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Arbeitserlaubnisse und Visa in Finnland

Arbeitsgenehmigungen und Visabestimmungen

Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsgenehmigungen und Visa für Mitarbeitende in Finnland sponsern.

Finnland work-permits-and-visas overview

Finnland ist ein dynamisches Wirtschaftsziel, das für Innovation, hohe Lebensqualität und eine stabile Wirtschaft bekannt ist. Unternehmen aus verschiedenen Branchen – von Tech-Startups in Helsinki bis hin zu Herstellern in Tampere – sind bestrebt, globale Talente zu gewinnen. Wenn Sie planen, einen ausländischen Mitarbeiter in Finnland einzustellen oder dort einen bestehenden Mitarbeiter umzuziehen, ist es essenziell, die Prozesse für Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltserlaubnisse in Finnland zu verstehen.

Die Einhaltung der Einwanderungsvorschriften ist nicht nur entscheidend für eine reibungslose Einstellung, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung. Das Einstellen einer Person ohne die richtige Arbeitserlaubnis kann zu hohen Bußgeldern (bis zu €30.000) und weiteren Sanktionen für den Arbeitgeber führen. Kurz gesagt, die Sicherstellung, dass Ihre internationalen Mitarbeitenden die entsprechenden Visa und Genehmigungen besitzen, schützt Ihr Geschäft und hilft Ihrem neuen Mitarbeiter, sich sicher in Finnland zu integrieren. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick – in einem freundlichen, praktischen Ton – darüber, was finnische Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitserlaubnissen und Visa wissen müssen, einschließlich wer eine Genehmigung zum Arbeiten benötigt, welche Arten von Erlaubnissen verfügbar sind, wie man sich bewirbt und bewährte Praktiken für einen erfolgreichen Umzug und Onboarding.

Wer benötigt ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis in Finnland?

EU/EEA/Schweizer Staatsbürger in Finnland

Finnland erlaubt als Mitglied der EU die Freizügigkeit der Arbeitskräfte aus anderen EU/EEA-Ländern und der Schweiz. Bürger dieser Länder benötigen kein Arbeitsvisum oder Aufenthaltserlaubnis, um in Finnland zu arbeiten. Sie haben das unbeschränkte Recht, in Finnland zu arbeiten und zu leben.

Die einzige Voraussetzung ist, dass sie ihre Aufenthaltsberechtigung nach der Ankunft registrieren, wenn ihr Aufenthalt 90 Tage überschreitet. Diese Registrierung ist ein unkomplizierter Vorgang zur Dokumentation ihres Aufenthalts, stellt aber keine Arbeitserlaubnis dar – es ist eher eine Benachrichtigung an die Regierung. Bürger aus den nordischen Ländern (Schweden, Norwegen, Dänemark und Island) haben noch einfachere Verfahren aufgrund spezieller Abkommen, sollten sich aber ebenfalls registrieren, wenn sie langfristig bleiben. Zusammengefasst: Die Einstellung eines EU/EEA/Schweizer Staatsbürgers ist bürokratisch leichter – hauptsächlich müssen Sie seine Staatsbürgerschaft prüfen und ihn an die Registrierung erinnern, falls erforderlich.

Nicht-EU/EEA-Bürger in Finnland

Wenn Sie einen Nicht-EU-Ausländer einstellen, benötigen dieser in fast allen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis, die das Arbeiten in Finnland erlaubt. Finnland stellt kein separates „Arbeitserlaubniskärtchen“ aus, das von der Aufenthaltserlaubnis getrennt ist; vielmehr ist das Recht zu arbeiten an die Art der Aufenthaltserlaubnis gebunden. Personen aus Ländern außerhalb der EU/EEA (und nicht schweizerische oder nordische Staatsbürger) müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit in Finnland eine entsprechende finnische Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob Ihr zukünftiger ausländischer Mitarbeiter die richtige Erlaubnis oder das entsprechende Visum besitzt, bevor er mit der Arbeit beginnt. Dies können Sie durch Kontrolle seiner Aufenthaltserlaubniskarte, Entscheidung, Reisepostings oder andere offizielle Dokumente tun. Es ist illegal, einen Nicht-EU-Mitarbeiter ohne gültige Arbeitserlaubnis arbeiten zu lassen, auch wenn er sich mit einem Touristenvisum oder visafrei in Finnland aufhält.

