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Urlaubs- und Abwesenheitsrichtlinien

Verstehen Sie die Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und deren Richtlinien in Guinea

Guinea leave overview

Das Management von Mitarbeiterurlaub und Urlaubsansprüchen ist ein entscheidender Aspekt der Einhaltung von Vorschriften und der Mitarbeiterehrung, wenn man in einem Land tätig ist. In Guinea legen die Arbeitsgesetze klare Richtlinien bezüglich verschiedener Urlaubsarten fest, um sicherzustellen, dass Mitarbeitende angemessene Ruhezeiten und freie Tage für persönliche Bedürfnisse, Feiertage und wichtige Lebensereignisse erhalten. Das Verständnis dieser Vorschriften ist für Arbeitgeber unerlässlich, um die rechtliche Vorschriften einzuhalten und ein positives Arbeitsumfeld zu fördern.

Die Navigation durch die Spezifika der Urlaubsrichtlinien, vom jährlichen Urlaubsguthaben bis zu Ansprüchen bei Krankheit oder Elternschaft, erfordert sorgfältige Beachtung der lokalen Arbeitsgesetze. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die gängigen Urlaubsarten und -ansprüche, die in Guinea gelten, und hilft Arbeitgebern, ihre Verpflichtungen für das kommende Jahr zu verstehen.

Jahresurlaub

Mitarbeitende in Guinea haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nach einer qualifying period of service. Der Mindestanspruch basiert typischerweise auf der Dauer der Dienstzeit und dem Alter des Mitarbeitenden.

  • Mindestanspruch: Mitarbeitende erwerben grundsätzlich 1,5 Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Monat tatsächlicher Dienstzeit. Das entspricht 18 Arbeitstagen pro Jahr.
  • Erhöhter Anspruch: Für Mitarbeitende unter 18 Jahren beträgt der Anspruch typischerweise 2 Arbeitstage pro Monat Dienstzeit, insgesamt 24 Arbeitstage pro Jahr.
  • Dienstzeit-Erhöhung: Die Dauer des Urlaubs kann basierend auf der Betriebszugehörigkeit erhöht werden. Für jede fünfjährige Dienstzeit beim gleichen Arbeitgeber haben Mitarbeitende oft Anspruch auf zusätzliche zwei Arbeitstage Urlaub, bis zu einer maximalen Erhöhung.
  • Anhäufung: Der Urlaub wird auf Basis der tatsächlich geleisteten Dienstzeit angerechnet. Abwesenheiten aufgrund von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Mutterschaftsurlaub oder bezahltem Urlaub zählen grundsätzlich als Arbeitsperioden für die Urlaubsanrechnung.
  • Zeitpunkt: Der Zeitpunkt des Jahresurlaubs wird typischerweise vom Arbeitgeber bestimmt, wobei die Bedürfnisse des Unternehmens und die Präferenzen der Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Der Urlaub muss in der Regel innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach seiner Anrechnung genommen werden.
  • Zahlung: Mitarbeitende haben Anspruch darauf, während ihres Jahresurlaubs ihr reguläres Gehalt zu erhalten.

Gesetzliche Feiertage

Guinea beobachtet im Lauf des Jahres mehrere gesetzliche Feiertage. Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf einen bezahlten freien Tag an diesen Anlässen. Falls ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende fällt, kann der freie Tag verschoben werden, was jedoch von spezifischen Vorschriften oder Tarifverträgen abhängt.

Obwohl die offizielle Liste für 2026 näher am Datum bestätigt wird, umfassen die typischen gesetzlichen Feiertage in Guinea:

Feiertag Typisches Datum (Änderungen vorbehalten)
Neujahr 1. Januar
Internationaler Frauentag 8. März
Ostermontag 6. April
Tag der Arbeit 1. Mai
Afrikatag 25. Mai
Auffahrt (Mariä Himmelfahrt) 15. August
Eid al-Fitr (Ramadan-Ende) 20. März
Eid al-Adha (Opferfest) 27. Mai
Geburtstag des Propheten 25. August
Unabhängigkeitstag 2. Oktober
Weihnachten 25. Dezember

Hinweis: Termine für islamische Feiertage basieren auf dem Mondkalender und unterliegen der offiziellen Bestätigung jedes Jahr.

Krankheitsurlaub

Mitarbeitende in Guinea haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub im Falle von Krankheit oder Verletzung, die sie an der Arbeit hindert.

