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GuernseySteuerpflichten Detailliert

Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Guernsey

Steuerpflichten des Arbeitgebers

Guernsey-Arbeitgeber müssen verschiedene Steuerverpflichtungen erfüllen, einschließlich Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und der Einhaltung von Fristen.

Einkommensteuer

  • Körperschaftssteuer: In Guernsey ansässige Unternehmen werden mit einem Standardsatz von 0% auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Bestimmtes Einkommen, wie Bankeinkünfte oder Einkünfte aus regulierten Treuhandtätigkeiten, wird mit 10% besteuert.
  • Einreichung und Zahlung: Körperschaftssteuererklärungen sind bis zum 30. November des Folgejahres fällig (z. B. ist die Erklärung für 2025 am 30. November 2026 fällig). Steuerzahlungen erfolgen in der Regel in zwei Raten, fällig am 30. Juni und am 31. Dezember.
  • Employees' Tax Instalment (ETI): Arbeitgeber ziehen die Einkommensteuer direkt vom Gehalt der Arbeitnehmer im Rahmen des ETI-Systems ab und überweisen sie an den Guernsey Revenue Service.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Sätze und Grenzen (2025): Arbeitgeber zahlen 7% der Bruttoeinkünfte der Mitarbeiter bis zur monatlichen Obergrenze von £15.717,00 pro Mitarbeiter. Mitarbeiter zahlen 7,4% ihrer Bruttoeinkünfte bis zur gleichen monatlichen Grenze.
  • Directors: Direktoren mit erheblicher Kontrolle über ein Unternehmen werden nun zu Beschäftigten für Sozialversicherungszwecke erklärt, wobei die Beiträge vom Arbeitgeber abgezogen werden. Direktoren konnten sich entscheiden, fünf Jahre lang selbstständig zu bleiben, wenn sie dies vor dem 31. Dezember 2024 taten.

Sekundärpensionen

  • Die schrittweise Einführung von Sekundärpensionen begann am 1. Juli 2024 und erfordert Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Für 2025 zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer 1% der Einkünfte zwischen festgelegten unteren und oberen Grenzen. Dieser Prozentsatz steigt jährlich schrittweise an und erreicht bis 2032 insgesamt 10% (3,5% Arbeitgeber, 6,5% Arbeitnehmer).

Einreichungsfristen

  • Körperschaftssteuererklärungen: 30. November nach dem Steuerjahr (z. B. 30. November 2026 für das Steuerjahr 2025).
  • Persönliche Steuererklärungen: Persönliche Steuererklärungen für das Steuerjahr 2024 sind bis zum 30. November 2025 fällig. Nachfolgende persönliche Steuererklärungen sind jeweils bis zum 30. November des folgenden Jahres fällig.

Sonstige Steuern

  • Keine MwSt./GST: Derzeit gibt es in Guernsey keine Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Waren- und Dienstleistungssteuer (GST), obwohl es Vorschläge gibt, GST im Jahr 2027 einzuführen.
  • Keine Vermögens-/Erbschaftssteuer: Guernsey erhebt weder Vermögens-, Vermögens- noch Erbschaftssteuern.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber über die Steuervorschriften auf dem Laufenden bleiben und alle Anforderungen einhalten. Professionelle Beratung wird empfohlen, um die Komplexitäten des guernseyer Steuersystems zu navigieren.

Steuerabzüge für Arbeitnehmer

In Guernsey beinhalten die Steuerabzüge für Arbeitnehmer in erster Linie die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge, die direkt über das Employees Tax Instalment (ETI) System von den Gehältern abgezogen werden.

