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Steuern in Finnland

Detaillierte Steuerpflichten

Informieren Sie sich über Steuervorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Finnland.

Finnland taxes overview

Finnland betreibt ein progressives Steuersystem, das Einkommenssteuer, Gemeindesteuer, Kirchensteuer und eine Rundfunksteuer umfasst. Arbeitgeber spielen in diesem System eine entscheidende Rolle, indem sie die Einkommenssteuer von den Gehältern der Arbeitnehmer einbehalten und verschiedene Sozialversicherungsbeiträge im Namen ihrer Belegschaft abführen. Das Verständnis dieser Verpflichtungen ist essenziell für rechtskonforme Beschäftigungspraktiken im Land. Das System zielt darauf ab, öffentliche Dienstleistungen und Sozialhilfeprogramme zu finanzieren, wobei Beiträge und Steuersätze je nach Einkommensniveau und lokaler Gemeinde variieren.

Eine genaue Berechnung, das Einbehalten und die Meldung der Beschäftigungssteuern sind grundlegende Verantwortlichkeiten für Arbeitgeber, die in Finnland tätig sind. Die Einhaltung der finnischen Steuergesetze und -vorschriften ist verpflichtend und umfasst spezifische Prozesse sowohl für inländische als auch für ausländische Arbeitgeber.

Verpflichtungen der Arbeitgeber hinsichtlich Sozialversicherung und Lohnsteuer

Arbeitgeber in Finnland sind verantwortlich für die Zahlung verschiedener obligatorischer Sozialversicherungsbeiträge, die auf den Gehältern der Arbeitnehmer basieren. Diese Beiträge finanzieren verschiedene Sozialleistungen und Versicherungssysteme. Die Sätze werden in der Regel als Prozentsatz des Bruttogehalts berechnet.

Wichtige Arbeitgeberbeiträge umfassen:

  • Einkommensbezogene Rentenversicherung (TyEL): Dieser Beitrag ist der größte und variiert jährlich. Der Satz ist ein gewichteter Durchschnitt, der von den Rentenversicherungsgesellschaften festgelegt wird, aber es gibt einen allgemeinen Durchschnittssatz, der jährlich festgesetzt wird.
  • Arbeitslosenversicherung: Finanzieren Arbeitslosengelder. Der Satz wird jährlich festgelegt und gilt für Löhne bis zu einem bestimmten Schwellenwert, mit einem höheren Satz für Löhne, die diesen Wert übersteigen.
  • Krankenversicherung: Umfasst einen Taggeldbeitrag und einen Gesundheitsbeitrag. Der Taggeldbeitrag wird vom Arbeitgeber gezahlt, während der Gesundheitsbeitrag vom Arbeitnehmer getragen wird.
  • Unfallversicherung: Deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Der Satz variiert erheblich, je nach Branche und Risikoprofil des Arbeitgebers.
  • Gruppenkraftfahrzeugversicherung: Bietet Leistungen im Todesfall eines Mitarbeiters. Der Satz variiert ebenfalls, abhängig vom Versicherer und der Branche.

Spezifische Sätze für 2025 werden näher am Jahr bestätigt, aber basierend auf aktuellen Trends wird erwartet, dass die Sätze in einem ähnlichen Bereich wie im Vorjahr liegen. Zur Veranschaulichung könnten typische Bereiche sein:

Beitragstyp Arbeitgeberanteil (ungefähr in %) Hinweise
Einkommensbezogene Rente (TyEL) ~17–18 % Gewichteter Durchschnitt, variiert je nach Rentenversicherer
Arbeitslosenversicherung ~0,5–1,5 % Satz kann sich basierend auf dem Lohnschwellenwert ändern
Krankenversicherung (Tagesgeld) ~0,7–0,8 % Festgelegter Satz
Unfallversicherung Variabel Hängt vom Risiko in der Branche und vom Versicherer ab (z.B. 0,1 % bis >5 %)
Gruppenkraftfahrzeugversicherung Variabel Hängt vom Versicherer und der Industrie ab

Diese Beiträge werden auf das Bruttogehalt des Mitarbeiters berechnet und müssen fristgerecht bei den entsprechenden Stellen (z.B. Rentenversicherung, Arbeitslosenfonds, Steuerverwaltung) gemeldet und abgeführt werden.

