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Arbeitszeiten in Guinea

Arbeitszeit- und Überstundenregelungen

Informieren Sie sich über die üblichen Arbeitszeiten und Überstundenregelungen in Guinea.

Guinea working-hours overview

Das Navigieren durch Beschäftigungsvorschriften in einem neuen Land erfordert ein klares Verständnis der lokalen Arbeitsgesetze, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeiten und Mitarbeiterausgleich. In Guinea ist der rechtliche Rahmen für die Arbeitszeit darauf ausgelegt, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden zu schützen, während er gleichzeitig eine Struktur für die Arbeitgeberbetriebe bietet. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für die Compliance und die Förderung eines fairen Arbeitsumfelds.

Das Verständnis der Einzelheiten zu Standardarbeitszeiten, Überstundenregeln und vorgeschriebenen Ruhezeiten ist für jedes Unternehmen, das Personal in Guinea beschäftigt, unerlässlich. Diese Regeln legen die maximale Anzahl von Arbeitsstunden fest, die ein Mitarbeitender leisten darf, wie Überstunden vergütet werden und welcher Mindestruhezeit den Mitarbeitenden zusteht, um sowohl die rechtliche Konformität als auch die betriebliche Effizienz sicherzustellen.

Standardarbeitszeiten und Arbeitswoche

Die gesetzliche Standardarbeitswoche in Guinea beträgt 40 Stunden. Diese Grenze gilt für die meisten Mitarbeitenden in verschiedenen Sektoren. Die typische Arbeitswoche besteht oft aus fünf oder sechs Arbeitstagen, abhängig von den betrieblichen Bedürfnissen des Arbeitgebers und den Branchenpraktiken, vorausgesetzt, die wöchentliche Gesamtarbeitszeit überschreitet nicht die gesetzliche Höchstgrenze.

Überstundenregeln und Vergütung

Arbeiten, die über die standardmäßigen 40 Stunden pro Woche hinausgehen, gelten als Überstunden und unterliegen spezifischen Vergütungssätzen. Überstundenarbeit muss in der Regel genehmigt werden und wird zu erhöhten Sätzen vergütet, abhängig davon, wann die Überstunden geleistet werden.

Überstundenzeitraum Mindestvergütungssatz (als Prozentsatz des normalen Stundenlohns)
Erste 4 Überstunden pro Woche 130%
Weitere Überstunden pro Woche 160%
Überstunden an Feiertagen 160% während des Tages, 200% nachts

Es kann auch Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Anzahl von Überstunden geben, die ein Mitarbeitender leisten darf, wobei oftmals eine spezielle Genehmigung oder Zustimmung über bestimmte Grenzen hinweg erforderlich ist, um übermäßige Arbeitszeiten zu verhindern.

Ruhezeiten und Pausenansprüche

Das Arbeitsrecht in Guinea schreibt bestimmte Ruhezeiten vor, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Dazu gehören tägliche Pausen während des Arbeitstages und wöchentliche Ruhezeiten.

  • Tägliche Pausen: Mitarbeitende haben in der Regel Anspruch auf Pausen während des Arbeitstages, deren Dauer und Zeitpunkt je nach den insgesamt gearbeiteten Stunden variieren können. Eine übliche Praxis umfasst eine Mittagspause.
  • Wöchentliche Ruhe: Mitarbeitende haben Anspruch auf eine Mindestwoche, in der sie 24 aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit erhalten, die idealerweise mit Sonntag zusammenfallen sollte.

Nachtarbeit- und Wochenendarbeitregeln

Arbeit, die während der Nachtstunden oder an Wochenenden (insbesondere Sonntagen) und an Feiertagen erfolgt, unterliegt besonderen Vorschriften und möglicherweise höheren Vergütungssätzen, wie im Abschnitt Überstunden für Feiertage beschrieben. Nachtarbeit wird im Allgemeinen als Arbeit definiert, die zwischen bestimmten Abend- und Morgenstunden geleistet wird, und Mitarbeitende, die regelmäßig nachts arbeiten, können zusätzlichen Schutz oder Anforderungen hinsichtlich der Gesundheitsüberwachung haben.

Arbeitszeiterfassung

Arbeitgeber in Guinea sind gesetzlich verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden zu führen. Dazu gehört die Dokumentation der Standardarbeitszeit, Überstunden und Ruhezeiten. Diese Aufzeichnungen sind unerlässlich, um die Einhaltung der Arbeitsgesetze bezüglich Arbeitszeitbegrenzungen, Überstundenvergütung und Ruheansprüchen nachzuweisen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation erleichtert Audits durch die Arbeitsbehörden und hilft bei der Beilegung potenzieller Streitigkeiten über Arbeitszeiten und Bezahlung.

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