Einkommensteuer

  • Einheitlicher Steuersatz: Guernsey erhebt eine einheitliche Einkommensteuer von 20 % für Einwohner und Personen, die Einkünfte aus Quellen in Guernsey erzielen. Ein Vorschlag, diesen Satz über zwei Jahre (2025-2026) auf 22 % zu erhöhen, wurde vorgelegt, um eine prognostizierte Verschuldung zu bewältigen.
  • Persönlicher Freibetrag: Für 2025 beträgt der persönliche Freibetrag £14,600. Das bedeutet, dass Einkünfte bis zu diesem Betrag steuerfrei sind.
  • Reduktion des Freibetrags: Für Einkommensbezieher über £82,500 wird der persönliche Freibetrag um £1 für alle £5, die über dieser Grenze verdient werden, reduziert.
  • Steuerobergrenzen: Einwohner können wählen, ihre Steuerpflicht zu begrenzen. Eine Option beschränkt die Steuer auf Einkünfte außerhalb Guernseys auf £110,000, zuzüglich der Steuer auf Einkünfte aus Guernsey-Quellen (ohne Zins aus Bankguthaben). Eine andere begrenzt die Steuer auf weltweites Einkommen auf £220,000. Einkünfte aus Grundbesitz in Guernsey sind von diesen Obergrenzen ausgeschlossen und werden mit dem Standardsatz von 20 % besteuert. Ehepaare unterliegen einer einzigen Obergrenze.
  • Pensionsbeiträge: Steuerlich absetzbare Beiträge zu in Guernsey registrierten Rentensystemen sind auf den niedrigeren Betrag von 100 % des Bruttoeinkommens oder £50,000 begrenzt (unter Berücksichtigung von Freibetragsreduktionen für einkommensstarke Steuerpflichtige).
  • Sachbezüge: Den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Sachbezüge unterliegen in der Regel der Einkommenssteuer und der Sozialversicherung, mit einer jährlichen Freigrenze von £450. Bestimmte Vorteile, wie Aktienoptionen, Unterkunft und Kfz-Nutzung, sind vollständig steuerpflichtig und nicht von der Freigrenze abgedeckt. Es gibt spezifische Anleitungen des Finanzamts zur Bewertung solcher Vorteile. Krankenversicherungen sind in der Regel befreit.
  • Hypothekenzinsabzug: Ab 2025 ist der Hypothekenzinsabzug für Hauptwohnsitze in Guernsey nicht mehr verfügbar. Diese Erleichterung, die zuvor für die ersten £400,000 einer Hypothek galt, wurde abgeschafft.

Sozialversicherungsbeiträge

  • Arbeitnehmerbeiträge: Der Sozialversicherungsbeitragssatz für Arbeitnehmer beträgt 2025 7,4 % des Bruttoeinkommens.
  • Arbeitgeberbeiträge: Der Beitragssatz der Arbeitgeber beträgt 2025 7 %.
  • Einkommensgrenzen: Die monatliche obere Einkommensgrenze für Sozialversicherungsbeiträge liegt 2025 bei £15,717, die untere Grenze bei £797.33.
  • Direktoren: Ab 2025 werden Direktoren mit erheblichem Einfluss auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Sozialversicherungszwecke als Arbeitnehmer betrachtet. Es gibt eine Wahlmöglichkeit für Direktoren, sich für fünf Jahre weiterhin als Selbständige zu klassifizieren, sofern der Antrag vor dem 31. Dezember 2024 gestellt wird.

Steuerverwaltung

  • ETI: Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden über das Employees Tax Instalment (ETI) System vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, das über die Gehaltsabrechnung läuft.
  • Steuererklärungen: Für das Steuerjahr 2025 sind die Steuererklärungen bis zum 30. November 2026 fällig.
  • Zahlungen: Die Steuer ist in der Regel in zwei Raten fällig, bis zum 30. Juni und 31. Dezember des Steuerjahres, mit einer endgültigen Ausgleichszahlung nach der Veranlagung. Zwischenveranlagungen mit vierteljährlichen Teilzahlungen werden erwartet.
  • Code-Mitteilungen: Arbeitgeber verwenden von der Steuerbehörde ausgestellte Mitteilungen, um den steuerfreien Freibetrag für jeden Arbeitnehmer zu bestimmen. Diese Mitteilungen werden jährlich versandt.