Kurzfristige vs. langfristige Aufenthalte in Finnland

Was ist, wenn Sie jemanden nur für eine kurze Aufgabe in Finnland benötigen? Finnland ist Teil des Schengen-Rraums, was bedeutet, dass Besucher aus vielen Ländern visa-frei oder mit einem Schengen-Touristenvisum für bis zu 90 Tage einreisen können. Ein Touristenvisum oder visafreier Eintritt berechtigt jedoch nicht automatisch zum Arbeiten. Tatsächlich ist die tatsächliche Arbeit mit einem Touristenvisum grundsätzlich verboten.

Es gibt nur wenige eng definierte Ausnahmen, bei denen eine Person bis zu 90 Tage ohne Aufenthaltserlaubnis in Finnland arbeiten kann – zum Beispiel bestimmte Fachkräfte, Instruktoren, Dolmetscher, Künstler oder Athleten bei kurzfristigen Einsätzen, vorausgesetzt, sie haben legalen Zutritt und die Arbeit dauert weniger als 3 Monate. Selbst in diesen Fällen darf die Person 90 Tage nicht überschreiten und muss bei Ablauf das Land verlassen, es sei denn, sie erhält eine Genehmigung.

Für die meisten Standard-Arbeitsverhältnisse ist eine langfristige Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis erforderlich, wenn die Tätigkeit länger als 90 Tage dauert (oder die Person in Finnland wohnen wird). Zusammengefasst: Kurzbesuche = in Ordnung für Geschäftsbesprechungen oder Konferenzen, aber Arbeiten außerhalb eines sehr begrenzten Rahmens oder länger als 3 Monate = eine Aufenthaltserlaubnis einholen. Es ist am sichersten, von einem Erfordernis auszugehen, es sei denn, Sie haben eine spezifische Ausnahme nach finnischem Recht bestätigt. Im Zweifelsfall prüfen Sie bei Migri (dem Finnischen Einwanderungsdienst) oder einem Rechtsexperten, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

Übersicht der finnischen Arbeitserlaubnistypen

Finnland bietet verschiedene Arten von arbeitsspezifischen Aufenthaltserlaubnissen an, um unterschiedliche Beschäftigungssituationen abzudecken. Als Arbeitgeber sollten Sie die wichtigsten Erlaubniskategorien und welche für Ihren ausländischen Mitarbeiter passend ist, kennen. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten relevanten Arbeitserlaubnistypen für Arbeitgeber:

Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigte Person (TTOL) in Finnland

Oft abgekürzt mit der finnischen Abkürzung „TTOL“, handelt es sich hierbei um die Standard-Arbeitserlaubnis für die meisten Nicht-EU-Mitarbeiter in Finnland. Eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigte Person ist geeignet, wenn Sie einen ausländischen Staatsbürger für eine typische Stelle in Ihrem Unternehmen einstellen. Sie ist branchenspezifisch – die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Berufsfeld erteilt, ist jedoch nicht dauerhaft an einen einzelnen Arbeitgeber gebunden.

Ein wichtiges Merkmal des TTOL ist, dass es eine Arbeitsmarkttestung umfassen kann: das Arbeits- und Wirtschaftsentwicklungsbüro (TE Office) prüft, ob es bereits geeignete Stellensuchende in Finnland oder der EU gibt, bevor die Erlaubnis für eine neue ausländische Anstellung erteilt wird. (Hochqualifizierte Kategorien überspringen diese Prüfung häufig – siehe Spezialisten- und Blue Card unten.) Das TTOL wird meist als befristete Aufenthaltserlaubnis (oft für 1 Jahr bei der ersten Erteilung) ausgestellt und kann verlängert werden, falls die Beschäftigung fortgesetzt wird. Es ist die Anlaufgenehmigung für viele Tätigkeiten von IT-Entwicklern bis hin zu Schweißern, es sei denn, der ausländische Mitarbeiter qualifiziert sich für eine speziellere Regelung.

Spezialisten-Aufenthaltserlaubnis in Finnland

Finnland hat eine beschleunigte „Spezialist“-Genehmigung geschaffen, um hochqualifizierte Experten anzuziehen. Diese Spezialisten-Erlaubnis ist für Personen mit hoher Expertise oder fortgeschrittener Ausbildung gedacht, die in Finnland in Expertenrollen arbeiten (häufig in Bereichen wie Technologie, Finanzen oder andere Wissensberufe). Um sich als Spezialist zu qualifizieren, muss der Job in der Regel spezielle Fähigkeiten erfordern und ein Gehaltsniveau oberhalb des Durchschnitts erfüllen – in der Praxis setzt die finnische Behörde eine Mindest-Monatsgehaltsgrenze (z.B. rund €3.638 pro Monat im Jahr 2024).

