Rivermate Logo
Flag of Finnland

Steuern in Finnland

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Finnland.

Finnland taxes overview

Finnland betreibt ein fortschrittliches Steuersystem, das die Körperschaftsteuer, Gemeindesteuer, Kirchensteuer und eine öffentlich-rechtliche Rundfunksteuer umfasst. Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle in diesem System, indem sie die Einkommensteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer einbehalten und verschiedene Sozialversicherungsbeiträge im Namen ihrer Belegschaft entrichten. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist wesentlich für eine rechtskonforme Beschäftigungspraxis im Land. Das System zielt darauf ab, öffentliche Dienstleistungen und soziale Wohlfahrfsprogramme zu finanzieren, wobei Beiträge und Steuersätze je nach Einkommensniveau und örtlicher Gemeinde variieren.

Eine genaue Berechnung, Einbehaltung und Berichterstattung der Beschäftigungssteuern ist eine grundlegende Verantwortung für Arbeitgeber, die in Finnland tätig sind. Die Einhaltung der finnischen Steuergesetze und -vorschriften ist verpflichtend und umfasst spezifische Prozesse sowohl für inländische als auch für ausländische Arbeitgeber.

Verpflichtungen der Arbeitgeber in Bezug auf Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber in Finnland sind verantwortlich für die Zahlung mehrerer obligatorischer Sozialversicherungsbeiträge basierend auf den Arbeitnehmergehältern. Diese Beiträge finanzieren verschiedene Sozialleistungen und Versicherungssysteme. Die Sätze werden in der Regel als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet.

Wichtige Arbeitgeberbeiträge umfassen:

  • Earnings-related pension insurance (TyEL): Dies ist der größte Beitrag und variiert jährlich. Der Satz ist ein gewichteter Durchschnitt, der von den Pensionsversicherungsgesellschaften festgelegt wird, es gibt jedoch einen jährlich festgelegten allgemeinen Durchschnittssatz.
  • Arbeitslosenversicherung: Finanziert Arbeitslosengeld. Der Satz wird jährlich festgelegt und gilt für Gehälter bis zu einer bestimmten Grenze, mit einem höheren Satz für Gehälter, die diese Grenze überschreiten.
  • Krankenkasse: Besteht aus einem Tagesgeldbeitrag und einem Gesundheitsbeitrag. Der Tagesgeldbeitrag wird vom Arbeitgeber gezahlt, während der Gesundheitsbeitrag vom Arbeitnehmer getragen wird.
  • Unfallversicherung: Deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Der Satz variiert erheblich, abhängig von der Branche und dem Risikoprofil des Arbeitgebers.
  • Gruppenlebensversicherung: Bietet Leistungen im Falle des Todes eines Mitarbeiters. Der Satz variiert ebenfalls je nach Versicherungsanbieter und Branche.

Spezifische Sätze für 2026 sind wie folgt:

Beitragstyp Arbeitgeberanteil (ca. %) Hinweise
Earnings-related pension (TyEL) 17,10 % Gewichteter Durchschnitt, variiert nach Pensionsanbieter
Arbeitslosenversicherung 0,31 % bis €2.509.500; 1,23 % bei Überschreitung Änderungen des Satzes basieren auf der Gehaltsgrenze
Krankenversicherung (Tagesgeld) 1,91 % Fester Satz
Unfallversicherung Variabel Hängt von Branche und Versicherer ab (z.B. 0,1 % bis >5 %)
Gruppenlebensversicherung 0,053 % Durchschnittssatz, variiert nach Versicherer und Branche

Diese Beiträge berechnen sich auf das Bruttogehalt, das an den Arbeitnehmer gezahlt wird, und müssen bis zu bestimmten Fristen den zuständigen Behörden (z.B. Pensionsversicherung, Arbeitslosenkasse, Steuerverwaltung) gemeldet und abgeführt werden.

