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Arbeitsgenehmigungen und Visa in Finnland

Anforderungen für Arbeitsgenehmigungen und Visa

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Arbeitnehmer in Finnland sponsern.

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Finnland ist ein dynamisches Geschäftsziel, das für Innovation, hohe Lebensqualität und eine stabile Wirtschaft bekannt ist. Unternehmen aus verschiedenen Branchen – von Tech-Startups in Helsinki bis hin zu Herstellern in Tampere – sind bestrebt, globale Talente zu erschließen. Wenn Sie planen, einen ausländischen Mitarbeiter in Finnland einzustellen oder dort eine bestehende Belegschaft umzuziehen, ist es unerlässlich, die Prozesse für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse in Finnland zu verstehen.

Die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen ist nicht nur entscheidend für eine reibungslose Einstellung, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Die Einstellung einer Person ohne die korrekte Arbeitserlaubnis kann zu hohen Geldstrafen (bis zu €30.000) und anderen Sanktionen für den Arbeitgeber führen. Kurz gesagt: Sicherzustellen, dass Ihre internationalen Einstellungen die richtigen Visa und Genehmigungen haben, schützt Ihr Unternehmen und hilft Ihrem neuen Mitarbeiter, sich selbstbewusst einzuleben. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick – in einem freundlichen, praxisnahen Ton – darüber, was finnische Arbeitgeber über Arbeitserlaubnisse und Visa wissen müssen, einschließlich wer eine Genehmigung zum Arbeiten benötigt, die verfügbaren Arten von Genehmigungen, wie man sich bewirbt und bewährte Praktiken für eine erfolgreiche Umsiedlung und Einarbeitung.

Wer benötigt ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis in Finnland?

EU/EEA/Schweizer Staatsbürger in Finnland

Finnland, als Mitglied der EU, erlaubt die Freizügigkeit der Arbeitskräfte aus anderen EU/EEA-Ländern und der Schweiz. Staatsbürger dieser Länder benötigen kein Arbeitsvisum oder Aufenthaltserlaubnis, um in Finnland zu arbeiten. Sie haben das unbeschränkte Recht, in Finnland zu arbeiten und zu leben.

Die einzige Voraussetzung ist, dass sie sich länger als 90 Tage aufhalten: Nach ihrer Ankunft müssen sie ihr Aufenthaltsrecht bei den finnischen Behörden (Migri) registrieren. Diese Registrierung ist ein unkomplizierter Vorgang, um ihren Aufenthalt zu dokumentieren, aber es ist keine Arbeitserlaubnis – es ist eher eine Mitteilung an die Regierung über ihre Anwesenheit. Nordische Staatsbürger (aus Schweden, Norwegen, Dänemark und Island) haben aufgrund spezieller Abkommen noch einfachere Verfahren, sollten sich aber ebenfalls bei längeren Aufenthalten registrieren. Zusammengefasst ist die Einstellung eines EU/EEA/Schweizer Staatsbürgers bürokratisch einfacher – Sie müssen hauptsächlich ihre Staatsbürgerschaft prüfen und sie an die Registrierung erinnern, wenn dies erforderlich ist.

Nicht-EU/EEA-Staatsbürger in Finnland

Wenn Sie einen Nicht-EU-Ausländer einstellen, benötigt dieser in fast allen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis, die das Arbeiten in Finnland erlaubt. Finnland stellt keine separate „Arbeitserlaubniskarte“ aus, die von einer Aufenthaltserlaubnis getrennt ist; vielmehr ist das Recht zu arbeiten an die Art der Aufenthaltserlaubnis gebunden. Jeder, der außerhalb der EU/EEA (und nicht Schweizer oder nordischer Staatsbürger) kommt, muss vor Arbeitsbeginn in Finnland eine geeignete finnische Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Als Arbeitgeber liegt es in Ihrer Verantwortung, zu überprüfen, ob Ihr potenzieller ausländischer Mitarbeiter die richtige Erlaubnis oder das richtige Visum besitzt, bevor er mit der Arbeit beginnt. Dies können Sie durch Kontrolle seiner Aufenthaltserlaubniskarte oder -entscheidung, Stempel im Reisepass oder andere offizielle Dokumente tun. Es ist illegal, einen Nicht-EU-Mitarbeiter ohne gültige Arbeitserlaubnis arbeiten zu lassen, auch wenn er mit einem Touristenvisum oder visafrei nach Finnland eingereist ist.

