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Arbeitserlaubnisse und Visa in Finnland

Arbeitsgenehmigungen und Visaboraussetzungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Finnland sponsern.

Finnland work-permits-and-visas overview

Finnland ist ein dynamisches Business-Ziel, bekannt für Innovation, hohe Lebensqualität und eine stabile Wirtschaft. Unternehmen in verschiedenen Branchen – von Tech-Startups in Helsinki bis hin zu Herstellern in Tampere – sind bestrebt, globale Talente zu erschließen. Wenn Sie planen, einen ausländischen Mitarbeiter in Finnland einzustellen oder einen bestehenden Mitarbeiter dorthin umzuziehen, ist es essenziell, die Prozesse für Arbeitsvisa und Aufenthaltserlaubnisse in Finnland zu verstehen.

Die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen ist nicht nur der Schlüssel zu einer reibungslosen Einstellung, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Das Einstellen einer Person ohne die richtige Arbeitserlaubnis kann zu hohen Geldstrafen (bis zu €30.000) und anderen Strafen für den Arbeitgeber führen. Kurz gesagt, die Sicherstellung, dass Ihre internationalen Einstellungen die entsprechenden Visa und Permits haben, schützt Ihr Unternehmen und unterstützt Ihren neuen Mitarbeiter dabei, sich selbstbewusst zu integrieren. Dieser Leitfaden bietet eine umfassende Übersicht – in freundlichem, praktischem Ton – darüber, was finnische Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitserlaubnisse und Visa wissen müssen, inklusive wer eine Erlaubnis zum Arbeiten benötigt, die verfügbaren Permit-Typen, wie man diese beantragt, und bewährte Praktiken für eine erfolgreiche Umsiedlung und Einarbeitung.

Wer benötigt ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis in Finnland?

EU/EEA/Schweizer Bürger in Finnland

Finnland erlaubt als Mitglied der EU die Freizügigkeit der Arbeitskraft aus anderen EU-/EWR-Ländern und der Schweiz. Staatsbürger dieser Länder benötigen kein Arbeitsvisum oder Aufenthaltserlaubnis, um in Finnland zu arbeiten. Sie haben ein uneingeschränktes Recht, in Finnland zu arbeiten und zu leben.

Die einzige Anforderung ist, dass sie sich bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen nach ihrer Ankunft bei den finnischen Behörden (Migri) anmelden müssen, um ihr Aufenthaltsrecht zu dokumentieren. Diese Anmeldung ist ein einfacher Vorgang, um ihren Aufenthalt zu bestätigen, aber kein Arbeitspermit – es ist eher eine Mitteilung an die Regierung. Nordische Bürger (aus Schweden, Norwegen, Dänemark und Island) profitieren von noch einfacheren Verfahren durch besondere Vereinbarungen, sollten aber ebenfalls eine Anmeldung vornehmen, wenn sie langfristig bleiben. Zusammengefasst: Die Einstellung eines EU/EEA/Schweizer Staatsbürgers ist bürokratisch einfacher – Sie müssen nur ihre Staatsbürgerschaft prüfen und sie ggf. an die Registrierung erinnern.

Nicht-EU/EEA-Bürger in Finnland

Wenn Sie einen Nicht-EU-Ausländer einstellen, benötigen diese in fast allen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis, die die Arbeit in Finnland erlaubt. Finnland stellt keine separate „Arbeitserlaubniskarte“ aus, die von der Aufenthaltserlaubnis getrennt ist; das Recht zu arbeiten ist an die Art der Aufenthaltserlaubnis gebunden. Personen, die außerhalb der EU/EEA (und nicht Schweizer oder Nordische Staatsbürger) kommen, müssen vor Arbeitsaufnahme in Finnland eine entsprechende finnische Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Als Arbeitgeber liegt es in Ihrer Verantwortung, zu prüfen, ob Ihr potenzieller ausländischer Mitarbeiter die richtige Erlaubnis oder das richtige Visum besitzt, bevor er anfängt zu arbeiten. Dies können Sie durch Kontrolle der Aufenthaltserlaubniskarte, des Bescheids, Passstempel oder anderer offzieller Dokumente tun. Es ist illegal, einen Nicht-EU-Mitarbeiter ohne gültige Arbeitserlaubnis arbeiten zu lassen, selbst wenn er mit einem Reisevisum oder visafrei nach Finnland eingereist ist.