Der Bewerber sollte außerdem entweder einen Hochschulabschluss oder entsprechende berufliche Erfahrung besitzen. Der Vorteil der Spezialisten-Erlaubnis ist der vereinfachte Ablauf: sie erfordert keinen Arbeitsmarkttest und ist für Finnlands beschleunigte Bearbeitung („fast track“) qualifiziert. Spezialisten erhalten oft innerhalb von zwei Wochen die erste Entscheidung für ihre Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Fast-Track-Services, im Gegensatz zu mehreren Monaten bei einem normalen Verfahren. Diese Erlaubnis wird meist zunächst für ein bis zwei Jahre ausgestellt. Für Arbeitgeber, die Technik-Talente oder andere vielgefragte Fachkräfte einstellen, ist die Spezialisten-Genehmigung eine beliebte Option, um den neuen Mitarbeiter schnell und mit weniger Bürokratie an Bord zu holen.

EU Blue Card in Finnland

Die EU Blue Card ist eine europaweite Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte nicht-EU-Fachkräfte, an der Finnland teilnimmt. Ähnlich wie die Spezialisten-Erlaubnis richtet sich die Blue Card an hochqualifizierte Personen – sie erfordert einen Hochschulabschluss und ein verbindliches Jobangebot (oder einen Arbeitsvertrag) in Finnland für mindestens ein Jahr. Die Stelle muss gut bezahlt sein: Das Gehalt muss eine bedeutende Schwelle erreichen (ungefähr 1,5-fache des finnischen Durchschnittsbruttogehalts – z.B. €5.457 pro Monat im Jahr 2024).

Der Erhalt der Blue Card bietet zusätzliche Vorteile: Sie ermöglicht in der Regel eine leichtere Mobilität in andere EU-Länder nach einer bestimmten Zeit und kann ein Weg zu einer langfristigen EU-Aufenthaltsgenehmigung sein. In Finnland umgeht die Beantragung der Blue Card ebenfalls den Arbeitsmarkttest (da die Annahme ist, dass die Fähigkeiten spezialisiert und hoch bezahlt sind). Arbeitgeber dürfen die Blue Card für leitende Fachkräfte und Manager in Betracht ziehen. Wichtig: Wenn die Gehalts- oder Abschlussanforderungen nicht erfüllt werden, sollte der Bewerber eine andere Erlaubnisart (wie TTOL) verwenden. Blue Cards werden typischerweise für 2 Jahre ausgestellt (oder für die Dauer des Arbeitsvertrags, falls kürzer) und können verlängert werden. Trotz nicht ganz so schneller Bearbeitungszeit wie die nationale Spezialisten-Genehmigung ist die Blue Card eine robuste Option für langfristige Fachbeschäftigung und intra-EU-Mobilität.

Start-up-Unternehmergenehmigung in Finnland

Für Unternehmer und Gründer bietet Finnland eine spezielle Start-up-Aufenthaltserlaubnis, um innovative Geschäftsprojekte zu fördern. Diese „Startup Permit“ ist für Nicht-EU-Unternehmer gedacht, die planen, in Finnland ein Start-up-Unternehmen zu gründen. Es ist etwas anders als die Einstellung eines Mitarbeiters, aber relevant, wenn Sie als Arbeitgeber beispielsweise einen ausländischen Mitgründer nach Finnland holen oder einen Mitarbeiter beim Übergang in eine eigene Unternehmung unterstützen.

Der Start-up-Prozess erfordert den Nachweis eines soliden, skalierbaren Geschäftsplans und in der Regel eine Bewertung durch Business Finland (die staatliche Innovationsförderungsagentur). Bevor Sie bei Migri beantragen, muss der Unternehmer eine positive Validierung (Eligibility Statement) von Business Finland erhalten, die bestätigt, dass ihre Geschäftsidee tragfähig ist und die Definition eines Startups (innovativ, wachstumspotenzial) erfüllt.

