In Finnland haben Arbeitgeber verschiedene steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit Löhnen, Körperschaftssteuer und anderen Abgaben.
Lohnsteuern
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers: Diese Beiträge variieren je nach mehreren Faktoren und umfassen:
- Rentenversicherung: Etwa 17,38% des Gehalts des Arbeitnehmers.
- Arbeitslosenversicherung: 0,20% auf die Gesamtvergütung bis zu 2.455.500 € und 0,80% auf jeden Betrag, der diese Schwelle überschreitet.
- Unfallversicherung: Ungefähr 0,54% der gesamten Lohnsumme.
- Gruppenlebensversicherung: Etwa 0,06% der gesamten Lohnsumme.
- Krankenversicherung: 1,87% des Gehalts des Arbeitnehmers.
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers (vom Arbeitgeber einbehalten): Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, diese Beiträge von den Gehältern der Arbeitnehmer einzubehalten und an die zuständigen Behörden abzuführen. Diese umfassen:
- Rentenversicherung: 7,15% für Arbeitnehmer im Alter von 17-52 und 63-67 Jahren und 8,65% für diejenigen im Alter von 53-62 Jahren.
- Krankenversicherung: 1,52%, einschließlich eines Medicare-Beitrags von 1,06% und eines Krankengeldbeitrags von 0,84% (erlassen für Jahresgehälter unter 16.862 €).
- Arbeitslosenversicherung: 0,59% des Gehalts des Arbeitnehmers.
- Lohnsteuerabzug: Arbeitgeber müssen die Einkommenssteuer basierend auf der Steuerkarte des Arbeitnehmers von den Gehältern einbehalten. Der Steuersatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Einkommen, Gemeinde und Abzüge.
- Lohnberichterstattung und Zahlung: Arbeitgeber müssen Lohninformationen melden und einbehaltene Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge monatlich, in der Regel bis zum 12. des folgenden Monats, abführen.
- Steuerkarte: Arbeitgeber müssen die Steuerkarte des Arbeitnehmers für 2025 verwenden, um den korrekten Lohnsteuersatz zu ermitteln.
Körperschaftssteuer (CIT)
- CIT-Satz: Der Körperschaftssteuersatz in Finnland beträgt 20%.
- Zahlungsplan: CIT wird in Vorauszahlungsraten entrichtet, entweder zweimal jährlich oder in zwölf Raten.
- Endzahlung und Bewertung: Der Zahlungstermin für die endgültige CIT-Zahlung ist der 3. Tag des zweiten Monats nach Abschluss der Steuerbewertung. Steuerpflichtige können bis zum Abschluss der Bewertung Änderungen an ihren Vorauszahlungen beantragen (innerhalb von zehn Monaten nach Ende des Geschäftsjahres).
Andere Steuern und Verpflichtungen
- Mehrwertsteuer (MwSt): Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 24%. Ein ermäßigter Satz von 14% gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen.
- Übertragungssteuer: Diese Steuer gilt für Immobilien- und Aktienübergaben. Die Sätze betragen 3% für Immobilien und 1,5% für Aktien und andere Wertpapiere.
- Zölle: Waren, die von außerhalb der EU importiert werden, unterliegen Zöllen.
- CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): Dieses System gilt für Importe bestimmter Waren nach Finnland.
Wichtige Termine und Fristen
- Abgabefristen für vorausgefüllte Steuererklärungen (2025):
- Arbeitnehmer und Rentner: 15., 22. und 29. April.
- Selbstständige und landwirtschaftliche Betreiber: 1. April.
- Zahlungsfrist für Arbeitgeberbeiträge: In der Regel der 12. des Monats, der dem Gehaltsmonat folgt. Beispielsweise sind die Beiträge für April-Löhne typischerweise bis zum 12. Mai fällig.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen aktuell bis zum 5. Februar 2025 sind und Änderungen unterliegen können. Eine Beratung durch einen Steuerfachmann wird für spezifische Situationen und aktuelle Ratschläge empfohlen.
In Finnland unterliegen Arbeitnehmer verschiedenen Abzügen von ihrem Bruttogehalt, hauptsächlich für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Diese Abzüge werden durch Faktoren wie Einkommenshöhe, Wohnort und individuelle Umstände bestimmt.
Einkommensteuer
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Staatliche Einkommensteuer: Es gelten progressive Steuersätze. Ab 2025 sind die folgenden Steuerklassen und -sätze gültig:
- €0-€19.900: 0%
- €19.901-€29.700: 12,64% (auf den Betrag über €19.900)
- €29.701-€49.000: 19% (auf den Betrag über €29.700)
- €49.001-€85.800: 30,25% (auf den Betrag über €49.000)
- Über €85.800: 34% (auf den Betrag über €85.800)
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Kommunale Einkommensteuer: Unterschiede je nach Gemeinde. Der Satz in Helsinki beträgt beispielsweise 18,5% für 2025.