Anforderungen an die Lohnsteuerabführung

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Einkommenssteuer vor der Auszahlung vom Gehalt der Arbeitnehmer einzubehalten. Dieses Pay As You Earn (PAYE)-System basiert auf der Steuermarke des Mitarbeiters (verokortti), die von der finnischen Steuerverwaltung (Vero Skatt) ausgestellt wird. Die Steuermarke gibt den anwendbaren Einbehaltungsprozentsatz basierend auf dem geschätzten Jahreseinkommen und den Abzügen des Mitarbeiters an.

Die gesamte Einkommenssteuer umfasst:

  • Einkommenssteuer des Staates: Progressiv, abhängig vom zu versteuernden Einkommen.
  • Gemeindesteuer: Flacher Satz, festgesetzt durch die Wohnortgemeinde des Arbeitnehmers. Die Sätze variieren erheblich zwischen Gemeinden (z.B. etwa 4 % bis über 10 %).
  • Kirchensteuer: Flacher Satz für Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche oder der Orthodoxen Kirche. Der Satz variiert nach Pfarrei (z.B. 1 % bis 2 %).
  • Rundfunksteuer: Fester Jahresbetrag, häufig durch Quellensteuer eingezogen.

Der Steuersatz des Staates ist progressiv. Während die genauen Brackets und Sätze für 2025 Änderungen unterliegen, besteht die typische Struktur aus steigenden marginalen Steuersätzen bei höheren Einkommen. Ein beispielhafter Aufbau (basierend auf vergangenen Jahren) könnte sein:

Zu versteuerndes Einkommen (€) Steuersatz des Staates (%)
0 – X 0,00
X – Y A
Y – Z B
Z – W C
W – Å D
Über Å E

(Hinweis: X, Y, Z, W, Å sind Einkommensgrenzen; A, B, C, D, E sind steigende marginale Steuersätze, die jährlich angepasst werden.)

Arbeitgeber müssen den auf der Steuermarke angegebenen Einbehaltungsprozentsatz anwenden. Wenn ein Arbeitnehmer keine Steuermarke vorlegt, muss ein höherer Standardabzugssatz (z.B. 60 %) angewandt werden.

Steuerliche Abzüge und Freibeträge für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer in Finnland können verschiedene Abzüge und Freibeträge geltend machen, die ihr zu versteuerndes Einkommen mindern und somit die Steuerbelastung insgesamt verringern. Diese Abzüge werden in der Regel bei der Ausstellung der Steuermarke durch die Steuerverwaltung berücksichtigt, können aber auch bei der jährlichen Steuererklärung beansprucht werden.

Häufige Abzüge für Arbeitnehmer sind:

  • Berufskosten: Kosten, die direkt mit der Einkommensgenerierung verbunden sind, z.B. Werkzeuge, Fachliteratur oder notwendige Weiterbildungen, die vom Arbeitgeber nicht abgedeckt werden.
  • Reisekosten: Kosten für die Fahrt zwischen Zuhause und Arbeit, die einen bestimmten Schwellenwert übersteigen, meist basierend auf dem günstigsten Verkehrsmittel.
  • Gewerkschaftsbeiträge: Beiträge an eine Gewerkschaft oder Berufsverband.
  • Zinsen für Hypothekendarlehen: Ein Teil der Zinsen für Darlehen zur Hauptwohnung des Arbeitnehmers.
  • Haushaltsabzug: Für Kosten für Haushaltsarbeiten, Pflege- oder Betreuungskosten, die bei einem Unternehmer oder einer Firma gekauft wurden.
  • Abzug für Einkommensproduktion: Ein Standardabzug, der automatisch gewährt wird.

Die Verfügbarkeit und Grenzen dieser Abzüge sind im Steuerrecht festgelegt und können jährlich angepasst werden. Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, ihre berechtigten Abzüge der Steuerverwaltung mitzuteilen, um die Richtigkeit ihrer Steuermarke sicherzustellen.