Kurzfristige vs. langfristige Aufenthalte in Finnland

Was, wenn Sie nur jemanden für eine kurze Aufgabe in Finnland benötigen? Finnland ist Teil des Schengen-Rraums, was bedeutet, dass Besucher aus vielen Ländern visa-frei oder mit einem Schengen-Touristenvisum für bis zu 90 Tage einreisen können. Ein Touristenvisum oder visafreie Einreise berechtigt jedoch nicht automatisch zum Arbeiten. Tatsächlich ist das Arbeiten mit einem Touristenvisum grundsätzlich verboten.

Es gibt nur wenige eng definierte Ausnahmen, bei denen eine Person in Finnland bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltserlaubnis arbeiten kann – zum Beispiel bestimmte Spezialisten, Instruktoren, Dolmetscher, Künstler oder Athleten bei kurzen Einsätzen, solange sie legal eingereist sind und die Arbeit unter 3 Monaten liegt. Selbst in diesen Fällen darf die Person die 90-Tage-Grenze nicht überschreiten und muss das Land verlassen, wenn dieser Zeitraum endet, es sei denn, sie erhält eine Erlaubnis.

Für die meisten regulären Arbeitsverhältnisse gilt: Wenn die Beschäftigung länger als 90 Tage dauert (oder die Person in Finnland wohnen wird), ist eine langfristige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsrecht erforderlich. Zusammengefasst: kurze Besuche = okay für Geschäftstreffen oder Konferenzen, aber Arbeiten über den sehr begrenzten Rahmen hinaus oder länger als 3 Monate = Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es ist am sichersten, von der Notwendigkeit einer Erlaubnis auszugehen, es sei denn, Sie haben eine spezifische Ausnahme im finnischen Recht bestätigt. Im Zweifelsfall prüfen Sie bei Migri (dem finnischen Migrationsdienst) oder einem Rechtsexperten, um die Einhaltung sicherzustellen.

Übersicht der finnischen Arbeitserlaubnistypen

Finnland bietet verschiedene Arten von arbeitsbezogenen Aufenthaltserlaubnissen an, um unterschiedliche Beschäftigungssituationen abzudecken. Als Arbeitgeber sollten Sie die wichtigsten Genehmigungskategorien kennen und wissen, welche für Ihren ausländischen Mitarbeiter passend ist. Nachfolgend eine Übersicht der für Arbeitgeber relevantesten finnischen Arbeitserlaubnisarten:

Aufenthaltserlaubnis für eine beschäftigte Person (TTOL) in Finnland

Oft bezeichnet mit der finnischen Abkürzung „TTOL“, ist dies die Standard-Arbeitserlaubnis für die meisten Nicht-EU-Mitarbeiter in Finnland. Eine Aufenthaltserlaubnis für eine beschäftigte Person ist geeignet, wenn Sie einen ausländischen Staatsbürger für eine typische Position bei Ihrem Unternehmen einstellen. Sie ist sektorspezifisch – die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Berufsfeld erteilt, ist aber nicht dauerhaft an einen einzelnen Arbeitgeber gebunden.

Ein zentrales Merkmal des TTOL ist, dass es eine Arbeitsmarkttestung beinhalten kann: Das Employment and Economic Development Office (TE Office) prüft, ob es bereits geeignete Arbeitssuchende in Finnland oder der EU für die Stelle gibt, bevor es die Einstellung eines neuen ausländischen Mitarbeiters genehmigt. (Hochqualifizierte Kategorien überspringen diese Prüfung oft – siehe unten Spezialisten- und Blue-Card-Abschnitt.) Das TTOL wird in der Regel als befristete Aufenthaltserlaubnis (oft für 1 Jahr bei Ersterteilung) ausgestellt und kann verlängert werden, wenn die Beschäftigung fortbesteht. Es ist die bevorzugte Erlaubnis für viele Jobs, von IT-Entwicklern bis Schweißern, sofern der ausländische Mitarbeiter nicht für eine speziellere Regelung qualifiziert ist.