Anforderungen an die Lohnsteuerabzugspflichten

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Einkommensteuer vom Gehalt der Arbeitnehmer einzubehalten, bevor sie ausgezahlt wird. Dieses Pay As You Earn (PAYE)-System basiert auf der Steuerkarte (verokortti) des Arbeitnehmers, die von der finnischen Steuerverwaltung (Vero Skatt) ausgestellt wird. Die Steuerkarte spezifiziert den anwendbaren Einbehaltungssatz basierend auf dem geschätzten Jahresgehalt und den Abzügen des Arbeitnehmers.

Die gesamte Einkommensteuer setzt sich zusammen aus:

  • Einkommensteuer des Staates: progressiv, basierend auf dem zu versteuernden Einkommen.
  • Gemeindesteuer: Pauschalsatz, festgesetzt von der Wohnortgemeinde des Arbeitnehmers. Die Sätze variieren erheblich zwischen den Gemeinden (z.B. von etwa 4,70 % bis 10,90 %).
  • Kirchensteuer: Pauschalsatz für Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche oder der Orthodoxen Kirche. Der Satz variiert je nach Pfarrgemeinde (z.B. 1 % bis 2,2 %).
  • Rundfunksteuer: Fester jährlicher Betrag, häufig durch den Einbehalt erhoben.

Der Steuersatz für die Staatssteuer ist progressiv. Für 2026 gelten folgende Grenzen und Sätze:

Zu versteuerndes Einkommen (€) Staatlicher Steuersatz (%)
0 - 22.000 12,64
22.000 - 32.600 19,00
32.600 - 40.100 30,25
40.100 - 52.100 33,25
Über 52.100 37,50

Arbeitgeber müssen die auf der Steuerkarte angegebenen Einbehaltungssätze anwenden. Wenn ein Arbeitnehmer keine Steuerkarte vorlegt, ist ein höherer Standard- Einbehaltungsprozentsatz (z.B. 60 %) zu verwenden.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Finnland können verschiedene Abzüge und Freibeträge geltend machen, die ihr zu versteuerndes Einkommen mindern und somit die Steuerlast insgesamt senken. Diese Abzüge werden vom Finanzamt in der Regel bei Ausstellung der Steuerkarte berücksichtigt, Arbeitnehmer können sie jedoch auch in ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen.

Häufige Abzüge für Arbeitnehmer sind:

  • Berufsbedingte Ausgaben: Kosten, die direkt mit der Einkommensbeschaffung verbunden sind, z. B. Werkzeuge, Fachliteratur oder notwendige Weiterbildungen, die vom Arbeitgeber nicht gedeckt sind.
  • Fahrtkosten: Kosten für den Arbeitsweg, die einen bestimmten Schwellenwert übersteigen, meist basierend auf der günstigsten Transportart.
  • Gewerkschaftsbeiträge: Beiträge an eine Gewerkschaft oder Berufsverband.
  • Zinsen für Wohnungsdarlehen: Ein Anteil der Zinsen für Darlehen auf die Hauptwohnung des Arbeitnehmers.
  • Haushaltsabzug: Für Kosten von Haushaltshilfe, Pflege oder Betreuung, die bei einem Unternehmer oder Unternehmen eingekauft werden.
  • Abzug für Einkommensproduktion: Ein pauschaler Abzug, der automatisch gewährt wird.

Die Verfügbarkeit und Grenzen dieser Abzüge sind im Steuerrecht festgelegt und können jährlich angepasst werden. Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, die Finanzverwaltung über ihre anrechenbaren Abzüge zu informieren, damit die Steuerkarte korrekt ausgestellt wird.

Steuer-Compliance und Fristen für Berichterstattung

Arbeitgeber in Finnland haben strenge Melde- und Zahlungspflichten. Das primäre System zur Meldung von Lohn- und Beschäftigtendaten ist das Incomes Register (Tulorekisteri).