Steuerkonformität und Fristen für Berichte

Arbeitgeber in Finnland haben strenge Melde- und Zahlungspflichten. Das primäre System für die Meldung von Lohn- und Mitarbeitendaten ist das Incomes Register (Tulorekisteri).

Wichtige Anforderungen und Fristen sind:

  • Meldung an das Incomes Register: Lohnzahlungen, Arbeitgeberbeiträge und Quellensteuerabzüge müssen elektronisch an das Incomes Register übermittelt werden. Die allgemeine Frist für die Meldung von Lohndaten ist der fünfte Kalendertag nach dem Zahlungsdatum.
  • Abführung der einbehaltenen Steuern: Die vom Arbeitnehmer einbehaltene Einkommenssteuer ist bis zum 12. Tag des auf die Gehaltszahlung folgenden Monats an die finnische Steuerverwaltung zu zahlen.
  • Zahlung der Arbeitgeberbeiträge: Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung) sind an die jeweiligen Stellen (Rentenversicherung, Arbeitslosenfonds, Steuerverwaltung) bis zu den jeweiligen Fristen zu leisten, meist rund um den 12. Tag des Monats nach der Gehaltszahlung. Beiträge für Unfall- und Gruppenlebensversicherung werden gemäß Zeitplan des Versicherers gezahlt.
  • Jährliche Meldung: Obwohl das Incomes Register den Bedarf an separaten Jahreszusammenfassungen deutlich reduziert, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Daten im Laufe des Jahres korrekt gemeldet werden.

Verpasst man Meldefristen oder Zahlungen, können Sanktionen, Verzugszinsen und Prüfungen folgen.

Besondere steuerliche Überlegungen für ausländische Arbeitnehmer und Unternehmen

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder der Betrieb als ausländisches Unternehmen in Finnland bringt spezifische steuerliche Überlegungen mit sich.

  • Steueransässigkeit: Eine Person gilt in der Regel als in Finnland steuerlich ansässig, wenn sie dort einen festen Wohnsitz und Wohnraum hat oder sich länger als sechs Monate ununterbrochen in Finnland aufhält. Ansässige Personen werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Nicht-Ansässige werden in der Regel nur mit in Finnland erzieltem Einkommen besteuert.
  • Nicht-ansässige Besteuerung: Nicht-Ansässige, die Einkommen aus in Finnland ausgeübter Arbeit erzielen, unterliegen einer Pauschsteuer (z.B. 35 % für Arbeitseinkommen), es sei denn, ein Doppelbesteuerungsabkommen sieht etwas anderes vor oder sie wählen die progressive Besteuerung unter bestimmten Bedingungen.
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Finnland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, um doppelte Besteuerung zu vermeiden. Diese Abkommen können das Besteuerungsrecht beeinflussen und gegebenenfalls Entlastungen für Bewohner der Vertragspartnerländer bieten.
  • Entsendete Arbeitnehmer: Für entsandte Arbeitnehmer gelten spezielle Regelungen. Abhängig von Dauer und Umständen der Entsendung kann das ausländische Unternehmen in Finnland steuerliche Verpflichtungen erlangen, oder der Arbeitnehmer bleibt primär im Heimatland steuerpflichtig, basierend auf den Vertragssbestimmungen.
  • Ausländische Unternehmen: Ein ausländisches Unternehmen, das in Finnland Mitarbeiter beschäftigt, kann für steuerliche Zwecke eine Betriebsstätte (PE) begründen, was zu Körperschaftsteuerpflichten in Finnland führt. Die Nutzung eines Employer of Record kann ausländischen Unternehmen dabei helfen, die lokale Beschäftigung und Lohnabrechnung konform abzuwickeln, ohne notwendigerweise eine Betriebsstätte zu begründen.

Die Navigation durch diese Regelungen erfordert eine sorgfältige Beurteilung der individuellen Umstände, der Ansässigkeit und der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen.

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