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Arbeitnehmerrechte in Jemen

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Discover workers' rights and protections under Jemen's labor laws

Updated on April 24, 2025

Beendigung

Der Arbeitsgesetzbuch der Republik Jemen (Gesetz Nr. 5) von 1995 ist das primäre Gesetz, das die Arbeitsbeziehungen regelt, einschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Jemen.

Rechtmäßige Gründe für die Kündigung

Arbeitgeber in Jemen dürfen Arbeitnehmer aus Gründen wie schwerwiegendem Fehlverhalten, wirtschaftlichen oder technischen Gründen, Tod oder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie Ablauf eines befristeten Vertrags kündigen. Schwerwiegendes Fehlverhalten umfasst Belästigung, Inkompetenz, Betrug, Preisgabe von Firmengeheimnissen, Körperverletzung, Missachtung von Sicherheitsvorschriften oder andere ähnliche Handlungen. Wirtschaftliche oder technische Gründe können Umstrukturierungen, Insolvenz oder technologische Veränderungen umfassen.

Kündigungsfristen

Vor der Kündigung eines Arbeitsvertrags müssen Arbeitgeber eine schriftliche Kündigungsfrist einhalten. Die Dauer der Kündigungsfrist hängt davon ab, wie der Arbeitnehmer bezahlt wird. Bei monatlicher Bezahlung ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen erforderlich. Bei zweiwöchentlicher Bezahlung sind 15 Tage Kündigungsfrist notwendig. Bei Stücklohn, Stunden-, Tages- oder Wochenlohn ist eine Frist von einer Woche erforderlich.

Abfindung

Arbeitnehmer, die aufgrund von Umständen außerhalb ihrer Kontrolle, wie geschäftlichen Gründen, gekündigt werden, haben Anspruch auf eine besondere Entschädigung. Die genaue Höhe wird vom zuständigen Schiedsgericht festgelegt, wobei die maximale Entschädigung sechs Monatsgehälter beträgt.

Wichtige Überlegungen

Arbeitgeber können eine Probezeit von bis zu 6 Monaten im Arbeitsvertrag festlegen. Eine Kündigung während der Probezeit erfordert möglicherweise keine Kündigungsfrist oder Abfindung. Wenn ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass die Kündigung rechtswidrig ist, kann er diese anfechten, indem er eine Beschwerde beim Ministerium für Arbeit einreicht oder durch Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren recourse sucht. Einige Tarifverträge können für Arbeitnehmer günstigere Bedingungen bezüglich der Kündigung vorsehen.

Diskriminierung

Die Verfassung des Jemen enthält eine allgemeine Gleichheitsbestimmung (Artikel 41), die besagt, dass alle Bürger in Rechten und Pflichten gleich sind. Allerdings fehlen explizite Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund bestimmter Merkmale. Das Arbeitsgesetzbuch der Republik Jemen enthält einige Bestimmungen gegen Diskriminierung, diese sind jedoch in ihrem Umfang begrenzt.

Geschützte Merkmale

Obwohl es keine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung gibt, können einige Schutzmaßnahmen aus den Gesetzen des Jemen und seinen Verpflichtungen aus internationalen Verträgen abgeleitet werden:

  • Geschlecht: Der Jemen ist Unterzeichner der Konvention zur Beseitigung aller Formen der Diskriminierung der Frau (CEDAW). Das jemenitische Recht enthält jedoch weiterhin diskriminierende Elemente, insbesondere im Personalstatusgesetz.
  • Rasse/Ethnie: Das Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD) hat Bedenken hinsichtlich Diskriminierung gegen marginalisierte Gruppen wie die Al-Akhdam geäußert.

Begrenzte Abhilfe-Mechanismen

  • Arbeitsstreitigkeiten: Beschäftigte, die Diskriminierung erfahren, können eine Lösung durch Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen des Arbeitsgesetzbuchs suchen. Die Wirksamkeit dieses Mechanismus kann jedoch begrenzt sein.
  • Internationale Beschwerden: Die Ratifizierung von CEDAW und CERD durch den Jemen ermöglicht theoretisch Beschwerden bei den jeweiligen internationalen Gremien im Falle schwerer Diskriminierung. Dieser Prozess ist komplex und bietet möglicherweise keine sofortige Abhilfe.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

Obwohl keine spezifischen Gesetze dies vorschreiben, haben jemenitische Arbeitgeber eine ethische Verpflichtung, Gleichheit und Nicht-Diskriminierung am Arbeitsplatz zu fördern. Dazu gehören:

  • Faire Einstellungspraktiken: Entscheidungen sollten auf Verdiensten basieren, nicht auf diskriminierenden Faktoren.
  • Gleichbehandlung: Sicherstellung fairer Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten und Zugang zu Ressourcen für alle Beschäftigten.
  • Null-Toleranz gegenüber Belästigung: Schnelles Handeln gegen jede Form von Belästigung aufgrund geschützter Merkmale.