Kurzfristige vs. langfristige Aufenthalte in Finnland

Was, wenn Sie jemanden nur für eine kurze Aufgabe in Finnland brauchen? Finnland ist Teil des Schengen-Randes, was bedeutet, dass Besucher aus vielen Ländern für bis zu 90 Tage visa-frei oder mit einem Schengen-Touristenvisum einreisen können. Ein Touristenvisum oder die visafreie Einreise berechtigt aber nicht automatisch zur Arbeit. Tatsächlich ist tatsächliche Arbeit mit einem Touristenvisum im Allgemeinen verboten.

Es gibt nur wenige eng definierte Ausnahmen, bei denen eine Person in Finnland bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltserlaubnis arbeiten kann – z.B. bestimmte Fachkräfte, Instruktoren, Dolmetscher, Künstler oder Athleten bei Kurzaufträgen, solange sie legal einreisen und die Arbeit weniger als 3 Monate dauert. Selbst in diesen Fällen darf die Person die 90-Tage-Grenze nicht überschreiten und muss bei Ablauf die Heimreise antreten, es sei denn, sie erhält eine Erlaubnis.

Bei den meisten regulären Beschäftigungsverhältnissen ist eine langfristige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht notwendig, wenn der Job länger als 90 Tage dauert (oder die Person dauerhaft in Finnland wohnt). Zusammengefasst: kurze Besuche = zulässig für Geschäftsmeetings o.Ä., aber mehr als 3 Monate Arbeit = Aufenthaltserlaubnis erforderlich. Es ist sicherer, eine Erlaubnis anzunehmen, es sei denn, Sie haben eine spezielle Befreiung laut finnischem Recht bestätigt. Bei Unsicherheit sollten Sie bei Migri (Finnisches Einwanderungsamt) oder einem Rechtsexperten nachfragen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Überblick über finnische Arbeitserlaubnistypen

Finnland bietet verschiedene Arten von arbeitsbezogenen Aufenthaltserlaubnissen an, um unterschiedliche Beschäftigungssituationen abzudecken. Als Arbeitgeber sollten Sie die wichtigsten Permit-Kategorien kennen und welcher Typ am besten zur Situation Ihres ausländischen Mitarbeiters passt. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten finnischen Arbeitserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis)-Typen, die für Arbeitgeber relevant sind:

Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigte Person (TTOL) in Finnland

Häufig mit seiner finnischen Abkürzung „TTOL“ bezeichnet, ist dies die Standardarbeitserlaubnis für die meisten Nicht-EU-Mitarbeiter in Finnland. Eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigte Person ist geeignet, wenn Sie einen ausländischen Staatsbürger für eine typische Position bei Ihrem Unternehmen einstellen. Sie ist sektorspezifisch – die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Berufsgebiet erteilt, ist aber nicht dauerhaft an einen einzelnen Arbeitgeber gebunden.

Ein wesentliches Merkmal des TTOL ist, dass es einen Arbeitsmarkt-Test beinhalten kann: Das Employment and Economic Development Office (TE Office) prüft, ob es bereits geeignete Arbeitssuchende aus Finnland oder der EU für die Rolle gibt, bevor eine neue ausländische Person eingestellt wird. (Hochqualifizierte Kategorien überspringen oft diesen Test – siehe unten „Specialist permit“ und „Blue Card“.) Das TTOL wird üblicherweise als befristete Aufenthaltserlaubnis (häufig für 1 Jahr bei der ersten Erteilung) ausgestellt und kann verlängert werden, wenn die Beschäftigung weiterbesteht. Es ist das Standard-Permit für viele Jobs, von IT-Entwicklern bis Schweißern, es sei denn, derjenige qualifiziert sich für eine spezifischere Regelung.

Specialist Aufenthaltserlaubnis in Finnland

Finnland hat ein beschleunigtes „Spezialist“-Permis geschaffen, um hochqualifizierte Fachkräfte anzuziehen. Diese Spezialisten-Aufenthaltserlaubnis ist für Personen mit hohem Expertisegrad oder fortgeschrittener Ausbildung gedacht, die in Finnland in Expertenrollen tätig sein werden (häufig in Bereichen wie Technik, Finanzen oder anderen Wissensberufen). Um sich als Spezialist zu qualifizieren, muss die Stelle in der Regel hohe Fachkenntnisse erfordern und ein Gehaltsniveau über dem Durchschnitt bieten – die finnischen Behörden setzen hierfür in der Praxis eine Mindestmonatsgehaltsgrenze (z.B. ca. €3.638 im Monat ab 2024).