Spezialisten-Aufenthaltserlaubnis in Finnland

Finnland hat eine beschleunigte „Spezialist“-Erlaubnis geschaffen, um hochqualifizierte Experten anzuziehen. Diese Spezialisten-Aufenthaltserlaubnis ist für Personen mit hohem Fachwissen oder fortgeschrittener Ausbildung gedacht, die in Finnland in Expertenrollen arbeiten (häufig in Bereichen wie Technik, Finanzen oder anderen Wissensberufen). Um als Spezialist zu gelten, muss die Stelle typischerweise spezielle Fähigkeiten erfordern und ein Gehaltsniveau über dem Durchschnitt bieten – in der Praxis setzen die finnischen Behörden eine Mindestmonatsvergütung (z.B. ca. €3.638 im Monat 2024).

Der Antragsteller sollte außerdem entweder einen Hochschulabschluss oder anderweitig umfangreiche Berufserfahrung vorweisen können. Der Vorteil der Spezialisten-Erlaubnis ist ein vereinfachtes Verfahren: Es erfordert keinen Arbeitsmarkttest und ist für Finnlands beschleunigte Bearbeitung („Fast Track“). Spezialisten können oft ihre erste Aufenthaltserlaubnis in etwa zwei Wochen im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens erhalten, im Gegensatz zu mehreren Monaten bei einem normalen Verfahren. Diese Erlaubnis wird in der Regel zunächst für ein bis zwei Jahre ausgestellt. Für Arbeitgeber, die Tech-Talente oder andere gefragte Fachkräfte einstellen, ist die Spezialisten-Erlaubnis eine beliebte Möglichkeit, den neuen Mitarbeiter schnell und mit weniger Bürokratie an Bord zu holen.

EU Blue Card in Finnland

Die EU Blue Card ist eine europaweite Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Fachkräfte, an der Finnland teilnimmt. Ähnlich wie die Spezialisten-Erlaubnis richtet sich die Blue Card an hochqualifizierte Personen – sie erfordert, dass der ausländische Kandidat einen Hochschulabschluss besitzt und ein verbindliches Jobangebot (oder Arbeitsvertrag) in Finnland für mindestens ein Jahr vorliegt. Die Stelle muss gut bezahlt sein: Das Gehalt muss eine bedeutende Schwelle überschreiten (ungefähr 1,5-mal das durchschnittliche finnische Bruttogehalt – z.B. €5.457 im Monat 2024).

Der Erhalt der Blue Card gewährt zusätzliche Vorteile: Sie ermöglicht in der Regel eine leichtere Mobilität in andere EU-Länder nach einer bestimmten Zeit und kann ein Weg zur langfristigen EU-Aufenthaltserlaubnis sein. In Finnland umgeht die Beantragung der Blue Card auch den Arbeitsmarkttest (da die Annahme besteht, dass die Fähigkeiten spezialisiert und hoch bezahlt sind). Arbeitgeber könnten die Blue Card für leitende Fachkräfte und Manager in Betracht ziehen. Wichtig: Wenn die Gehalts- oder Qualifikationsanforderungen nicht erfüllt sind, sollte der Antragsteller eine andere Erlaubnisart (wie TTOL) verwenden. Blue Cards werden in der Regel für 2 Jahre ausgestellt (oder für die Dauer des Arbeitsvertrags, falls kürzer) und sind verlängerbar. Zwar nicht so schnell wie der nationale Spezialistenweg, ist die Blue Card eine robuste Option für langfristige qualifizierte Beschäftigung und intra-EU-Flexibilität.

Start-up-Unternehmererlaubnis in Finnland

Für Unternehmer und Gründer bietet Finnland eine spezielle Start-up-Aufenthaltserlaubnis, um innovative Geschäftsvorhaben zu fördern. Diese „Startup Permit“ ist für Nicht-EU-Unternehmer gedacht, die in Finnland ein Startup gründen möchten. Es ist etwas anders als die Einstellung eines Mitarbeiters, aber relevant, wenn Sie als Arbeitgeber z.B. einen ausländischen Mitgründer nach Finnland holen oder einen Mitarbeiter unterstützen, der in eine Gründung übergeht.

Der Prozess für die Startup-Erlaubnis erfordert, dass der Antragsteller einen soliden, skalierbaren Geschäftsplan vorlegt und in der Regel eine Eignungsbewertung von Business Finland (der staatlichen Innovationsförderungsagentur) erhält. Vor der Antragstellung bei Migri muss der Unternehmer eine positive Eignungserklärung von Business Finland erhalten, die bestätigt, dass die Geschäftsidee tragfähig ist und die Definition eines Startups erfüllt (innovativ, Wachstumspotenzial).