Sonstige Steuern

Guernsey erhebt keine Mehrwertsteuer (VAT), keine Waren- und Dienstleistungssteuer (GST), keine Vermögenssteuern oder Erbschaftssteuern. Es gibt eine Dokumentengebühr; weitere Informationen sind in den Unternehmenssteuerzusammenfassungen erhältlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen auf den verfügbaren Daten vom heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, basieren und Änderungen unterworfen sein können. Für die aktuellsten und auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Informationen wird empfohlen, offizielle Regierungsquellen oder einen Steuerberater zu konsultieren.

Mehrwertsteuer

Guernsey hat derzeit kein Mehrwertsteuersystem (VAT) oder eine Waren- und Dienstleistungssteuer (GST). Allerdings hat die Regierung vorgeschlagen, 2027 eine GST einzuführen, wobei die Pläne im Haushaltsplan 2025 dargelegt wurden. Ein vorgeschlagener Registrierungsgrenzwert von 300.000 GBP wurde vorgeschlagen, was bedeutet, dass Unternehmen mit einem Umsatz unter diesem Betrag wahrscheinlich von der Registrierung ausgenommen wären. Diese Schwelle zielt darauf ab, die Verwaltungsbelastung für kleinere Unternehmen zu minimieren. Während spezifische Details zur Implementierung der GST, einschließlich Sätzen und Ausnahmen, noch nicht finalisiert wurden, könnten genauere Informationen näher am voraussichtlichen Implementierungsdatum 2027 verfügbar werden.

Andere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge

Obwohl Guernsey keine VAT/GST hat, gibt es andere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen müssen.

Sozialversicherungsbeiträge für 2024

  • Arbeitgeberbeiträge: 6,9 % der Bruttoeinkünfte eines Arbeitnehmers bis zu 179.868 GBP.
  • Arbeitnehmerbeiträge: 7,2 % der Bruttoeinkünfte bis zu 179.868 GBP.
  • Beiträge von Selbstständigen: 11,9 % der Bruttoeinkünfte bis zu 179.868 GBP.
  • Nicht-Erwerbstätigen-Beiträge: 11,3 % (unter Rentenalter) oder 3,7 % (über Rentenalter) der Bruttoeinkünfte bis zu 179.868 GBP.

Körperschaftsteuer

  • Unternehmen in Guernsey werden mit 0 %, 10 % oder 20 % besteuert, abhängig von der Art ihres Geschäfts.
  • Alle steueransässigen Unternehmen, die bestimmte Finanz- und Dienstleistungstätigkeiten ausüben, müssen nachweisen, dass sie in Guernsey über „wirtschaftliche Substanz“ verfügen. Dazu gehört, dass sie über angemessenes Personal, physische Räumlichkeiten und betriebliche Ausgaben auf der Insel verfügen und dort kernintensiven einkommensgenerierenden Tätigkeiten nachgehen.
  • Unternehmen müssen sich beim Revenue Service registrieren und eine jährliche Steuererklärung abgeben.

Abgabefristen für Körperschaftsteuererklärungen

  • Steuererklärungen 2023: 31. Januar 2025.
  • Steuererklärungen 2024: 30. November 2025.
  • Steuererklärungen ab 2025: 30. November.

Einkommensteuer

Für das Steuerjahr 2024:

  • Die Steuer ist in vier gleichen Raten fällig: 15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Januar (folgendes Jahr).
  • Personen mit ausschließlich Einkünften aus Beschäftigung/Rente und/oder Bankzinsen sind möglicherweise von der Abgabe befreit, wenn sie eine schriftliche Mitteilung vom Guernsey Revenue Service erhalten.
  • Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eines Steuerbescheids vom Guernsey Revenue Service fällig.