Sobald diese Bestätigung vorliegt, kann der Unternehmer den Antrag auf die Startup-Aufenthaltsgenehmigung stellen. Diese wird meist für zwei Jahre bei der ersten Erteilung bewilligt, länger als die meisten Arbeitserlaubnisse, da der Aufbau eines Startups Zeit braucht. Der Antragsteller muss außerdem ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, um während dieser Zeit in Finnland leben zu können (da das Startup anfänglich möglicherweise kein Gehalt abwirft). Für Arbeitgeber ist diese Startup-Genehmigung nicht direkt relevant, es sei denn, Sie stellen diese Person ein – in diesem Fall handelt es sich um eine individuelle Gründungs- bzw. Startup-gestützte Erlaubnis. Falls das Startup keine Zustimmung von Business Finland erhält, kann die Person stattdessen eine reguläre Aufenthaltserlaubnis für Selbständige (z.B. für Kleinunternehmer) oder gar eine Arbeitserlaubnis nutzen, falls sie tatsächlich bei einer anderen Firma angestellt sein wird.

Intra-Unternehmen-Transfer (ICT) in Finnland

Falls Sie eine multinationale Firma betreiben und einen Mitarbeiter aus einer Auslandstochter oder -filiale nach Finnland transferieren wollen, ist die Intra-Corporate-Transferee (ICT) Erlaubnis der geeignete Weg. Die ICT-Aufenthaltserlaubnis basiert auf einer EU-Richtlinie und ist für Mitarbeiter eines internationalen Unternehmens vorgesehen, die temporär bei einer finnischen Einheit arbeiten. Typische Fälle sind leitende Manager, Spezialisten oder Trainees, die für eine begrenzte Zeit nach Finnland entsendet werden (z.B. für ein Projekt oder eine Management-Aufgabe).

Voraussetzung für die ICT-Genehmigung ist, dass der Mitarbeiter innerhalb einer bestimmten Mindestzeit (meistens mindestens 3–6 Monate) außerhalb Finnlands im Unternehmen tätig war, und dass er eine Rolle als Manager, Spezialist oder Trainee in Finnland übernimmt. Der Antrag wird durch den finnischen Arbeitgeber (vertreten durch den finnischen Standort) eingereicht, der eine Zuweisungsschreiben (Assignment Letter) mit Rollenbeschreibung, Dauer der Überstellung und Bestätigung der fortbestehenden Beschäftigung im Heimatunternehmen vorlegt.

Das Unternehmen in Finnland muss sicherstellen, dass Gehalt und Arbeitsbedingungen während der Überstellung den finnischen Standards entsprechen (auch wenn der Mitarbeiter im Heimatvertrag verbleibt, darf er nicht deutlich schlechter bezahlt werden). Sie müssen möglicherweise Unternehmensdokumente vorlegen, die den Zusammenhang zwischen finnischer Niederlassung und dem Auslandskonzern belegen. Für ICTs gibt es keinen Arbeitsmarkttest, weil es sich um eine interne Übertragung handelt, und sie ist für den beschleunigten Ablauf qualifiziert. Ihre Aufgaben sind also, alle von Migri angeforderten Unterlagen zügig bereit zu stellen und den Mitarbeiter sowie seine Familie bei gleichzeitigen Anträgen zu unterstützen. Denken Sie daran: der ICT-Aufenthalt ist temporär – der Mitarbeiter kann ihn nicht dauerhaft in Finnland nutzen, es sei denn, er erwirbt später eine andere Statusart. Als Arbeitgeber sollten Sie den ICT-Mitarbeiter für Einwanderungszwecke niemals als lokalen Mitarbeiter behandeln; wenn Sie ihn über die erlaubte Dauer hinaus behalten möchten, muss er auf eine andere Erlaubnis (wie TTOL oder Blue Card) umstellen, wobei Sie dann die üblichen Arbeitgeberpflichten übernehmen.

