeit keine spezifischen Vorschriften zu ergonomischen Anforderungen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind jedoch allgemein verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dies kann Maßnahmen zur Förderung einer korrekten Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung umfassen, um ergonomische Risiken zu minimieren.

Wichtige Überlegungen

Die Durchsetzung dieser Standards kann in Jemen aufgrund des anhaltenden Konflikts und einer angespannten Wirtschaft schwierig sein. Viele Jemeniten arbeiten im informellen Sektor, der oft außerhalb dieser gesetzlichen Schutzbestimmungen fällt.

Gesundheit und Sicherheit

In Jemen existiert trotz des anhaltenden Konflikts ein Rahmenwerk zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter. Jemenitische Arbeitgeber tragen eine erhebliche Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter, wie im Arbeitsgesetz (Gesetz Nr. 5 von 1995) und den dazugehörigen Vorschriften festgelegt.

Pflichten der Arbeitgeber

Arbeitgeber in Jemen sind verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen, die das Risiko von Unfällen und Verletzungen minimiert. Dies umfasst eine ordnungsgemäße Belüftung, Beleuchtung und Maßnahmen zur Kontrolle von Staub, Dämpfen und Lärm. Sie sind auch verpflichtet, die Arbeiter in Sicherheitsverfahren zu schulen und ihnen die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und präventive Maßnahmen umzusetzen.

Rechte der Arbeitnehmer

Jemenitische Arbeiter haben grundlegende Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, die sie für unsicher halten, und Sicherheitsgefahren ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden zu melden. Arbeiter haben auch das Recht, über potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit ihrer Arbeit informiert zu werden und Schulungen zu sicheren Arbeitspraktiken zu erhalten.

Durchsetzungsbehörden

Die Hauptdurchsetzungsbehörde für Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Jemen ist das Arbeitsministerium. Es ist verantwortlich für die Inspektion von Arbeitsplätzen, die Untersuchung von Beschwerden und die Sicherstellung der Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards.

Herausforderungen und Überlegungen

Der anhaltende Konflikt in Jemen hat die Fähigkeit des Arbeitsministeriums, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften wirksam durchzusetzen, erheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus arbeitet ein großer Teil der jemenitischen Arbeitskräfte im informellen Sektor, der oft keine angemessenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen aufweist.

Die Situation in Jemen entwickelt sich ständig weiter. Die Konsultation von Spezialisten für jemenitisches Arbeitsrecht oder internationalen Organisationen kann die aktuellsten Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und bewährten Praktiken liefern.

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