Der Antragsteller sollte außerdem einen Hochschulabschluss oder entsprechende Berufserfahrung vorweisen können. Der Vorteil des Spezialisten-Permits ist ein vereinfachtes Verfahren: Es erfordert keinen Arbeitsmarkt-Test und ist für die beschleunigte Bearbeitung („Fast Track“) berechtigt. Spezialisten erhalten meist innerhalb von zwei Wochen die erste Aufenthaltsentscheidung im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens, im Vergleich zu mehreren Monaten bei der regulären Bearbeitung. Das Permit wird initial für ein bis zwei Jahre ausgestellt. Für Arbeitgeber, die Techniktalente oder andere gefragte Fachkräfte einstellen, ist das Spezialisten-Permit eine beliebte Möglichkeit, den neuen Mitarbeiter schnell und mit weniger Bürokratie an Bord zu holen.

EU Blue Card in Finnland

Die EU Blue Card ist eine europäische, hochqualifizierte Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Fachkräfte, an der Finnland teilnimmt. Wie das Spezialisten-Permit zielt die Blue Card auf hochqualifizierte Personen ab – sie erfordert mindestens einen Hochschulabschluss sowie ein bindendes Jobangebot (oder einen Arbeitsvertrag) in Finnland für mindestens ein Jahr. Die Stelle muss gut bezahlt sein: Das Gehalt muss eine bedeutende Schwelle überschreiten (etwa das 1,5-fache des finnischen Durchschnittsbruttogehalts – z.B. €5.457 monatlich im Jahr 2024).

Die Erteilung der Blue Card bringt zusätzliche Vorteile mit sich: Sie erlaubt in der Regel eine einfachere Mobilität in andere EU-Länder nach einer gewissen Zeit und kann den Weg zu einer langfristigen EU-Aufenthaltserlaubnis ebnen. In Finnland umgeht die Beantragung der Blue Card auch den Arbeitsmarkt-Test (da die Annahme besteht, dass die Fähigkeiten hochqualifiziert und hoch bezahlt sind). Arbeitgeber könnten die Blue Card für leitende Fachkräfte oder Manager in Betracht ziehen. Wichtig: Wenn die Gehalts- oder Abschlussanforderungen nicht erfüllt werden, muss der Bewerber eine andere Permit-Art (z.B. TTOL) verwenden. Blue Cards werden meist für 2 Jahre ausgestellt (oder entsprechend der Dauer des Arbeitsvertrags, falls kürzer) und sind verlängerbar. Obwohl sie nicht so schnell wie das nationale Spezialisten-Permit sind, ist die Blue Card eine stabile Option für langfristige qualifizierte Anstellungen und intra-EU-Mobilität.

Start-up Unternehmerpermit in Finnland

Für Unternehmer und Gründer bietet Finnland eine spezielle Start-up-Aufenthaltserlaubnis, um innovative Geschäftsvorhaben zu fördern. Dieses „Startup Permit“ richtet sich an Nicht-EU-Unternehmer, die in Finnland ein Start-up gründen möchten. Es ist etwas anders als die Einstellung eines Mitarbeiters, aber relevant, wenn Sie als Arbeitgeber z.B. einen ausländischen Mitgründer nach Finnland holen oder eine/n Mitarbeiter/in bei einer neuen Gründung unterstützen.

Der Prozess erfordert, dass der Antragsteller einen soliden, skalierbaren Geschäftsplan vorlegt und in der Regel eine Förderzusage von Business Finland (der staatlichen Innovationsförderagentur) erhält. Vor der Antragstellung bei Migri muss der Gründer eine positive „Eligibility Statement“ von Business Finland erhalten, die bestätigt, dass die Geschäftsidee tragfähig ist und die Kriterien eines Start-ups erfüllt (innovativ, Wachstums-Potenzial).