Saisonarbeitsgenehmigung in Finnland

Finnland besitzt eine spezielle Saisonarbeitsgenehmigung für temporäre Arbeiten in Branchen, die wirklich saisonal sind. Typischerweise umfasst dies landwirtschaftliche Arbeiten (Beerenpflücken, Ernten) oder kurzfristige Tätigkeiten in Skigebieten, Freizeitparks usw. Saisongenehmigungen gelten für Arbeit bis zu 9 Monaten innerhalb eines Jahres. Der Grund ist, dass der Arbeiter für die Saison kommt und nach Ablauf wieder das Land verlässt – sie ist kein Weg zur Daueraufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie in den Bereichen Landwirtschaft oder bestimmte Tourismusbetriebe Nicht-EU-Saisonarbeiter einstellen, benötigen diese diese Genehmigung. Die Regelung für saisonale Arbeit ist ein wenig speziell: Für sehr kurze Saisons (weniger als 3 Monate) reicht möglicherweise eine „Saisonarbeitserlaubnis“ oder ein kurzes Visum aus, bei längeren Saisons ist eine Aufenthaltserlaubnis nötig. Der erste Antrag auf Saisonarbeit muss vor Einreise im Ausland gestellt werden. Zudem ist die Saisonarbeitserlaubnis an einen bestimmten Arbeitgeber und eine bestimmte Stelle gebunden – wollen die Arbeiter eine andere saisonale Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber annehmen, müssen sie die Erlaubnis aktualisieren lassen. Als Arbeitgeber müssen Sie den Arbeitsvertrag und oft Nachweise über angemessenen Wohnraum für den Arbeiter vorlegen (gemäß Saisonarbeiter-Gesetz). Beachten Sie, dass saisonale Arbeiter in der Regel keine Familien mitbringen dürfen, da die Aufenthaltsdauer kurz und vorübergehend ist. Saisongenehmigungen sind zeitlich strikt begrenzt. Warten Sie bei jedem Einsatz die richtige Prozedur ab und verlängern Sie eine Saisonarbeiter-Genehmigung nicht über die Erlaubte Zeit hinaus – andernfalls können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeiter rechtliche Probleme bekommen.

Forschungs- und Studierenden-Genehmigungen (Übergangszeiten) in Finnland

Wenn Sie jemanden einstellen, der als Forscher in Finnland tätig war, stellen Sie sicher, dass seine bisherige Erlaubnis ihn befugt, die Stelle anzutreten. Eine Forscheraufenthaltserlaubnis erlaubt in der Regel die Tätigkeiten in Forschung und Lehre, aber bei einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft muss die Person auf eine normale Arbeitserlaubnis umstellen. Sie erfüllt die Voraussetzungen, wenn sie einen Beschäftigungsvertrag von Ihnen hat; oft verfügen sie über hohe Qualifikationen, die sie möglicherweise als Spezialisten oder sogar für eine Blue Card qualifizieren, sofern das Gehalt passt. Für Arbeitgeber gilt: Das ist wie eine neue TTOL/Spezialisten-Bewerbung, jedoch wird bei diesen Kandidaten meistens keine Ausreise aus Finnland verlangt. Falls sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis (für Forschung) haben und in eine Beschäftigung wechseln, ist eine Antragstellung innerhalb Finnlands möglich.

Bei ehemaligen Studierenden, die sich mit einer Job-Such-Erlaubnis oder noch mit einer Studierenden-Erlaubnis aufhalten: Sie müssen in der Regel den Übergang richtig regeln. Ein Studierender mit einer Jobsuch-Erlaubnis darf während der Gültigkeit in jeder Tätigkeit arbeiten – ist allerdings nur temporär. Unterstützen Sie bei der Beantragung der ersten regulären Arbeitserlaubnis, sobald die Beschäftigung sicher ist. Die Anforderungen sind ähnlich wie bei anderen Arbeitern (Arbeitsvertrag, ausreichendes Gehalt etc.), allerdings ist kein Arbeitsmarkttest notwendig, wenn der Absolvent aus einer finnischen Hochschule stammt – Finnland befreit Absolventen derzeit vom Arbeitsmarkttest im Rahmen des Talent Boost-Programms (auch der Schnellweg). Arbeitgeber haben Standardpflichten: Vertrag bereitstellen, Arbeitgeberdaten online ausfüllen, und sicherstellen, dass die Tätigkeit mit der erlaubten Tätigkeit korrespondiert (zunächst mit Stundenbegrenzung bei Studierenden, bis die neue Erlaubnis vorliegt).

Bei allen Erlaubnisarten gilt: Arbeitgeber in Finnland sind verpflichtet, die Arbeitsberechtigung zu prüfen und Kopien der Aufenthaltserlaubnis oder anderer Nachweise aufzubewahren. Sie sollten außerdem die zuständigen Behörden benachrichtigen oder die Enter Finland-Platform nutzen, um Änderungen mitzuteilen (z.B. Arbeitsvertrag vorzeitig beenden), da diese Updates für die Aufenthaltserlaubnis relevant sein können. Diese Pflichten dienen sowohl der Rechtssicherheit als auch dem Schutz Ihrer Mitarbeitenden.

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