Zentrale Herausforderungen

  • Die schwachen rechtlichen Schutzmaßnahmen des Jemen gegen Diskriminierung bleiben eine bedeutende Herausforderung.
  • Kulturelle Einstellungen und traditionelle Praktiken können die Durchsetzung der Prinzipien gegen Diskriminierung zusätzlich erschweren.

Arbeitsbedingungen

Yemen hat Regelungen bezüglich Arbeitszeiten, Ruhezeiten und ergonomischer Anforderungen festgelegt, um ein grundlegendes Maß an Wohlbefinden der Arbeiter zu gewährleisten.

Arbeitszeiten

Der yemeniische Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 5 von 1995) legt eine Standardarbeitswoche von 48 Stunden fest, die auf sechs Arbeitstage verteilt sind. Die täglichen Arbeitsstunden betragen typischerweise acht Stunden. Während des heiligen Monats Ramadan werden die Arbeitszeiten auf sechs Stunden pro Tag und 36 Stunden pro Woche reduziert.

Ruhezeiten

Das yemeniische Recht schreibt Pausen vor, obwohl die genaue Dauer nicht ausdrücklich im Arbeitsgesetzbuch angegeben ist. In der Praxis gewähren die meisten Unternehmen eine einstündige Pause während des Arbeitstages. Yemeniische Arbeiter haben Anspruch auf einen vollen Ruhetag pro Woche, der in der Regel auf Freitag fällt.

Ergonomische Anforderungen

Die yemeniische Gesetzgebung fehlt derzeit an spezifischen Vorschriften bezüglich ergonomischer Anforderungen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber haben jedoch eine allgemeine Verpflichtung, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeiter zu gewährleisten. Dies kann Maßnahmen umfassen, um eine richtige Haltung und Arbeitsplatzgestaltung zu fördern, um ergonomische Risiken zu minimieren.

Wichtige Überlegungen

Die Durchsetzung dieser Standards kann in Yemen aufgrund des anhaltenden Konflikts und einer angespannten Wirtschaft schwierig sein. Viele Yemenis arbeiten im informellen Sektor, der oft außerhalb dieser gesetzlichen Schutzmaßnahmen liegt.

Gesundheit und Sicherheit

In Jemen, trotz des anhaltenden Konflikts besteht ein Rahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter. Jemenitische Arbeitgeber tragen eine bedeutende Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter, wie im Arbeitsgesetzbuch (Gesetz Nr. 5 von 1995) und den dazugehörigen Vorschriften dargelegt.

Verpflichtungen der Arbeitgeber

Arbeitgeber in Jemen sind verpflichtet, eine sichere Arbeitsumgebung bereitzustellen, die Risiken von Unfällen und Verletzungen minimiert. Dazu gehören eine angemessene Belüftung, Beleuchtung und Maßnahmen zur Kontrolle von Staub, Dämpfen und Lärm. Sie haben auch die Pflicht, die Arbeiter in Sicherheitsverfahren zu schulen und ihnen die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) bereitzustellen. Darüber hinaus sollten Arbeitgeber Risikoanalysen durchführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und präventive Maßnahmen umzusetzen.

Rechte der Arbeitnehmer

Jemenitische Arbeiter haben grundlegende Rechte in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie haben das Recht, Arbeiten abzulehnen, die sie für unsicher halten, und Sicherheitsrisiken bei ihrem Arbeitgeber oder den zuständigen Behörden zu melden. Arbeiter haben auch das Recht, über potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit ihren Jobs informiert zu werden und Schulungen zu sicheren Arbeitspraktiken zu erhalten.

Durchsetzungsbehörden

Die primäre Durchsetzungsbehörde für Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in Jemen ist das Ministerium für Arbeit. Sie sind verantwortlich für die Inspektion von Arbeitsplätzen, die Untersuchung von Beschwerden und die Sicherstellung der Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards.

Herausforderungen und Überlegungen

Der anhaltende Konflikt in Jemen hat die Fähigkeit des Ministeriums für Arbeit, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften effektiv durchzusetzen, erheblich beeinträchtigt. Zudem arbeitet ein großer Teil der jemenitischen Arbeitskraft im informellen Sektor, der oft keine angemessenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen aufweist.

Die Situation in Jemen entwickelt sich ständig weiter. Die Konsultation mit jemenitischen Arbeitsrechtsspezialisten oder internationalen Organisationen kann die aktuellsten Informationen zu Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie bewährten Praktiken liefern.

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