Erfahren Sie mehr über die Steuerpflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Finnland
Arbeitgeber in Finnland haben erhebliche Verantwortlichkeiten gegenüber verschiedenen Sozialversicherungsfonds. Dazu gehören Rentenbeiträge (TyEL), Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung. Die Sätze für diese Beiträge variieren je nach Faktoren wie dem Alter des Arbeitnehmers, der Branche und dem Risikoniveau des Arbeitsplatzes.
Die Sätze für Rentenbeiträge, auch bekannt als TyEL, variieren je nach Faktoren wie dem Alter des Arbeitnehmers und der Branche.
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Teil des Gehalts des Arbeitnehmers zur Arbeitslosenversicherung beizutragen. Der genaue Satz wird von der finnischen Steuerverwaltung (Vero) festgelegt.
Der Beitragssatz für die Unfallversicherung hängt vom Risikoniveau und der Branche des Arbeitsplatzes ab.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten sind Arbeitgeber auch verpflichtet, betriebliche Gesundheitsvorsorgedienste bereitzustellen und können einen Teil der Kosten übernehmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sozialversicherungsbeiträge je nach spezifischem Fonds maximale Obergrenzen oder Limits haben können.
Arbeitgeber müssen sich bei den zuständigen Behörden registrieren, Arbeitnehmerbeiträge einbehalten, ihre eigenen hinzufügen und die Zahlungen regelmäßig, in der Regel monatlich, überweisen.
In Finnland ist das Einkommensteuersystem progressiv und besteht aus kommunalen, staatlichen und kirchlichen Steuerkomponenten. Der kommunale Steuersatz variiert je nach Gemeinde, während die staatliche Steuer auf einer progressiven Skala basiert, die vom Einkommensniveau abhängt. Die Kirchensteuer gilt für Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands oder der Finnisch-Orthodoxen Kirche.
Arbeitnehmer in Finnland leisten Beiträge zu mehreren Sozialversicherungssystemen. Diese umfassen:
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge und relevante Versicherungsbeiträge von den Gehältern ihrer Arbeitnehmer abzuziehen. Diese Informationen sind jedoch nicht relevant für die Steuerabzüge der Arbeitnehmer und sind daher in diesem Text nicht enthalten.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz (arvonlisävero oder ALV) in Finnland beträgt 24%. Es gelten jedoch ermäßigte Sätze von 14% und 10% für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher, Unterkünfte und bestimmte kulturelle Dienstleistungen.
Ob Ihre Dienstleistungen der finnischen Mehrwertsteuer unterliegen, hängt vom Leistungsort und dem Reverse-Charge-Mechanismus ab. Die Regeln zum Leistungsort legen fest, wo eine Dienstleistung für Mehrwertsteuerzwecke als erbracht gilt. Je nach Art der Dienstleistung, ob der Kunde ein Unternehmen (B2B) oder eine Einzelperson (B2C) ist und wo sich beide Parteien befinden, gelten unterschiedliche Regeln. Der Reverse-Charge-Mechanismus könnte bei bestimmten B2B-Dienstleistungstransaktionen zur Anwendung kommen. In diesem Fall wird das finnische Unternehmen, das die Dienstleistung empfängt, typischerweise für die Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich.
Die Erbringung digitaler Dienstleistungen (Software-Abonnements, Downloads usw.) an Kunden in Finnland könnte finnische Mehrwertsteuerpflichten auslösen, selbst wenn Ihr Unternehmen außerhalb Finnlands ansässig ist. Dienstleistungen mit einem signifikanten Bezug zu einer Immobilie in Finnland (z.B. Bau-, Immobilien-Dienstleistungen) fallen in der Regel unter die finnischen Mehrwertsteuerregeln. Beratungs-, Buchhaltungs- und Rechtsdienstleistungen unterliegen in der Regel der Mehrwertsteuer in Finnland, wenn der Leistungsort als innerhalb des Landes bestimmt wird.
Unternehmen, die eine bestimmte Umsatzschwelle in Finnland überschreiten, müssen sich möglicherweise für die Mehrwertsteuer registrieren. Registrierte Unternehmen müssen regelmäßige Mehrwertsteuererklärungen einreichen und entsprechende Zahlungen an die Steuerbehörden in Finnland leisten.
Steueranreize sind finanzielle Vorteile, die von der Regierung angeboten werden, um bestimmte Geschäftstätigkeiten zu fördern. Sie können die Steuerlast eines Unternehmens erheblich reduzieren und dessen Wachstum und Entwicklung unterstützen.
Unternehmen können einen erheblichen Prozentsatz der förderfähigen F&E-Ausgaben von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Zusätzlich könnten staatliche Zuschüsse und Förderprogramme für Unternehmen, die in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten tätig sind, verfügbar sein.
Business Finland bietet verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse zur Unterstützung von Innovation, Geschäftsentwicklung und Internationalisierung an.
Business Finland und andere Organisationen könnten speziell für Startups in ihren frühen Entwicklungsphasen Zuschüsse anbieten.
Unternehmen, die in weniger entwickelten Regionen Finnlands tätig werden oder investieren, können für Zuschüsse und Subventionen in Frage kommen.
Es könnten Programme existieren, die die Einstellung bestimmter Gruppen wie junger Menschen, Langzeitarbeitsloser oder Menschen mit Behinderungen fördern. Bestimmte Branchen, wie z.B. saubere Technologie oder Bioökonomie, könnten gezielte Steueranreize oder Förderprogramme haben.
Für verschiedene Steueranreize gelten in der Regel spezifische Anspruchsvoraussetzungen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Geschäftstätigkeiten qualifiziert sind. Steueranreize beinhalten manchmal formelle Antrags- und Genehmigungsverfahren.
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