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Kirchensteuer: Erhoben von Mitgliedern der Evangelisch-Lutherischen Kirche oder der Finnisch-Orthodoxen Kirche. Der Satz variiert, liegt jedoch durchschnittlich bei etwa 1-2%.
Sozialversicherungsbeiträge
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Pensionsbeiträge (Työeläkemaksu): Ein Prozentsatz des Einkommens, typischerweise etwa 7-8%, abhängig vom Alter.
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Arbeitslosenversicherung (Työttömyysvakuutusmaksu): Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, wobei der Anteil des Arbeitnehmers etwa 1,5% beträgt.
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Krankenversicherung: Ein Prozentsatz des Einkommens, ebenfalls abhängig vom Alter.
Weitere Abzüge
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Gewerkschaftsgebühren: Abzugsfähig, wenn der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist.
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Pendlerpauschale: Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz sind abzugsfähig mit einer maximalen Pauschale von €7.000 und nach Überschreiten eines Schwellenwertes von €900. In der Regel werden die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zugrunde gelegt, es sei denn, ein anderes Verkehrsmittel ist günstiger oder es gibt keine öffentliche Verkehrsanbindung.
Abzüge und Freibeträge für Dienstreisen
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Kilometerpauschale: €0,59 pro Kilometer bei Nutzung eines privaten Autos für Dienstreisen.
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Steuerfreie Erstattungen: Arbeitgeber können Arbeitnehmern andere Dienstreisekosten (z.B. Unterkunft, Verpflegung) bis zu den vom Finanzamt festgelegten Grenzen steuerfrei erstatten.
Steuerjahr und Fristen
Das finnische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Arbeitgeber müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge monatlich vom Gehalt der Arbeitnehmer einbehalten und an die Steuerbehörde melden. Privatpersonen erhalten üblicherweise im Frühjahr eine vorausgefüllte Steuererklärung und können ihre endgültige Steuererklärung online über MyTax, per Post oder mit Unterstützung von Steuerberatern einreichen. Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist normalerweise im Mai. Es wird empfohlen, das genaue Datum zu bestätigen, da diese Informationen ab dem 5. Februar 2025 gültig sind.
Seefahrer
Für Mitarbeiter, die auf finnischen Schiffen arbeiten, gilt ein Quellensteuersatz von 35%. Ein Abzug von €510 pro Monat (€17 pro Tag) ist vor der Einbehaltung zulässig, wenn der Arbeitnehmer eine Quellensteuerkarte mit dem entsprechenden Abzug besitzt. Als Alternative kann eine Veranlagung nach dem progressiven Steuerschema beantragt werden.
Finnlands Mehrwertsteuer (VAT), bekannt als arvonlisävero (ALV), ist eine Verbrauchssteuer, die auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben wird.
Mehrwertsteuersätze
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Standardsatz: 25,5% (gültig ab dem 1. September 2024)
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Ermäßigte Sätze:
- 14%: Gilt für Lebensmittel (mit Ausnahme bestimmter Süßigkeiten und Schokoladen ab dem 1. Juni 2025), Restaurant- und Cateringdienste, bestimmte landwirtschaftliche Produkte, Erfrischungsgetränke, Takeaway-Essen. Ab dem 1. Januar 2025 gilt dieser Satz auch für Artikel, die zuvor dem 10%-Satz unterlagen, wie Bücher, Arzneimittel, inländischer Personentransport, Unterkunft und Eintritt zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Bestimmte Hygieneartikel und Kinderwindeln fallen ebenfalls unter diesen Satz.
- 10%: Gilt für Zeitungen und Magazine (sowohl gedruckt als auch elektronisch).
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Nullsatz (0%): Gilt für spezielle Waren und Dienstleistungen, einschließlich innergemeinschaftlicher und internationaler Transporte, bestimmte Veröffentlichungen von gemeinnützigen Organisationen und einige Transaktionen mit Gold.
Registrierungsgrenzen
- Inländische Unternehmen: 20.000 € pro Jahr (gültig ab dem 1. Januar 2025)
- Versandhandel aus anderen EU-Ländern an finnische Verbraucher: 10.000 € pro Jahr.
- Nicht ansässige Unternehmen mit steuerpflichtigen Lieferungen in Finnland: Keine Schwelle, obligatorische Registrierung.
Einreichung und Zahlung
Steuerbefreite Waren und Dienstleistungen
Bestimmte Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, was bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer erhoben wird und die Vorsteuer nicht erstattet werden kann. Dazu gehören:
- Gesundheits- und medizinische Dienstleistungen.
- Soziale Dienstleistungen.
- Bildung (allgemein, beruflich, universitäres Niveau).
- Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.
- Verkauf und langfristige Vermietung von Immobilien und Wohnungen (Kurzzeitvermietungen sind nicht befreit).
- Urheberrechte.