Sobald diese Erklärung vorliegt, kann der Unternehmer die Startup-Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Erlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre bei der ersten Antragstellung erteilt, länger als die meisten Arbeitserlaubnisse, da der Aufbau eines Startups Zeit braucht. Der Antragsteller muss außerdem nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um während dieser Zeit in Finnland zu leben (da das Startup zunächst kein Gehalt abwirft). Für Arbeitgeber ist diese Startup-Erlaubnis meist nicht direkt relevant, es sei denn, Sie stellen die Person ein – dann würden Sie eine der Beschäftigungserlaubnisse verwenden. Es ist jedoch nützlich, darüber Bescheid zu wissen, falls ein ausländischer Unternehmer in Ihrem Inkubator mitwirkt oder Ihr Unternehmen mit einer ausländischen Startup kooperiert. Falls der Unternehmer die Startup-Erlaubnis nicht erhält, kann er stattdessen eine reguläre Aufenthaltserlaubnis für einen Unternehmer (für Kleinunternehmer) oder sogar eine Arbeitserlaubnis nutzen, wenn er tatsächlich als Mitarbeiter in einem anderen Unternehmen tätig sein wird.

Intra-Unternehmensübertragung (ICT) in Finnland

Wenn Sie ein multinationales Unternehmen betreiben und einen Mitarbeiter aus einer ausländischen Niederlassung nach Finnland transferieren möchten, ist die Intra-Corporate Transferee (ICT)-Erlaubnis der richtige Weg. Die ICT-Aufenthaltserlaubnis basiert auf einer EU-Richtlinie und richtet sich an Mitarbeiter eines internationalen Unternehmens, die einer Zuweisung in die finnische Niederlassung unterliegen. Typische Fälle sind leitende Manager, Spezialisten oder Trainees, die vorübergehend nach Finnland entsandt werden (z.B. für ein Projekt oder eine Managementaufgabe).

Um für eine ICT-Erlaubnis zu qualifizieren, muss der Mitarbeiter vor der Übertragung mindestens eine bestimmte Mindestzeit außerhalb Finnlands im Unternehmen gearbeitet haben (oft mindestens 3–6 Monate) und eine Rolle als Manager, Spezialist oder Trainee in Finnland antreten. Die Erlaubnis wird in der Regel für die Dauer der Zuweisung erteilt, maximal 3 Jahre für Manager/Spezialisten oder 1 Jahr für Trainees (im Einklang mit EU-Regeln). Ein Vorteil der ICT-Erlaubnis ist, dass sie es dem Mitarbeiter erlaubt, auch in anderen EU-Ländern zu arbeiten oder zu reisen (nach entsprechender Benachrichtigung) unter ICT-Mobilitätsregeln. Finnland integriert die ICT-Erlaubnis auch in sein Fast-Track-Programm für schnelle Entscheidungen. Aus Sicht des Arbeitgebers ist die ICT-Erlaubnis sehr nützlich, wenn Führungskräfte oder Fachpersonal intern versetzt werden – sie erkennt an, dass die Person weiterhin beim Auslandskonzern angestellt ist, aber in Finnland arbeitet. Denken Sie daran, dass die Person, obwohl es sich um eine „Intra-Unternehmensübertragung“ handelt, vor Arbeitsbeginn die ICT-Aufenthaltserlaubnis bei Migri genehmigt bekommen muss. Vorausplanung ist entscheidend, um diese Transfers zu koordinieren.

