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Steuern in Finnland

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Finnland.

Finnland taxes overview

Finland betreibt ein fortschrittliches Steuersystem, das die Einkommenssteuer des Staates, die Gemeindesteuer, die Kirchensteuer und eine Rundfunksteuer umfasst. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie die Einkommenssteuer von den Gehältern der Mitarbeiter einbehalten und verschiedene Sozialversicherungsbeiträge im Namen ihrer Belegschaft zahlen. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist für eine regelkonforme Beschäftigungspraxis im Land unerlässlich. Das System zielt darauf ab, öffentliche Dienste und Sozialhilfeprogramme zu finanzieren, wobei Beiträge und Steuersätze je nach Einkommensniveau und lokaler Gemeinde variieren.

Die genaue Berechnung, der Einbehalt und die Meldung von Beschäftigungssteuern sind eine grundlegende Verantwortung für Arbeitgeber, die in Finnland tätig sind. Die Einhaltung der finnischen Steuergesetze und -vorschriften ist verpflichtend und umfasst spezielle Prozesse sowohl für inländische als auch für ausländische Arbeitgeber.

Arbeitgeberpflichten im Bereich Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber in Finnland sind verantwortlich für die Zahlung mehrerer verpflichtender Sozialversicherungsbeiträge, die auf den Wages der Mitarbeiter basieren. Diese Beiträge finanzieren verschiedene Sozialleistungen und Versicherungssysteme. Die Sätze werden typischerweise als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet.

Wichtige Arbeitgeberbeiträge umfassen:

  • Einkommensbezogene Rentenversicherung (TyEL): Dies ist der größte Beitrag und variiert jährlich. Der Satz ist ein gewogenes Durchschnitt, der von den Rentenversicherungsunternehmen festgelegt wird, wobei ein allgemeiner Durchschnittssatz jährlich bestimmt wird.
  • Arbeitslosenversicherung: Sie finanziert Arbeitslosengeld. Der Satz wird jährlich festgelegt und gilt für Löhne bis zu einer bestimmten Grenze, mit einem höheren Satz für Löhne, die diese Grenze übersteigen.
  • Krankenversicherung: Umfasst einen Tagesgrundbetrag und einen Gesundheitsbeitrag. Der Tagesgrundbetrag wird vom Arbeitgeber gezahlt, während der Gesundheitsbeitrag vom Arbeitnehmer getragen wird.
  • Unfallversicherung: Deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Der Satz variiert erheblich, abhängig von Branche und Risikoprofil des Arbeitgebers.
  • Gruppenkassenversicherung: Gewährt Leistungen im Todesfall eines Mitarbeiters. Der Satz variiert ebenfalls je nach Versicherer und Branche.

Spezifische Sätze für 2026 werden näher am Jahr bestätigt, aber basierend auf jüngsten Trends werden die Sätze voraussichtlich in einem ähnlichen Bereich wie im Vorjahr liegen. Zur Veranschaulichung könnten typische Bereiche sein:

Beitragsart Arbeitgeber-Satz (ungefähr) % Hinweise
Einkommensbezogene Rentenversicherung (TyEL) ~17,4% Gewogener Durchschnitt, variiert nach Rentenversicherer
Arbeitslosenversicherung ~0,26-1,09% Satz kann sich je nach Einkommensgrenze ändern
Krankenversicherung (Tagesgrundbetrag) ~1,16% Fester Satz
Unfallversicherung Variabel Hängt von Branche und Versicherer ab (z.B. 0,1% bis >5%)
Gruppenkassenversicherung Variabel Hängt vom Versicherer und der Branche ab

Diese Beiträge werden auf das an den Arbeitnehmer gezahlte Bruttogehalt berechnet und müssen bis zu bestimmten Fristen den zuständigen Behörden (z.B. Rentenversicherer, Arbeitslosenkasse, Steuerverwaltung) gemeldet und gezahlt werden.

Anforderungen an die Lohnsteuerabführung

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Einkommenssteuer von den Gehältern der Mitarbeiter vor Auszahlung einzubehalten. Dieses System "Pay As You Earn" (PAYE) basiert auf der Steuerkarte (verokortti) des Mitarbeiters, die von der finnischen Steuerverwaltung (Vero Skatt) ausgestellt wird. Die Steuerkarte legt die anwendbaren Einbehaltungsprozentsätze fest, basierend auf dem geschätzten Jahreseinkommen und den Abzügen des Mitarbeiters.

Die gesamte Einkommenssteuer setzt sich zusammen aus:

  • Einkommenssteuer des Staates: Progressiv, basierend auf dem zu versteuernden Einkommen.
  • Gemeindesteuer: Pauschalsatz, festgelegt von der Gemeinde des Mitarbeiters. Die Sätze variieren erheblich zwischen Gemeinden (z.B. von ca. 4,3% bis über 10,8%).
  • Kirchensteuer: Pauschal für Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche oder der Orthodoxen Kirche. Der Satz variiert nach Pfarrei (z.B. 1% bis 2,2%).
  • Rundfunksteuer: Fester Jahresbetrag, oft durch Quellensteuer eingezogen.

Der Staatliche Einkommenssteuersatz ist progressiv. Die genauen Grenzen und Sätze für 2026 unterliegen legislativen Änderungen, aber die Struktur besteht typischerweise aus zunehmenden marginalen Steuersätzen bei höheren Einkommen. Ein Beispiel für eine mögliche Struktur (basierend auf letzten Jahren) könnte sein:

Zu versteuerndes Einkommen (€) Staatlicher Steuersatz (%)
0 - 19.900 0,00
19.900 - 29.700 6,00
29.700 - 49.000 17,25
49.000 - 85.800 21,25
85.800 - 150.000 31,25
Über 150.000 44,00

(Hinweis: Die Einkommensgrenzen und marginalen Steuersätze werden jährlich angepasst.)