Wichtige Compliance-Anforderungen und Fristen umfassen:

  • Meldepflicht an das Incomes Register: Lohnauszahlungen, Arbeitgeberbeiträge und Arbeitnehmerabzüge sind elektronisch an das Incomes Register zu melden. Die generelle Frist für die Meldung der Lohndaten ist der fünfte Kalendertag nach dem Zahlungsdatum.
  • Zahlung der einbehaltenen Steuern: Die vom Arbeitnehmer einbehaltene Einkommensteuer ist bis zum 12. Tag des Monats nach der Lohnauszahlung an die finnische Steuerverwaltung zu zahlen.
  • Zahlung der Arbeitgeberbeiträge: Sozialversicherungsbeiträge (Pension, Arbeitslosigkeit, Gesundheit) sind an die jeweiligen Stellen (Pensionsversicherung, Arbeitslosenkasse, Steuerverwaltung) innerhalb ihrer Fristen – meist um den 12. Tag des Monats nach der Lohnzahlung – zu leisten. Beiträge für Unfall- und Gruppenlebensversicherung werden gemäß den Zeitplänen der Versicherer entrichtet.
  • Jährliche Meldungen: Obwohl das Incomes Register die Notwendigkeit separater Jahreszusammenfassungen weitgehend reduziert, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Daten das ganze Jahr über korrekt gemeldet werden.

Verspätete Meldungen oder Zahlungen können Strafen, Zinsen und mögliche Prüfungen nach sich ziehen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder der Betrieb als ausländisches Unternehmen in Finnland bringt spezifische steuerliche Aspekte mit sich.

  • Steuerlicher Wohnsitz: Eine Person gilt in Finnland grundsätzlich als steuerlich ansässig, wenn sie dort ihren dauerhaften Wohnsitz und Haushalt hat oder sich längere Zeit (mehr als sechs Monate) ununterbrochen in Finnland aufhält. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Nicht-Ansässige werden grundsätzlich nur auf in Finnland erzieltes Einkommen besteuert.
  • Nicht-Ansässigenbesteuerung: Nicht-Ansässige, die Einkommen aus in Finnland ausgeübter Arbeit erzielen, unterliegen einer pauschalen Quellensteuer (z.B. 35 % bei Beschäftigungseinkommen), sofern nicht ein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes vorsieht oder sie sich für eine progressive Besteuerung unter bestimmten Bedingungen entscheiden.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Finnland hat mit vielen Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen. Diese können die Besteuerungsrechte beeinflussen und ggf. eine Steuerentlastung für Einwohner der Abkommensländer gewähren.
  • Entsendete Arbeitnehmer: Für Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Arbeitgeber nach Finnland entsandt werden, gelten spezielle Regelungen. Abhängig von Dauer und Umständen des Einsatzes kann der ausländische Arbeitgeber in Finnland steuerpflichtig werden, oder der Arbeitnehmer bleibt primär in seinem Heimatland steuerpflichtig (unter Anwendung des Abkommens).
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das in Finnland Personal beschäftigt, kann eine Betriebsstätte (permanent establishment) für steuerliche Zwecke schaffen, was zu einer Körperschaftsteuerpflicht in Finnland führt. Die Nutzung eines Employer of Record (EOR) kann ausländischen Unternehmen helfen, die lokale Beschäftigungs- und Lohnsteuer-Compliance zu managen, ohne notwendigerweise eine Betriebsstätte zu gründen.

Das Navigieren durch diese Regeln erfordert eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände, des Wohnsitzstatus und der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.

Gewinnen Sie Top-Talente in Finnland durch unsere Employer of Record-Dienstleistung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Finnland helfen können.

martijn
terry
lucas
sonia
james
harvey
daan

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren EOR-Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen in Finnland helfen können.

Von mehr als 1.000 Unternehmen weltweit geschätzt

G24.9/5 on G2
Trustpilot4.8/5 on Trustpilot
Capterra4.8/5 on Capterra
Google4.6/5 on Google
Martijn
Daan
Harvey

Bereit, Ihr globales Team zu erweitern?

Demo buchen