Ist diese Aussage vorliegend, kann der Unternehmer die Startup-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird meist für zwei Jahre bei der ersten Antragstellung erteilt, länger als die meisten Arbeitserlaubnisse, da der Aufbau eines Start-ups Zeit erfordert. Zudem muss der Antragsteller nachweisen, dass er während dieser Zeit über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügt (z.B. mindestens €1.000 monatlich, insgesamt ca. €24.000 für zwei Jahre, wobei Business Finland je nach Familiengröße ggf. mehr erwartet). Es gibt keinen traditionellen Arbeitgeber hier, der eine TEM 054 einreicht – wenn Sie den Unternehmer in einem Inkubator aufnehmen, kann eine Unterstützungsschreiben hilfreich sein. Nach Bewilligung kann der Gründer an seiner Firma in Finnland arbeiten. Möchten Sie diese Person stattdessen direkt einstellen, ist das Startup Permit der falsche Weg; hier greifen dann Arbeitsgenehmigungen. Falls das Startup keine Zustimmung von Business Finland erhält, kann die Person eine reguläre Aufenthaltserlaubnis für Unternehmer (z.B. für Kleinstunternehmer) oder eine Arbeitserlaubnis nutzen, wenn sie tatsächlich angestellt wird.

Intra-Unternehmens-Transfer (ICT)-Permit in Finnland

Wenn Sie ein multinationales Unternehmen betreiben und einen Mitarbeiter aus einer Ausland-Niederlassung nach Finnland versetzen möchten, ist das ICT-Permit der passende Weg. Das ICT-Aufenthaltserlaubnis basiert auf einer EU-Richtlinie und richtet sich an Mitarbeiter internationaler Unternehmen, die einer temporären Zuweisung in die finnische Niederlassung unterliegen. Typische Fälle sind leitende Manager, Spezialisten oder Auszubildende, die vorübergehend in Finnland tätig sind (z.B. bei Projekten oder Managementaufgaben).

Voraussetzung für die ICT-Berechtigung ist, dass der Mitarbeiter im Ausland für mindestens 3–12 Monate in der gleichen Unternehmensgruppe tätig war und eine Rolle als Manager, Spezialist oder Trainee in Finnland einnimmt. Als Vertreter des host-Unternehmens in Finnland sollten Sie ein Einsatzschreiben vorbereiten, das Rolle, Dauer der Versetzung und die Kontinuität des Vertrags mit dem Heimatunternehmen bestätigt. Die Arbeitgeber in Finnland müssen sicherstellen, dass Gehalt und Arbeitsbedingungen während des Einsatzes den finnischen Standards entsprechen (auch wenn der Mitarbeiter weiterhin im Ausland angestellt bleibt). Es kann notwendig sein, Unternehmensdokumente vorzulegen, die die Verbindung zwischen finnischer Niederlassung und ausländischem Unternehmen belegen (z.B. Nachweis, dass es sich um die gleiche Firma oder Gruppe handelt). Für ICTs gibt es keinen Arbeitsmarkt-Test – es ist eine interne Zuweisung – und es besteht die Möglichkeit eines beschleunigten Prozesss (wie bei Spezialisten). Ihre Aufgaben sind: schnell alle von Migri angeforderten Unterlagen bereitzustellen, den Mitarbeiter und ggf. seine Familie bei parallelen Anträgen zu unterstützen und dabei die temporäre Natur des Aufenthalts zu bedenken – eine dauerhafte Niederlassung ist nur durch einen späteren Statuswechsel möglich. Als Arbeitgeber sollten Sie den ICT-Mitarbeiter nicht als lokalen Arbeitnehmer für die Einwanderung ansehen; wenn Sie ihn länger behalten möchten, muss er auf eine andere Genehmigung (z.B. TTOL, Blue Card) wechseln, und Sie übernehmen dann mehr Arbeit im Rahmen der Arbeitgeber-Sponsoringpflichten. Zusammengefasst: Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers für ICT: Prüfen der Voraussetzungen (Position, vorherige Beschäftigung), Bereitstellung eines starken Transfer-Schreibens und Dokumentation, Sicherstellung der Einhaltung der Arbeitsbedingungen, sowie Planung des Endes oder des Übergangs des Einsatzes.

Saisonarbeitserlaubnis in Finnland

Finnland verfügt über eine spezielle Saisonarbeitserlaubnis für vorübergehende Tätigkeiten in Bereichen, die wirklich saisonabhängig sind. Zu den Anwendungsfällen zählen Landwirtschafts- und Tourismustätigkeiten, z.B. Bärenpflücken, Ernten oder kurzfristige Arbeiten in Skigebieten, Kurparks usw. Saisonale Permits gelten für bis zu 9 Monate innerhalb eines Jahres. Die Idee ist, dass der Arbeiter für die Saison kommt und danach wieder abreist – es ist kein Pfad zu dauerhafter Ansässigkeit.

