Ab dem 1. Januar 2026 hat die finnische Einwanderungsbehörde die Mindestgehaltsanforderungen für Aufenthaltserlaubnisse aktualisiert:
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Specialist Residence Permit: Das minimale Bruttomonatsgehalt beträgt nun EUR 3.937, ehemals EUR 3.827 im Jahr 2025.
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EU Blue Card: Das minimale Bruttomonatsgehalt beträgt ebenfalls EUR 3.937, erhöht von EUR 3.827 im Jahr 2025.
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Residence Permit for an Employed Person: Das minimale Bruttomonatsgehalt bleibt bei EUR 1.600, wie 2025 festgelegt.
Diese Schwellenwerte gelten für alle neuen Anträge und Verlängerungen, die ab dem 1. Januar 2026 eingereicht werden. Nebenleistungen sind in diesen Gehaltsberechnungen nicht enthalten.
Zusätzlich sind die Bearbeitungsgebühren für Aufenthaltserlaubnis-Anträge ab dem 1. Januar 2026 gestiegen:
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Specialist Residence Permit:
- Online-Antrag: EUR 530 (zuvor EUR 380)
- Papier-Antrag: EUR 630 (zuvor EUR 480)
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Residence Permit for an Employed Person:
- Online-Antrag: EUR 750 (zuvor EUR 490)
- Papier-Antrag: EUR 950 (zuvor EUR 690)
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EU Blue Card:
- Online-Antrag: EUR 530 (zuvor EUR 380)
- Papier-Antrag: EUR 630 (zuvor EUR 480)
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Residence Permit for a Researcher:
- Online-Antrag: EUR 380 (zuvor EUR 350)
- Papier-Antrag: EUR 480 (zuvor EUR 450)
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Residence Permit for a Spouse:
- Online-Antrag: EUR 750 (zuvor EUR 470)
- Papier-Antrag: EUR 800 (zuvor EUR 520)
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Residence Permit for a Child:
- Online-Antrag: EUR 400 (zuvor EUR 270)
- Papier-Antrag: EUR 430 (zuvor EUR 300)
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Permanent Residence Permit:
- Online-Antrag: EUR 380 (zuvor EUR 190)
- Papier-Antrag: EUR 600 (zuvor EUR 430)
Diese Gebührenanpassungen spiegeln die aktualisierten Bearbeitungskosten der finnischen Einwanderungsbehörde wider.
Arbeitgeber und Antragsteller sollten sicherstellen, dass Gehaltsangebote und Antragstellengebühren diese neuen Anforderungen erfüllen, um eine erfolgreiche Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis-Anträge zu gewährleisten.
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