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Unternehmen, die befreite Lieferungen tätigen, können sich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren, es sei denn, es ist eine freiwillige Registrierung in spezifischen Fällen erlaubt.
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Nicht-EU-Unternehmen, die in Finnland tätig sind, müssen in der Regel einen steuerlichen Vertreter ernennen.
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Korrekturen zu Mehrwertsteuererklärungen unter 500 € können über die nächste Mehrwertsteuererklärung vorgenommen werden, während solche, die diesen Betrag übersteigen, eine korrigierte Mehrwertsteuererklärung erfordern.
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Die bereitgestellten Informationen basieren auf der aktuellen Gesetzgebung vom 5. Februar 2025 und können Änderungen unterliegen. Es wird immer empfohlen, sich für spezifische Situationen an einen Steuerberater zu wenden.
Finnland bietet 2025 verschiedene Steueranreize für Unternehmen und Einzelpersonen. Diese Anreize zielen darauf ab, das Wirtschaftswachstum zu fördern, Forschung und Entwicklung zu unterstützen und Investitionen in grüne Technologien zu fördern. Bitte beachten Sie, dass einige Details dieser Anreize ab dem heutigen Tag, dem 5. Februar 2025, noch Änderungen unterliegen können.
Steuerliche Anreize für Unternehmen
- Steuergutschrift für grüne Investitionen: Eine Steuergutschrift für großangelegte Industrieinvestitionen, die zum Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft beitragen. Die Gutschrift soll 20% des Investitionsbetrags betragen, gedeckelt bei 150 Mio. € pro Investition. Sie richtet sich an profitable Unternehmen und ist von der Körperschaftssteuer absetzbar. Entscheidungen über förderfähige Investitionen sollen bis Ende 2025 getroffen werden, und die Gutschrift wird voraussichtlich ab 2028 anwendbar sein. Förderfähige Investitionen umfassen Batterie- und Wasserstoffprojekte sowie die Produktion von fossilfreiem Stahl.
- F&E-Steueranreize: Finnland bietet erweiterte Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Unternehmen können 100% ihrer F&E-Kosten absetzen. Darüber hinaus gilt ein zusätzlicher Abzug von 150% für zwischen 2022 und 2027 angefallene Subunternehmerkosten, bis zu 500.000 € jährlich. Es gibt auch einen 50%-Abzug für F&E-Löhne und gekaufte Dienstleistungen, der von 5.000 € bis 500.000 € reicht.
- Steuerfreie Aktien für Mitarbeiter: Nicht börsennotierte Unternehmen können ihren Mitarbeitern steuerfreie Aktien anbieten. Wenn der Zeichnungspreis mindestens dem mathematischen Wert der Aktie entspricht, entsteht dem Mitarbeiter kein steuerpflichtiger Vorteil.
Steuerliche Anreize für Einzelpersonen
- Abzug für Haushaltsausgaben: Dieser Abzug unterstützt Kosten im Zusammenhang mit Renovierungen und Haushaltsarbeiten. Für 2025 beträgt der maximale Abzug 1.600 €. Bei der Beauftragung eines Unternehmens beträgt der Abzug 35% der Arbeitskosten. Für angestellte Arbeitnehmer beträgt der Abzug 13% ihres Gehalts, einschließlich der Arbeitgeberbeiträge.
- Steuererleichterungen für ausländische Arbeiter: Umzugskosten für ausländische Arbeiter, die zur Arbeit nach Finnland ziehen, sind von der Einkommenssteuer befreit. Dies soll qualifizierte Arbeitskräfte ins Land locken.
- Progressive Besteuerung für Nichtansässige: Nichtansässige können die progressive Besteuerung anstelle des festen Quellensteuersatzes von 35% beantragen. Dies ist an bestimmte Kriterien gebunden und erfordert die Offenlegung weltweiter Einkommen.
- Körperschaftssteuer (CIT): Der Standard-CIT-Satz in Finnland beträgt 20%. Unternehmen mit ständigen Niederlassungen in Finnland unterliegen der Körperschaftssteuer.
- Steuerkarten: Ab 2025 sind Steuerkarten ab dem 1. Januar gültig, was die Verfolgung von Steuersätzen und Einkommensgrenzen vereinfacht.
- Fristen für Steuererklärungen: Die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für Einzelpersonen im Jahr 2025 fallen früher als in den Vorjahren aus, und zwar im April.
- Änderungen bei der Mehrwertsteuer: Änderungen der Mehrwertsteuersätze für Waren und Dienstleistungen sowie der Mehrwertsteuerbewertung von Kleinunternehmen werden 2025 erwartet. Weitere Details werden näher zum Umsetzungstermin verfügbar sein.
Diese Informationen dienen nur als allgemeine Orientierung und stellen keine professionelle Steuerberatung dar. Es ist entscheidend, sich für spezifische Anleitungen zu Ihren Umständen an einen Steuerberater zu wenden.