Saisonarbeit in Finnland

Finnland verfügt über eine spezielle Saisonarbeitserlaubnis für temporäre Arbeiten in Branchen, die wirklich saisonal sind. Dazu gehören typischerweise Landwirtschaft und Tourismus, z.B. Farmarbeit (Beerenpflücken, Ernte) oder kurzfristige Arbeiten in Skigebieten, Ferienparks usw. Saisonale Genehmigungen sind für Arbeiten bis zu 9 Monaten innerhalb eines Jahres vorgesehen. Die Idee ist, dass der Arbeiter für die Saison kommt und dann wieder geht – es ist kein Weg zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie als Arbeitgeber in der Landwirtschaft oder bestimmten Tourismusbetrieben Nicht-EU-Saisonarbeiter einstellen, benötigen Sie diese Erlaubnis. Die Regeln für Saisonarbeit sind etwas speziell: Für sehr kurze Saisons (weniger als 3 Monate) könnte eine Person aus einem visafreien Land nur eine „Saisonarbeitserlaubnis“ oder eine spezielle Kurzzeitvisum benötigen, während längere Saisons eine Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit erfordern. Die erste saisonale Erlaubnis muss vor der Ankunft im Ausland beantragt werden. Außerdem ist die Saisonarbeitserlaubnis an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Stelle gebunden – wenn der Arbeiter eine andere Saisonarbeit bei einem anderen Arbeitgeber machen möchte, muss er die Erlaubnis aktualisieren. Als Arbeitgeber müssen Sie den Arbeitsvertrag und oft Nachweise wie eine angemessene Unterkunft für den Arbeiter im Rahmen des Antrags vorlegen (gemäß dem Saisonarbeitergesetz). Es ist wichtig zu beachten, dass saisonale Arbeiter in der Regel keine Familienmitglieder mitnehmen dürfen, da ihr Aufenthalt kurz und vorübergehend ist. Saisonale Genehmigungen erfüllen eine wichtige Funktion in Branchen mit Spitzenbedarf, sind aber strikt zeitlich begrenzt. Stellen Sie sicher, dass Sie jedes Jahr den richtigen Prozess befolgen und keinen saisonalen Arbeiter über die erlaubte Zeit hinaus beschäftigen, da sonst sowohl Arbeitgeber als auch Arbeiter rechtliche Probleme bekommen könnten.

Aufenthaltserlaubnisse für Forscher und Studierende (Übergang in die Beschäftigung) in Finnland

Finnland fördert internationale Wissenschaftler und Studierende und stellt spezielle Genehmigungen dafür bereit – was für Arbeitgeber während oder nach dem Studium relevant sein kann. Forscher (z.B. Wissenschaftler, die an einem Forschungsprojekt an einer Universität oder einem Forschungszentrum arbeiten) können eine spezielle Forscher-Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese basiert in der Regel auf einer Gastvereinbarung oder einem Forschungsvertrag. Eine Forscher-Erlaubnis erlaubt es, die Forschungsarbeit durchzuführen und oft auch zu lehren oder verwandte Tätigkeiten in ihrem Fachgebiet auszuüben.

Aus Arbeitgebersicht könnten Sie auf einen Kandidaten treffen, der ein Forschungsprojekt oder eine Promotion in Finnland abschließt und den Sie einstellen möchten. In solchen Fällen muss die Person nach Beginn der regulären Arbeit auf eine Beschäftigungserlaubnis umstellen. Ebenso dürfen internationale Studierende in Finnland (mit einer Studienaufenthaltserlaubnis) während des Studiums Teilzeit arbeiten (derzeit bis zu 30 Stunden pro Woche nach finnischer Regelung) und in den Sommerferien oder während der Ferien Vollzeit. Viele ausländische Studierende in Finnland sind nach dem Abschluss potenzielle Talente.

Wenn ein Student seinen Abschluss macht, läuft die Studienerlaubnis ab, aber Finnland bietet eine Übergangsphase: eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche oder Gründung eines Unternehmens (oft informell „Job-Such-Erlaubnis“ genannt). Ein Absolvent oder Forscher, der sein Projekt beendet hat, kann diese Erlaubnis beantragen, die ihm bis zu zwei Jahre bleibt, um in Finnland nach Arbeit zu suchen. Sie müssen innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss ihres Studiums oder ihrer Forschung einen Antrag stellen, meist direkt nach dem Abschluss. Wenn Sie einen kürzlich graduierenden Mitarbeiter einstellen möchten, der diese Job-Such-Erlaubnis besitzt, sollten Sie sicherstellen, dass er nach einer Anstellung in einer langfristigen Position auf die entsprechende Arbeitserlaubnis umstellt. Das Gute ist, dass ein finnischer Abschluss oder lokale Erfahrung den Prozess erleichtert – diese Kandidaten haben bereits Bindungen zu Finnland. Zusammengefasst: Studierende und Forscher benötigen für bestimmte Tätigkeiten (z.B. Teilzeitjob oder Forschungsaufgaben) möglicherweise keine Arbeitserlaubnis, aber beim Übergang zu einer festen Stelle ist eine der regulären Erlaubnisse (TTOL, Spezialisten, Blue Card etc.) erforderlich. Als Arbeitgeber hilft es, diese Wege zu kennen, um junge internationale Talente, die in Finnland ausgebildet wurden, anzuziehen und nach dem Abschluss im Land zu halten

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