Globale Mindeststeuer

Guernsey hat den globalen Mindeststeuersatz der OECD von 15 % („Säule 2“) für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, übernommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Steuerrecht und -vorschriften Änderungen unterliegen können. Eine Beratung mit einem Steuerberater wird empfohlen, um die aktuellsten und persönlichsten Ratschläge zu erhalten. Diese Informationen sind aktuell ab dem 5. Februar 2025.

Steuervergünstigungen

Guernsey bietet mehrere Steueranreize für Einzelpersonen und Unternehmen, wobei der Schwerpunkt auf Eigentum und Mieteinnahmen liegt.

Persönliche Einkommenssteueranreize

  • Persönlicher Freibetrag: Für 2025 beträgt der persönliche Freibetrag £14.600. Dieser Freibetrag reduziert das steuerpflichtige Einkommen. Dies ist ein Anstieg von £13.900 im Jahr 2024. Die Schwelle, bei der persönliche Freibeträge entfallen, ist auf £82.500 gestiegen, gegenüber £80.000 im Jahr 2024. Für je £5 Einkommen über diesem Betrag wird der persönliche Freibetrag um £1 reduziert. Der Freibetrag beginnt über £82.500 zu sinken.
  • Hypothekenzinsabzug: Der Steuerabzug für Hypothekenzinsen auf Hauptwohnsitze wird fortgeführt. Für 2025 können Einzelpersonen bis zu £3.500 an Hypothekenzinsen von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dies gilt für die ersten £400.000 des Darlehens. Der geplante Ausstieg aus diesem Abzug wurde pausiert. Für vermietete Immobilien im Inland sind 50% der gezahlten Zinsen abzugsfähig.
  • Vermietungsfreibetrag für Zimmer: Ab 2025 können Personen, die bis zu zwei möblierte Zimmer in ihrer Hauptwohnung vermieten (ausgenommen Gästehäuser oder B&Bs), eine Befreiung von bis zu £10.000 pro Zimmer beanspruchen. Die Zimmer dürfen keine abgeschlossenen Einheiten sein. Dies soll die Wohnkrise entschärfen, indem mehr Zimmer für die Vermietung verfügbar gemacht werden.
  • Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wird für das Steuerjahr 2025 auf £9.490 erhöht, gegenüber £8.850 im Jahr 2024.

Steuerobergrenzen

  • Standard-Steuerobergrenze für Einkommen: Eine Standard-Steuerobergrenze von £160.000 gilt für Einkommen aus nicht auf Guernsey stammenden Quellen. Weitere £160.000 können gegen Einkommen aus Guernsey-Quellen geltend gemacht werden, was eine Gesamtobergrenze von £320.000 für weltweites Einkommen bedeutet.
  • Neuansiedler-Steuerobergrenze: Eine reduzierte Steuerobergrenze von £50.000 steht neuen Einwohnern zur Verfügung, die innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Ankunft eine Immobilie am offenen Markt im Wert von mindestens £1,5 Millionen erwerben und mindestens £50.000 an Dokumentenabgabe zahlen. Diese reduzierte Obergrenze gilt für die ersten vier Jahre des Wohnsitzes.

Andere Steuermerkmale

  • Einkommenssteuersatz: Der Standard-Einkommenssteuersatz für Einwohner beträgt 20%. Er wird vorübergehend auf 22% für 2025 und 2026 erhöht und kehrt 2027 auf 20% zurück, um ein Haushaltsdefizit auszugleichen.
  • Keine Kapitalertragssteuer: Guernsey erhebt keine Kapitalertragssteuer.
  • Steuerentlastung für Rentenbeiträge: Steuererleichterungen sind auf Rentenbeiträge bis zu £35.000 pro Person verfügbar.
  • Dokumentenabgabenentlastung für Verkleinerung: Das Programm zur Förderung der Verkleinerung durch Erleichterungen bei der Dokumentenabgabe wird um zwei weitere Jahre verlängert.

Diese Informationen sind aktuell zum 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Konsultieren Sie immer einen Steuerfachmann für individuelle Beratung.

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