Wenn Sie ein Arbeitgeber in der Landwirtschaft oder bei bestimmten Touristiebetrieben sind, die Nicht-EU-Saisonarbeiter einstellen, benötigen diese das. Die Regeln für Saisonarbeit sind etwas speziell: Für sehr kurze Saisons (weniger als 3 Monate) braucht eine Person aus einem visafreien Land nur eine „Saisonarbeitsbescheinigung“ oder ein spezielles Kurzzeitvisum, während längere Saisons eine Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit erfordern. Das erste Saisonpermit muss vor Ankunft aus dem Ausland beantragt werden. Außerdem ist die Saisonarbeitsgenehmigung an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Stelle gebunden – Änderungen erfordern eine erneute Antragsstellung. Als Arbeitgeber müssen Sie den Arbeitsvertrag und oft Nachweise über angemessenen Wohnraum (wie vom Saisonarbeiter verlangt) beibringen (gemäß dem Gesetz über Saisonarbeiter). Wichtig: Saisonarbeiter können in der Regel keine Familienangehörigen mitnehmen, da ihre Aufenthalte kurz und vorübergehend sind. Die Saisonarbeitserlaubnis ist strikt zeitlich begrenzt. Folgen Sie jedem Jahr dem richtigen Verfahren und verlängern Sie eine Saisonarbeit nicht unbegrenzt – sonst könnten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rechtliche Probleme bekommen.

Forscher- und Studierenden-Übergangserlaubnisse in Finnland

Wenn Sie jemanden einstellen, der in Finnland vorher als Forscher tätig war, stellen Sie sicher, dass seine aktuelle Erlaubnis den Job erlaubt. Forscher (z.B. Wissenschaftler, die an einem Forschungsprojekt an Universität oder Forschungszentrum arbeiten) können eine spezielle Wissenschaftler-Aufenthaltserlaubnis erhalten, die auf einem Hosting-Vertrag oder Forschungsauftrag basiert. Diese erlaubt ihnen, Forschungsarbeiten durchzuführen und oft auch zu lehren oder verwandte Tätigkeiten auszuüben.

Aus Arbeitgebersicht kann es sein, dass ein Bewerber ein Forschungsprojekt oder eine Promotion in Finnland abschließt und Sie ihn danach einstellen möchten. In diesem Fall muss die Person bei Beginn eines normalen Jobs die Statusänderung in eine Erwerbstätigen-Erlaubnis beantragen. Ähnlich gilt für internationale Studierende in Finnland (mit der Studienaufenthaltserlaubnis): Sie dürfen während des Studiums Teilzeitarbeiten (derzeit bis zu 30 Stunden pro Woche laut Finnischer Regelung) und in den Sommerferien oder Ferien Vollzeit arbeiten. Viele ausländische Studierende sind nach dem Abschluss potenzielle Talente.

Nach dem Abschluss läuft das Studium ab, aber Finnland bietet eine Brücke: eine Aufenthaltserlaubnis, um eine Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen („Job-Such-Aufenthaltserlaubnis“). Ein Absolvent oder Forscher, der seine Forschungsphase beendet hat, kann für diese Erlaubnis beantragen, die bis zu zwei Jahre Dauer hat. Er muss den Antrag innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss stellen. Wenn Sie eine kürzlich graduierte Person einstellen möchten, die diese Job-Such-Erlaubnis besitzt, sollten Sie sicherstellen, dass sie nach Einstellung in eine dauerhafte Arbeitserlaubnis wechselt (z.B. TTOL oder Spezialisten). Der Vorteil: Ein in Finnland absolvierter Abschluss oder dort gewonnene Erfahrung erleichtert das Verfahren, da bereits eine Bindung besteht. Zusammengefasst: Studierende und Forscher benötigen für bestimmte Tätigkeiten keine Arbeitserlaubnis (z.B. Teilzeit- oder Forschungsaufgaben), aber bei Wechsel zu einer Dauerstelle ist eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Als Arbeitgeber können diese Wege genutzt werden, um junge, international ausgebildete Talente aus Finnland zu gewinnen und langfristig zu halten.

Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber für jeden Permit-Typ

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