Arbeitgeber müssen den in der Steuerkarte angegebenen Einbehaltungsprozentsatz anwenden. Falls ein Mitarbeiter keine Steuerkarte vorlegt, ist ein höherer Standardsteuersatz (z.B. 60%) anzuwenden.

Employee Tax Deductions und Freibeträge

Mitarbeiter in Finnland können verschiedene Abzüge und Freibeträge geltend machen, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren und somit die Steuerlast verringern. Diese Abzüge werden in der Regel von der Steuerverwaltung bei Ausstellung der Steuerkarte berücksichtigt. Mitarbeiter können sie aber auch in ihrer jährlichen Steuererklärung beantragen.

Häufige Abzüge für Mitarbeiter sind:

  • Berufsbedingte Werbungskosten: Kosten, die direkt mit dem Einkommenserwerb verbunden sind, wie Werkzeuge, Fachliteratur oder notwendige Weiterbildungen, die nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.
  • Reisekosten: Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die einen bestimmten Schwellenwert übersteigen; berechnet meist anhand des günstigsten Verkehrsmittels.
  • Gewerkschaftsbeiträge: Beiträge an eine Gewerkschaft oder Berufsverband.
  • Zinsen für Wohnungsbaukredite: Ein Anteil der Zinsen für Darlehen für die Hauptwohnung.
  • Haushaltsabzug: Für Kosten im Zusammenhang mit Haushalts-, Pflege- oder Betreuungsdiensten, die bei einem Unternehmer oder Unternehmen erworben wurden.
  • Abzug für Einkommenserzeugung: Ein pauschaler Abzug, der automatisch gewährt wird.

Die Verfügbarkeit und Grenzen dieser Abzüge sind im Steuerrecht festgelegt und können jährlich angepasst werden. Mitarbeiter sind verantwortlich, Informationen zu ihren anrechenbaren Abzügen bei der Steuerverwaltung vorzulegen, um sicherzustellen, dass ihre Steuerkarte korrekt ist.

Einhaltung der Steuerpflichten und Fristen für Meldungen

Arbeitgeber in Finnland haben strenge Melde- und Zahlungspflichten. Das primäre System für die Meldung von Lohn- und Beschäftigtendaten ist das Incomes Register (Tulorekisteri).

Wichtige Anforderungen und Fristen sind:

  • Meldung an das Incomes Register: Lohnzahlungen, Arbeitgeberbeiträge und Quellenabzüge müssen elektronisch im Incomes Register gemeldet werden. Die allgemeine Frist zur Meldung von Lohnakten ist der fünfte Kalendertag nach dem Zahlungsdatum.
  • Zahlung der einbehaltenen Steuern: Die von den Gehältern der Mitarbeiter einbehaltene Einkommenssteuer ist bis zum 12. Tag des Monats nach der Lohnzahlung an die finnische Steuerverwaltung zu zahlen.
  • Zahlung der Arbeitgeberbeiträge: Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosigkeit, Gesundheit) sind an die entsprechenden Stellen (Rentenversicherung, Arbeitslosenkasse, Steuerverwaltung) innerhalb ihrer Fristen zu leisten, in der Regel um den 12. Tag des Monats nach der Lohnzahlung. Unfall- und Gruppenkassenbeiträge werden gemäß Zeitplan des Versicherers gezahlt.
  • Jährliche Meldungen: Obwohl das Incomes Register den Bedarf an separaten Jahreszusammenfassungen erheblich verringert, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Daten im Laufe des Jahres korrekt gemeldet werden.

Verspätete Meldungen oder Zahlungen können zu Sanktionen, Zinsen und möglichen Prüfungen führen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder das Betreiben als ausländisches Unternehmen in Finnland bringt spezielle steuerliche Aspekte mit sich.

  • Steuerliche Ansässigkeit: Eine Person gilt grundsätzlich als steuerlich ansässig in Finnland, wenn sie dort ihren festen Wohnsitz hat oder sich länger als sechs Monate ununterbrochen aufhält. Ansässige werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Nichtansässige werden in der Regel nur auf in Finnland erzieltes Einkommen besteuert.
  • Nicht-ansässige Besteuerung: Nicht-ansässige, die Einkommen aus in Finnland ausgeübter Arbeit erzielen, unterliegen einem pauschalen Quellensteuersatz (z.B. 35% für Arbeitseinkommen), es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen sieht etwas anderes vor oder sie wählen unter bestimmten Bedingungen eine progressive Besteuerung.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Finnland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diese Abkommen können die Besteuerungsrechte beeinflussen und ggf. Entlastungen für Einwohner der Vertragsstaaten gewähren.
  • Entsendete Arbeitnehmer: Für im Ausland beschäftigte entsandte Arbeitnehmer gelten spezielle Regelungen. Je nach Dauer und Umständen der Entsendung kann die ausländische Firma steuerliche Verpflichtungen in Finnland erwerben, oder der Arbeitnehmer bleibt hauptsächlich in seinem Heimatland steuerpflichtig unter Anwendung des Abkommens.
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das Personal in Finnland beschäftigt, kann eine Betriebsstätte (PE) im steuerlichen Sinne schaffen und somit in Finnland Steuerschulden begründen. Die Nutzung eines Employer of Record kann ausländischen Unternehmen helfen, die lokale Beschäftigung und Gehaltsabrechnung zu verwalten, ohne möglicherweise eine Betriebsstätte zu gründen.

Die Navigation durch diese Regeln erfordert eine sorgfältige Abwägung der individuellen Umstände, des Residency-Status und der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.

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