  • Anspruch: Die Dauer und Bezahlung des Krankheitsurlaubs werden typischerweise durch das Arbeitsgesetz geregelt und möglicherweise durch Tarifverträge ergänzt. Mitarbeitende sind in der Regel verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen, um ihre Abwesenheit zu rechtfertigen.
  • Zahlung: Der Arbeitgeber ist in der Regel verantwortlich für die Bezahlung des Gehalts während eines Krankheitsurlaubs. Nach diesem initialen Zeitraum kann die Sozialversicherung einen Teil des Gehalts übernehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die konkrete Dauer des vom Arbeitgeber gezahlten Krankheitsurlaubs und die Sozialversicherungsbeiträge variieren je nach Dienstzeit und Art der Erkrankung.
  • Arztbescheinigung: Ein gültiges ärztliches Attest eines anerkannten Gesundheitsfachmanns ist zwingend erforderlich für Krankheitsurlaube, die länger als eine sehr kurze Dauer (z.B. 48 Stunden) andauern.

Elternzeit

Das Arbeitsrecht in Guinea sieht Elternzeit vor, hauptsächlich Mutterschaftsurlaub, um Mitarbeitende während Schwangerschaft, Geburt und postnataler Phase zu unterstützen.

  • Mutterschaftsurlaub: Weibliche Mitarbeitende haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Die Standarddauer beträgt in der Regel 14 Wochen, die vor und nach der Geburt genommen werden können.
    • Dauer: In der Regel 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen danach. Dieser Zeitraum kann bei Komplikationen verlängert werden.
    • Zahlung: Während des Mutterschaftsurlaubs haben Mitarbeitende in der Regel Anspruch auf Leistungen, die oft durch die Sozialversicherung abgewickelt werden und einem erheblichen Anteil ihres regulären Gehalts entsprechen. Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, diese Zahlungen zu ergänzen oder das volle Gehalt zu übernehmen, abhängig von spezifischen Vorschriften oder Vereinbarungen.
    • Jobschutz: Mitarbeitende im Mutterschaftsurlaub sind vor Kündigung geschützt.
  • Vaterschaftsurlaub: Obwohl dieser weniger umfangreich ist als Mutterschaftsurlaub, können bestimmte Bestimmungen oder Tarifverträge eine kurze bezahlte Freistellung für Väter um die Geburt herum vorsehen. Die konkreten Ansprüche sind anhand der geltenden Vereinbarungen zu prüfen.
  • Adoptivurlaub: Regelungen zum Adoptivurlaub können bestehen, sind jedoch in den Standardarbeitsgesetzen in der Regel weniger genau definiert und hängen von spezifischen Vereinbarungen oder Unternehmensrichtlinien ab.

Weitere Urlaubsarten

Neben den Standardkategorien können Mitarbeitende in Guinea je nach Situation Anspruch auf andere Urlaubsarten haben.

  • Beileidsurlaub: Mitarbeitende erhalten in der Regel für die Dauer von einigen Tagen bezahlten Urlaub bei Tod eines unmittelbaren Familienmitglieds (Ehepartner, Kind, Elternteil).
  • Hochzeitsurlaub: Mitarbeitende können Anspruch auf einige Tage bezahlten Urlaub für die eigene Hochzeit haben.
  • Studienurlaub: Regelungen für Studienurlaub können bestehen, insbesondere für Mitarbeitende, die eine Weiterbildung oder Schulung im Zusammenhang mit ihrer Arbeit absolvieren, wobei dies oft vom Ermessen des Arbeitgebers, von Tarifverträgen oder branchenspezifischen Vorschriften abhängt.
  • Urlaub für Familienereignisse: Kurze Urlaubsperioden können für andere bedeutende Familienereignisse gewährt werden, z.B. die Hochzeit eines Kindes.
  • Sabbatical: Ein Sabbatical ist in Guinea kein gesetzlich vorgeschriebener Anspruch und wird in der Regel nach Ermessen des Arbeitgebers gewährt, häufig basierend auf Unternehmensrichtlinien oder individueller Verhandlung, meist für langjährige Mitarbeitende.

Arbeitgeber, die in Guinea tätig sind, müssen sicherstellen, dass ihre Urlaubsregelungen mindestens die im nationalen Arbeitsgesetz und in Tarifverträgen festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Eine genaue Verfolgung und Verwaltung der Mitarbeitendenurlaubszeiten ist wesentlich für die Einhaltung der Vorschriften und die Betriebseffizienz.

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